Rundfunk:

„Weder Über- noch Unterfinanzierung sind zulässig“

von am 25.04.2018 in Allgemein, Archiv, Interviews, Medienordnung, Medienpolitik, Medienwirtschaft, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunk

<h4>Rundfunk:</h4> „Weder Über- noch Unterfinanzierung sind zulässig“
Marlehn Thieme, Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates & Dr. Lorenz Wolf, Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und Vorsitzender des Rundfunkrates des BRs
  • Gremien von ARD und ZDF fordern von den Ländern Vorschläge für einen zukunftsfähigen Auftrag

  • Beitrag müsse sich am verfassungsrechtlichen Auftrag und nicht am politischen Willen orientieren

25.04.18 Interviews mit Dr. Lorenz Wolf, Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und Vorsitzender des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks und Marlehn Thieme, Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates

Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD und der ZDF-Fernsehrat haben sich klar gegen eine Beschränkung des Programmangebots ausgesprochen. So hat ZDF-Fernsehrat hat auf seiner jüngsten Sitzung betont, dass er erwarte, dass das ZDF auch weiterhin keine Vorschläge zur Reduzierung seines Programmangebotes mache. Der jetzige Zeitpunkt sei nicht geeignet, die Arbeit des Senders mit weiteren Einsparerwartungen zu belasten. Der ZDF-Fernsehrat erachte insofern bereits die Umsetzung der vom ZDF vorgelegten Sparmaßnahmen für ambitioniert.
Die Mitglieder der GVK stellen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fest, dass die Debatte über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf die Frage der Kosten reduziert werden darf. Die GVK stimmt mit dem ZDF-Fernsehrat überein, dass die Frage nach Qualität und Vielfalt des Programms sowie die Akzeptanz der Angebote bei den Nutzerinnen und Nutzern im Vordergrund stehen muss. Die GVK hat ihre Erwartung bekräftigt, dass im anstehenden KEF-Verfahren eine sachgemäße Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert werden muss.

Dr. Lorenz Wolf, Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und Vorsitzender des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks

Dr. Lorenz Wolf, Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und Vorsitzender des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks

medienpolitik.net: Herr Wolf, die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz hat „die dringende Notwendigkeit einer zeitgemäßen Anpassung des Telemedienauftrags“ bekräftigt. Warum das zum jetzigen Zeitpunkt, die Länder stehen doch kurz vor Abschluss der Diskussion dazu?

Dr. Lorenz Wolf: Die GVK hat diese Forderung bekräftigt, um noch einmal das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass der Auftrag und die gesellschaftliche Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch im Lichte sich verändernder Nutzungsgewohnheiten und der Konvergenz erfüllt werden müsse. Die geltenden Regelungen des Telemedienauftrags sind über zehn Jahre alt, seitdem haben sich nicht nur das Verhalten der Nutzer und deren Erwartungen, sondern auch die technischen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Nur mit einem modernisierten Telemedienauftrag wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei zunehmender Digitalisierung und Konvergenz die berechtigten Ansprüche der Beitragszahler auf Dauer auch erfüllen. Insgesamt hat die GVK die Initiative der Länder zur Neuregelung des Telemedienauftrags begrüßt, auch wenn die Regelungsvorschläge hinter ihren Erwartungen zurückgeblieben waren, insbesondere durch die Beibehaltung von Begriffen aus der analogen Welt wie „Sendungsbezug“ und „Presseähnlichkeit“.

medienpolitik.net: Warum drängen Sie so auf die Novellierung des Telemedienauftrags, die Sender bauen auch so ihre digitalen Angebote weiter aus und verlängern die Einstellzeiten von Beiträgen in den Mediatheken?

