Medienpolitik:

Die Länder bereiten Gespräche über konvergente Medienordnung vor

von am 29.09.2014 in Archiv, Netzpolitik

<h4>Medienpolitik: </h4> Die Länder bereiten Gespräche über konvergente Medienordnung vor
Olaf Scholz (SPD), Erster Bürgermeister Hamburgs

Die eigenen Kompetenzen nutzen

29.09.14 Von Olaf Scholz (SPD), Erster Bürgermeister Hamburgs

Unsere Medienwelt verändert sich so rasant, dass wir unsere medienpolitischen Instrumente modernisieren müssen, wenn wir auch künftig noch eine positive medienpolitische Vorstellung unserer gesellschaftlichen Öffentlichkeit und ihrer Strukturbedingungen verbindlich entwickeln wollen. Das ist das Kernanliegen des medienpolitischen Verständigungsprozesses, der sich mit der Chiffre Medienstaatsvertrag verbindet. Wir brauchen letztlich einen gemeinsamen neuen Grundkonsens darüber, welche Art von Öffentlichkeit und medialer Kommunikation wir künftig erwarten und wie wir sie regulatorisch zwischen Ländern, Bund und EU fassen wollen. Es geht im Kern darum, was wir eigentlich künftig als Medium begreifen wollen und welche Inhalte wir für besonders schützenswert erachten.

Derzeit haben wir diese Frage relativ einfach entlang von Verbreitungswegen beantwortet, die in der Vergangenheit zum einen knapp bemessen und zum anderen deshalb auch überschaubar gewesen sind. Gleichwohl müssen wir heute feststellen, dass diese Frage – „Was sind Medien?“ – nicht mehr so einfach zu beantworten ist, wenn alles in einer neuen technischen Superstruktur verschmilzt, in der das Shoppingportal unterschiedslos neben dem Verlagsangebot steht. Ich bin überzeugt davon, dass es einen Unterschied macht, ob ein Informations- und Orientierungsangebot technologisch aus einer Vielzahl fragmentierter Meinungsäußerungen aggregiert wird oder ob eine Redaktion auf der Basis inhaltlicher Auseinandersetzung und diskursiver Vernetzung ein Angebot herausdestilliert, das auf öffentliche Meinung zielt. Wir sollten uns daher auch künftig darum bemühen, diese journalistisch-redaktionelle Leistung, diesen Mehrwert für die gesellschaftliche Kommunikation, mindestens vor Diskriminierung zu schützen.

Dazu müssen wir uns perspektivisch auf neue Identifikationskriterien einigen, weil auf digitalen Verbreitungswegen der bisherige Schluss vom Verbreitungsweg auf den Inhalt in der Zukunft zunehmend weniger ausreichen wird. Die Zeiten, in denen wir Regulierung an der linearen Verbreitung von Bewegtbildangeboten oder am Vertrieb gedruckter Presse festmachen konnten, neigen sich dem Ende zu. Wir brauchen ein Szenario für einen Umstieg in ein neues Kategoriensystem entlang der Markt- und Nutzungsentwicklung. Das gehört zu den Fragen, die Professor Winfried Kluth und Professor Wolfgang Schulz in ihrem Gutachten zu Möglichkeiten der konvergenten Regulierung im Auftrag der Länder bearbeiten. Wir werden darüber im Länderkreis debattieren müssen und sehen, ob das auch ein politisch gangbarer Weg ist.

Die Länder sind jedenfalls gut beraten, ihren Gestaltungsspielraum auf Basis von Artikel 5 Grundgesetz selbstbewusst zu reklamieren – und zwar unabhängig vom Verbreitungsweg überall dort, wo gesellschaftliche Verständigung via Medien stattfindet. In der Debatte über den Medienstaatsvertrag geht es daher nicht um das Abgeben von Kompetenzen, sondern um den selbstbewussten Anspruch, die eigenen Kompetenzen auch zu nutzen. Deshalb wird es natürlich auch weiterhin Rundfunkstaatsverträge der Länder geben. Was wir in eigener Kompetenz regeln können, darum kümmern wir uns. In der Bund/Länder-Kommission werden wir vielmehr über die Schnittstellen zu bundes- und europarechtlichen Kompetenzen reden und hier für mehr Klarheit sorgen. Dies kann über Verwaltungsvereinbarungen oder über einen gemeinsamen Staatsvertrag geschehen. Das muss pragmatisch  entschieden werden.

