Internationaler Kampf gegen Online-Piraterie

Bitkom fordert internationale Vereinbarungen im Kampf gegen Online-Piraterie – „Rein nationales Handeln ist zum Scheitern verurteilt“ Interview mit Dr. Mario Rehse, Bereichsleiter Gewerblicher Rechtsschutz, Bitkom
Der Bitkom ist das Sprachrohr der IT-, Telekommunikations- und Neue-Medien-Branche. Der Verband vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.100 Direktmitglieder. Hierzu gehören fast alle Global Player. Die Bitkom-Mitglieder erwirtschaften 2011 135 Milliarden Euro Umsatz und exportieren Hightech im Wert von 50 Milliarden Euro. Bitkom repräsentiert damit ca. 90 Prozent des deutschen ITK-Markts. Der Bitkom gehört auch zu den Teilnehmern des „Wirtschaftsdialogs“ des Bundeswirtschaftsministeriums zum Urheberrechtsschutz. Der Bitkom lehnt beispielsweise das Warnhinweismodell, das von der Kreativbranche gefordert wird, ab.
Herr Rehse, seit Herbst 2008 existiert im Bundeswirtschaftsministerium der „Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie“. Ist es sinnvoll, diesen Dialog fortzusetzen?
Dr. Mario Rehse: Wir unterstützen den Wirtschaftsdialog seit seinem Beginn. Gerade wenn man auf der Suche nach praxisnahen und praktikablen Lösungen ist, hat eine Selbstregulierung viele Vorteile. Unabhängig davon, dass es teilweise noch an konkreten Vorschlägen zur Umsetzung in die Praxis fehlt, hat der branchenübergreifende Dialog bereits viel zum gegenseitigen Verständnis beigetragen. Die Bedeutung dieses Forums sollte nicht unterschätzt werden.
Warum gelang es in 3 ½ Jahren nicht, zu substantiellen Ergebnissen zu kommen?
Dr. Mario Rehse: Leitlinie des Urheberrechts ist ein gerechter Interessenausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern. Das Vorgehen gegen Internetpiraterie muss verhältnismäßig bleiben, und es müssen verschiedene Grundrechte zum Ausgleich gebracht werden. Dass diese abstrakten Vorgaben nicht schablonenhaft umsetzbar sind, liegt auf der Hand. Gerade die von einzelnen Beteiligten vorgenommene Fokussierung auf einen Mechanismus, nämlich ein Warnhinweismodell nach französischem Vorbild, hat der Debatte nicht gut getan und schnell zu verhärteten Positionen geführt. Wenn weniger intensive Maßnahmen bewusst ausgeblendet werden, verringern sich die Erfolgsaussichten zwangsläufig.
Warum sind Sie gegen dieses Modell?
Dr. Mario Rehse: Ein vollständiger Vorschlag für ein Warnhinweismodell wurde im Laufe des Dialogs von den Befürwortern nicht vorgelegt. Gerade Aktivitäten mit starken Eingriffen in Grundrechte müssen aber wohldurchdacht und abgewogen sein. Sie können nicht nur anhand von Eckpunkten und abstrakten Leitlinien diskutiert werden. Auch das Modell, das Prof. Schwartmann skizziert, müsste noch differenzierter beschrieben werden, um eine Diskussionsgrundlage bilden zu können.
Das Gutachten von Prof. Schwartmann hat den Warnhinweisen eine verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit attestiert. Wäre es nicht ein erster sinnvoller Schritt, um die Piraterie einzudämmen?
