„Es an der Zeit, den Wert von Unterhaltung stärker wertzuschätzen“

von am 16.11.2021 in Aktuelle Top Themen, Archiv, Filmwirtschaft, Kreativwirtschaft, Kulturpolitik, Medienpolitik, Medienwissenschaft, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

„Es an der Zeit, den Wert von Unterhaltung stärker wertzuschätzen“
Stefan Oelze, Vorstand Rosebank AG und Prof. Dr. Oliver Castendyk, Partner der Kanzlei Brehm & von Moers

Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist die zentrale Aufgabe der Anstalten, Meinungsvielfalt zu sichern

16.11.2021. Interview mit Stefan Oelze, Vorstand Rosebank AG und Prof. Dr. Oliver Castendyk, Partner der Kanzlei Brehm & von Moers in Berlin

In Deutschland hat es das Unterhaltungsfernsehen schwer, schnell ist von „bloßer Unterhaltung“ die Rede. Das Profane klingt durch, aber wird ihr das gerecht? Dieses Image der Unterhaltung findet auch ihren Niederschlag in medienpolitischen Debatten, etwa in der aktuellen Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Auftrag. Dann heißt es, der Programmauftrag müsse stärker auf den „Kernauftrag“ von ARD und ZDF beschränkt werden, zu dem – am Ende – nur Information, Bildung und Kultur gehörten. Diese Diskussion wird nicht nur in der Medienpolitik, sondern auch Sender-intern geführt, z.B. in deren Gremien und war zuletzt auch Teil der Debatte auf der Partizipationsplattform „#meinfernsehen2021“ des Grimme-Instituts. Hier setzt die Veranstaltungsreihe „Der Wert der Unterhaltung“ an, mit der die Produzentenallianz, der Film- und Medienverband NRW und das Grimme-Institut zur Debatte um das Unterhaltungsfernsehen beitragen wollen. In drei Werkstattgesprächen soll das Verständnis „Vom Wert der Unterhaltung“ vertieft werden, denn die Inhalte und Wirkungen von fiktionalen und non-fiktionalen Unterhaltungsformaten sind vielfältiger als allgemein bekannt. Fragen an die beiden Mitorganisatoren Stefan Oelze, Rosebank AG und Oliver Castendyk, Kanzlei Brehm & von Moers.

medienpolitik.net: Sie führen gegenwärtig Werkstattgespräche zum „Wert der Unterhaltung“ durch. Warum? Ist der Wert von Unterhaltung plötzlich umstritten?

Oelze: Der Wert der Unterhaltung wird in Deutschland systematisch unterschätzt und zwar leider nicht erst neuerdings, sondern schon immer. Dahinter steht die typisch deutsche Unterscheidung zwischen U und E, etwa U-Musik und E-Musik – Bach ist danach etwas besseres als die Beatles. In Großbritannien z. B. käme keiner auf die Idee, in solchen Schubladen zu denken und auf Unterhaltung herabzuschauen. Warum auch? In Deutschland wird sowohl der engere wie auch der weitere Wert von Unterhaltung oftmals nicht richtig wert geschätzt, wie die aktuelle Diskussion der Rundfunkkommission zeigt. Mit dem engeren Wert meine ich, dass Unterhaltung Menschen verbindet, ein Lagerfeuer anzündet und Gesellschaftssinn stärkt, das müssen nicht immer 14 Millionen wie zuletzt bei „Wetten, dass…?“ sein. Im weiteren Sinne bin ich überzeugt, dass die Festlegung auf den Begriff „Unterhaltung“ wenig hilfreich ist. Auch informative, bildende, kulturelle Formate können – und sollten – unterhaltend sein, so erreichen sie ihr Publikum manchmal viel direkter, weil sie emotionaler sind, und verändern Sichtweisen und Haltungen stärker als der gehobene Zeigefinger. Ich finde, wir könnten uns an Lord Reith, dem Gründer der BBC, in 1922 ein großes Beispiel nehmen, der die Aufgabe des öffentlichen Rundfunks mit „to inform, educate and entertain“ beschreibt. Damit ist doch alles gesagt.

medienpolitik.net: Wer sind die Teilnehmer?

