Medienpolitik:

„Wir hätten uns noch mehr gewünscht“

von am 22.12.2014 in Archiv, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

<h4>Medienpolitik: </h4>„Wir hätten uns noch mehr gewünscht“
Dr. Fritz Jaeckel, Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei

Sachsen drängt auf weitere Einsparungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk

22.12.14 Interview mit Dr. Fritz Jaeckel, Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei

Sachsen will auch weiterhin in der Medienpolitik mitmischen. Wie der neue Staatskanzleichef Dr. Fritz Jaeckel in einem medienpolitik.net-Gespräch deutlich machte, will die Regierung des Freistaates auch nach dem politischen Abschied des medienpolitisch umtriebigen Kanzleichefs Johannes Beermann hier weiter Akzente setzen –  auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. So zeigte sich Jaeckel unzufrieden mit dem bisher Erreichten: „Freilich hätte sich Sachsen für die Beitragsstabilität eine weitergehende Konsolidierung der digitalen Zusatzangebote von ARD und ZDF und darüber hinaus eine umfassende Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme gewünscht. Die Anstalten müssen weiter an der Verbesserung ihrer Ausgabenpolitik arbeiten.“ Im Zusammenhang mit dem neuen Online-Jugendangebot rechnet der sächsische Politiker mit „Kollisionen“ mit den privaten Medien. Ein „more of the same“ sollte aber vermieden werden. Die Notwendigkeit eines Jugendangebotes stellt aber auch Jaeckel nicht infrage.

medienpolitik.net: Herr Jaeckel, was ist das Ziel sächsischer Medienpolitik für die nächsten Jahre?

Fritz Jaeckel: Sachsen ist es gelungen, in den vergangenen Jahren sein Profil als Medienstandort zu schärfen. Filme „Made in Saxony“ sind weit über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt geworden. Sogar Hollywood setzt auf Sachsen als Drehort für Produktionen – wie etwa bei „Inglourious Basterds“ oder „The Grand Budapest Hotel“. Dennoch: Die sächsische Medienlandschaft ist mittelständisch geprägt. Hier gilt es, unsere Unternehmen in den nächsten Jahren weiter fit für den Wettbewerb zu machen, indem wir versuchen, den Zugang zu Fremdkapital und qualifizierten Nachwuchskräften zu verbessern. Dabei gilt es, den MDR und die Mitteldeutsche Medienförderung in die Aktivitäten einzubeziehen. Sie sind es, die zu einem ganz wesentlichen Teil die Leistungen unserer Medienunternehmen nachfragen beziehungsweise fördern.

Unsere kleinteilige regionale Lokalfunklandschaft ist neben unseren erfolgreichen Produktionsunternehmen ein weiteres Markenzeichen der sächsischen Medienlandschaft. Hier gilt es, Vielfalt zu wahren und Innovationen zu fördern. Das unlängst geänderte Sächsische Privatrundfunkgesetz bietet nun die Möglichkeit hierzu. Aufgabe der Medienpolitik ist es jetzt, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten und zu stützen.

medienpolitik.net: Welches sind längerfristig Ihre medienpolitischen Schwerpunkte?

Fritz Jaeckel: Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD  sind die Schwerpunkte klar definiert. Sie betreffen insbesondere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und sein Finanzierungssystem, die privaten Sender und den Filmbereich. Im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir die Abrufbarkeit von öffentlich-rechtlichen Inhalten im Internet flexibler gestalten, eine faire Aufteilung der Rechte zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und Produzenten anstreben, im Einvernehmen mit den Partnerländern den MDR-Staatsvertrag weiterentwickeln und modernisieren. Weiterhin sollten Mehrbelastungen der Bürger in künftigen Beitragsperioden vermieden werden. Gemeinsam mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien wollen wir durch finanzielle Förderung und Unterstützung zum Erhalt des sächsischen Lokalfernsehens beitragen und eine verbesserte Förderung für die sächsischen Bürgermedien schaffen.

Außerdem wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Mittel für die Mitteldeutsche Medienförderung erhöht werden, auch um die Profilierung der Region im Bereich des Kinder- und Animationsfilms zu befördern. Darüber hinaus möchten wir Sachsen für internationale Produktionen noch attraktiver machen.

medienpolitik.net: Wo liegen aktuell für Sie die Prioritäten?

