Rundfunk:

Zankapfel Presseähnlichkeit

von am 27.02.2018 in Allgemein, Archiv, Gastbeiträge, Medienordnung, Medienpolitik, Medienregulierung, Medienwirtschaft, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunk, Verlage

<h4>Rundfunk:</h4> Zankapfel Presseähnlichkeit
Dr. Michael Kühn, Justitiar, Norddeutscher Rundfunk I © NDR/Frank Siemers

Plädoyer für eine Versachlichung der Debatte

28.02.18 Beitrag von Dr. Michael Kühn, Justitiar, Norddeutscher Rundfunk

Die Rundfunkkommission der Länder beschäftigt sich derzeit mit der Novellierung des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Im Mittelpunkt steht dabei das Verbot nichtsendungsbezogener presseähnlicher Angebote. Der unbestimmte Begriff der „Presseähnlichkeit“ beschäftigt seit langem die Gerichte und hat für ein gehöriges Maß an Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten gesorgt. Die öffentliche Diskussion um die Novellierung wird geprägt durch die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, die etliche scheinbar zwingende Argumente aufbieten, um die notwendige Modernisierung des Telemedienauftrags zu blockieren und die Angebote von ARD und ZDF im Netz sogar einzuschränken. Was bleibt von diesen Argumenten eigentlich übrig, wenn man sie aus der Nähe betrachtet?

Die Drei-Stufen-Tests, die alle Telemedien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durchlaufen mussten, haben sich ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Angebote die kommunikativen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen. In diesen Verfahren hat sich die Annahme des Gesetzgebers bestätigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei Nachrichten und Informationen im Netz auch textliche Darstellungsformen in redaktionell angemessenem Umfang einsetzen können muss, wenn er seinen Auftrag erfüllen soll.
Die Forderung nach weitergehenden Einschränkungen des Telemedienauftrags schadet der Medien- und Meinungsvielfalt, ohne den Presseverlagen zu nutzen. Die Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schmälern nicht die Aussichten der Presseverlage, ihr Publikum im Netz zu erreichen und sie reduzieren auch nicht die Erlösaussichten der Verlage. Darüber hinaus schränken sie nicht die Erfolgsaussichten von Presseverlagen ein, Paid Content-Modelle im Internet einzuführen und zu etablieren. Die eher geringe Zahlungsbereitschaft für Nachrichten und Informationen im Netz wurde jedenfalls nicht durch die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote hervorgerufen. Dies soll im Folgenden gezeigt werden.

