Reguliert unser Angebot, aber dann schützt es auch!

von am 24.09.2012 in Archiv, Gastbeiträge, Medienordnung, Top Themen

Reguliert unser Angebot, aber dann schützt es auch!
Dr. Holger Enßlin, Vorstand Legal, Regulatory & Distribution, Sky Deutschland

Die deutsche Medienordnung ist besser als ihr Ruf – Reguliert unser Angebot, aber dann schützt es auch!

Von Dr. Holger Enßlin, Vorstand Legal, Regulatory & Distribution, Sky Deutschland

Viel wird in der letzten Zeit vom sogenannten „Level Playing Field“ gesprochen. Hinter diesem etwas unscharfen Begriff scheint sich ein verheißungsvolles Versprechen zu verbergen: Wenn man nur gleiche wettbewerbliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer schaffen würde, gäbe es einen fairen Wettbewerb in der deutschen Medienlandschaft. Selten wird die Frage gestellt, ob ein Level Playing Field der etablierten Medienbranche in Deutschland tatsächlich weiterhelfen würde.

Was bedeuten „einheitliche wettbewerbliche Rahmenbedingungen“? Führt ein einheitlich anwendbares Tableau an Vorschriften wirklich zu gleichen Chancen für die Wettbewerber am Markt? Kann eine einheitliche Regulierung mit – womöglich angepassten – Vorschriften für die gesamte Angebotspalette von linearem Fernsehen über Video-on-Demand-Dienste bis hin zu Plattformen wie YouTube überhaupt gleichmäßig angewendet und vollzogen werden?

Einheitliche Rahmenbedingungen könnten einerseits die Anhebung des Regulierungsniveaus für bislang unter dem Aufsichtsradar agierende Anbieter bedeuten. Man kann aber auch die Absenkung der Regulierungsintensität für alle Marktteilnehmer im Blick haben. Bisher orientiert sich die Diskussion eher an Variante zwei, also an einer Abschwächung der Aufsicht für den Rundfunk, die oftmals als unzeitgemäß und von den Unternehmen zuweilen als Gängelei und Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung empfunden wird.

Die Chancen von Regulierung

Demgegenüber findet eine Debatte über die Chancen von Regulierung – auch für die Marktteilnehmer – bislang kaum statt.  Die sich über Jahrzehnte entwickelte Medienordnung in Deutschland ist dabei in ihren Grundzügen besser als ihr Ruf. Sie dient zum Einen den Interessen der Nutzer und fördert zugleich ein ausgewogenes Medienangebot, das in einem geschützten Raum stattfinden kann. Die Regulierung der Werbung sowie ein meist vernünftiges Jugendschutzniveau sind Merkmale, die die Medienlandschaft in Deutschland attraktiv machen und für eine Mindestqualität der Angebote sorgen. Auch erscheint eine maßvolle – alle Mediengattungen berücksichtigende – medienkonzentrationsrechtliche Aufsicht in Sinne der Vielfaltsicherung durchaus sinnvoll. Ein leichter und attraktiver Zugang zu regulierten, klar abgegrenzten und qualitativ höherwertigen Angeboten ist aus Nutzersicht wünschenswert und ordnungspolitisch geboten. Die unter der Medienaufsicht stehenden Angebote bieten eine wertvolle Alternative zu Inhalten aus der schwach regulierten Netzwelt, die zum Teil von Playern dominiert wird, die sich bewusst der Regulierung entziehen.

Es ist nicht abzustreiten, dass diese neu auf den Markt drängenden Akteure, die der Regulierung nicht unterliegen, Wettbewerbsvorteile gegenüber etablierten nationalen Anbietern haben. Die Schlussfolgerung, das Regulierungsniveau Deutschland daher abzusenken oder für Anbieter im Netz anzuheben, um damit ein Level Playing Field zu schaffen, ist bei der gegenwärtigen Verfassung der Medienaufsicht daher zunächst einmal nachvollziehbar und folgerichtig. Denn die deutsche Medienaufsicht und Gesetzgebung reagiert bislang unbefriedigend und überfordert auf die aktuellen Entwicklungen und hat noch keinen plausiblen Weg gefunden, der das Level Playing Field ebnen könnte. Aus unserer Sicht gibt es eine weitere – womöglich vorzugswürdige – Option: Die Aufsicht sollte attraktiver für diejenigen Marktteilnehmer gestaltet werden, die sich ihr unterwerfen.

Regulierten Marktteilnehmern muss nach unserer Auffassung ein besonderer Schutz ihrer Angebote zuteil werden, der Hand in Hand mit einer effektiven Aufsicht einhergeht. Wenn zum Beispiel Inhalte des Regulierten unverändert im Netz, aber ohne effektive Medienaufsicht, angereichert mit Dauerwerbung oder Verlinkungen auf Pornographie illegal verfügbar sind, dann erweist sich der Regulierer als zahnloser Tiger.