Fritz Jaeckel: Derzeit beschäftigen uns insbesondere die Novellierung des ZDF-Staatsvertrages, die Novellierung des MDR-Staatsvertrages, die sogenannte digitale Dividende II und der Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Auch die bereits begonnene Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages wird intensiviert werden, weil wir im Frühjahr 2015 über valideres Zahlenmaterial zu einem kompletten Beitragsjahr verfügen werden.

medienpolitik.net: Im Koalitionsvertrag spielt der Erhalt der Medienvielfalt – vor allem im regionalen und lokalen Bereich eine wichtige Rolle. Warum sehen Sie – trotz des Internets – eine Notwendigkeit der Politik, die Medienvielfalt zu garantieren und abzusichern?

Fritz Jaeckel: Die sächsische Politik hat gute Gründe dafür, die hiesigen regionalen und  lokalen Sender auch im Internetzeitalter zu fördern und zu unterstützen. Es ist bewundernswert, wie die Bürger der ehemaligen DDR vor 25 Jahren in einer friedlichen Revolution den Wandel erkämpft haben. Zu diesem Wandel gehörte es auch, die gleichgeschaltete Medienlandschaft der DDR zu überwinden und sie durch neue freie Medien zu ersetzen. In Sachsen ist diese Transformation dank des Engagements mutiger und kreativer Menschen auf vielfältige Weise gelungen. Darauf sind wir stolz.

Über nun schon zweieinhalb Jahrzehnte hat sich im Freistaat eine Struktur herausgebildet, die für eine solide landesspezifische, regionale und lokale Information der Bevölkerung vor Ort sorgt. Dies ist ein grundlegender Faktor für das Funktionieren von Demokratie, Gemeinwohl und auch von Politik.

Die Menschen haben ein großes Interesse an regionaler und lokaler Berichterstattung. Sie wollen eben auch über das kontinuierlich und gut recherchiert informiert werden, was quasi vor ihrer Haustür passiert. Hier leistet beispielsweise auch der lokale und regionale Rundfunk einen wertvollen und wichtigen Beitrag.

medienpolitik.net: Im Frühjahr soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine bessere Abstimmung der Medienpolitik zwischen Bund und Ländern zusammentreten. Welche Themen und Fragen müssten vorrangig zwischen Bund und Ländern geklärt werden?

Fritz Jaeckel: Als medienpolitisch wichtige Themenblöcke für eine Optimierung der Abstimmung der Regulierungsebenen in Bund und Ländern stehen derzeit u.a.: Rundfunk und Telemedien, Kooperationen im digitalen Umfeld, Plattformregulierung und Meinungsmacht und Marktkontrolle sowie Jugendschutz in der Diskussion.

Zur Präzisierung der bei den einzelnen Themenkomplexen auftauchenden juristischen Fragestellungen haben die Länder vorbereitend beim Hans-Bredow-Institut das Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ beauftragt. Es hat die Problembereiche der derzeitigen Medienregulierung im Kern des öffentlichen Medienrechts in den Blick genommen. Dies sind Bereiche, die das Regulierungsziel der Vielfaltsicherung betreffen, sich an der Schnittstelle zwischen Bundes- und Landesregulierung bewegen und strukturell von einer Konvergenz-Entwicklung betroffen sind.

Die Länder sind sich einig, vor der eigentlichen Aufnahme der Gespräche mit dem Bund insbesondere die Bereiche Plattformregulierung und den Rundfunkbegriff einer gesonderten Prüfung zu unterziehen: Dies sind entscheidende Schaltstellen für eine Modernisierung unserer Medienordnung, bei der jedoch die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder nicht ausgehöhlt werden dürfen.

medienpolitik.net: Zu den Schwerpunkten sächsischer Medienpolitik zählte und zählt die zeitgemäße Präzisierung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sind Sie mit dem bisher Erreichten zufrieden, um den Beitrag langfristig stabil zu halten? Welche weiteren Schritte sollten folgen?

Fritz Jaeckel: Freilich hätte sich Sachsen für die Beitragsstabilität eine weitergehende Konsolidierung der digitalen Zusatzangebote von ARD und ZDF und darüber hinaus eine umfassende Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme gewünscht. Wir konnten zumindest die Streichung von zwei digitalen Spartenangeboten erreichen sowie die Einigung der Länder auf ein kostenneutrales Jugendangebot im Internet – anstelle des ursprünglich geplanten finanziell unwägbaren crossmedialen Jugendangebots. Wir freuen uns, dass sowohl die KEF als auch die Anstalten in der Zwischenzeit den Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit mehr im Auge haben als noch vor einigen Jahren. In der AG Beitragsstabilität haben wir mit den Anstalten zahlreiche Einsparpotentiale diskutiert und auch auf noch mehr Kooperationen gedrängt. Trotzdem: Die Anstalten müssen weiter an der Verbesserung ihrer Ausgabenpolitik arbeiten. Presseberichten zufolge werden dem Hessischen Rundfunk im kommenden Jahr voraussichtlich 51 Mio. Euro fehlen, beim NDR sollen es 48,5 Mio. Euro sein. Gleichzeitig steigen bei den Anstalten die Altersbezüge im selben Maß wie die Gehälter der Mitarbeiter. Die ARD-Finanzkommission hat inzwischen berechnet, dass der Rückstellungsbedarf aller ARD-Sender für Pensionen bei einer Deckelung der Steigerung der Altersbezüge bei einem Prozent um fast 700 Mio. Euro sinken könnte. Hier besteht nach unserer Auffassung dringender Handlungsbedarf bei den Anstalten: Ansonsten würden die Einsparbemühungen durch die überbordenden Rückstellungen für die Altersversorgung in beträchtlichem Ausmaß aufgezehrt.

