Medienpolitik:

„Eine konvergente Medienordnung wird immer dringender“

von am 23.01.2018 in Allgemein, Archiv, Internet, Interviews, Journalismus, Medienregulierung

Medienanstalten fordern schnelle Modernisierung des Rundfunkstaatsvertrages

23.01.18 Interview mit Cornelia Holsten, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt

„Wenn wir nicht wollen, dass uns automatisierte Stimmen wie beispielsweise Alexa von Amazon demnächst die Regeln vorgeben, müssen die Länder den Rundfunkstaatsvertrag eiligst modernisieren“, so die neue Vorsitzende der DLM Cornelia Holsten in einem medienpolitik.net-Gespräch. „Wir werden nicht aufhören, dies einzufordern und den Prozess mit konkreten Vorschlägen zu begleiten.“ Dies betreffe beispielsweise neue Regeln für Live-Streaming im Internet, aber auch für Plattformen und Intermediäre.
In dem Gespräch verwies Cornelia Holsten auch darauf, dass die Landesmedienanstalten die Einzigen seien, die medienregulatorische Verantwortung übernähmen, ohne staatlicher Aufsicht zu unterliegen. „Das erlaubt uns, auch mal den Finger in Wunden zu legen bei Themen, an denen sich andere – aus welchen Gründen auch immer – ihre Finger verbrennen würden.“

medienpolitik.net: Frau Holsten, Sie sind ab Januar 2018 Vorsitzende der DLM. Welche Möglichkeiten haben die Landesmedienanstalten, in der Debatte um eine digitale Medienordnung eine relevante Rolle zu spielen?

Cornelia Holsten: Die Landesmedienanstalten sind und bleiben die relevanten Player, wenn es um Medienregulierung geht. Durch unsere Erfahrungen aus der Praxis sind wir nah am Markt, kennen die inhaltlichen Trends und können regulatorische Herausforderungen rechtzeitig erkennen. Dank unserer guten bundesweiten Zusammenarbeit sind wir in der Lage, anlassbezogen und auch mal pragmatisch zu handeln – und zwar vorausschauend und gestaltend. Das haben wir ja z.B. mit den FAQs zur Werbekennzeichnung auf YouTube oder auch beim Thema Barrierefreiheit eindrucksvoll bewiesen. Fest steht: Die rasante Entwicklung in Sachen Digitalisierung hat uns nicht weniger, sondern mehr Themen beschert. Und eines wird oft übersehen: Wir sind die Einzigen, die medienregulatorische Verantwortung übernehmen, ohne staatlicher Aufsicht zu unterliegen. Das erlaubt uns, auch mal den Finger in Wunden zu legen bei Themen, an denen sich andere – aus welchen Gründen auch immer – ihre Finger verbrennen würden.

medienpolitik.net: Um welche Themen werden sich die Landesmedienanstalten 2018 vor allem kümmern?

Cornelia Holsten: Im kommenden Jahr wird sich alles rund um unsere „Dachthemen“ Digitalisierung und Konvergenz drehen. Eine konvergente Medienordnung wird immer dringender. Wenn wir nicht wollen, dass uns automatisierte Stimmen wie beispielsweise Alexa von Amazon demnächst die Regeln vorgeben, müssen die Länder den Rundfunkstaatsvertrag eiligst modernisieren. Wir werden nicht aufhören, dies einzufordern und den Prozess mit konkreten Vorschlägen zu begleiten. Dies betrifft für die Regulierung beispielsweise neue Regeln für Live-Streaming im Internet, aber auch für Plattformen und Intermediäre. Mit dem Thema Plattformregulierung eng verbunden ist die Frage, wie wir eine Auffindbarkeit von Medieninhalten gewährleisten und die gewohnte Vielfalt auf Dauer sicherstellen können. In diesem Zusammenhang kann ich mir auch durchaus vorstellen, dass das Thema Public Value uns wiederbegegnen wird. Voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte wird es dann auch um eine kluge Umsetzung der neuen AVMD-Richtlinie in deutsches Recht gehen. Nicht zuletzt ist mein Herzensthema die Barrierefreiheit von Medieninhalten. Damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen ungehindert Inhalte privater Anbieter sehen und nutzen können, muss das Thema regelmäßig auf unser aller Agenda stehen, sonst geht es zu leicht im laufenden Betrieb unter.

medienpolitik.net: Die Medienpolitik wird mehr und mehr von der EU geprägt, Sie sprachen die AVMD-Richtlinie eben an. Verringert sich damit nicht auch der nationale Spielraum und damit auch der der Landesmedienanstalten, Medienpolitik zu gestalten?

