„Im Netz werden in Zukunft die Debatten geführt“

von am 27.06.2019 in Aktuelle Top Themen, Archiv, Digitale Medien, Internet, Journalismus, Medienordnung, Medienpolitik, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunk, Social Media

„Im Netz werden in Zukunft die Debatten geführt“
Tabea Rößner, MdB, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE kritisieren Indexierung und fordern mit Antrag im Bundestag mehr Spielraum für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet

27.06.2019. Interview mit Tabea Rößner, MdB, Sprecherin für Netzpolitik der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll neu aufgestellt werden. Darüber beraten die Länder seit einiger Zeit ohne Ergebnis. In Zukunft soll der Haushaltsbeitrag voraussichtlich automatisch an die Inflation angepasst werden. Aus grüner Sicht ist das der falsche Weg. „Der Beitrag muss dem Inhalt folgen und nicht umgekehrt“, fordert sie seit Beginn der Debatte.  Mit einem aktuellen Antrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennt sich die Bundestagsfraktion der GRÜNEN klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Gleichzeit will der Antrag aber auch den Anstoß für eine gesellschaftlich breite Diskussion darüber geben, was ARD und ZDF leisten können und sollen, um ihre demokratiefördernde Funktion in einer sich wandelnden und zunehmend digitaler werdenden Welt zu erfüllen. Die Gesellschaft müssen entscheiden, so die Grünen, was ihr der öffentlich-rechtliche Rundfunk wert sei und welche Aufgabe er zukünftig erfüllen soll. Um den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden, fordert der Antrag mehr Spielraum für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz, ein Ende der Depublikation von journalistischen Beiträgen im Internet aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu Höchstverweildauern und die Entwicklung einer gemeinsamen digitalen Plattform.

medienpolitik.net: Frau Rößner, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Deutschen Bundestag einen Antrag „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Bestand und Weiterentwicklung sichern“ eingebracht. Was können Bundestag und Bundesregierung hier leisten? Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist doch Ländersache.

Rößner: Dieser Antrag ist schon etwas Besonderes. Denn es ist das erste Mal, dass ein solcher Antrag zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Bundestag eingebracht wurde. Es ist ja richtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Ausgestaltung in der Hoheit der Länder liegen. Allerdings haben die Länder es bisher nicht geschafft, eine konsensfähige Reform auf den Weg zu bringen. Hier möchten wir mit unserem Antrag konkrete Vorschläge machen, in welche Richtung es unserer Auffassung nachgehen muss. Und was mir besonders am Herzen liegt, ist eine breit geführte gesellschaftliche Debatte über Wert und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die ist mehr als überfällig. Und wo, wenn nicht im Deutschen Bundestag, müssen wichtige gesellschaftliche Debatten stattfinden!

medienpolitik.net: Welchen Anlass gab es für Ihren Antrag? Gegenwärtig beraten die Länder intensiv über Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gibt es Kritik an diesen Verhandlungen und Überlegungen?

Rößner: Als vor vier Jahren der KEF-Bericht auf dem Tisch lag, wurde in der Rundfunkkommission flugs eine AG zu Auftrag und Struktur eingerichtet, die die notwendige Diskussion um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von vornherein auf den Gesichtspunkt der Beitragsstabilisierung verengt hat. Auch die aktuell diskutierte Reform des Finanzierungsmodells ist von solchen Überlegungen getragen, die zudem mit einer möglichen Indexierung zu einer Entparlamentarisierung des Prozesses beitragen würden. Dieser Ansatz droht den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass die Finanzierung dem Auftrag folgt, ins Gegenteil zu verkehren. Dem gegenüber setzen wir da an, wie der Auftrag zeitgemäß weiterentwickelt und der öffentlich-rechtliche Rundfunk fit fürs digitale Zeitalter gemacht werden muss. Denn im Netz werden in Zukunft die Debatten geführt werden, und dort muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk verstärkt präsent sein.

medienpolitik.net: Welche Punkte halten Sie, unabhängig von der aktuellen Diskussion, für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wichtig?

Rößner: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat für die demokratische Kultur der Bundesrepublik eine bedeutende Rolle gespielt. Dass er diese für die Demokratie essentielle Funktion weiter erfüllen kann, ist gerade im Prozess des Wandels der Öffentlichkeit durch Digitalisierung und Medienkonvergenz ebenfalls von großer Bedeutung. Diese hat das Bundesverfassungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung insbesondere in der Entscheidung zum Rundfunkbeitrag kontinuierlich betont. Angesichts von gezielter Desinformation, Fake News und Echokammern muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine diskursstabilisierende Rolle erfüllen, indem er nach hohen journalistischen Standards wahrheitsgemäß und vielfältig informiert und Debatten vernunftorientiert führt. Er ist als Treuhänder der Gesellschaft der Garant für die Bewahrung einer vitalen freiheitlich-demokratischen Kultur. Dafür muss er sich gerade im Internet weiterentwickeln können, wo sich immer mehr Menschen hauptsächlich informieren, und darf nicht weiter solch unsinnigen Restriktionen wie das Verbot der Presseähnlichkeit unterworfen sein.

medienpolitik.net: Sie fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen zeitgemäßen Online-Auftrag erhält. Am 1. Mai ist der neue Telemedienstaatsvertrag in Kraft getreten. Was vermissen Sie für einen „zeitgemäßen Online-Auftrag“?