Letztlich ist es Aufgabe der Medienpolitik, öffentliche Räume zu erhalten und nicht bloß faktisch technische Verbreitungswege zu regulieren. Aus diesem Grund müssen wir uns mit neuen strukturellen Rahmenbedingungen unserer Öffentlichkeit auseinander setzen:  In den letzten Jahren ist zwischen Medienanbieter und  Rezipienten eine neue Gruppe so genannter Intermediäre – Suchmaschinen, Social Media Angebote oder eCommerce-Plattformen – getreten, die zunehmend bestimmen, welche Inhalte wie gefunden werden können. Wer heute eine Nachricht sucht, der findet diese zunehmend seltener direkt auf einem inhaltlichen Angebot, sondern immer häufiger bei Google oder über einen Facebook-Freund oder als Twitter-Follower. Er muss durch diese Welt hindurch, um zu den Angeboten der Redaktionen zu gelangen. Und Redaktionen nutzen diese Plattformen, um gezielt ihre Reichweite zu gewinnen. Es wird darum gehen, hier die faire Kooperation zu fördern und Verdrängung zu verhindern.

Wir müssen sehr grundsätzlich auf die Markt- und die Meinungsmacht der neuen Anbieter und ihr Verhältnis zu den klassischen Medienhäusern schauen, wenn wir Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit auch unter neuen Bedingungen sichern wollen.  Wir müssen gemeinsam Instrumente entwickeln, die auf die Spezifika der Intermediäre ausgerichtet sind und die Gefahr überhandnehmender Meinungsmacht auf den Plattformen ausschließen. Das liegt auch im Interesse der Plattformen, weil es deren Glaubwürdigkeit sichert. Denkbar wären zum Beispiel Modelle, in denen sich Suchmaschinenanbieter auf einen gemeinsam gesellschaftlich entwickelten Kodex neutraler Suchangebote verpflichten und sich dann auch an ihm messen lassen. Den Betreibern der neuen Intermediäre muss klar sein, dass sie eine für unsere Öffentlichkeit hoch relevante Infrastruktur betreiben und sich deshalb gesellschaftlichen Erwartungen und ihrem verbindlichen Ausdruck in Form gesetzlicher Spielregeln auch nicht verschließen können.

Das ist im Übrigen regulatorisch auch nichts Neues: Überall dort, wo wir gesellschaftliche Infrastrukturen privat sichern, machen wir den Betreibern sehr konkrete Vorschriften. Das wäre Beispielsweise in der Verkehrspolitik genauso, wenn wir ein privatisiertes Straßennetz hätten: Wir würden sehr präzise definieren, wie dieses auszusehen hätte. Ähnliches müssen wir im Hinblick auf die neuen Intermediäre leisten – nicht nur kartell-, sondern eben auch medienrechtlich. Das wird kaum allein im deutschen Raum gelingen, aber bei entsprechender Sensibilität ist das ein Thema, das die Europäische Union gemeinsam mit dem Bund und den Ländern gut bearbeiten kann.

Diese Fragen führen unweigerlich in Bereiche hinein, in denen sich Bundes-, Landes- und in den meisten Fällen auch europäisches Recht aneinander reiben. Hier müssen wir uns einigen. Das wird die Aufgabe der Bund/Länder-Kommission sein, die wir länderseitig in diesem Herbst vorbereiten werden. Es geht dabei nicht um langwierige Kompetenzrangeleien, sondern um Klarheit in konkreten Fragen. Und es geht auch nicht darum, neuen Regulierungsfiktionen das Wort zu reden. Wenn wir ein same level playing field zwischen den unterschiedlichen Anbietern von Medieninhalten schaffen wollen, dann darf dieses Feld nicht auf einem regulatorischen Hochniveau liegen. Es darf aber sehr wohl Abstufungen in den Erwartungen geben, wenn diese sich umgekehrt auch mit entsprechendem Schutz oder Privilegien verbinden.

Am Ende wird es immer wieder aufs Neue darum gehen, mit den richtigen politischen Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass das mediale Gespräch und das mediale Geschäft auch unter den Bedingungen einer digitalen Gesellschaft möglich bleiben. Das ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, deren Bewältigung die Länder und den Bund gemeinsam angeht.

Der Beitrag wurde in der promedia-Ausgabe Nr. 10/2014 erstveröffentlicht.

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