Dr. Lorenz Wolf: Die Verweildauern in den Mediatheken richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den von den Gremien genehmigten Telemedienkonzepten. Die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote unterliegen aber einer Reihe von rechtlichen Einschränkungen, die den Nutzergewohnheiten nicht mehr entsprechen. Beschränkungen durch begrenzte Verweildauern oder das Verbot, angekaufte Spielfilme und Fernsehserien zum Abruf in den Mediatheken anzubieten, sind modernen Nutzern kaum noch zu vermitteln. Diese Beschränkungen wirken sich damit auf lange Sicht negativ auf die Akzeptanz der Nutzer aus und werden letztlich als Argument gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Feld geführt. Der Anspruch der Nutzer, beitragsfinanzierte Inhalte orts- und zeitsouverän konsumieren zu können, kann doch von der GVK nicht einfach ignoriert werden.

medienpolitik.net: Haben Sie Verständnis für die Position der Verleger, presseähnliche, textintensive Angebote zu verbieten?

Dr. Lorenz Wolf: Ich hätte wahrscheinlich ein gewisses Verständnis dafür, wenn die Einschränkung tatsächlich eine positive Wirkung für die Verleger haben würde. Die kann ich aber nicht erkennen: Längst kann auf der Plattform Internet jeder alles anbieten. Das hat den Online-Informationsmarkt nicht erst seit gestern aus der Balance gebracht. Die Konkurrenz ist durch Telekommunikationsunternehmen und global agierende Anbieter gewachsen. Das Internet existiert derzeit als Plattform und als eigenes Medium. Auch die Telemedien weisen ihre eigene Funktions- und Gestaltungslogik auf. Insofern können nicht bestimmte Akteure alle internettypischen Darstellungsformen für sich beanspruchen und gleichzeitig fordern, dass anderen Akteuren bestimmte Formen rigoros verboten werden. Wie soll ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der seinen Auftrag erfüllen muss, Rundfunk für alle, barrierefrei und auffindbar zu sein, diesem Anspruch gerecht werden, wenn ihm durch das Verbot der Verwendung von Texten die Auffindbarkeit in textbasierten Recherchetools verunmöglicht wird? Verleger und Öffentlich-Rechtliche sollten gemeinsam an einem starken dualen System mit verlässlich qualitätsvollen Angeboten arbeiten, um die verfassungsrechtlich gebotene Meinungsvielfalt sicherstellen zu können.

medienpolitik.net: Die Länder haben die Sender aufgefordert, bis zum 20. April unter anderem Stellung zu nehmen zur „zukunftsfähigen Ausgestaltung des Auftrags“. Wie dringend ist aus Ihrer Sicht – unabhängig vom Telemedienauftrag – den Auftrag insgesamt zu verändern?

Dr. Lorenz Wolf: Zunächst ein Satz voraus: Bei allen Überlegungen zur Neufassung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen die Grundpfeiler der im Auftrag abgebildeten und verfassungsrechtlich definierten Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zur Disposition. Sein Beitrag zur Meinungsbildung in unserem demokratischen System bleibt auch in einer modernen Medienlandschaft unverrückbar. Die GVK hat sich zu Beginn der Debatte um Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dafür ausgesprochen, diese Debatte als Anlass zu nehmen für einen langfristigen und grundsätzlichen gesellschaftlichen Diskurs über die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich. Angesichts des rasanten Medienwandels, der unvermeidlich Auswirkungen auf unser Miteinander hat, ist eine rasche Verständigung darüber wichtig, welche Gestalt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der digitalen Welt haben soll. In dieser Hinsicht drängt die Ausgestaltung des Auftrags. Trotz der Dringlichkeit muss diese wichtige Frage aber sorgfältig und fair miteinander erörtert werden. Sie ist zu entscheidend, um sie getrieben von Forderungen nach Beitragsstabilität zu beantworten und möglicherweise falsche Weichen für die Zukunft zu stellen.

medienpolitik.net: Welche Vorschläge zur Veränderung des Auftrags würden Sie aus Sicht des BR-Rundfunkrates und der GVK für wichtig halten?