Rößner: Einige Neuerungen sind zu begrüßen wie zum Beispiel der Wegfall der 7-Tage-Regelung. Aber wir vermissen breitere Entfaltungsmöglichkeiten im Online-Bereich, da liegt schließlich die Zukunft der Kommunikation. Zudem fehlt bislang eine konzentrierte Plattformstrategie der Sender, damit ihre Angebote als Marke gemeinsam sichtbar sowie für die Nutzer gut auffindbar und problemlos erreichbar sind.

medienpolitik.net: Zu Ihren Forderungen gehört die Einsetzung einer Expertenkommission. Im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte wurden bereits verschiedene Studien in Auftrag gegeben und Experten angehört, auch hat das Hans-Bredow-Institut im Vorfeld des Medien- und Kommunikationsberichts der Bundesregierung ein umfangreiches Gutachten erstellt, bei dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch eine Rolle spielte. Warum reicht Ihnen das nicht aus?

Rößner: Zunächst einmal haben meiner Einschätzung nach die Gutachten die eigentliche Aufgabe gar nicht angepackt, nämlich die Frage, wie der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesichts des veränderten Kommunikationsverhaltens im Netz ausgestaltet sein muss, um seine Funktion für den demokratischen Meinungsbildungsprozess erfüllen zu können. Zum anderen brauchen wir vielfältige Perspektiven von Soziologen und Politologen, Kommunikationsfachleuten und Medienrechtlern, die begleitet von einer gesellschaftlichen Debatte einen konkreten Vorschlag für die Neujustierung des Auftrags erarbeiten. Eine solche von den Ländern eingesetzte Expertenkommission bietet die Chance, die Verkrustung der Diskussion in der Länderrundfunkkommission aufzubrechen. Ihr Vorschlag könnte die Grundlage eines konsensfähigen Beschlusses bilden.

„Anstatt, dass öffentlich-rechtliche Angebote auf Drittplattformen diffundieren und man damit den großen Internetkonzernen kostenlos hochwertige journalistische Angebote zuliefert, sollte besser eine eigene Plattform aufgebaut werden.“

medienpolitik.net: Welche Bedeutung messen Sie gemeinsamen Online-Plattformen von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei?

Rößner: Eine gemeinsame Plattform ist für Auffindbarkeit und Zugänglichkeit der öffentlich-rechtlichen Angebote von großer Bedeutung. Anstatt, dass öffentlich-rechtliche Angebote auf Drittplattformen diffundieren und man damit den großen Internetkonzernen kostenlos hochwertige journalistische Angebote zuliefert, sollte besser eine eigene Plattform aufgebaut werden, die die öffentlich-rechtliche Marke erkennbar macht und zugleich für qualitativ hochwertige Public-Value-Angebote Dritter geöffnet werden könnte. Ich sehe darin auch eine Chance für die Steigerung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

medienpolitik.net: Gehört auch eine europäische Plattform für Sie zur Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Rößner: Ich spreche mich klar für eine solche europäische Plattform aus, die etwa aus einer Vernetzung bestehender öffentlich-rechtlicher Plattformen der Mitgliedstaaten heraus entstehen könnte. Denn eines ist klar: Wir brauchen eine europäische Öffentlichkeit für die Akzeptanz und das Vorantreiben des europäischen Projekts. Dass für uns Grüne dieses europäische Projekt ein zentrales Zukunftsthema darstellt, muss ich nicht besonders betonen.  

medienpolitik.net: Könnte Monika Grütters als Staatsministerin für Kultur und Medien hier im europäischen Maßstab noch eine aktive Rolle spielen?

Rößner:  Da die Staatsministerin, die tatsächlich auch für Medien zuständig ist, sich zu diesem Thema seit Jahren vornehm zurückhält, erwarte ich in dieser Hinsicht nicht viel.

medienpolitik.net: Sie fordern in Ihrem Antrag „gemeinsam mit den Ländern die in Fragen der Medienpolitik geschaffenen Entscheidungsmechanismen zu überprüfen, damit Reformen zukünftig möglich sind.“ Soll die Zuständigkeit der Länder für den Rundfunk durch eine Verfassungsänderung aufgehoben werden?

Rößner: Nein, es geht vielmehr um die Optimierung der interföderalen Strukturen und des Ineinandergreifens medienbezogener Regulierung des Bundes und der Länder mit dem Ziel einer konsistenten und handlungsfähigen Medienpolitik.

Link zum Antrag „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Bestand und Weiterentwicklung sichern: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/084/1908475.pdf

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