ACTA ad acta legen

Von Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende, und Jan Philipp Albrecht, netzpolitischer Sprecher der Grünen Europafraktion
Seit Beginn des Jahres wissen plötzlich alle, wofür ACTA steht. Wenigstens wissen sie, dass es ein politisches Vorhaben ist, das viele von ihnen nicht gut heißen. Weil es die Freiheit im Internet bedroht und weil es das geistige Eigentum mit drakonischen Mitteln durchsetzen will. Was genau hinter ACTA steckt und dass es in Langform „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (auf deutsch: Handelsabkommen zur Bekämpfung der Produktpiraterie) heißt, das wissen dann schon weniger. Dennoch hat es im Januar Tausende auf die Straßen gebracht. Und zwar nicht nur an einem Ort, sondern europaweit in hunderten von Städten. Dabei waren erste Proteste in Polen erst in dem Moment entstanden, als die EU das fertig ausgehandelte Abkommen gerade unterzeichnet hatte. Drei Jahre nach Beginn der Verhandlungen. Was ist da schief gelaufen?
Als Grüne im Europäischen Parlament haben wir die Verhandlungen zu ACTA von Beginn an kritisch begleitet. Schon die Entstehung des Abkommens hatte uns zu denken gegeben: Weil die internationale Gemeinschaft sich nicht auf schärfere Maßnahmen gegen die zunehmende Produktpiraterie einigen konnte, wollten die Industriestaaten alleine vorangehen. Dabei hatten die Entwicklungs- und Schwellenländer neben einer verbreiteten Blockadehaltung durchaus auch berechtigte Interessen wie etwa Ausnahmen für Technologietransfers und Generika- Medikamente. Dem zu trotz verhandelten die EU, die USA, Kanada, Mexiko, Japan und andere Industriestaaten munter drauf los. Stück für Stück wurde deutlich, dass es bei dem ursprünglichen Ansinnen, die klassische Marken- und Produktpiraterie zu bekämpfen, nicht bleiben würde. Mit jeder Verhandlungsrunde kamen neue Regelungsinhalte auf den Tisch und plötzlich ging es um die Neuregelung der Durchsetzung des geistigen Eigentums generell. Auch Patentschutz und Urheberrecht wurden nun Teil der Verhandlungen. Dabei hatte all das nur noch wenig mit dem eigentlichen Ansinnen zu tun. Doch die Interessen von einflussreichen Lobbygruppen waren groß, lange genug hatten sie sich in nationalen und europäischen Debatten die Zähne an einem umfassenden Schutz von Patenten und Urheberrechten ausgebissen. Nicht zuletzt das Europäische Parlament hatte sich noch in den Jahren zuvor gegen eine Richtlinie zu Softwarepatenten und gegen drakonische Urheberrechtsverfolgung gewehrt. Mittels ACTA hofften die Regierungen nun, die erwünschten Verschärfungen zu erreichen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Erst Anfang 2010 waren erste Entwürfe von Teilen des Abkommens ans Licht geraten, weil sie aus den Verhandlungen durchgesickert waren. Öffentlich reden durfte keiner der Beteiligten über die Verhandlungsstände. Dabei waren die Bestimmungen im ACTA-Abkommen zu dieser Zeit dramatisch: Weitgehende Kontrollrechte von Passagieren an den Grenzen, Internetabschaltung in Folge von Urheberrechtsverletzungen, direkte Verantwortlichkeit von Providern für Verletzungen ihrer Nutzer – das ganze Repertoire der repressiven Rechtsdurchsetzung. Und ein Affront gegenüber den rechtstaatlichen Verfahren und verbrieften Grundrechten in der EU. Hiervon aufgerüttelt und durch das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages zur Veto-Macht bei internationalen Abkommen der EU auserkoren gab es nun – endlich – Regung im Europäischen Parlament. In der von uns Grünen mit ausgehandelten Resolution vom 10. März 2010 fordert das Parlament die im Auftrag der EU verhandelnde EU-Kommission auf, den Abkommenstext endlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit eine Debatte über die durch ACTA vorgesehenen Maßnahmen beginnen kann. Zudem benennt das Parlament klare inhaltliche Grenzen für das Abkommen und fordert eine umfassende Folgenabschätzung in Bezug auf betroffene Grundrechte ein. Erst im Herbst 2010 kommt die Kommission der Forderung nach, den Abkommensentwurf zu veröffentlichen – nachdem er von den US-Behörden öffentlich gemacht wurde. Eine unabhängige Folgenabschätzung zu ACTA hat es derweil nie gegeben. Und über die Einhaltung von inhaltlichen Grenzen wird bis heute gestritten. Denn seither ist ACTA stark verwässert worden.