Oelze: In den drei Werkstattgesprächen zu den Themen “Unterhaltung… „„…Bildet“, „…Verbindet“ und „…ist Vielfalt“ kommen Macherinnen und Macher vor und hinter der Kamera, auf Sender- und Produzenten-Seite und die Medienpolitik und -aufsicht zu Wort. Der breite Kreis, der diese Gespräche organisiert, zeigt mit der Initiative von Produzentenallianz, Film- und Medienstiftung NRW, Grimme Institut und Film- und Medienverband NRW, dass es an der Zeit ist, den Wert von Unterhaltung im Fiktionalen wie Non-fiktionalen stärker wertzuschätzen.

medienpolitik.net: Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst erklärt, dass der klassische Funktionsauftrag neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst.Was zählt alles zur „Unterhaltung“?

Castendyk: Ja, das stimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil zur Beitragsfinanzierung in der Tat nochmals bestätigt, dass „Unterhaltung“ zum Auftrag der Rundfunkanstalten gehört und zwar gleichberechtigt mit Information und Kultur. Der Begriff „Unterhaltung“ ist im Medienstaatsvertrag sehr breit definiert. Er umfasst insbesondere: Kabarett, Comedy, Filme, Serien, Shows, Talk-, Spielshow- und Musiksendungen. Also sowohl den „Tatort“, als auch „ZDF Magazin Royale“, sowohl „Rote Rosen“ als auch „Wetten, dass…?“, „Anne Will“ und „Die Feste der Volksmusik“.  

„In Deutschland wird sowohl der engere wie auch der weitere Wert von Unterhaltung oftmals nicht richtig wert geschätzt, wie die aktuelle Diskussion der Rundfunkkommission zeigt.“

medienpolitik.net: Welche verfassungsrechtlicheBedeutung hat Unterhaltung für ein öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm?

Oelze: Verfassungsrechtlich hat Unterhaltung eine zentrale Bedeutung im Konzept des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht stand bereits in den 80er Jahren vor der Alternative: Will man ein kompensatorisches Spartenprogramm, das das damals neue private Fernsehen nur ergänzt um das, was dieses nicht bietet, oder will man ein Vollprogramm, das alle Genres bedient, insbesondere auch unterhaltende. Das Modell Kompensationsprogramm gibt es, z.B. in den USA mit dem PBS (Public Broadcasting Service), das ein Informations-, Bildungs- und Kulturprogramm anbietet, aber nur einen Marktanteil von 1-2% hat. Das Gericht entschied sich aber für das BBC-Modell. D.h. ein Vollprogramm mit der Aufgabe: „entertain, inform and educate“. Warum? Weil das öffentlich-rechtliche Fernsehen ein „Gegengewicht“ zum privaten Fersnsehen sein muss. Es muss sozusagen auf Augenhöhe agieren und muss genauso relevant sein wie die private Konkurrenz. Dies geht ohne Unterhaltung nicht. Diese Sichtweise hat das Gericht zuletzt noch einmal bekräftigt, in dem es auf Filterblasen aufmerksam gemacht hat. Dieser Meinungsvereinzelung durch Filterblasen könne nur ein reichweitenstarkes Programm entgegenwirken, das das Publikum am Lagerfeuer versammelt.

medienpolitik.net: Fiktionale Formate nehmen einen wichtigen Platz im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ein. Wird deren Bedeutung – und auch deren Anteil – weiterwachsen, im Vergleich zu Musiksendungen, wenn der „Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschärft“ werden soll?

Castendyk: Was Sie öffentlich-rechtlichen „Markenkern“ nennen, hat das Bundesverfassungsgericht das „eigene Gepräge“ genannt. Eine solche öffentlich-rechtliche Prägung kann es bei jedem Programmgenre geben. Man kann diesen Mehrwert an Vielfalt – denn so übersetze ich den Markenkern – bei einem Krimi genauso haben wie bei einer Show oder einer Comedy.

medienpolitik.net: Welchen Wert hat Unterhaltung für ein öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm?