Ohne Texte keine Erfüllung des Auftrags im Netz

Die Verlegerverbände betonen, dass durch die Beschränkungen des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags vor allem die Presse vor dem Wettbewerb mit dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschützt werden sollte. Sinn und Zweck der Regelungen seien die Existenzsicherung der Verlage durch die Unterbindung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen.
Diese Argumentation trifft nur teilweise zu. Denn den ökonomischen Interessen der Verlage hat der Gesetzgeber bereits vor bald zehn Jahren vollumfänglich entsprochen: Werbung und Sponsoring sind in öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten nicht zulässig.
Den publizistischen Wettbewerb wollte der Gesetzgeber hingegen nie beschränken. Im Gegenteil, entsteht doch erst im Widerstreit unterschiedlicher Darstellungen und Meinungen die vom Gesetzgeber angestrebte Vielfalt. Einschränkungen des Telemedienauftrags im öffentlich-rechtlichen Kernbereich von Nachrichten und Information wirken sich jedoch negativ auf die Meinungsvielfalt aus. Nicht vergessen werden darf dabei, dass die Konzentration im deutschen Tageszeitungsmarkt bereits sehr hoch ist: So lag der Marktanteil an der insgesamt verkauften Auflage, den die zehn auflagenstärksten Verlagsgruppen im ersten Quartal des Jahres 2016 zusammen erreichten, laut FORMATT-Institut bei rund 60{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}. Durch gesetzgeberische Erleichterungen, etwa für Pressefusionen dürfte dieser Anteil noch zunehmen.
Um seinen Auftrag im Netz erfüllen zu können, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei Nachrichten und Information auch textliche Darstellungsformen einsetzen. Nur so werden die kommunikativen Bedürfnisse der Gesellschaft in diesem für die demokratische Willensbildung so wichtigen Kernbereich erfüllt. Aus Sicht der Nutzer reichen Video- und Audioinhalte hierfür nämlich keinesfalls aus. Zwar steigt die Nutzung von Audio- und Video-Inhalten im Internet insgesamt. Allerdings ist die mit Abstand wichtigste Darstellungsform von Nachrichten und Informationen im Internet der Text: Einer aktuellen repräsentativen Untersuchung von Goldmedia zu Folge präferieren rund 89{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} der Nutzer diese Darstellungsform, gefolgt von der Nutzung von Bildern (54{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}). Videos von Nachrichten und Informationen werden hingegen von einem großen Teil der Nutzer nur selten oder nie genutzt (46{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}). Dieser Befund wird bei einem Blick auf die öffentlich-rechtlichen Nachrichten- und Informationsangebote bestätigt: 81{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} der Nutzer geben an, dass öffentlich-rechtliche Angebote vor allem Texte zur Darstellung von Nachrichten und Informationen enthalten sollten. Zu einem vergleichbaren Ergebnis kommt auch der aktuelle Digital News Survey des Reuters Institute. Demnach haben „in der vergangenen Woche“ 41{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} der Erwachsenen in Deutschland Artikel und Berichte gelesen (Rang 1 der abgefragten Nutzungsweisen), aber nur 14{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} Nachrichten-Videos angeschaut (Rang 4). Die Bevorzugung von Text gegenüber Bewegtbild findet sich übrigens in allen Altersgruppen. Offenkundig lässt sich der öffentlich-rechtliche Auftrag im Netz nur erfüllen, wenn textliche Elemente in hinreichendem Umfang eingesetzt werden können.

Keine barrierefreien Angebote ohne Text

Die Verlegerverbände berücksichtigen bei ihrer Argumentation nicht, dass Texte im Internet eine wichtige Darstellungsform sind, um Telemedienangebote für Hörgeschädigte barrierefrei auszugestalten.
Der Auftrag der Barrierefreiheit, den die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu erfüllen haben, verlangt das Bereitstellen von Texten als ein zentrales Element ihrer Internetangebote. Laut einer aktuellen Studie für die Landesmedienanstalten und Aktion Mensch nutzen 95{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} der 14- bis 49-jährigen Menschen mit Hörbeeinträchtigungen bzw. Gehörlosigkeit das Internet mindestens mehrmals in der Woche. Für die Menschen mit Hörschwierigkeiten ist das Lesen aktueller Nachrichten dabei besonders wichtig: 74{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} der 14- bis 49-Jährigen und 69{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} der ab 50-Jährigen informieren sich so regelmäßig im Internet. Ohne textbasierte Angebote lassen sich die insgesamt 16 Millionen Einwohner in Deutschland mit Hörbeeinträchtigungen durch die öffentlich-rechtlichen Telemedien nicht in angemessener Weise erreichen.

