Medienpolitik:
Große Koalition stellt Weichen für die digitale Medienordnung

Die wichtigsten medien- und netzpolitischen Themen im Koalitionsvertrag im Überblick
27.11.13 Von medienpolitik.net Redaktion
Die Stärkung der Urheber durch eine größere Verantwortung der Provider sowie eine Überarbeitung des Urhebervertragsrechtes und eine neue konvergente Medienordnung sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im Bereich der Medien vor.
Unter anderem haben sich die drei Parteien auf folgende Schwerpunkte geeinigt:
1) Reform des Urheberrechts
– Zum Schutz der Verbraucher und zur Eindämmung von Rechtsverletzungen soll die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformbetreibern verbessert werden, dazu gehört dass diese sich nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können und keine Werbeeinnahmen mehr erhalten sollen.
– Überarbeitung des Urhebervertragsrechts.
– Beibehaltung des verminderten Mehrwertsteuersatzes für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften und Einführung dessen auch für die Hörbücher.
– Einsatz auf europäischer Ebene, dass E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien einem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
– Sicherstellen der Buchpreisbindung auf europäischer Ebene, auch für E-Books.
2) Medien
– Unterstützung des Bundes der Bemühungen der Länder, eine der Medienkonvergenz angemessene Medienordnung einzuführen und dies durch eine zeitlich befristete Bund-Länder-Kommission durchzusetzen.
– Private und öffentlich-rechtliche audiovisuelle Medienangebote und journalistisch-redaktionelle Inhalte, die einen Beitrag im Sinne des Public Value leisten, sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Distributionswegen und eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten
– Die zeitliche Befristung des DFFF soll aufgehoben und als erfolgreiches Förderprogramm weitergeführt werden
– Evaluation der einzelnen Instrumente der Filmförderung, um das Filmfördergesetz „zukunftsfest“ zu machen
3) Digitale Infrastruktur
– Flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s deutschlandweit bis 2018.
– Zur Verbesserung der Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen Raum werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge der Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Finanzierung der Breitbandinfrastruktur geprüft und gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von 3 bis 4 Jahren im ländlichen Raum ermöglicht.
– Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zur Nutzung offener Netze und deren Anbieter.
– Gewährleistung der Netzneutralität soll im Telekommunikationsgesetz verankert werden und Einsatz für eine Verankerung dieser auch auf europäischer Ebene.
– Einforderung der Netzneutralität auch von Suchmaschinen für einen diskriminierungsfreien Zugang aller Angebote.
Den kompletten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD können Sie hier einsehen.
Auszüge zu medien- und netzpolitisch relevanten Themen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (4.3. Kultur, Medien und Sport, 1.3., In Deutschlands Zukunft investieren: Infrastruktur) haben wir für Sie herausgesucht und sind hier nachzulesen:
1) Reform des Urheberrechts
Wir wollen das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Dabei werden digitale Nutzungspraktiken berücksichtigt. Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein. Damit der Wert kreativer Leistungen stärker in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte rückt, muss das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums in der Gesellschaft gestärkt werden. Die Koalition will deshalb entsprechende Maßnahmen unterstützen.
Zum effektiveren Schutz von Markeninhabern, Urhebern und anderen Kreativen vor Rechtsverletzungen im weltweiten digitalen Netz streben wir den Ausbau verbindlicher europäischer und internationaler Vereinbarungen an. Alle Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein. Als wesentlichen Beitrag zum Schutz der Verbraucher und zur Eindämmung von massenhaften Rechtsverletzungen sehen wir die Diensteanbieter im Internet stärker in der Verantwortung. Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.
Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Internetnutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden.
Wir wollen die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften stärken und insbesondere die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften effektiver ausgestalten.
Wir wollen Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung schneller, effizienter und einfacher gestalten und werden eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche einführen.
Um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts.
Dabei müssen wir feststellen, ob Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient genug ausgestaltet sind und ob das Verfahren insgesamt beschleunigt werden muss sowie die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern ist.