Regulieren und Schützen

Unsere Forderung an Politik und Aufsicht lautet daher auf eine Formel gebracht: Reguliert unser Angebot, aber dann schützt es auch.
Besonders gut lässt sich dieses Schutzbedürfnis anhand des Beispiels „Illegales Rundfunk-Streaming im Netz“ illustrieren.
Lineare Programminhalte können gegenwärtig ohne größeren Aufwand illegal und ohne zeitliche Versetzung im Internet per Stream abgerufen werden. Diese Angebote finanzieren sich größtenteils über Werbung und darüber hinaus auch durch Bezahlung anonym mit Gutschein oder per Kreditkarte. Das Sendesignal wird dabei eins zu eins unverschlüsselt ins Internet übertragen. Zum Beispiel das Rundfunksignal der Fussball-Bundesliga ist illegal und live im Internet per Streaming abrufbar. Anders als beim Einzelabruf von Spielfilmen wird hier ein ganzes Programm linear weiterverbreitet. Die Inhalte, um dies es hier geht, sind klassischer Rundfunk, da es sich um eine massenattraktive Live-Übertragung von Fußball mit einer entsprechenden Sendelizenz handelt.

Illegale Inhalte werden von seriös arbeitenden Host-Providern in Deutschland häufig unbürokratisch und zügig aus ihrem Angebot entfernt. Der Rechteinhaber kann dem kooperierenden Betreiber relativ unproblematisch offensichtliche Rechtsverletzungen melden. Gelegentlich besteht darüber hinaus sogar die Möglichkeit für den Anbieter, die illegalen Inhalte selbst zu entfernen.

Die überwiegende Mehrheit der illegalen Streaming-Angebote wird jedoch von ausländischen – auch außereuropäischen – Anbietern gehostet, die sich in keiner Weise der deutschen Regulierung unterwerfen und ganz bewusst illegales Rundfunk-Streaming betreiben. Sie entziehen sich damit einem unmittelbaren Zugriff durch den Anbieter des legalen Angebots. Einen zukünftigen Handlungsschwerpunkt – gerade auch beim Regulierer – sehen wir daher bei der Durchsetzung Rechte, notfalls auch bei den deutschen Access-Providern.

Und an dieser Stelle kann die deutsche Medienaufsicht bereits heute tätig werden. Denn für die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Bestimmungen sind die Landesmedienanstalten zuständig. Sie haben nach unserer Einschätzung auf Grundlage des bestehenden Rechts die Möglichkeit, verschiedene und effektive Maßnahmen gegen illegales „Rundfunk-Streaming“ zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Aufsicht über die Telemedien (§§ 54ff, 59 Abs. 2 & 3 RStV) können die Landesmedienanstalten – soweit durch Landesgesetz zuständig – subsidiär auf die Access-Provider zuzugreifen, wenn Maßnahmen gegenüber den Inhalte- oder Hostanbietern nicht erfolgversprechend sind. Dies muss aus unserer Sicht erst recht bei der illegalen Verbreitung von Angeboten aus dem Bereich des strenger regulierten Rundfunks gelten, denn das Angebot findet in einem Umfeld statt, das keinen Datenschutz- oder Jugendschutzanforderungen standhält.

Durch die mittlerweile fortgeschrittenen technischen Möglichkeiten ist eine punktgenaue Identifizierung und Unterdrückung des Rundfunksignals auf den Websites möglich geworden, ohne eine Website vom Netz nehmen zu müssen. Das Rundfunksignal lässt sich unproblematisch isolieren und auf der Website entfernen, sodass ein aufsichtsrechtlicher Eingriff auf Basis des Rundfunkstaatsvertrags verhältnismäßig wäre.

Schutz des Rundfunksignals

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Es soll hier keine neue Debatte um die Sperrung von Internetseiten geführt werden. Es geht vorliegend um ein Kernthema der Medienaufsicht, nämlich um den Schutz des Rundfunk-Signals und eine effektive Regulierung für konkret lizenzierte Angebote.
Daher wünschen wir uns auch, dass sich die Aufsicht nicht verzettelt. Es sollte gerade nicht versucht werden, das Internet in seiner Gesamtheit oder auch nur im Bereich des Jugendschutzes durch Sperrverfügungen zu regulieren.

Die Landesmedienanstalten sollten sich darauf konzentrieren, dass die Angebote und Inhalte, die unter ihrer direkten Aufsicht stehen, auch so stattfinden, wie sie lizenziert wurden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Regulierung zum bloßen Selbstzweck wird. Nur so besteht eine gute Chance, dass sich die drei Säulen in der deutschen Fernsehlandschaft (öffentlich-rechtliches Fernsehen, werbefinanzierte Angebote und Pay-TV, egal ob im Netz oder über herkömmliche Verbreitungswege) mit einem hohen Qualitätsanspruch auch in Zukunft langfristig und in klarer Abgrenzung zu nicht beaufsichtigten Angeboten attraktiv für die Nutzer auf dem deutschen Markt weiterentwickeln können. Hierfür gibt es eine gute Grundlage auf Basis der bestehenden Übertragungsinfrastruktur mit zwei großen, im Wettbewerb stehenden, Kabelnetzbetreibern, einer guten Satellitenversorgung und dem zu erwartenden weiteren Breitbandausbau in Deutschland.

Wir sind daher optimistisch, dass sich der deutsche Medienmarkt langfristig positiv weiterentwickeln wird, sofern die deutsche Medienordnung zu ihren Qualitäten zurückfindet.

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