Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:

„Ich erwarte ein mutiges, innovatives Jugendangebot“

von am 21.10.2013 in Allgemein, Archiv, Interviews, Jugendkanal, Medienpolitik, Medienwirtschaft, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

<h4>Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:</h4>„Ich erwarte ein mutiges, innovatives Jugendangebot“
Silke Krebs, Ministerin im Staatsministerium Baden-Württembergs
© Volker Schrank

Sieben-Tage-Einstellfrist bei Mediatheken von ARD und ZDF soll fallen

21.10.13 Interview mit Silke Krebs, Ministerin im Staatsministerium Baden-Württembergs

Die Ministerpräsidenten wollen sich während ihrer Herbsttagung in Heidelberg auch mit Fragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen. So soll das Konzept von ARD und ZDF über ein gemeinsames Jugendangebot sowie über die künftige Zahl der Digitalkanäle beraten werden.
In einem Gespräch mit medienpolitik.net hat Silke Krebs, Ministerin im Staatsministerium Baden-Württembergs und damit für Medienpolitik zuständig, betont, dass sich die Medienpolitik der Länder derzeit in einer wichtigen Phase befinde. So müssten Entscheidungen nicht nur zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sondern auch zur Sicherung der Netzneutralität und zur weiteren Nutzung der Rundfunkfrequenzen getroffen werden. Baden-Württemberg hat seit 1. Oktober für ein Jahr den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder.

medienpolitik.net: Frau Krebs,  Baden-Württemberg  übernimmt ab Oktober den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder. Zu den regelmäßigen Themen gehören auch Fragen der Medienpolitik. Welche Akzente will Baden-Württemberg  hier in dem kommenden Jahr des Vorsitzes setzen?

Silke Krebs: Die Medienpolitik der Länder befindet sich derzeit in einer wichtigen Phase. Die Konvergenz der Medien –  also das Zusammenwachsen bisher getrennter Einzelmedien wie Fernsehen, Radio und Internet auf ein und demselben Übertragungsweg im Zuge der Digitalisierung –  ist bereits technische Realität, ohne dass dies in der Medienregulierung bislang nachvollzogen worden wäre. So werden beispielsweise gleichartige Inhalte unterschiedlich reguliert, je nachdem, ob diese online auf Abruf oder im linearen Fernsehen übertragen werden. Auch sind neue Plattformen, wie etwa die App-Portale der TV-Gerätehersteller entstanden, über die der Zugang zu Medien gesteuert werden kann. Diese Veränderungen machen es perspektivisch notwendig, die bestehenden Regelungsmechanismen zu überprüfen und dabei neben punktuellen Modifikationen in Teilbereichen auch neue Lösungsansätze in Erwägung zu ziehen. Daneben haben sich einige wichtige medienpolitische Fragestellungen eröffnet, wie beispielsweise die Frage der Sicherung der Netzneutralität oder die der zukünftigen Nutzung von Rundfunkfrequenzen, in denen wir uns als Ländergemeinschaft gegenüber dem Bund positionieren müssen. Nicht zuletzt stehen wir im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor der Entscheidung, wie seine Programmangebote neu ausgerichtet werden können, um den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Während des baden-württembergischen Vorsitzes werden wir darauf hinarbeiten, Weichenstellungen in diesen wichtigen Fragen zu erzielen und damit die Medienpolitik der Länder voranzubringen.

medienpolitik.net: Zu den Themen, die die Ministerpräsidenten auf ihrer Oktoberkonferenz besprechen wollen, soll auch ein mögliches öffentlich-rechtliches Jugendangebot gehören. Befürworten Sie ein solches Vorhaben grundsätzlich?

Silke Krebs: Ich sehe das Vorhaben positiv. Der Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet, dass sich die Angebote der Rundfunkanstalten grundsätzlich an alle Altersgruppen zu richten haben; dies gilt vor allem auch für die Hauptprogramme. Dennoch können wir unsere Augen nicht davor verschließen, dass sich das Mediennutzungsverhalten insbesondere jüngerer Menschen deutlich gewandelt hat und insgesamt eine zunehmende, auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtete Verspartung der Fernsehangebote festzustellen ist. Auf diese Entwicklungen muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk reagieren können, um seine hervorgehobene Bedeutung für den demokratischen Meinungsbildungsprozess und die Meinungsvielfalt zu erhalten. Ein öffentlich-rechtliches Jugendangebot bietet die Gelegenheit, sowohl gezielt junge Zielgruppen anzusprechen, als auch noch konsequenter als dies im Hauptprogramm möglich wäre, neue crossmediale Programmkonzepte umzusetzen.

medienpolitik.net: Welche Anforderungen stellen Sie an ein solches Jugendangebot?

Silke Krebs: Ich erwarte mir ein mutiges, innovatives Angebot, mit dem es gelingt, jüngere Zielgruppen anzusprechen, ohne das öffentlich-rechtliche Profil und den Anspruch an qualitativ hochwertige Inhalte aus dem Blick zu verlieren. Von dem Jugendangebot erhoffe ich mir zudem wichtige Impulse mit Blick auf die crossmediale Verknüpfung von linearem Fernsehprogramm und Onlineangebot sowie einen effektiven Ressourceneinsatz. Das Jugendangebot könnte sich in dieser Hinsicht zum Innovationsmotor für ARD und ZDF entwickeln, wie dies in kleinerem Maßstab schon beim SWR bei der Entwicklung junger Formate für EinsPlus gelungen ist.

medienpolitik.net: Sollte es dann eine Arbeitsteilung geben, dass das Jugendangebot die Zuschauer bis 29 Jahre erreicht und die Hauptprogramme vor allem die Älteren Zuschauer versorgen?