Wir bekennen uns zur Vertragsfreiheit im Urheberrecht und sind uns bewusst, dass Inhalte oft unter (impliziten) Nutzungsbestimmungen angeboten werden. Gleichzeitig ist das Interesse der Verbraucher an einer langfristigen und geräteunabhängigen Nutzung ihrer legal erworbenen digitalen Inhalte zu berücksichtigen. Unser Ziel ist es daher, die Portabilität gekaufter Inhalte zu ermöglichen und zu fördern. Geprüft werden soll zudem, wie urheberrechtlich sichergestellt werden kann, dass Technologiebrüche bei der Weiterversendung von Rundfunksignalen vermieden werden können.
Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen. Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren.
Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert.
Die Veränderung der Medienwelt hat auch Folgen für die Printmedien, jedoch bleiben die Gründe für steuerliche Erleichterungen – Kultur- und Medienangebote als Teil der Daseinsvorsorge – auch in der digitalen Welt die gleichen. Den verminderten Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften will die Koalition beibehalten; er soll in Zukunft auch für Hörbücher gelten. Auf europäischer Ebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann. Essentiell für die Erhaltung der Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen ist die Buchpreisbindung, die europarechtlich auch im Hinblick auf E-Books abzusichern ist.
Die Koalition wird auch in Zukunft an den Steuererleichterungen für kulturelle Leistungen festhalten und den bestehenden Standard der Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen bewahren. Die Koalition wird prüfen, ob weitere Umsatzsteuererleichterungen für künstlerische Berufe möglich sind.
2) Medien
Unabhängige und vielfältige Medien sind Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie. Es ist deshalb erklärtes Ziel der Koalition, die Medienfreiheit, -vielfalt und – unabhängigkeit zu sichern. Die Digitalisierung und die damit einhergehende Konvergenz der Medien prägen die aktuelle Entwicklung der Medienwelt. Dabei soll nicht der Verbreitungsweg, sondern der Inhalt über das Regulierungsregime entscheiden. Deshalb unterstützt der Bund die Bemühungen der Länder um eine der Medienkonvergenz angemessene Medienordnung. In diesem Zusammenhang setzt sich die
Koalition für eine im Anschluss an die Vorarbeit der Länder einzusetzende zeitlich befristete Bund-Länder-Kommission ein, um erforderliche Kompatibilitätsregeln und daran anknüpfende Anpassungen – zum Beispiel an den Schnittstellen Medienaufsicht, Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht – zu erarbeiten.
Insbesondere aufgrund europäischer und internationaler Entwicklungen im Medienbereich ist es wichtig, mit einer abgestimmten und starken Stimme zu sprechen. Deshalb ist es notwendig, dass deutsche Interessen konsequent und in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern in Brüssel vertreten werden.
Im Wissen um die Zuständigkeit der Länder bekennt sich die Koalition zur dualen Medienordnung. Die Koalition will faire Wettbewerbschancen für alle Medienanbieter. Deshalb wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion stärken. Sie setzt sich für das Prinzip der Plattformneutralität ein, d. h. bei Distributionsplattformen für Rundfunk und Telemedien insbesondere bei marktbeherrschenden Plattformbetreibern sind eine diskriminierungsfreie Informationsübermittlung und der neutrale Zugang zu Inhalten sicherzustellen.
Private und öffentlich-rechtliche audiovisuelle Medienangebote und journalistisch-redaktionelle Inhalte, die einen Beitrag im Sinne des Public Value leisten, sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Distributionswegen und eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten.
Die Koalition wird sich für eine Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) einsetzen, die den Entwicklungen einer konvergenten Medienwelt gerecht wird und u. a. Werberegeln dereguliert. Im Bereich Online-Werbung unterstützen wir die Selbstregulierungsansätze der Branche.
Es ist zu prüfen, inwieweit das Kartellrecht den aktuellen Entwicklungen im Sinne der Konvergenz anzupassen ist. Dabei darf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Medienunternehmen im internationalen Vergleich nicht beeinträchtigt werden.