Cornelia Holsten: Ganz im Gegenteil. Schon anlässlich der ersten Fernsehrichtlinie der EU von 1989 wurde der vermeintlich schwindende Spielraum der Mitgliedstaaten herbeigeredet, und schon damals stimmte dieses Vorurteil nicht. Jede Richtlinie der EU ist in nationales Recht umzusetzen – manchmal ist das ganz schön mühevoll. Die Umsetzung lässt jedem Mitgliedsstaat einen Spielraum, denn der nationale Gesetzgeber darf europäische Standards durchaus überschreiten, also strenger handhaben, er darf sie nur nicht unterschreiten. Die Umsetzung in deutsches Recht ist ein anspruchsvoller Prozess, in den wir unsere Expertise tatkräftig einbringen werden. Richtig ist, dass wir alle Entwicklungen auf europäischer Ebene frühzeitig und genau verfolgen müssen. Und das tun wir auch.

medienpolitik.net: Seit April 2017 liegt ein Vorschlag aus NRW zur Plattformregulierung auf dem Tisch…

Cornelia Holsten: Der Vorstoß aus NRW kommt zur richtigen Zeit, eine solche Novellierung ist dringend erforderlich. Wir unterstützen das sehr und wünschen uns eine umfassende Lösung im nächsten Rundfunkstaatsvertrag. Je schneller, desto besser! Wenn ich mir nur eine Sache wünschen könnte: Man tut nicht gut daran, die Regulierung von Plattformen mit der Regulierung sogenannter Intermediäre zu vermischen. Das wird schnell unübersichtlich und wäre der Sache eher abträglich. Wir brauchen klare Regeln für beide Bereiche.

medienpolitik.net: Welche Müssten die Eckpunkte einer solchen Regulierung sein?

Cornelia Holsten: Wir haben bereits im Juni des vergangenen Jahres eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme zu dem Papier aus NRW veröffentlicht. Darin haben wir uns klar zum Stellenwert von Diskriminierungsfreiheit und Chancengleichheit beim Zugang zu digitalen Plattformen bekannt. Wir sind weiter der Auffassung, dass die Sicherstellung einer Auffindbarkeitgerechtigkeit ein davon getrennter Bereich ist, mit ganz eigenen Herausforderungen. Die Auffindbarkeit verdient eine andere Stellung, denn sie ist ein eigenes Regulierungsziel. Das gilt nicht nur für den publizistischen, sondern auch für den wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen den Medienanbietern. Wir sprechen uns für eine abgestufte Regulierung aus, bei der die Plattformen nach ihrem tatsächlichen Einfluss auf die Angebots- und Meinungsvielfalt einzelfallbezogen bewertet werden. Unterschiede zwischen Voll- und Unterhaltungsspartenprogrammen zu machen, halte ich beispielsweise für nicht mehr zeitgemäß und auch nicht für zielführend. Es ist schon fraglich, ob jedes Vollprogramm per se schon einen gesellschaftlichen Mehrwert in sich birgt. Das müssen wir diskutieren.

medienpolitik.net: Was müsste aus Ihrer Sicht noch vereinbart werden, um privaten Rundfunkanbietern gleiche Wettbewerbschancen wie globalen Plattformen zu bieten?

Cornelia Holsten: Wenn Zugang und Auffindbarkeit im Sinne unserer Stellungnahme geregelt und auch durchgesetzt würden, dürfte dies schon ein großer Schritt in Richtung Chancengleichheit sein. Aber das muss natürlich mit Augenmaß geregelt werden, ohne zu stark in den Markt einzugreifen. Die in Deutschland tätigen Plattformen müssen sich nun mal an deutsches Recht halten. Aber wollen wir wirklich die Standards senken, weil ausländische Unternehmen die hiesigen Regeln umgehen? Ich halte das ehrlich gesagt für keine gute Idee. Da würde ich doch lieber EU-weite Regelungen bevorzugen, wohlwissend, wie anstrengend das werden könnte.

medienpolitik.net: Mit der Vergabe von Lizenzen, der Regulierung und Kontrolle des privaten Rundfunks haben die Medienanstalten einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt geleistet. Welchen Beitrag können die Medienanstalten künftig leisten?

Cornelia Holsten: Diese Aufgaben sind ja nicht entfallen. Nach wie vor wird auch der lineare Rundfunk viel und gern genutzt, alle Mediennutzungsstudien sprechen da eine klare Sprache. Es gibt also auch bei diesen „alten“ Aufgaben weiterhin eine Menge zu tun. Hinzu kommen inzwischen mindestens im Jahrestakt neue reichweitenstarke Dienste, die teilweise eine hohe Rundfunkähnlichkeit aufweisen. Es geht dabei immer wieder um Transparenz, Kennzeichnung und Nutzerrechte. Wer sich mal die Werbekennzeichnung auf YouTube und Instagram anschaut, erkennt schnell, dass die Arbeit der Landesmedienanstalten hier gut sichtbar, aber noch lange nicht erledigt ist. Gleiches gilt für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und den Schutz der Menschenwürde. Diese wichtige Aufgabe mit Verfassungsrang wird niemand ernsthaft in Frage stellen wollen. Lassen Sie es mich vielleicht so sagen: Vergessen Sie die Landesmedienanstalten von früher und ihre Routinen, die sich aus recht klar definierten Aufgaben in der Zulassung und Aufsicht ergaben. Dieses alte Klischee erfüllen wir schon lange nicht mehr. Die Medien verändern sich und unsere Aufgaben tun es mit Ihnen.

medienpolitik.net: In welchen Bereichen sehen Sie bei der Medienvielfalt die größten Defizite?