Dr. Lorenz Wolf: Aus Sicht der GVK wäre es sachgerecht, die in der tagtäglichen Mediennutzung längst erfolgte Verschmelzung von Verbreitungswegen bei der Veränderung des Auftrags zu berücksichtigen. Die gesellschaftlichen Bedürfnisse bei der Informationssuche und -auswahl müssen durch ein konvergentes Angebot eingelöst werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine dienende Funktion hat, er dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Meinungsbildung aber ist kein abstrakter Vorgang, sondern vollzieht sich in und mit der Gesellschaft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss deshalb in die Lage versetzt werden, die Mittel der Darstellung seiner Inhalte nach der erwarteten Funktion im Meinungsbildungsprozess zu wählen.
Auch für den BR gilt deshalb, dass natürlich die Rahmenbedingungen stimmen müssen, damit er noch mehr das sein kann, was er sein soll. Der Rundfunk muss sich wirklich technikneutral entwickeln dürfen. Das sehe ich so leider nicht mehr gegeben. Es ist Aufgabe der Politik, hier Lösungen zu finden, damit das Geld der Bürgerinnern und Bürger möglichst effizient eingesetzt werden kann. Vor allem geht es aber darum, dass der Rundfunk – seinem Auftrag entsprechend – alle denkbaren bewährten und experimentellen Formen des Dialogs nutzt, um mit den Menschen in unserem Land die gewaltigen gesellschaftlichen Veränderungen zu debattieren, denen wir uns stellen müssen. Vor einigen Jahren hat eine Studie ergeben, dass über 40 Prozent der Menschen in Bayern nicht angeben konnten, welche Aufgabe der Landtag erfüllt. Was bedeutet ein solcher Befund für eine parlamentarische Demokratie? Offenbar bestehen hier Lücken in der politischen Bildung. Neuerdings bietet der BR mit der Sendung „Alpha-Demokratie“ bundesweit ein Bildungsformat, das ich für einen spannenden Ansatz halte. Das ist aber nur ein kleiner Baustein. Im Grunde sind alle Mitarbeitenden und Formate aufgerufen, daran mitzuwirken, die Menschen in einen gesellschaftlichen Dialog einzubeziehen. Der Rundfunk müsste viel stärker mit Persönlichkeiten unter seinen Journalisten hervortreten, die echte Kapazitäten in ihrem jeweiligen Bereich sind, die die Menschen verstehen und sich ihr Vertrauen erarbeiten.

medienpolitik.net: Nach wie vor plädiert ein großer Teil der Länder für einen stabilen Beitrag von 17,50 Euro über 2021 hinaus. Auf der anderen Seite hat der ARD-Vorsitzende eine Beitragserhöhung von 3 Mrd. Euro gefordert. Lassen sich beide Positionen vereinen?

Dr. Lorenz Wolf: Diese beide Positionen sind unvereinbar, wenn wir von nominalen Werten sprechen. Es geht dem ARD-Vorsitzenden nicht um zusätzliche Mittel on top, sondern er fordert einen Teuerungsausgleich für die kommenden Jahre 2021 bis 2024 bzw. eine Erhöhung des monatlichen Beitrags nach dann gut 10 Jahren der Beitragsstabilität mit einer zwischengeschalteten Absenkung um 48 Cent. Die Forderung nach Beitragsstabilität ist politisch motiviert, verfassungsrechtlich geboten ist jedoch, die Bewertung der Höhe des Rundfunkbeitrags am Maßstab der bedarfsgerechten Finanzierung anzusetzen. Weder Über- noch Unterfinanzierung sind zulässig, darüber wacht die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Bedarfsgerecht bedeutet aber letztlich: alles, was zur Leistungserfüllung erforderlich ist. Damit sind wir wieder beim Auftrag.

medienpolitik.net: Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Fernsehens hängt anscheinend auch von der Höhe des Beitrags ab, wie die öffentliche Debatte zeigt. Ist das für die ARD nicht ein Grund, die Sparanstrengungen zu verstärken?