Silke Krebs: Genau dies darf es nicht geben. Gerade die Hauptprogramme mit ihren großflächigen Informationsschienen müssen nach wie vor alle Altersgruppen ansprechen; dies kann nicht allein mit einem Jugendangebot geleistet werden.

medienpolitik.net: Es wird darüber gestritten  ob noch ein spezieller digitaler Kanal – also ein klassischer Fernsehkanal erforderlich ist, um mehr Jugendliche zu erreichen oder ob man ganz auf die Online-Medien setzen soll. Wie sehen Sie diese Frage?

Silke Krebs: Die Aufmerksamkeit eines Nutzers wird nach wie vor zumeist über das lineare Programmangebot des Rundfunkveranstalters auf dessen Onlineangebote gelenkt. Deshalb halte ich es für richtig, den Weg der Crossmedialität und damit der gezielten Vernetzung des linearen Fernsehprogramms mit den entsprechenden Onlineinhalten zu gehen. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass junge Menschen durchaus noch das klassische Fernsehen nutzen, selbst wenn sie stärker als andere Zielgruppen ergänzend auf andere Medien zurückgreifen. Hier gilt es, die junge Zielgruppe so breit wie möglich anzusprechen. Nicht zuletzt ist es gerade auch das Ziel des Jugendkanals, Möglichkeiten der Ansprache junger Menschen auszuloten. Dabei könnte am Ende auch die Erkenntnis stehen, dass die Konzentration auf Online-Medien erfolgversprechender erscheint.

medienpolitik.net: Sollte im Zusammenhang mit einem Jugendangebot die Sieben-Tage-Frist bei den Mediatheken verändert und eine längere Nutzung aller ARD- und ZDF-Angebote über die Mediatheken möglich werden?

Silke Krebs: Die Aufgabe der Sieben-Tage-Frist ist eines der wichtigsten Elemente im Rahmen der angedachten Neustrukturierung der Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In Bezug auf die Idee eines Jugendangebots wäre es geradezu kontraproduktiv, ein konsequent crossmedial ausgerichtetes Programmkonzept zu entwickeln, ohne dass die entsprechenden regulatorischen Rahmenbedingungen gewährleistet sind. Hierzu gehört, dass Inhalte ohne zeitliche Beschränkung online abrufbar sind. Ich habe allerdings auch den Eindruck, dass die im Zuge der Konkretisierung des Online-Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von einigen Wettbewerbern vehement erhobene Forderung nach einer Begrenzung in der zeitlichen Verfügbarkeit von Onlineinhalten der öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten nicht mehr mit derselben Intensität aufrecht erhalten werden wie bisher. Ich bin daher optimistisch, dass wir im Dialog mit den betroffenen Kreisen in dieser Frage zu vernünftigen Ergebnissen kommen können.

medienpolitik.net: Soll die KEF für einen Jugendkanal zusätzliche Mittel bereit stellen?

Silke Krebs: Ob die KEF den Rundfunkanstalten für den Jugendkanal zusätzliche Mittel bereitstellt, entscheidet nicht die Politik. Wenn wir den Rundfunkanstalten den Auftrag zur Gestaltung eines Jugendangebots geben, so sind hierfür auf der Grundlage der Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Es kommt damit entscheidend auf die Konzeption eines solchen Angebots an. Vor diesem Hintergrund haben wir ARD und ZDF gebeten, den Ländern bis zur Oktoberkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs ein Konzept für ein gemeinsames Jugendangebot vorzulegen, das auch Aussagen zur Finanzierung umfasst. Dabei sind sicherlich zunächst etwaige Spielräume zu nutzen, die sich aus der ins Auge gefassten Neustrukturierung der Digitalkanäle und der Gemeinschaftsprogramme von ARD und ZDF ergeben.

medienpolitik.net: Die Länder wollen auch generell über die Digitalangebote entscheiden. Auch hierzu existieren verschiedene Modelle. Auf welche Digitalkanäle sollten ARD und ZDF künftig verzichten?

Silke Krebs: Mir ist es wichtig, dass die Streichung von Programmangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kein Selbstzweck ist. Ziel muss es vielmehr sein, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken, indem die Programmangebote von ARD und ZDF insgesamt stärker profiliert und inhaltliche Redundanzen abgebaut werden sowie Raum geschaffen wird für ein neues Jugendangebot. Ein Verzicht auf Programmangebote aus dem Kernbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie Information und Kultur sollte allerdings genau abgewogen werden. Ein Verzicht kann meines Erachtens nur dann erfolgen, wenn wir sicherstellen können, dass diese Inhalte sowohl mit Blick auf deren zeitlichen Umfang als auch mit Blick die bisher erreichten Zielgruppen an anderer Stelle im Programm von ARD und ZDF sinnvoll abgebildet werden können.

Der Beitrag wurde in der promedia-Ausgabe Nr. 11/2013 erstveröffentlicht.

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