Cornelia Holsten: Die größte Herausforderung wird die Auffindbarkeit in Zeiten von durch Algorithmen gesteuerten Medieninhalten sein. Auch wenn das Phänomen von Echokammern und Filterblasen teilweise doch arg hochgespielt wird, müssen wir diese Mechanismen verstehen und offenlegen. Ich würde also sagen, dass vor allem in Sachen Transparenz noch Luft nach oben besteht. Hier haben die Landesmedienanstalten die Möglichkeit, sowohl von der Regulierungsseite als auch durch die Vermittlung von Medienkompetenz einzugreifen.

medienpolitik.net: Ist Medienvielfalt gleich Meinungsvielfalt?

Cornelia Holsten: Meinungsvielfalt geht weit über Medienvielfalt hinaus. Denn auch innerhalb eines Mediums sollte eine gewisse Vielfalt an Meinungen selbstverständlich sein, insbesondere wenn wir den Public Value Gedanken ernst nehmen. Wer drei verschiedenen Blogs folgt, sollte ebenso drei verschiedene Meinungen präsentiert bekommen, als wenn er drei verschiedene Zeitungen liest. Wir alle wissen, dass das nicht immer so ist, weil Beeinflussungsmöglichkeiten groß sind. Eine Lösung kann letztendlich nur eine umfassende Transparenz sein. Man darf nicht vergessen: Meinungsvielfalt hat Verfassungsrang, wir müssen und werden sie mit allen Mitteln schützen.

medienpolitik.net: Wie kann man diese Defizite verringern? Sollte gesellschaftlich-relevanter Journalismus, z.B. aus dem Rundfunkbeitrag, direkt gefördert werden können, wie es z.B. Sigfried Schneider vorgeschlagen hat?

Cornelia Holsten: Der Impuls von Siegfried Schneider hat das Thema und die Debatte positiv beeinflusst und das Thema Public Value auf den Tisch gebracht. Von der Logik her finde ich es vollkommen nachvollziehbar, dass gesellschaftlich relevanter Journalismus auch bei privaten Medienanbietern unterstützt und eingefordert wird. Und doch geht es am Ende ums Geld, denn fundierter Journalismus ist nun einmal teuer. Es gibt viele Optionen, die Medienanbieter dabei zu unterstützen. Eine Förderung aus dem Rundfunkbeitrag könnte eine Möglichkeit sein, wir werden aber sicher auch noch andere diskutieren.

medienpolitik.net: Die Medienanstalten lassen regelmäßig einen Konvergenzmonitor erstellen, für die klassischen Medien. Was halten Sie von dem Vorschlag eines Vielfaltsmonitors?

Cornelia Holsten: Ohne zu viel verraten zu können: Diese Idee ist uns natürlich auch schon gekommen. Derzeit wird überprüft, ob und wie das geleistet werden kann und in welcher Form ein solcher Vielfaltsmonitor sinnvollerweise vorgelegt werden könnte. Gern möchten wir natürlich – so wie mit dem Digitalisierungsbericht – ein Referenzwerk schaffen. Das will gut vorbereitet werden.

medienpolitik.net: Sie leiten jetzt auch die für Zulassung und Aufsicht der DLM. Wie lange muss es noch eine Zulassung für Rundfunkveranstalter geben?

Cornelia Holsten: Die Lizenzpflicht hat das Ziel, Medienvielfalt und Meinungsvielfalt zu wahren. Denn mit der Lizenzpflicht gehen beispielsweise die Verpflichtungen einher, einen Programmverantwortlichen und einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen. Daher sehe ich keinen Grund, von diesem Grundsatz für klassische Rundfunkveranstalter abzuweichen. Aber ich stimme zu, dass man in einigen Fällen durchaus pragmatischere Wege gehen kann und sollte. Das betrifft insbesondere die Verfahrensabläufe. Hier sind wir als Gemeinschaft der Medienanstalten ohnehin ständig in Bewegung. Für Webradios haben wir bereits eine Anzeigepflicht, die gut funktioniert. Für Web-TV-Angebote haben wir als Service eine Checkliste erstellt. So kann jeder schnell herausfinden, ob sein Angebot lizenzpflichtig ist oder nicht. Derart pragmatische Lösungen werden wir auch in den kommenden Jahren vorlegen. Natürlich immer im Rahmen der geltenden Staatsverträge – denn die müssen wir anwenden. Und der Rundfunkstaatsvertrag sieht nun mal derzeit eine umfassende Zulassungspflicht vor. Für Live-Streaming im Internet fordern wir schon seit Längerem eine qualifizierte Anzeigepflicht und setzen darauf, dass der nächste Rundfunkstaatsvertrag diesen Vorschlag berücksichtigen wird.

medienpolitik.net: Warum reicht nicht eine Anmeldung, wie bei Presserzeugnissen, wo im Internet sowieso jeder macht, was er will?

