Netzpolitik:
Netzneutralität: Gesicherte Qualitätsklassen unerlässlich

Regulierung nur als Ultima Ratio
12.05.14 Von Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM
Das Europäische Parlament hat im April die Pläne der EU-Kommission zur Netzneutralität verändert – und zwar im Rahmen der Abstimmung zum Telecom-Single-Market-Paket. So genannte Spezialdienste sollen grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen angeboten werden dürfen. Damit die Vorhaben des Parlaments umgesetzt werden, braucht es die Zustimmung der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten bei den Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat. Es gibt also noch die Chance für eine Überarbeitung und für eine stärkere Öffnung im Sinne gesicherter Qualitätsklassen. Das strenge deutsche und europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht verhindert schon jetzt eine wettbewerbswidrige Diskriminierung gleichwertiger Dienste.
Um Netzneutralität zu sichern und den Breitbandausbau weiter voran zu bringen, sollten Bundesregierung und EU auf eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens und weniger auf präventive Regulierung setzen. Grundsätzlich basiert die Erfolgsgeschichte des Internet ohnehin auf einer freien Marktentwicklung. Dieser erfolgreiche Ansatz darf nicht durch tiefgreifende gesetzliche Vorschriften zur Netzneutralität zerstört werden. Dies zeigt auch eine Studie des Centrums für Europäische Politik im BITKOM-Auftrag (www.bitkom.org/de/themen/54882_76822.aspx).Sie macht deutlich, dass differenzierte Preis-Leistungs-Pakete im Internet sinnvoll sind. Ein Verbot solcher Differenzierungen für die Datenübertragung führt demgegenüber zu Ineffizienzen und Wohlfahrtsverlusten.
Laut Studie sind auch Produktdifferenzierungen der Internet Provider gegenüber Endkunden wie etwa Volumentarife ordnungspolitisch unproblematisch – solange nicht ein einzelner Provider den Markt beherrscht. Der Wettbewerb auf dem deutschen Markt ist allerdings sehr stark und die Telekommunikationsregulierung sehr streng.
Qualitätsdifferenzierung und unterschiedliche Preise helfen, Kundenwünsche spezifischer zu befriedigen und verhinderten, dass Gelegenheitssurfer für die sogenannten Heavy User mitbezahlen. Auch aus technischen Gründen bedürfen Netzwerke eines intelligenten Managements. Faire und klare Bedingungen für intelligente Netze sind ein Schlüsselfaktor, um die Weiterentwicklung und den langfristigen Erfolg des Internets sicher zu stellen.
Wichtig ist laut Studie dabei die Transparenz für Verbraucher und Unternehmenskunden: Die Provider sollten ihre Kunden umfassend und verständlich über ihren Vertrag, beispielsweise über Datenlimits, tatsächliche Übertragungsgeschwindigkeiten oder mögliche Einschränkungen der Geschwindigkeiten informieren. Der hierzu vorgelegte Entwurf einer Transparenz-Verordnung durch die Bundesnetzagentur geht allerdings über das sinnvolle Maß hinaus. Ihre Folge wäre ein hoher bürokratischer Aufwand für die Unternehmen, ohne dass es zu einer Verbesserung für die Verbraucher käme.
Gesicherte Qualitätsklassen sind notwendig, um die Güte neuer Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Derzeit entstehen neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen auf der Grundlage von Qualitätssicherung (Quality of Service) in den Netzen. Solche Dienste können Innovation und Wachstum sowohl im TK-Sektor als auch darüber hinaus unterstützen. Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber hinsichtlich Netzneutralität und dem sogenannten Traffic Management die unternehmerische Freiheit der Betreiber bewahrt. Nur so können innovative Geschäftsmodelle zum Nutzen von Endkunden und Anbietern im Internet realisiert werden, ohne den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Inhalte-Anbieter und Endkunden müssen zu vernünftigen Preisen garantierte Qualitäten einkaufen können, die über die bislang üblichen, meist nicht garantierten Maximalbandbreiten hinausgehen. Dabei muss gewährleistet sein, dass derartige Leistungen allen Nachfragern diskriminierungsfrei im Sinne des Wettbewerbsrechts angeboten werden. Derzeit sind solche Leistungen nur über so genannte „Standleitungen“ am Markt verfügbar – zu Preisen, die oft um den Faktor 10 bis 100 höher liegen als im VDSL-Bereich. Gerade junge Unternehmen, die sich keine teuren Standleitungen leisten können, werden von gesicherten Qualitätsklassen profitieren.
Gleichzeitig muss das so genannte „Best Effort“-Internet bei der Übermittlung legaler Inhalte erhalten und ausgebaut werden. Daten und Dienste werden schnellstmöglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nach besten Möglichkeiten übertragen. So haben die Nutzer mehr Auswahl und können selbst über Erfolg oder Misserfolg von Angeboten entscheiden. Wichtig ist die Transparenz für Verbraucher und Unternehmenskunden.
In der Debatte über Netzneutralität wird häufig vergessen, dass die Internet-Infrastruktur nicht mit Steuermitteln, sondern privaten Investitionen in Milliardenhöhe ausgebaut wird. Seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes 1998 haben die Netzbetreiber mehr als 100 Milliarden Euro in die Netze investiert. Nie zuvor hat eine Branche solch enormen Mittel in eine Infrastruktur investiert. Wir brauchen für den weiteren Breitbandausbau Planungssicherheit, bedachte Regulierung und mehr unterstützende politische Flankierung. Übergeordnetes Ziel der Politik sollte sein, so viel wie möglich an privaten, eigenwirtschaftlichen Investitionen in den weiteren Breitbandausbau auszulösen.
Für eine bundesweite Verfügbarkeit von Netzen mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde sind laut einer Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums bis zum Jahr 2018 im Technologiemix von Glasfaser, Breitbandkabel, VDSL-Vectoring und LTE-Advanced Investitionen von rund 20 Milliarden Euro erforderlich, für eine flächendeckende Glasfaserversorgung sogar 80 Milliarden Euro. Als Wissensstandort ist Deutschland auf besonders leistungsstarke und zukunftsfähige Telekommunikations-Infrastrukturen angewiesen, die dem steigenden Datenverkehr gewachsen sind. Regulatorische Maßnahmen können nur Ultima Ratio bei konkretem Marktversagen sein. Zunächst sollte sich der marktgetriebene Prozess entwickeln dürfen. Er forciert mit innovativen Diensten und Produkten nicht nur Wettbewerb und Auswahl, er ermöglicht auch neue Wertschöpfung für alle Teilnehmer der Netzwirtschaft.
Der Beitrag wurde in der promedia-Ausgabe Nr. 5/2014 erstveröffentlicht.