Medienregulierung:

Die gegenwärtige Medienregulierung ist grenzwertig

von am 17.06.2013 in Allgemein, Archiv, Gastbeiträge, Infrastruktur, Medienordnung, Medienpolitik, Medienregulierung, Netzpolitik, Netzpolitik, Plattformen und Aggregatoren, Regulierung, Rundfunk, Urheberrecht

<h4>Medienregulierung:</h4>Die gegenwärtige Medienregulierung ist grenzwertig
Michael Kretschmer, MdB, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kunst, Kultur, Medien, Bildung und Forschung

Strukturwandel von Netz- und Medienpolitik

17.0613 Von Michael Kretschmer, MdB und Stellvertretender Fraktionsvor­sitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kunst, Kultur, Medien, Bildung und Forschung

Die Nutzer unterscheiden nicht mehr danach, ob sie klassisches Fernsehen verfolgen oder Bewegtbild im Internet sehen. Sie informieren sich über aktuelle Ereignisse zunehmend via Twitter oder YouTube. Ist die derzeitige Regulierung noch zeitgemäß? Werden herkömmliche Institutionen und Hierarchien dieser Medienrealität noch gerecht und macht Medienpolitik wirklich an Landesgrenzen halt? In dieser Legislaturperiode haben sich Medien- und Netzpolitik weiterentwickelt und angenähert. Welche Gestaltungspotentiale und –optionen eröffnen sich für die Politik?

Zu Beginn dieser Legislaturperiode war der Begriff „Netzpolitik“ in der klassischen Politik weder verbreitet noch definiert. Viele netzpolitische Themen hatten sich in die klassischen Politikbereichen – der Medienpolitik, der Innenpolitik, des Verbraucherschutzes u.a. –mehr eingeschlichen, denn auf der politischen Agenda etabliert. Ich habe vielerorts erlebt, wie Politiker oder Verwaltungsmitarbeiter von der Dynamik, vielfach auch Wucht überrascht wurden, mit der plötzlich  digitale Chancen und Risiken medial diskutiert wurden. Alarmiert von Stuxnet wurde der Ruf nach einer nationalen IT-Sicherheitsstrategie laut, Panorama Bilderdienste wie Google Street View oder neue Cloud-Angebote servier(t)en komplexe Datenschutzprobleme und der Bürgerdialog schien plötzlich ohne soziale Netzwerke nicht mehr auszukommen. Nicht zuletzt der Protest der Kreativen machte deutlich: Die digitale Welt braucht eine intensive Wertedebatte und ein neues „level playing field“, statt eines unversöhnlichen Schlagabtauschs zwischen Digital Natives und den Befürwortern von klassischen bzw. analogen Verhältnissen.

Durch die 2010 vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ konnten wichtige Fragestellungen zum Datenschutz, Urheberrecht, zur Netzneutralität etc. mit Sachverständigen aus Wissenschaft und Wirtschaft erörtert und in das Bewusstsein von Parlament und Öffentlichkeit gerückt werden. Dieser Bewusstseinswandel ist  eine wichtige Errungenschaft dieser Legislaturperiode. Unsere Netz- und Medienpolitik der nächsten Jahre wird auf diese Analysen und Handlungsempfehlungen aufbauen. Hier möchte ich auch auf die Forderungen der Projektgruppe „Kultur, Medien und Öffentlichkeit“ verweisen, die wichtige Anregungen zur Gestaltung von Inhalt, Struktur und Verantwortung einer künftigen Medienpolitik gegeben hat.

Für eine intensive Wertedebatte

Die Medienpolitik verstand sich lange Zeit als Angelegenheit ausgewählter Gremien und Experten, die streng nach dem Subsidiaritätsprinzip auf Länderebene entschieden wurde. Mit dem alltäglichen Massenmedium Internet und der zunehmenden Konvergenz der Medien ist aber eine neue Sphäre entstanden. Die wirtschaftsorientierte Netzpolitik greift immer stärker in das Feld der kulturzentrierten Medienpolitik über. Öffentliche Diskussionen um die Zukunft des professionellen Journalismus, das Leistungsschutzrecht oder die Marktmacht neuer Wissenskonzerne wie google zeigen, das Medien- und Netzpolitik nicht mehr voneinander zu trennen sind. Es erscheint paradox, dass einerseits Medienpolitik v.a. von Landesmedienanstalten und Rundfunkräten dirigiert wird, während sich in der Netzpolitik die Multi-Stakeholder-Perspektive durchsetzt und neben der Bundesregierung die EU-Kommission Strategien und Regeln gestaltet.

Die stetig wachsende Verbreitung neuer Technologien und des Internets ist zum Motor einer gesellschaftlichen und kulturellen Revolution geworden, die nicht regional sondern weltweit wirkt. Die Anfangserfolge der Piratenpartei haben verdeutlicht, welche soziologische und politische Dynamik mit netz- und medienpoltischen Fragen verbunden sein kann. Unter dem Druck einer globalen Medienlandschaft, in der ein Empfänger zugleich zum Sender werden und immer weniger unterscheiden kann, welches Medium er gerade auf seinem Bildschirm konsumiert, kann das alte Regulierungssystem nicht einfach fortgeschrieben werden. Kann es herkömmlichen Institutionen und Hierarchien noch gelingen, in unserer multimedialen Gesellschaft zu überleben? Schwerlich, denn längst zeichnet sich ab, dass traditionelle Gremien und Medienhäuser der Entwicklung hinterherhinken.