Keine Wettbewerbsverzerrung durch öffentlich-rechtliche Telemedien

Die Verlegerverbände behaupten, dass die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote auf Grund ihrer Ähnlichkeit mit den Angeboten der Zeitungshäuser „in weiten Teilen mittelfristig das Ende frei finanzierter Presse in Deutschland“ bedeuten würden. Die öffentlich-rechtlichen Angebote würden private Nachrichten- und Informationsangebote verdrängen, ihnen sogar “das Wasser im Internet abgraben”. Mit dieser Behauptung wird unterstellt, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote im Netz den Wettbewerb zu Lasten privater Angebote erheblich und in unzulässiger Weise verzerren.
Diese Behauptung trifft faktisch nicht zu. Dass die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote dafür verantwortlich sind, dass die Auflagen gedruckter Zeitungen und Zeitschriften zurückgehen, wird niemand ernsthaft behaupten. Aber auch das von den Verlagen regelmäßig beschworene Szenario, den Verlagsangeboten würde im Internet „das Wasser abgegraben“, würde entsprechende Nutzungsreichweiten bzw. Nutzungsanteile der öffentlich-rechtlichen Internetangebote vor allem im Segment Nachrichten und Information voraussetzen. Eine Verdrängung im hier gemeinten Sinn könnte ja nur erfolgen, wenn die Nutzer sich von den privaten Webseiten ab- und den öffentlich-rechtlichen Angeboten zuwenden würden. Das ist nicht der Fall.
Die bereits erwähnte Studie von Goldmedia belegt, dass öffentlich-rechtliche Internetangebote im Bereich Nachrichten und Information nicht die Rolle spielen, die ihnen von den Verlagen zumeist zugesprochen wird. Auf die Frage nach der Nutzung von Nachrichten und Informationsangeboten im Netz am Vortag (“Nutzung gestern”) geben 52,8{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} der Befragten an, Onlineangebote von Zeitungen bzw. Verlagen genutzt zu haben. Auf Angebote, die keinen Bezug zu Presse oder Rundfunk haben, also etwa von sozialen Medien oder E-Mail-Anbietern bereitgestellt werden, entfallen 27,7{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} der Nennungen. Alle öffentlich-rechtlichen Onlineangebote zusammen machen hingegen lediglich einen Anteil von 11,7{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} der Nennungen aus. Im Vergleich zu den Presseangeboten besitzen die öffentlich-rechtlichen Nachrichten- und Informationsangebote mithin einen deutlich geringeren Anteil am Online-Informationsmarkt in Deutschland. Von einer Marktverzerrung oder sogar Verdrängung jedenfalls kann keine Rede sein.
Die Befunde von Goldmedia entsprechen den von der IVW ausgewiesenen Online-Reichweiten sowie den Ergebnissen der regelmäßigen Reichweitenstudien anderer Institute wie etwa ComScore oder dem Digital News Report vom Reuters Institute, die ebenfalls zu dem Schluss kommen, dass der Online-Informationsmarkt in Deutschland von den Angeboten der Pressemedien dominiert wird. So erzielte Spiegel Online in der „vergangenen Woche“ einen Nutzeranteil von 15{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}, dann folgt t-online mit 14{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}. Alle ARD-Angebote zusammengenommen kommen hingegen lediglich auf einen Nutzeranteil von 13{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}. Das entspricht jeweils den Anteilen von Focus Online und WEB.DE.
Schaut man nur auf die Unique User, wird das Bild noch klarer: Der Medienkonvergenzmonitor der Medienanstalten listet auf Basis der Daten von Nielsen Digital Content Measurement an der Spitze der Top-40 Onlinemedien wiederum t-online.de mit einem Marktanteil von 4,3{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}. Das erste öffentlich-rechtliche Angebot findet sich mit ZDF.de auf Platz 21 mit 0,8{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}, weiter geht es auf Platz 30 mit daserste.de, das einen Marktanteil von 0,6{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} erreicht.
Eine Dominanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Netz ist folglich nicht einmal annäherungsweise zu beobachten. Deutlich wird vielmehr, dass der Online-Nachrichtenmarkt stark fragmentiert ist.