medienpolitik.net: Im nächsten Jahr soll eine Evaluierung des Rundfunkbeitrages erfolgen. Was soll mit dem Überschuss geschehen?

Fritz Jaeckel: Nach der Evaluierung der Regelungen zum Rundfunkbeitrag wollen wir uns dafür einsetzen, dass Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag in erster Linie dafür genutzt werden, Mehrbelastungen der Bürger in künftigen Beitragsperioden zu vermeiden. Daneben wollen wir, dass sich im Rahmen des finanziell Möglichen die Beitragsbelastung von Gruppen verringert, bei denen sich im Rahmen der Evaluierung herausstellen sollte, dass sie durch das neue Rundfunkbeitragssystem unverhältnismäßig benachteiligt werden. Ich möchte aber an dieser Stelle bereits jetzt klarstellen, dass hier die Bäume nicht in den Himmel wachsen werden.

medienpolitik.net: Die Bundesländer haben sich für ein Online-Jugendangebot ausgesprochen. Welche Erwartungen haben Sie an dieses Angebot, das voraussichtlich 2016 starten wird?

Fritz Jaeckel: Das Online-Jugendangebot soll technisch und inhaltlich zielgruppengerecht das seit Jahren bestehende Defizit der Öffentlich-Rechtlichen in diesem Segment beseitigen.  Dabei hat sich Sachsen von Anfang an dafür eingesetzt, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel dafür eingesetzt werden, die jugendliche Zielgruppe dort abzuholen, wo sie heute überwiegend unterwegs ist: im Internet.

medienpolitik.net: Ist die Zusage der Regierungschefs, dass es keinen Drei-Stufen-Test, keine 7-Tage-Regelung geben soll, dass Radio-Angebote damit deutschlandweit verbreitet werden, der Einstieg in die vollständige Online-Freiheit von ARD und ZDF und damit eine Aufhebung der Restriktionen, die sich aus dem 12. RÄStV ergeben?

Fritz Jaeckel: Auf der MPK im Oktober 2014 gab es eine Protokollerklärung, nach der bei der Beauftragung des Jugendangebotes u.a. auf den Drei-Stufen-Test verzichtet werden soll und ebenso auf die Sieben-Tage-Regelung und die Beschränkung beim Sendungsbezug. Das Angebot soll online verbreitet werden unter Vernetzung und Einbindung der jungen Hörfunkwellen der ARD. Ton-Bestandteile des Angebots können auch Audio-Streams und Liveübertragungen sein.

Im Hinblick auf den Telemedienauftrag bekräftigten die Länder in einer weiteren Protokollerklärung ihren auf der MPK im Oktober 2013 gefassten Beschluss, den Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeitgemäß fortzuentwickeln. Hierzu wird die Rundfunkkommission die Gespräche mit allen Beteiligten, insbesondere mit der EU-Kommission, aufnehmen.

medienpolitik.net: Befürchten Sie nicht Kollisionen mit den Interessen des privaten Rundfunks aber auch mit denen der Printverlage, die eigene Aktivitäten für Jugendliche im Netz entwickeln?

Fritz Jaeckel: Natürlich wird es Kollisionen mit den Interessen der privaten Medien geben, die auch das Jugendsegment bedienen wollen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat aber nun mal die Aufgabe, alle (Alters-) Gruppen der Gesellschaft erreichen zu müssen, um seiner besonderen Verantwortung als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung gerecht werden zu können. Aus diesem Grund hat sich Sachsen auch nie gegen die Idee ausgesprochen, mit einem speziellen öffentlich-rechtlichen Angebot für jugendliche Zielgruppen stärker auf diese zuzugehen. Nur der Weg dazu war bis vor kurzem noch politisch umstritten.