Oelze: Unterhaltung gehört zum Kern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, gerade wenn wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen. Ich bin überzeugt, in diesen Zeiten ist es wichtig, für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kämpfen und dessen Funktion zur Wahrung von Vielfalt, Gemeinsinn und gesellschaftlichem Zusammenhalt zu verteidigen. Unterhaltende Erzählweisen – sei es in der Fiction, der Dokumentation, der Show oder in der Comedy – zahlen direkt auf diese drei Werte ein, die unsere Verfassungsmütter und -väter mit Artikel 5 im Sinn gehabt haben mussten. Es ist doch wertvoll, möglichst vielen Menschen Zugang zu Themen zu geben – und zwar auf andere Weise als mit bereits genanntem Zeigefinger: empathisch, emotional und vielleicht auch beiläufig. Wenn in der Sendung „Schlagerboom 2018“ der ARD ein Mann einem Mann einen Heiratsantrag macht oder bei Giovanni Zarrella die „Regenbogenfarben“ besungen werden – im Duett mit Kerstin Ott und auf italienisch und deutsch, welch besseres Beispiel könnte ich für Vielfalt und Zusammenhalt finden?

medienpolitik.net: Unterhaltungssendungen wie „Der große Preis“, „EWG“, „Am laufenden Band“, „Wetten, dass…?“ haben die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wesentlich geprägt. Können Unterhaltungsshows das heute auch noch oder haben fiktionale Serien diese Aufgabe übernommen? 

Oelze: Ich glaube, Unterhaltungsshow können das auch heute noch – wie das „Wetten, dass…?“-Beispiel zeigt. Und Reichweite ist ja wichtig, denn wenn viele Menschen einschalten bedeutet es zum einen Relevanz und zum anderen Akzeptanz in der Gesellschaft. Hier macht sich deutlich, wer weiterhin einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk will oder eine „Verzwergung“ à la USA. Interessant ist ja auch zu sehen, wie sehr sich in den letzten Jahren Comedy-Formate wie die „heute-show“ und „Die Carolin Kebekus Show“ in Hinblick auf deren Reichweite entwickelt haben. Akzeptanz sollte sich aber nicht nur an Reichweite, sondern auch an Qualität messen lassen. Ein sicherlich sehr subjektiver Begriff, aber für den steht doch öffentlich-rechtliches Fernsehen. Und wenn Qualität nur mit bildungsbürgerlichen Vorstellungen verbunden wird, dann ärgert mich das. Was ist das für ein überheblicher Kulturbegriff, bei dem klassische Musik Kultur ist, Pop und Schlager aber nicht?

medienpolitik.net: Unterhaltung soll künftig stärker dem Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsprechen und vor allem Bildung und Wissen vermitteln. Kann man Fernsehunterhaltung auf diese Funktion reduzieren?

Castendyk: Ja, wie schon gesagt, eine öffentlich-rechtliche Prägung muss das Unterhaltungsprogramm von ARD und ZDF schon haben; dies sagt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Frage ist nur: Wie übersetzt man diesen Begriff? Ist es wirklich so, dass Unterhaltung nur dem Markenkern entspricht, wenn es bildet, informiert oder kulturell wertvoll ist? Ich bin skeptisch, ob man wirklich „Information, Bildung und Kultur“ als den Markenkern ansehen sollte und Unterhaltung nur, wenn es dieses Leistungprofil gleich mit übernimmt. Wollen wir wirklich, dass jede Soko-Folge uns belehren oder kulturell erbauen soll? Das war die Haltung zum öffetlich-rechtlichen Rundfunk in den 60er Jahren, quasi Fernsehen als audiovisuelle Volkshochschule. Ich glaube nicht, dass dies zeitgemäß ist. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist die zentrale Aufgabe der Anstalten, Meinungsvielfalt zu sichern. Das heißt ganz unterschiedliche Meinungen, Sichtweisen, Werte, Erfahrungen und Perspektiven von Menschen zu vereinen, möglichst an einem TV-Lagerfeuer. Diese Vielfalt an Lebensperspektiven, Meinungen etc. kann ein „Tatort“ oder eine „Show“ auch dann vermitteln, wenn sie nicht informieren, bilden oder kulturell wertvoll sind.     

medienpolitik.net: Inwiefern muss sich Unterhaltung in einem öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramm von einem privaten Fernsehprogramm unterscheiden?

Oelze: Das einzig zwingende – und gesetzlich gesicherte – Unterscheidende sehe ich darin, dass öffentlich-rechtliches Fernsehen Vielfalt und Zugänglichkeit sichern MUSS. Qualität ist sicherlich genauso ein Kriterium, nur fände ich es sehr vermessen, zu meinen, Qualität nicht auch bei privaten Sendern zu finden, wenn ich an „Let’s Dance“ und „Joko und Klaas gegen ProSieben“ und viele andere Formate denke. Und bei dem Versuch, Qualität rechtlich zu definieren, wäre ich vorsichtig, das ist einfach ein sehr subjektiver Begriff, abgesehen von Begriffen wie Ethik und Unabhängigkeit, die sicherlich zwingend für das öffentlich-rechtliche Fernsehen zum „Qualitätsbegriff“ gehören müssen.