Cornelia Holsten: Im Internet macht eben nicht jeder was er will. Auch hier gelten für fernsehähnliche Inhalte klare Vorgaben bezüglich redaktioneller Verantwortung und Werbekennzeichnung. Bitte verleiten Sie mich hier nicht zu dem oft zitierten Satz: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“. Die Medienanstalten, die für Telemedien zuständig sind, nehmen ihre Aufsichtsverantwortung seit Jahren wahr. Ich würde mir wünschen, dass bald alle Medienanstalten auch für die Aufsicht online zuständig sind, damit wir noch schlagkräftiger werden. Zudem muss dringend auch eine Regelung für journalistisch-redaktionelle Telemedienangebote abseits des Rundfunks und Online-Angeboten von Tageszeitungen her. Sie sind derzeit schlichtweg nicht überwacht, ich finde das unfassbar. Diese Regelungslücke muss ganz dringend im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geschlossen werden.

medienpolitik.net: Es gibt starke Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Hetze und menschenverachtenden Darstellungen in sozialen Netzwerken sind Alltag. Muss man damit leben und sich daran gewöhnen?

Cornelia Holsten: Wie im realen Leben werden wir auch online immer wieder mit Menschenwürdeverletzungen und Hasskommentaren umgehen müssen. Aber das bedeutet nicht, dass man sich damit abfinden und resignieren sollte. Die rechtlichen Grundlagen, um gegen derartige Inhalte vorzugehen sind, gab es auch schon vor dem NetzDG. Die Kommission für Jugendmedienschutz hat zahlreiche Entscheidungen getroffen und die zuständigen Landesmedienanstalten sind stets gegen Volksverhetzungen und andere unzulässige Inhalte vorgegangen. Durch Facebook und Twitter haben derartige Inhalte in unserem Aufsichtsalltag rasant zugenommen. Vielleicht haben wir unsere Erfolge in diesem Bereich zu wenig kommuniziert. Wir haben es bedauert, dass unser umfangreicher Erfahrungsschatz bei der Entstehung des NetzDG nicht angefragt oder gar berücksichtigt wurde. Deshalb haben wir uns im Frühjahr 2017 auch öffentlich zu Wort gemeldet und werden immerhin wenigstens in einer Fußnote genannt – besser als nichts, aber deutlich zu wenig. Nun werden wir uns die Umsetzung durch das Bundesministerium für Justiz genau anschauen. Unsere Zuständigkeit zum Schutze von Minderjährigen und der Menschenwürde wird durch das neue Gesetz ja nicht berührt. Während sich das NetzDG um den Plattformanbieter und seine Berichts- und Löschpflichten kümmert, kümmern wir uns um die jeweilige Person, die den Account führt, über den rechtswidrige Inhalte gepostet werden. Aber nochmal: Sich an eklige Inhalte im Netz zu gewöhnen, hieße aufzugeben. Und das ist definitiv nicht die Haltung der Landesmedienanstalten.

medienpolitik.net: Sehen Sie hier ein Aufgabenfeld für Landesmedienanstalten?

Cornelia Holsten: Auf jeden Fall, denn es handelt sich einfach um ein klares Aufgabenfeld aller Landesmedienanstalten. Diese Aufgabe ist eindeutig durch den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien festgelegt und wir übernehmen hier auch gern die Verantwortung. Aus der Debatte um das NetzDG haben wir gelernt, dass wir noch besser kommunizieren müssen, wie wir gegen Hasskommentare vorgehen und welche Kriterien wir dabei anwenden. Ist nicht ohnehin die Zuständigkeit für solche Inhalte bei den staatsfernen Landesmedienanstalten besser aufgehoben als bei einer Bundesbehörde oder dem Plattformbetreiber selbst? Das System der regulierten Selbstkontrolle ist aus meiner Sicht auch in diesem Zusammenhang unterstützenswert, da es sich für andere Inhalte schon bewährt hat. So oder so: Die Aufgaben gehen uns nicht aus, dafür sorgt schon die Digitalisierung mit all ihren Facetten. Es bleibt spannend!

Das Interview wurde in der promedia-Ausgabe 01/18 erstveröffentlicht.

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