Keine Verhinderung von Paid Content-Modellen

Die Verlegerverbände argumentieren, dass öffentlich-rechtliche Telemedienangebote eine existenzbedrohende Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Verlage darstellen, da sie die Lektüre einer Zeitung ersetzen und es allein aus diesem Grund keine Chance gibt, digitale Verlagsangebote kostenpflichtig zu machen.
Vor dem Hintergrund der oben genannten Fakten erscheint diese Behauptung ebenfalls fragwürdig. Den öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten im Netz fehlt es offenkundig schon an Nutzungsreichweite, um die Einführung von Paid Content-Modellen seitens der Presse auch nur erschweren zu können. Belastbare Indizien dafür, dass es zu einer signifikanten Abwanderung von Nutzung zu den öffentlich-rechtlichen Anbietern käme für den Fall, dass mehr Verlage als bisher auf Paid Content-Modelle setzen, gibt es nicht. Sie werden dementsprechend von den Verlegerverbänden auch gar nicht erst vorgetragen.
Wie schon gezeigt, gehören zum Gesamtbild vielmehr zahlreiche weitere reichweitenstarke Informationsangebote im Netz, die Nachrichten in Form von Texten und Bildern organisieren und kostenfrei zur Verfügung stellen. Internet bzw. E-Mail-Provider wie GMX, WEB.DE und T-Online.de bieten eine umfangreiche Versorgung mit Nachrichten. Deren starke Stellung belegt ebenfalls der Medienkonvergenzmonitor der Medienanstalten: Diese Studie zeigt die Reichweiten einzelner Angebote und errechnet die Anteile der Medienunternehmen am Meinungsmarkt. Im „Meinungsmarkt Internet“ erzielte demnach im ersten Halbjahr 2017 Bertelsmann mit insgesamt 9,9{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45} den größten Anteil, gefolgt von Burda (9,7{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}), Axel Springer (8,6{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}), United Internet (7{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}) und dem Werbevermarkter Ströer (6,2{4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}).
Angesichts dieser großen Bedeutung von nicht-publizistischen Unternehmen für die Nutzung von Nachrichten und Informationen im Netz ist schwer vorstellbar, dass eine weitergehende Einschränkung von textlichen Darstellungsmöglichkeiten bei öffentlich-rechtlichen Angeboten den Verlagen helfen könnte, Paid Content-Modelle zu etablieren.
Damit ist die grundsätzliche Frage noch gar nicht beantwortet, nämlich ob sich mit Nachrichten oder politischen und kulturellen Hintergrundinformationen allein überhaupt in ausreichendem Maße Geld verdienen lässt, um entsprechende Angebote – sei es offline oder online – zu refinanzieren. Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass das ausschließlich über Copy-Preise nicht funktioniert. Selbst in den goldenen Zeiten der Verlage haben journalistische Inhalte nicht ausgereicht, um eine Zeitung auskömmlich zu finanzieren. Die Zeitung hatte immer auch andere Funktionen als journalistische: Sie war eine Plattform, ein Marktplatz, auf dem mittels Kleinanzeigen gehandelt wurde, freie Stellen annonciert, Autos verkauft oder Immobilien vermittelt oder den Lesern Dienstleistungen aller Art angeboten wurden. Viele dieser sogenannten Rubrikenmärkte, die zu einem erheblichen Teil zum Wohlergehen der Verlage beigetragen haben, sind unterdessen ins Netz abgewandert, und etliche werden nicht mehr von Verlagen betrieben. Die Mischkalkulation zur Finanzierung einer Zeitung wird schwieriger: Die, so der BDZV, „alte Faustregel“, wonach zwei Drittel der Umsätze aus der Werbung und ein Drittel aus dem Verkauf der Tagespresse stammen, gilt schon lange nicht mehr; das Verhältnis hat sich mittlerweile umgekehrt.
Hinzu kommt, dass die Zahlungsbereitschaft für journalistische Inhalte im Netz nicht gestiegen, für gedruckte sogar rückläufig ist. Das belegte einmal mehr der Reuters Institute Digital News Survey, sowohl im Zeitvergleich für Deutschland als auch im internationalen Vergleich, in dem Deutschland 2017 auf Platz 33 der 35 untersuchten Länder landete.
Auf diese beiden Entwicklungen hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedoch keinen Einfluss, ganz unabhängig davon, wie viele Telemedien mit welchem Ausmaß an textlichen Darstellungsformen er auch anbieten mag.
Schließlich zeigt der Blick ins Ausland, dass es keinen signifikanten Zusammenhang zwischen öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten und der Finanzierungssituation von Presseverlagen gibt. Obwohl der öffentliche Rundfunk in den USA weder offline noch online jemals eine nennenswerte Rolle gespielt hat, haben die Verlage dort mit vergleichbaren Schwierigkeiten wie in Deutschland zu kämpfen, wie etwa die Analysen des Pew Research Centers belegen.
Zutreffend ist hingegen, dass sich die Finanzierungsstruktur von Presseverlagen in allen westlichen Märkten fundamental verändert. Das hat mit der Entwicklung des Internets sehr viel, mit den öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten aber fast gar nichts zu tun. Es ist Zeit für eine ehrliche Debatte, die auf nachprüfbaren Daten und Fakten basiert.

Der Beitrag wurde in der promedia-Ausgabe 03/18 erstveröffentlicht.

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