Medienpolitik
Qualität statt Quantität

Zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
19.11.2018. Von Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des VAUNET – Verband Privater Medien und Geschäftsführer von n-tv
Eines muss vorneweg geschickt werden: Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hängt eng damit zusammen, ob und wie sich das duale System weiterentwickeln wird. Und jede Diskussion um die Positionierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks scheint auf den ersten Blick rückwärtsgewandt. Es ist aber keine Diskussion von gestern, es ist die Frage, welches Mediensystem wir morgen haben wollen. Mit starken öffentlich-rechtlichen und starken privaten Angeboten oder einem alles beherrschenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit noch mehr Kanälen, noch mehr Angeboten und noch höherer Finanzkraft als heute schon, zu Lasten eines ausgewogenen dualen Miteinanders.
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Als private Programmmacher schätzen wir die öffentlich-rechtlichen Angebote und wir wissen um die Qualität, mit der die Kollegen dort arbeiten, insbesondere auch in ihren journalistischen Formaten. Gleichzeitig wissen wir aber auch um die Leistungen unserer privaten Medienangebote: Mit ihren vielfältigen Unterhaltungs- und Informationsangeboten erreichen sie vor allem auch die jüngere Bevölkerung. In diesen Zielgruppen sind wir unter anderem mit unseren Nachrichtenangeboten eine wichtige Quelle für deren Meinungsbildung und erfüllen damit eine relevante gesellschaftliche und demokratische Funktion bei Zuschauern, die ARD und ZDF vielfach nicht mehr erreichen. Und wirtschaftlich steht die audiovisuelle Medienwirtschaft in Deutschland für ein Umsatzvolumen von rund 11 Milliarden Euro, bei Einbeziehung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen sogar für ein Vielfaches dessen. Die hohe Nachfrage nach audiovisuellen Medien stimuliert positive Effekte in vielen weiteren Branchen, etwa bei Inhalte-Produzenten, in der Musik- und Sportwirtschaft, bei den Netzbetreibern und Geräteherstellern, im Handel und in der Werbewirtschaft, und sie schafft in erheblichem Umfang im freien Markt finanzierte Arbeitsplätze.
Diese Bilanz macht es zwingend erforderlich, dass die Medienpolitik nicht nur die Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Verlage, sondern auch der privaten audiovisuellen Medienangebote fest im Blick hat. Denn unsere vielfältigen Angebote und unsere Wirtschaftskraft sind akut bedroht: Auf der einen Seite werden unsere Geschäftsmodelle von den großen US-amerikanischen Tech-Giganten, die zumindest bisher deutlich weniger reguliert werden, in die Zange genommen. Von der anderen Seite vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der mit seinen unverändert hohen Beitragseinahmen ebenfalls ein Gigant ist und dem bis dato kaum Grenzen seiner Expansion aufgezeigt werden.
Es geht nicht darum, die öffentlich-rechtlichen Programmangebote ausschließlich nach unseren Bedürfnissen als Konkurrent zurechtzustutzen, es geht genau genommen „nur“ darum, dieses Verhältnis fair und nachhaltig auszubalancieren und eine Fokussierung des Auftrags zu erreichen.
Beim Telemedienauftrag muss nachgebessert werden
Die politische Einigung zwischen Verlagen und Anstalten beim Telemedienauftrag hat fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass damit Wettbewerbsauswirkungen durch Online-Angebote von ARD und ZDF auf breiter Basis eingedämmt seien – ein Eindruck, dem die komplette private Film- und Fernsehwirtschaft deutlich widersprochen hat. Für den privaten Rundfunk sind zwei Neuerungen besonders problematisch: Zum einen die Aufweichung des Leitbilds der Sieben-Tage-Regel mit der Möglichkeit, künftig auch europäische Programme, also reine Lizenzware, bis zu 30 Tage in die Mediatheken einzustellen. Das bedroht den jungen und aufstrebenden OTT- und VoD-Markt und geht zu Lasten der Angebots- und Anbietervielfalt und damit letztlich auch der Zuschauer. Auch wenn ich hier für die Branche insgesamt und nicht nur für n-tv spreche, ist es gleichwohl offensichtlich, dass diese Bedrohung für die Spartensender im Info- und Dokumentationsbereich besonders akut werden und die Refinanzierung dieser Programme massiv erschweren wird.
Um solche marktlichen Auswirkungen objektiv zu überprüfen, wurde der Drei-Stufen-Test als Teil der Beihilfeentscheidung in Brüssel staatsvertraglich festgeschrieben. Er kann aber nur seiner Zielsetzung gerecht werden, wenn er als Voraussetzung für neue Angebote zukünftig deutlich stärker und präziser die Marktauswirkungen realistisch beurteilt. Ob die jetzige Struktur der Binnenkontrolle durch die Gremien der Anstalten dies gewährleisten kann, muss bezweifelt werden – umso mehr, wenn im Zuge der aktuellen Auftrags- und Strukturdebatte ein weiterer Aufgabenzuwachs der Gremien diskutiert wird.