Dr. Lorenz Wolf: Solange die programmliche Pluralität, die Meinungsvielfalt und die Regionalität gewahrt bleiben, bestärkt die GVK die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darin, sich strukturell zu einem föderalen Medienverbund weiterzuentwickeln und dabei Synergieeffekte zu heben. Wir halten aber die Beitragsdebatte nicht für den entscheidenden Hebel, um in Teilen der Gesellschaft verloren gegangene Akzeptanz wiederzugewinnen. Vielmehr sind ganz andere Fragen als die nach der Höhe der monatlichen Abgabe zentral für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie etwa: Wird meine Lebenswelt im Programm abgebildet, kann ich mich mit dem Abgebildeten identifizieren? Wie wird das erarbeitet, was ich auf dem Bildschirm sehe, welche professionellen Standards werden angewendet, wie funktioniert die Auswahl? Was bedeutet „Rundfunk für alle“ in einer digitalen Welt? Es ist Aufgabe jedes einzelnen Mitarbeiters in den Anstalten und jedes von einer gesellschaftlichen Gruppe entsandten Mitglieds in den Aufsichtsgremien, diese Fragen immer wieder offen und verständlich zu beantworten. Handlungsbedarf besteht in der Vermittlung der Programmerstellung, aber auch bei der Vermittlung des Wertes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer Demokratie und den historischen Wurzeln dieser Funktion. Ebenso wichtig ist es, das Verfahren, die Methodik und die Begrifflichkeiten des in Deutschland einzigartigen Verfahrens zur Festlegung der Höhe des Rundfunkbeitrags zu erklären. Das alles ist sehr komplex, aber ist aus gutem Grunde so: es geht schließlich darum, möglichst große Unabhängigkeit zu garantieren! Wir Mitglieder der Gremien müssen unsere Rolle als Transparenzmittler meines Erachtens noch wirkungsvoller wahrnehmen und in einen intensiveren Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern gehen.

medienpolitik.net: In der Stellungnahme der GVK vom 29.9.17 heißt es: „Die GVK hält insbesondere eine flexiblere Mittelverwendung innerhalb eines vorgegebenen finanziellen Rahmens für zweckmäßig, die auch an eine indexgestützte Fortschreibung der Beitragshöhe gekoppelt werden könnte.“ An diesem Modell gab es viel Kritik, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk dann selbst bedienen könne. Halten Sie an diesem Vorschlag weiterhin fest?

Dr. Lorenz Wolf: Der Vorschlag ist ja nicht aus der Luft gegriffen: bereits jetzt berechnet und prüft die KEF einen Großteil des Aufwands indexgestützt – dass von daher das Instrument der Indexierung stärker in die Überlegungen einbezogen werden könnte, ist naheliegend. Offen ist für mich dabei die Frage, ob dann unvorhersehbare Entwicklungen beim Finanzbedarf noch angemessen abgebildet werden können. Die Rundfunk- und Verwaltungsräte haben jetzt schon die Aufgabe, auf getreue Auftragserfüllung und wirtschaftlichen Umgang mit den Beitragsgeldern zu achten. Unabhängig vom Modell der Findung der Beitragshöhe hält es die GVK mit Blick auf wirtschaftliches Handeln auf lange Sicht und mit Blick auf die medialen Umwälzungsprozesse, denen die Häuser begegnen müssen, aber insbesondere für notwendig, längerfristige Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeitsanreize sowie mehr Flexibilität für die Anstalten zu schaffen.

medienpolitik.net: Welche Konsequenzen ergeben sich Ihrer Meinung nach für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland aus Kampagnen oder Aktivitäten von Regierungen und Parteien in einigen europäischen Ländern gegen öffentlich-rechtliche Sender?