Bei der Frequenzplanung (Digitale Dividende II) werden wir auf nationaler und europäischer Ebene im Einvernehmen mit den Ländern die Belange des hiervon betroffenen Rundfunks (DVB-T) und die Interessen der Nutzer drahtloser Produktionsmittel (z. B. in Kultureinrichtungen) berücksichtigen. Die für den Umstieg auf DVB-T2 notwendigen Voraussetzungen müssen erhalten bleiben.
Die Deutsche Welle ist eine wichtige Stimme Deutschlands in der Welt und muss dauerhaft und spürbar gestärkt werden. Die von Bund und Ländern im Sommer 2013 vereinbarte grundlegende Verstärkung der Kooperation zwischen Deutscher Welle und ARD, ZDF und Deutschlandradio muss gerade im Informationsbereich umgesetzt werden.
Journalistisch-redaktionell verantwortete Medien sind von zentraler Bedeutung für Demokratie, Informationsfreiheit und Meinungsbildung und zwar unabhängig von der technologischen Verbreitung. Die Koalition unterstützt eine Initiative der Länder zur Wiedereinführung des „amtlichen Presseausweises“.
Die vielfältigen und wichtigen Initiativen der Bundeszentrale für politische Bildung insbesondere zur Stärkung des (Lokal-)Journalismus werden fortgesetzt und weiterentwickelt.
Die Koalition will gemeinsam mit den Verlagen sowie Journalistinnen und Journalisten das Bewusstsein für den Wert und die Bedeutung von Zeitungen und Zeitschriften als Kulturgut in der Gesellschaft verankern. Wir wollen die Angebotsvielfalt in diesem Bereich, insbesondere auch auf regionaler Ebene, erhalten. Verlage und Journalisten brauchen verlässliche Rahmenbedingungen von Seiten der Politik.
Wir halten das Presse-Grosso als neutralen Vertriebsweg für unverzichtbar. Es darf durch europäische Rechtsentwicklungen nicht beeinträchtigt werden. Wir werden uns bei den Ländern für eine presserechtliche Verankerung des Presse-Grosso einsetzen.
Gemeinsam mit den Ländern wird der Bund die Mediendatenbank fortentwickeln und die Fortsetzung der Pressestatistik als Medienstatistik unterstützen. Die Koalition will unabhängige Buchhandlungen in ihrer Funktion als Ort der kulturellen Vermittlung und Begegnung und angesichts der stetigen Zunahme des durch große Marktakteure geprägten Versandbuchhandels stärken, z. B. durch die Einführung eines jährlichen Preises für besonders innovative und kulturell ausgerichtete Geschäftsmodelle.
Unser nationales Filmerbe muss dauerhaft gesichert und auch im digitalen Zeitalter sichtbar bleiben. Es bedarf hierfür neben einer Digitalisierungsförderung des Bundes auch der Beteiligung der Länder und der Filmwirtschaft. Die Stiftung Deutsche Kinemathek ist als eine der zentralen Einrichtungen zur Bewahrung und Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes zu stärken. Die Koalition wird auch das Bundesarchiv personell und finanziell stärken.
Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) hat in den vergangenen Jahren maßgeblich zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft in Deutschland beigetragen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandorts Deutschland nachhaltig verbessert. Um die deutsche Filmwirtschaft zu stärken, werden wir die bisher geltende zeitliche Befristung des DFFF aufheben und das erfolgreiche Förderprogramm fortsetzen.
Die Koalition wird im Zuge der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) die Wirkung einzelner Instrumente der Filmförderung mit dem Ziel evaluieren, das FFG „zukunftsfest“ zu machen.
Wir werden bei allen Verantwortlichen dafür werben, die Stärkung des deutschen Kinderfilms zu einer Schwerpunktaufgabe zu machen.