Zum Zweiten sollte eine unkonditionierte „Beauftragung“ der Öffentlich-Rechtlichen für eigenständige Inhalte auf Social-Media-Plattformen wie YouTube und Facebook überdacht werden. Ansonsten würden sie beitragsfinanziert hochwertiges Material in US-Giganten pumpen, die schon heute etwa fünf Milliarden Euro im deutschen Werbemarkt generieren. Damit stärken wir Giganten wie Facebook und Google, von denen wir wissen, dass ihr Umgang mit journalistischen Inhalten intransparent ist, zu Lasten von nationalen Anbietern mit redaktionellen und journalistisch hohen Standards. Deshalb sollten hier nur „Teaser“-Angebote von öffentlich-rechtlichen Sendern zulässig sein, die die Nutzer auf die eigenen Angebote zurückführen.
Inhaltliche Fokussierung und Reduktion des Gesamtangebotes
Der politische Gestaltungswille der Länder darf sich nicht nur auf die Anstalten und ihre Angebote und Verbreitungswege beschränken, sondern muss sich an der Entwicklungsperspektive des gesamten Marktes ausrichten. Für die Wiederherstellung der Balance in unserer Medienlandschaft bedarf es einer echten Reform von ARD und ZDF mit einer zeitgemäßen Auftragsdefinition. Sie lässt sich für alle Verbreitungswege – Fernsehen, Radio und online – mit „Weniger ist mehr“ statt „Viel hilft viel“ auf den Punkt bringen. Es gibt nur eine Chance für einen großen Aufschlag zur Auftrags- und Strukturreform, und der muss grundsätzlich sein: Der klare Fokus von ARD und ZDF sollte zukünftig in ihren Programmkernzeiten zu rund 75 Prozent auf Angeboten mit einem gesellschaftlichen Mehrwert im Bereich Information, Bildung und Kultur liegen.
Die Strukturreform muss mit einer Bestandaufnahme beginnen: Nicht nur wir sind überzeugt, dass 20 TV-, 60 Radiosender und mehr als 100 Webangebote für einen so präzisierten Auftrag nicht mehr erforderlich sind. Je präziser der Auftrag definiert wird und umso konsequenter die Senderstruktur dem folgt, umso weniger Probleme wird es dann auch bei der Ausführung des Telemedienauftrags geben. Auch das würde der schwindenden Akzeptanz des beitragsfinanzierten Fernsehens in beträchtlichen Teilen der Bevölkerung vorbeugen.
Rückführung der Dritten Programme auf ihren Regionalauftrag
Daneben sollte es auch eine Rückbesinnung bei den Dritten Programmen auf ihren regionalen Auftrag geben. Es handelt sich schon lange um echte weitere Vollprogramme der ARD mit einer ausgeklügelt abgestimmten Gesamtprogrammierung, die mit vielen Wiederholungen zudem weitere Inhalte in den Mediatheken legitimiert. Ich halte ein Drittes Programm als „Schaufenster der Regionen“ für eine zukunftsweisende Lösung, das in den Kernzeiten regional auseinanderschaltet und in der übrigen Zeit Inhalte aus allen Regionen zeigt. Staatminister Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, hat ein solches Modell ja bereits in den Raum gestellt. Die dritten Programme wieder zu den ersten Programmen ihrer Region zu machen, scheint zumindest mir ein zutiefst öffentlich-rechtlicher Ansatz.
Keine Indexierung und Stärkung der Programmautonomie
Wie befürchtet, drohen die Länder dem falschen Charme eines Indexierungsmodells zu erliegen. Nicht alles, was auf den ersten Blick elegant aussieht, hält bei genauerem Hinsehen auch stand. Der vermeintliche Charme – zumindest für die Politik – liegt darin, nicht mehr immer wieder über Beitragserhöhungen entscheiden und sie vor den Wählern verantworten zu müssen. Der Charme für die öffentlich-rechtlichen Sender liegt in einer in sonst keiner anderen Branche üblichen Planungssicherheit. Wir wünschen uns hier den politischen Gestaltungswillen, einen klaren Auftrag zu formulieren, dem dann die Finanzierung folgt. Mein Anliegen ist eine faire Ausbalancierung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Angeboten: Eine Indexierung bietet keinerlei Anreiz zu Einsparungen und würde die fehlende Balance weiter manifestieren. Erschwerend kommt hinzu, dass neben der Garantie wachsender Einnahmen aus einer Indexierung ARD, ZDF und Deutschlandradio gleichzeitig bei der Ausgestaltung ihrer Programmangebote weitestgehend autonom werden sollen – ein Modell, das man sich schwerlich im Einklang mit den Vorgaben des EU- und Beihilferechts vorstellen kann. Anstatt sich in einer solchen Form auf eine Mindestbeauftragung zu beschränken, sollten die Länder von ihrem verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag konsequent Gebrauch machen. Anderenfalls wäre eine zukunftsfähige Auftragsdefinition von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Fazit
Qualität statt Quantität und Fokussierung sind die Lösung für eine moderne Auftragsdefinition im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nur mit einem eigenständigen Profil kann er die Beitragszahler perspektivisch von seinen Mehrwerten überzeugen. Zugleich ist es die Voraussetzung dafür, die verloren gegangene Balance in unserem Mediensystem wiederherzustellen. Wir stehen vor einer Zeitenwende: Es geht um nicht weniger als um die Medienordnung, die den Rahmen für die journalistische Realität und Vielfalt unserer Medienangebote und -anbieter morgen und übermorgen setzt.
Der Beitrag wurde in promedia Heft 12-2018 erstveröffentlich.