Auf Grund der nun offenkundig unakzeptablen Maßnahmen in ACTA wurde im Laufe des Jahres 2011 versucht, im wahrsten Sinne des Wortes „zu retten, was noch zu retten ist“. Aus „die Vertragspartei“ „muss“ und „sollte“ wurde eben schnell „darf“ und „könnte“. Die direkten Bezüge zum sogenannten „Three Strikes Out“-System, bei dem Urheberrechtsverletzern nach drei Abmahnungen den Internetzugang für ein Jahr gekappt wird, sowie zur Verantwortlichkeit der Provider wurden in vernebelte und vage Richtungsentscheidungen geändert, die etwa „die Kooperation im Wirtschaftsleben“ ermutigen. Interpretationsoffen wird hier gesagt: Wer möchte, kann gerne weiter gehen, ansonsten wird ja niemand gezwungen. Und so argumentieren die Befürworter noch heute, dass sich durch ACTA doch rein gar nichts ändere. Das wiederum halten nicht nur wir Grüne für Unfug. So hat es gleich mehrere Rechtsgutachten gegeben – unter anderem eines von vielen europäischen Wissenschaftlern um den Rechtsprofessor Axel Metzger -, die die deutliche Gefahr aufzeigten, dass ACTA zu einer verschärften Durchsetzung von geistigem Eigentum auf Kosten der Grund- und Menschenrechte anderer beitragen könnte. So ist etwa die Definition für das dem Abkommen zu Grunde liegende gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung so weitgehend, dass selbst ein mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil reicht. Dies ist bereits die an den Freund verschickte CD-Kopie. Zudem werden zunehmend Internetprovider dazu gedrängt, die Inhalte ihrer Nutzer zu kontrollieren, da sie selbst zur Verantwortung gezogen werden. Dies alles befördert ACTA einseitig. ACTA hat beträchtliche Schlagseite. Ein fairer Interessensausgleich zwischen allen Betroffenen sieht anders aus. Dabei ist eine Durchsetzung von Marken-, Produkt-, Patent- und Urheberrechten grundsätzlich in unser aller Interesse.
Hätte sich ACTA lediglich auf die Bekämpfung von gewerblicher Marken- und Produktpiraterie beschränkt und berechtigte Ausnahmen für Entwicklungsländer berücksichtigt – es wäre wohl kaum ein so großes Thema, kein so großes Problem geworden. Doch die bis heute ungeklärte Frage der Urheber- und Patentrechte im digitalen Zeitalter ist mitnichten im Rahmen eines solchen Abkommens zu klären. Daher ist es notwendig, ACTA jetzt endlich ad acta zu legen und sich den sinnvollen Lösungen insbesondere bei der Durchsetzung von Urheberrechten zuzuwenden. Dazu ist es allerhöchste Zeit. Erst jetzt, wo das Abkommen ausgehandelt ist und der Protest der Bevölkerung nicht mehr klein zu reden ist, erst jetzt kommt die EU-Kommission der von uns Grünen wiederholt geäußerte Forderung nach, ACTA vom Europäischen Gerichtshof auf seine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht überprüfen zu lassen. Das macht zwar letztlich keinen Unterschied mehr bei der politischen Bewertung von ACTA, dafür gibt es aber nun genügend Zeit, die aufgeworfenen Fragen zu debattieren und sich über entsprechende EU-Gesetzgebung Gedanken zu machen. Denn mittelfristig geht es nicht nur um ACTA, sondern auch um die Verschärfung der Durchsetzungsbestimmungen auf EU-Ebene (IPRED), die die Kommission für den Herbst dieses Jahres angekündigt hat – und die all die in ACTA noch verhältnismäßig vage angedeuteten Eingriffe in die Grundrechte umzusetzen droht. Neue Verhandlungen für einen internationalen Rahmen bei der Durchsetzung des Urheberrechts darf es darum erst geben, wenn wir all die jetzt aufgeworfenen Fragen unter möglichst breiter Beteiligung aller Betroffenen – Nutzern, Rechtebesitzern, aber bspw. auch Künstlern und Autoren – geklärt haben. Und ohne Zweifel sollten diese Verhandlungen dann unter dem Dach internationaler Organisationen stattfinden.
Auch wir können noch nicht alle Fragen beantworten. Doch wir lassen uns darauf ein, die bestehenden Regeln im Lichte des Internets neu zu denken und uns vom Ergebnis leiten zu lassen. Und das muss heißen: Künstlerinnen und Künstler müssen für ihre Arbeit vom Käufer angemessen vergütet werden, wenn sie dies wollen. Und Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die gekauften Werke privat austauschen und „remixen“ können ohne dabei von drakonischen Überwachungs- und Rechtsverfolgungsmaßnahmen verfolgt zu werden. Dieses Ziel zu erreichen setzen wir uns zum Anspruch und wollen eine ausführliche und europaweite Debatte dazu führen.
Dieser Gastbeitrag wurde in der promedia-Ausgabe Nr. 04/2012 erstveröffentlicht.