Wir wollen unsere vielfältige Kinolandschaft im Ganzen erhalten. Wir wollen in das erfolgreiche Förderprogramm zur Digitalisierung auch solche Kinos einbeziehen, die als Kulturort eine besondere Funktion wahrnehmen und bisher die Mindestfördervoraussetzungen nicht erfüllen konnten.
3) Digitale Medien
Deutschland soll sich zu einem digitalen Kulturland weiterentwickeln. Unser kulturelles Erbe muss digitalisiert werden, um es für die kommenden Generationen zu sichern.
Eine wichtige Aufgabe zur Sicherung unseres kulturellen Erbes übernimmt die Deutsche Digitale Bibliothek als deutscher Beitrag zur europäischen digitalen Bibliothek Europeana. Der Bund ist sich der Verantwortung für die digitale Erschließung der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferungen bewusst und treibt auf dieser Grundlage mit den Ländern und Kommunen eine abgestimmte Digitalisierungsstrategie voran. Die vom Bund geförderten Einrichtungen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Bestände einzubringen.
Medienkompetenz ist eine elementare Schlüsselkompetenz in unserer digitalen Gesellschaft und grundlegende Voraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit den Medien und dem Netz für alle Generationen. Sie eröffnet – auch im Zusammenwirken mit Bürgermedien – Chancen der medialen Teilhabe und des Netzes und sensibilisiert den Nutzer für mögliche Risiken. Die bisherigen Initiativen des Bundes sollen – unter Wahrung der Kompetenzen der Länder und in enger Abstimmung mit diesen – fortgesetzt und verstetigt werden. Initiativen wie das „Netz für Kinder“ / „Frag Finn“ ermöglichen Kindern einen sachkundigen Umgang mit dem Internet. Die „Nationale Initiative Printmedien“ soll weiterentwickelt werden und insbesondere die Medienkompetenzvermittlung von Kindern und Jugendlichen in den Blick nehmen.
Kinder und Jugendliche sollen die Chancen und Möglichkeiten, die ihnen das Internet bietet, optimal nutzen können, ohne mit für sie schädigenden Inhalten konfrontiert zu werden. Moderner Jugendmedienschutz muss Rahmenbedingungen für eine gemeinsam getragene Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft schaffen. Im Dialog sind neue Instrumente für einen wirksamen Jugendmedienschutz zu entwickeln.
Die Daten von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien müssen besonders geschützt werden. Für einen wirksamen gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz ist eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern unabhängig vom Verbreitungsweg der digitalen Medien anzustreben. Dabei sollten die heute geltenden hohen Jugendschutzstandards für Trägermedien als Orientierung dienen. Im Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) arbeiten die Beteiligten zusammen an einer Gesamtstrategie, die Regulierung, Anbieterverantwortung und die Stärkung der Medienkompetenz miteinander verbindet und internationale Zusammenarbeit sicherstellt.
Digitale Spiele prägen den Alltag vieler, insbesondere jüngerer Menschen in unserem Land. Wir erkennen die Vielfalt hochwertiger Angebote, insbesondere pädagogisch wertvoller Computerspiele, sowie die große kreative Leistung und hohe technische Kompetenz der Spieleentwickler an. Dies wollen wir weiter fördern, beispielsweise mit dem Deutschen Computerspielpreis. Diesen wollen wir zeitgemäß weiterentwickeln. Die gemeinsam durch den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung und die Computerspielewirtschaft initiierte und mittlerweile gegründete Stiftung Digitale Spielekultur soll gemeinsam mit den Marktteilnehmern weiter ausgebaut werden, um in den Schwerpunkten Wirtschaft und Ausbildung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Forschung und Wissenschaft neue Impulse setzen zu können. Wir wollen zudem das digitale Spiel für nachfolgende Generationen erhalten. Es gilt, geeignete Archivierungsmöglichkeiten zu prüfen.