Gleichwohl nehmen wir die Bedenken des privaten Rundfunks und der Printindustrie ernst. Klar ist auch, dass ein „More of the same“ im Medienangebot für Jugendliche vermieden werden sollte. Aus unserer Sicht ist wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in dieser Angebotskategorie einen klaren publizistischen Mehrwert gegenüber privaten Medienangeboten produziert, um seinem verfassungsrechtlichen Auftrag – in besonderer Weise für Meinungsvielfalt zu sorgen – gerecht zu werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Bereich des Internets sogar eine besondere Bedeutung zu: So ist er nämlich dort besonders zur Sicherstellung von Vielfalt und verlässlichen Informationen aufgefordert. Vielfach wird in diesem Zusammenhang auch von einem „genuinen Online-Auftrag“ der Rundfunkanstalten gesprochen.

medienpolitik.net: Sachsen hat die Koordinierung für die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages übernommen. Im November hat eine zweite Online-Konsultation stattgefunden. Warum ist dieser Prozess anscheinend so langwierig und zäh?

Fritz Jaeckel: Jugendmedienschutz ist ein Schnittstellenthema. Die technische Konvergenz nimmt keine Rücksicht auf Bundes- oder Landeskompetenzen. Deshalb müssen nach unserer Auffassung Gespräche auch mit dem Bund geführt werden, um z.B. einheitliche Altersklassifizierungen für identische Inhalte unabhängig vom jeweiligen Verbreitungsweg zu gewährleisten oder auch um eine gegenseitige Anerkennung der Prüfergebnisse von Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle zu ermöglichen. Daneben gab es beim politischen Konkurrenten starke Vorbehalte gegen den sogenannten technischen Jugendschutz, der Eltern ein Mittel an die Hand geben soll, ihre Kinder vor für sie ungeeigneten Inhalten zu schützen. Hier hat sich aber das gegenseitige Verständnis deutlich verbessert.

medienpolitik.net: Welche Ziele verfolgen Sie mit dieser Novellierung?

Fritz Jaeckel: Die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages soll die verschiedenen Ebenen des Jugendmedienschutzes in Bund und Ländern besser miteinander verzahnen. Einheitliche Altersstufen bei Rundfunk, Telemedien und Trägermedien sind hier ein Stichwort. Die gegenseitige Anerkennung der Prüfergebnisse der für diese Sektoren zuständigen Selbstkontrollen ist aus unserer Sicht ebenfalls ein wichtiger Punkt: die jugendschutzrechtliche Einordnung von Inhalten sollte unabhängig von ihrer konkreten „Darreichungsform“ sein. Dann reicht aber auch nur eine Prüfung, die dann für alle Verbreitungswege maßgeblich ist. Daneben will die Novelle die  Verwendung von „user generated content“ besser absichern und den technischen Jugendmedienschutz stärken.

medienpolitik.net: Bis Ende nächsten Jahres soll ein neuer ZDF-Staatsvertrag vorliegen und die Besetzung der Gremien muss neu geregelt werden. Das ist nicht mehr viel Zeit. Nach welchem Schlüssel sollten die staatlichen und staatsfernen Mitglieder der Gremien künftig ausgewählt werden?

Fritz Jaeckel: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich auf ihrer Konferenz am 11.Dezember 2014 darauf verständigt, dass der Fernsehrat aus 20 staatsnahen und 40 staatsfernen Mitgliedern bestehen soll. Beim Verwaltungsrat werden es 4 staatsnahe und 8 staatsferne Mitglieder sein.

Die 20 staatsnahen Mitglieder des Fernsehrates sollen sich aus 16 Landesvertretern, 2 Vertretern des Bundes und 2 Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zusammen setzen.  Bei den staatsfernen Mitgliedern wird es eine Reduzierung bei den Verbändevertretern und dafür eine höhere Gewichtung bisher nicht im Fernsehrat vertretener gesellschaftlicher Gruppen geben.

medienpolitik.net: Schwierig scheint auch die Auswahl der weiteren Mitglieder zu sein, um dem vom BVerfG geforderten Grundsatz der Vielfaltsicherung zu entsprechen. Haben Sie eine Idee, wie diese Frage gelöst werden kann?

Fritz Jaeckel: Auf der Ebene der staatsbezogenen Kategorien „staatsfern“ und „staatsnah“ gibt es keine weitere Kategorie, nach der Mitglieder des ZDF zuzuordnen wären: Ein „bisschen schwanger“ geht nun mal nicht.

Der Beitrag ist eine Vorabveröffentlichung aus der promedia-Ausgabe Nr. 1/2015.

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