Dr. Mario Rehse: Genau diese Sichtweise zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit wird eben nicht von allen geteilt. Prof. Hoeren hat in seiner Bewertung viele Punkte aufgeführt, die durchaus gegensätzlich zu Prof. Schwartmann bewertet werden können. So ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten sehr kritisch, dass nicht mehr ein Richter die Plausibilität des Urheberrechtsverstoßes prüfen soll. Ein einzelnes Expertengutachten ersetzt bei diesem Thema nicht die Gesamtbewertung. Bei der Debatte um kostenfreie Warnhinweise wird zudem nicht klar, warum sie die Rechteinhaber nicht bereits einsetzen, wenn sie sie für erfolgversprechend halten. Auf Basis des seit 2008 bestehenden Auskunftsanspruchs erhalten sie bereits die beim Internet-Provider vorliegenden Adressdaten. Niemand zwingt die Rechteinhaber, mutmaßliche Verletzer mit hohen Kostennoten abzumahnen. Problemlos können auch kostenfreie Hinweise aufSanktionen im Wiederholungsfall und legale Alternativen vom Rechteinhaber selbst verschickt werden. Der Vorteil eines Versands durch den Internet-Provider erschließt sich nicht ohne Weiteres. Das führt im Übrigen zu verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Verpflichtung zu Warnhinweisen wäre dann nämlich unverhältnismäßig.
Die Hadopi-Behörde hat mit Warnhinweisen anscheinend Erfolg. Nach einer jüngsten Veröffentlichung der Behörde ist die P2P-Nutzung in Frankreich 2011 deutlich zurückgegangen. Warum überzeugt Sie das nicht?
Dr. Mario Rehse: Sogenannte Tauschbörsen sind nur eine Facette illegaler Mediennutzung. Wenn die vergangenen zehn Jahre im Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen etwas gezeigt haben, dann, dass das Vorgehen gegen einzelne jeweils aktuelle Verbreitungswege nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. In Reaktion auf das Schließen zentraler Server haben sich dezentrale Architekturen entwickelt. Die Feststellbarkeit von IP-Adressen in Tauschbörsen hat so manchen Nutzer auf Streaming-Seiten und Filehoster umsteigen lassen. In die Abwägung, ob eine bestimmte Maßnahme verfassungsrechtlich verhältnismäßig ist, müssen daher auch die Erfolgsaussichten einfließen. Den Erfolgsaussichten muss man Datenschutz und Privatsphäre gegenüberstellen. Hier besteht in jedem Fall noch erheblicher Diskussionsbedarf. Erfolgversprechender ist in jedem Fall das Vorgehen gegen kriminelle Strukturen, die hinter Urheberrechtsverletzungen stehen und damit erhebliche Einnahmen erzielen.
Wie stellen Sie sich eine Kooperation bei der Bekämpfung der Online-Piraterie vor?
Dr. Mario Rehse: Kooperation kann vielgestaltig sein. Wichtig ist vor allem, dass die Maßnahmen Piraterie an der Wurzel packen. Das kann zum Beispiel die gemeinschaftliche Ermöglichung von Geschäftsmodellen betreffen. Internetunternehmen versuchen, einen attraktiven Markt für legale Alternativen zu gestalten. Wenn es bei bestehendem Bedarf keine attraktiven Alternativen gibt, ist der Weg in die Illegalität eben kurz. Hier müssen gemeinsam mit den Rechteinhabern attraktive Angebote geschaffen werden. Ebenfalls an der Wurzel greift die Aufklärung an. Es gab zwar schon diverse mehr oder weniger erfolgreiche Kampagnen. Das Bewusstsein für den Wert kreativer Güter und der Bedeutung für Wirtschaft und Arbeitsplätze scheint in weiten Teilen aber nach wie vor zu fehlen. Hier kann eine gemeinsame Initiative unter Schirmherrschaft der Bundesregierung sicher noch wertvolle Arbeit leisten.
Die meisten Urheberrechtsverletzungen erfolgen inzwischen über Streaming. Welche Möglichkeiten sehen Sie hier, Urheberrechtsverletzungen einzuschränken?