4) Digitale Infrastruktur
Breitbandausbau
Für ein modernes Industrieland ist der flächendeckende Breitbandausbau eine Schlüsselaufgabe Deshalb werden wir die Breitbandstrategie weiterentwickeln. Es gilt, die digitale Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Dazu wollen wir die Kommunen im Sinne einer kommunikativen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beim Breitbandausbau unterstützen.
Wir werden Investitionshemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken in den infrastrukturschwächeren Regionen abbauen und setzen dabei verstärkt auf Synergieeffekte und zusätzliche Investitionsanreize für Telekommunikationsunternehmen. Beim Ausbau des schnellen Internets werden wir Technologieoffenheit sicherstellen. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für drahtlose Kommunikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands. Die durch den Einsatz DVB-T2 künftig frei werdenden Frequenzen wollen wir im Einvernehmen mit den Bundesländern vorrangig für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitstellen. Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen im EU-Telekommunikationsrecht und im Telekommunikationsgesetz, der verstärkten Kooperation von Unternehmen, besserer Fördermöglichkeiten sowie einer gute Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Wir wollen Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, so schnell wie möglich erschließen. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben. Um mehr Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen Raum zu schaffen werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge der Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Finanzierung der Breitbandinfrastruktur prüfen und gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von 3 bis 4 Jahren im ländlichen Raum ermöglichen.
Schnelle und sichere Datennetze sind die Grundlage für Innovation, Wachstum und Beschäftigung in einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. Um den globalen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen, brauchen wir eine starke deutsche und europäische Telekommunikations- und IT-Industrie. Wir werden darauf hinwirken, dass die Regulierung der Telekommunikationsmärkte sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene so gestaltet wird, dass sich Investitionen im ländlichen Raum lohnen. Wir setzen uns im Beihilfebereich bei der EU-Kommission für eine NGA-Rahmenregelung für Deutschland ein, die die Vectoring-Technologie einbezieht und es ermöglicht, den Breitbandausbau im ländlichen Raum durch ein unbürokratisches technologieneutrales und wettbewerbsfreundliches Förderverfahren voranzubringen.
Der Breitbandausbau muss auch zukünftig in der EU förderfähig bleiben. Zudem muss es zu einer Vereinfachung der Förderung wie im Rahmen der Daseinsvorsorge im EU-Recht kommen. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe soll bestehende Programme ergänzen. Wir wollen außerdem einen Breitband-Bürgerfonds einrichten. In diesen Fonds sollen Privatpersonen zu soliden Renditen investieren können.
WLAN
Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern). Gleichzeitig werden wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gefahren solcher Netze für sensible Daten aufklären.
Neben der Klärung der rechtlichen Fragen möchten wir die Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen forcieren. Durch die Förderung dieser sowie von Ad-hoc-Netzwerken im Rahmen der F&E-Strategie sollen lokale, dezentrale Netzwerke unterstützt werden, die eine komplementäre Infrastruktur für einen fest definierten Nutzerkreis umfassen. Damit verbessern wir die in-Wachstum, frastrukturellen Rahmenbedingungen für den Zugang zu leistungsfähigem Internet für alle.
Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen.
Netzneutralität
Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen Agenda. Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die Grundlage dafür. Dabei ist insbesondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb bevorzugen. Neutralität ist auch von Suchmaschinen zu verlangen, die sicherstellen müssen, dass alle Angebote diskriminierungsfrei aufzufinden sind.
Die Gewährleistung von Netzneutralität wird daher als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert und die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen. Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt und technisch sowie personell in die Lage versetzt, die Einhaltung dieses Ziels zu überwachen. Zudem müssen Mobilfunkanbieter Internettelefonie gegebenenfalls gegen separates Entgelt ermöglichen.
Das so genannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichberechtigung der Datenpakete steht, wird in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden. Netzwerkmanagement muss allerdings dort möglich sein, wo es technisch geboten ist, damit bandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen werden bzw. zum Einsatz kommen können. Deep Packet Inspection (DPI) zur Diskriminierung von Diensten oder Überwachung der Nutzerinnen und Nutzer werden wir dagegen gesetzlich untersagen.