Qualitätsjournalismus bleibt unverzichtbar

Nicht mehr Nachrichtenagenturen oder Rundfunkstationen sind es heutzutage, die aktuelle Meldungen exklusiv verbreiten, sondern Portale wie Twitter oder YouTube, auf dem jeder Handynutzer, der z.B. Zeuge einer Naturkatastrophe wird, seine Nachricht, Fotos oder Filme absetzen kann. Auch die treuesten Leser und Zuschauer wenden sich den direkten, digitalen Nachrichtenkanälen zu, wenn es ihnen um die einfache News geht. Aber – und das stimmt zuversichtlich – sie bleiben den traditionellen Medien treu, wenn es ihnen um wirklichen Faktencheck geht. Damit wird deutlich, dass Qualitäts­journalismus gerade in einer Gesellschaft, die Unmengen an Information produziert und konsumiert, unverzichtbar ist, denn er liefert Hintergrundinformationen, Analysen und Glaubwürdigkeit von Nachrichten und darin sollten Zeitungsverlage wie Rundfunkanstalten ihre Stärke erkennen. Das gilt im besonderen Maße für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der in den zurückliegenden Jahrzehnten die Bundesrepublik Deutschland durch guten Journalismus und verlässliche Informationskompetenz erfolgreich mitgestaltet hat. Sein Grundversorgungsauftrag muss sich vor allem im gesellschaftspolitischen wie kulturellen Hauptprogramm widerspiegeln und kann nicht in digitale Spartenkanäle delegiert werden.

Vor diesem Hintergrund weist die Projektgruppe in ihrem Abschlussbericht vom März 2013 zu Recht darauf hin, dass die aktuelle Kompetenzverteilung und –überschneidung zwischen Bund und Ländern weder dem europarechtlichen Rahmen sowie der Internationalität des Internet als zukünftigem „Meta-Medium“ gerecht werde. Auch der derzeitige Regulierungsrahmen oder etwa Diskussionen über eine Lizenzierungspflicht für Medieninhalte – ich erinnere an die vor kurzem geführte Abgrenzungsdiskussion zwischen Rundfunk und dem Podcast der Bundeskanzlerin – stoßen an systematische Grenzen. Neben der intensiven Prüfung des bestehenden Regulierungsrahmens empfiehlt sie dringend, eine Koordinierungsinstanz für Netz- und Medienpolitik einzurichten, in der neben Vertretern des Bundes und der Länder auch die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt, die Landesmedienanstalten vertreten sein sollen.

Sicherung von Netz- und Plattformneutralität

Neben dieser Neuregelung von Zuständigkeiten und Verantwortung ist aus meiner Sicht in einer künftigen Medienordnung der Aspekt des Zugangs zu Medien und Informationen herausragend. Hierbei wird es auf den weiteren Ausbau von Breitband, die Sicherung von Netz- und Plattformneutralität und die Ausgestaltung des Wettbewerbs in der konvergenten Medienwelt ankommen. Mit der Vielzahl von Angeboten und Diensten im Internet steigt das Datenvolumen stetig. Zwar ist der Versorgungsgrad mit Breitbandinternet in Deutschland hoch – mehr als 90 Prozent der Bevölkerung haben grundsätzlich einen Zugang zu einem Internetanschluss mit 2 Mbit/s –  doch ist einerseits der Nutzungsgrad derzeit noch viel geringer und andererseits der Kapazitätsausbau noch offen. Die Investitionskosten in Netze müssen ausgewogen verteilt und konkrete Probleme bei der Netzzusammenschaltung gelöst werden. Der Ausbau von Glasfaserinfrastruktur muss vorangetrieben werden. Zugleich muss die Praxis des Netzmanagements durch die Politik aufmerksam beobachtet und die Transparenz von Plattformmanagement eingefordert werden, also z.B. das Zustandekommen von Suchergebnissen und Nachrichtenranking hinterfragt und ggf. nachreguliert werden. Intensiv werden wir uns in den nächsten Jahren auch mit einer Neudefinition des Rundfunkbegriffs, der Konzentrationskontrolle, fairen Wettbewerbsbedingungen sowie der Anpassung des Urheberrechts auseinandersetzen müssen.  Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir die Dynamik des technologischen Wandels immer weniger durch langwierige Gesetzgebungsverfahren nachvollziehen können.  Geboten sind vielmehr regulatorische Ansätze, z.B. eines Fair-use-Gedankens im Urheberrecht, die auf allgemeine Prinzipien und weniger auf kleinteilige Detailregelungen abstellen und an nationalen Grenzen nicht halt machen. Netz- und Medienpolitik dürfen nicht getrennt sein und müssen sich an europäischen wie internationalen  Leitlinien orientieren.

Der Schlussbericht der Projektgruppe „Kultur, Medien und Öffentlichkeit“ (BT-Drucksache 17/12542) ist abrufbar unter  http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Kultur_Medien_Oeffentlichkeit/index.jsp)

Der Beitrag wurde in der promedia-Ausgabe Nr. 07/2013 erstveröffentlicht.

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