Dr. Mario Rehse: Gerade illegale Streaming-Seiten machen deutlich, wie hilflos nationale Gesetzgebung sein kann. Die Seiten werden nahezu ausschließlich im Ausland betrieben und die Hintermänner verstehen es, ihre Beteiligung zu verschleiern. Dies hat der Fall kino.to demonstriert. Die Seite agierte illegal und es gab vor allem im internationalen Kontext ein Vollzugsdefizit. Dies gilt es anzugehen. Da das Internet grenzüberschreitend ist, muss es die Rechtsdurchsetzung in der Praxis auch werden. Rein nationales Handeln ist hier zum Scheitern verurteilt.
Der Bitkom begrüßt einerseits ein internationales Abkommen gegen Urheberrechtsverletzungen, kritisiert aber ACTA. Was kritisieren Sie an dem vorliegenden ACTA-Abkommen konkret?
Dr. Mario Rehse: Hier muss man differenzieren. Wir haben ACTA in seinem Bestreben begrüßt, internationale Standards im Vorgehen gegen Produktpiraterie zu schaffen. Eine Verknüpfung dieser Thematik mit digitalen Urheberrechtsverletzungen halten wir aber weiterhin für bedenklich. Unsere größten Bedenken in Bezug auf Netzsperren, Three-Strikes-Ansätze und Überwachung des Internetverkehrs rühren allerdings aus der Zeit vor April 2010, als ACTA nicht öffentlich war. Diese Bedenken haben sich mit dem aktuellen Vertragstext weitestgehend erledigt, da sich diese Werkzeuge dort nicht finden – anders als zuvor kolportiert. Die jetzt gefundenen Regelungen würden nach unserer Lesart keine Verschärfungen für die Rechtslage in Deutschland bringen, da ein Standard beschrieben wird, den Deutschland sowieso schon erfüllt.
Sie sagen: „Maßnahmen gegen Piraterie müssen verhältnismäßig sein und dürfen die Informationsfreiheit nicht gefährden“. Welche konkreten Maßnahmen wären das für Sie?
Dr. Mario Rehse: Diese Aussage sollte eine Leitschnur für Piraterieverfolgung insgesamt sein. Die schon angesprochenen Ansätze würden diese Kriterien aus unserer Sicht beispielsweise nicht erfüllen, da ihre Wirksamkeit fraglich ist und einem mutmaßlichen Verletzer in letzter Konsequenz der Zugang zum Internet verwehrt würde. Aber auch Sperrungen von Seiten auf unklarer Beurteilungsgrundlage müsste man ähnlich bewerten. Das Internet ist für viele Bürger mittlerweile ein so wichtiges Informations- und Kommunikationsmittel, dass es nicht so einfach entzogen werden kann.
Bitkom hat zu einer offenen und konstruktiven Diskussion um das internationale Anti-Piraterie- Abkommen ACTA aufgerufen. Mit welchem Ziel?
Dr. Mario Rehse: Die jüngste Debatte um ACTA war geprägt von einer Vielzahl von Fehlinformationen, obwohl die Dokumente seit fast zwei Jahren zugänglich waren. Eine konstruktive Diskussion setzt eine Befassung mit der Sache voraus, die bei ACTA manchmal zu fehlen schien. Gerade Diskussionen im Netz finden oft so schnell statt, dass leider die Beteiligten mit einfachen, schablonenartigen Antworten am meisten punkten. Auf der anderen Seite liegt der Schluss nahe, dass die Diskussion um ACTA ein Symbol für die allgemeine Unzufriedenheit mit dem Urheberrecht im Internet ist. Für eine Durchsetzung des Urheberrechts ist aber vor allem seine Akzeptanz entscheidend. Hier wird in der aktuellen Debatte viel zu häufig eine Schwarz-Weiß-Sicht formuliert. Dieser Unzufriedenheit müssen wir auf den Grund zu gehen, in einem offenen Diskurs über das Urheberrecht in der digitalen Welt.
Das Interview wurde in der promedia-Ausgabe Nr. 05/2012 erstveröffentlicht.