Dr. Lorenz Wolf: Ich habe die Initiative in der Schweiz zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags sehr aufmerksam verfolgt. Trotz düsterer Prognosen zum bevorstehenden Aus des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat die dortige Volksabstimmung eine sehr positive und deutliche Bestätigung erbracht, dass den Menschen der öffentliche Rundfunk etwas wert ist und dass sie auf ihn nicht verzichten wollen. Nicht nur das Abstimmungsergebnis am Ende, sondern auch die kontroversen und tiefgehenden Gespräche mit der Gesellschaft und ihren einzelnen Teilgruppen in den Monaten vor der Abstimmung können uns Mut machen, selbstbewusst, aber kritikfähig in den gesellschaftlichen Dialog zu gehen. Vielleicht nützt es auch, darauf zu verweisen, dass gerade politisch Interessierte das Medium Rundfunk für sich vereinnahmen wollen – nicht umsonst wurden schließlich all die Vorkehrungen zur Sicherung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen. Gerade wenn die Notwendigkeit eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr allen auf den ersten Blick einleuchtet, ist es unsere Aufgabe, seine bewährten und neuen Funktionen deutlich zu machen in einer digitalen Welt, die durch die nicht mehr bewältigbare Flut zugänglicher Informationen unübersichtlich geworden ist und anfällig für Missbrauch. Nur der unabhängige Journalist besitzt die Freiheit und kann es sich leisten, zu dokumentieren, zu informieren, die Informationen in größere Zusammenhänge einzuordnen und schließlich zu kommentieren, um eine möglichst breite Basis für die eigene Meinungsbildung der Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen. Darauf zu verzichten, würde im Endeffekt Staat und Gesellschaft mehr kosten als zwei Euro mehr oder weniger im Monat für jeden Beitragspflichtigen.

Marlehn Thieme, Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates

 Marlehn Thieme, Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates

medienpolitik.net: Frau Thieme, der ZDF-Fernsehrat hat am 23. März einen Beschluss zum Tagesordnungspunkt Länder-AG „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ gefasst. Was war der Anlass für diesen Beschluss?

Marlehn Thieme: Der Fernsehrat hatte in seinem Beschluss vom 27. September letzten Jahres die Stellungnahme des ZDF an die Länder-AG „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ bewertet. Nachdem die Länder zwischenzeitlich die KEF beauftragt hatten, die Stellungnahmen von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu überprüfen und zudem die Sender aufgefordert wurden, bis zum 20. April erneut Stellung zu nehmen, war der Fernsehrat der Überzeugung, dass es geboten ist, seine Position fortzuschreiben. Dem trägt das Votum des Gremiums vom 23. März Rechnung.

medienpolitik.net: Im Fernsehrat sind auch Vertreter von Ländern Mitglied, die als Minister, Senator oder Chef der Staatskanzlei für die Medienpolitik direkt Verantwortung tragen. Ist dieser Beschluss einstimmig gefasst worden?

Marlehn Thieme: Der Beschluss wurde ohne Gegenstimmen bei neun Enthaltungen gefasst.

medienpolitik.net: Die Länder haben die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio auch aufgefordert, bis zum 20. April unter anderem Stellung zu nehmen zur „zukunftsfähigen Ausgestaltung des Auftrags“. Welche Vorschläge zur Veränderung des Auftrags gibt es seitens des ZDF, bzw. des ZDF-Fernsehrates?

Marlehn Thieme: Es ist die zentrale Aufgabe für die Rundfunkpolitik der Länder, den Auftrag der Sender zukunftsfähig auszugestalten. Werden auf Länderebene entsprechende Überlegungen entwickelt, werden das ZDF und der Fernsehrat dann sicher auch die Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äußern.

medienpolitik.net: Im Beschluss heißt es: „Der Fernsehrat erwartet, dass das ZDF auch weiterhin keine Vorschläge zur Beschränkung seines Programmangebotes macht.“ Warum so ein rigoroser Ausschluss von Einsparungen durch eine Reduzierung im Programm?

Marlehn Thieme: Der derzeitige Auftrag des ZDF umfasst die Ansprache und Abbildung unserer Gesellschaft in ihrer gesamten Vielfalt. Diesen Auftrag erfüllt das ZDF, das übrigens seit sechs Jahren in Folge der meist gesehene Sender in Deutschland ist. Auch die Entwicklung von ZDFinfo und ZDFneo ist trotz eng begrenzter Etats eine Erfolgsgeschichte, gerade beim jüngeren Publikum. Genauso wenig, wie das ZDF sich selber einen neuen Auftrag geben kann, können wir als Kontrolleure dessen erfolgreiche Umsetzung beschränken.

medienpolitik.net: Bedeutet das keine Änderungen in den Programmen von ZDF, ZDFneo und ZDFinfo und bei den Beteiligungen des ZDF?

Marlehn Thieme: Ja.

medienpolitik.net: Sie wenden sich gegen weitere Einsparungen bei ZDF. Aber der jüngste Zwischenbericht der KEF hat doch gezeigt, dass die bisherigen Vorschläge nicht ausreichen, um den Beitrag ab 2021 stabil zu halten. Gehört Beitragsstabilität nicht zu den Zielen des ZDF-Fernsehrates?

Marlehn Thieme: Für den Fernsehrat kommt es darauf an, dass das ZDF in seinen Angeboten seinen Programmauftrag erfüllt. Dass dabei nicht nur die Qualität der Programme, ihr Erfolg beim Publikum, sondern auch die damit verbundenen Kosten betrachtet werden, versteht sich aber von selbst. Nur beobachtet der Fernsehrat, dass das ZDF sich insbesondere beim Personal seit Jahren auf einem konsequenten Sparkurs befindet und dabei an Grenzen stößt. Der ZDF-Staatsvertrag hat dem Fernsehrat nicht aufgetragen, für die Stabilität des Rundfunkbeitrages zu sorgen.

medienpolitik.net: Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Fernsehens hängt anscheinend auch von der Höhe des Beitrages ab, wie die öffentliche Debatte zeigt. Ist das für das ZDF kein Grund, die Sparanstrengungen zu verstärken?

Marlehn Thieme: In meinen Gesprächen mit den Vertretern der Zivilgesellschaft und aus den monatlich im Schnitt deutlich mehr als 100 Eingaben an den Fernsehrat habe ich bislang nicht den Eindruck gewonnen, dass es für die Bürgerinnen und Bürger entscheidend darauf ankommt, ob der Rundfunkbeitrag 2020 abgesenkt, eingefroren oder erhöht wird. Vielmehr erwarten die Beitragszahlerinnen und -zahler ein in sich vielfältiges ZDF-Portfolio, das hochwertiges Programm für alle bietet und für jeden und über alle Ausspielwege zugänglich ist.

medienpolitik.net: Der Fernsehrat, so heißt es in dem Beschluss, „unterstützt den Intendanten in seiner Forderung, zum staatsvertraglich geregelten KEF-Verfahren zurückzukehren“. Was ist damit gemeint? Entspricht das KEF-Verfahren nicht mehr der gesetzlichen Basis?

Marlehn Thieme: Das ZDF legt seine Finanzvorschau der KEF immer für die nachfolgenden beiden Jahre vor, diese prüft unabhängig und gründlich, ob die angemeldeten Bedarfe hinreichend begründet sind. Dieses Verfahren war transparent, alle Beteiligten konnten sich darauf verlassen. Eine Sonderprüfung, wie sie nun der KEF von den Ländern abverlangt wurde, macht nur dann Sinn, wenn sich daraus zusätzliche Sparpotenziale ergeben würden. Dies würde aber bedeuten, dass die KEF die bisherigen Bedarfsanmeldungen nicht sorgfältig genug geprüft hat oder die Bedarfsanmeldungen der Sender nicht vollständig gewesen sind.

medienpolitik.net: Welche Konsequenzen ergeben sich Ihrer Meinung nach für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland aus Kampagnen oder Aktivitäten von Regierungen oder Parteien in einigen europäischen Ländern gegen öffentlich-rechtliche Sender?

Marlehn Thieme: Klar, ist: Die zunehmend polarisiert geführte Debatte erhöht den Druck auf die öffentlich-rechtlichen Sender, Nutzerinnen und Nutzer täglich aufs Neue von ihren Angeboten zu überzeugen. Das gilt vor allem für ein starkes Informationsangebot. Die Sender haben so aber auch die Chance, sich ihres tatsächlichen Rückhalts in der Bevölkerung und ihres Mehrwerts zu vergewissern. Gefordert sehe ich sie in ihrer Rolle, Orientierung zu schaffen und Identität zu stiften – hierzulande, aber auch über die Grenzen zu unseren europäischen Nachbarn hinweg.

Der Beitrag ist eine Vorveröffentlichung aus der promedia-Ausgabe 05/18.

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