„Akzeptanz sollte sich nicht nur an Reichweite, sondern auch an Qualität messen lassen.“

medienpolitik.net: Wie vielfältig darf Unterhaltung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig noch sein? Gehören die „Feste“ mit Florian Silbereisen künftig noch in das Erste?
Castendyk: Ich würde das eher anders herum fragen: Wie vielfältig muss sie noch werden? Denn es sollte m. E. nicht darum gehen, ob es die „Feste“ noch geben darf. Sondern es sollte darum gehen, sie noch vielfältiger zu machen. Zum Beispiel mit Bezug auf Diversität oder mit Bezug auf Musik. Aber das passiert ja auch.

medienpolitik.net: Welche Anforderung haben Jüngere an Fernsehunterhaltung? 

Oelze: Ich glaube ja, die Anforderungen sind gar nicht so unterschiedlich, die Formen, Erzählweisen und der Schnitt natürlich schon: am Ende ist es, sich zurücklehnen können, mitgenommen zu werden in andere Welten, dabei unterschiedlichsten Menschen mit ihren Geschichten begegnen, lachen, mitfühlen und sich ablenken lassen von den eigenen Problemen und den Problemen der Welt und dabei etwas mitnehmen: einen Denkanstoß, eine Erfahrung, eine Geschichte, eine andere Lebenswirklichkeit… 

medienpolitik.net: Lässt sich „diese andere Lebenswirklichkeit“ noch mit den Erwartungen der Zielgruppe ab 49 Jahren „unter einen Hut“ bringen?

Oelze: Wir kennen alle Formate, die Menschen jeden Alters zum viel zitierten Lagerfeuer einladen und in denen sich alle Altersgruppen wiederfinden. Die Fortführung von „Wetten dass…?“ in Instagram durch Lisa und Lena hat das unterstrichen. Dann gibt es Formate, die sind bewusst für bestimmte Zielgruppen gemacht und werden einer breiter gestreuten Vielfalt gerecht. Am Ende liegen darin doch die Chancen und die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Fernsehens: alle Menschen über die vielfältigsten Kanäle und Plattformen mit relevanten, informativen, bildenden und unterhaltenden Formaten zu erreichen.

Prof. Dr. jur. Oliver Castendyk

Prof. Dr. jur. Oliver Castendyk, MSc. (London School of Economics), ist Partner der Kanzlei Brehm & von Moers in Berlin. Er arbeitete von 1991 bis 1992 bei der KirchGruppe, von 1992-2000 als Leiter der Rechtsabteilung der ProSieben Media AG. Seit 2001 berät er Mandanten aus dem Bereich Filmproduktion, Rundfunk und Print. Er ist u.a. Berater des Verbands der Technischen Betriebe für Film & Fernsehen (VTFF), der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen und Mitglied des Aufsichtsrats der X-Verleih-AG. Zwischen 2001 und 2009 war er Direktor des Erich Pommer Instituts für Medienrecht & Medienökonomie, 2004 bis 2009 übernahm er eine auf fünf Jahre begrenzte Stiftungsprofessur für Öffentliches und Privates Medienrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Er ist Direktor beim Forschungszentrum Audiovisuelle Kommunikation der Hamburg Media School und Mitherausgeber der juristischen Zeitschrift „Multimedia und Recht“ (MMR).

Stefan Oelze

Stefan Oelze ist einer der Gründer und Vorstand der Rosebank AG in Köln mit den Produktionsfirmen Bantry Bay Productions GmbH, Brot&Butter ENTERTAINMENT GmbH & Co. KG, Dreamtool Entertainment GmbH und Seapoint Productions GmbH & Co. KG in Köln und München. Er ist Mitglied des Gesamtvorstands der Allianz Deutscher Produzenten e. V. (Produzentenallianz), Mitglied des Vorstands des Film- und Medienverbandes NRW e. V. und des Beirats der NRW Staatskanzlei „Medien-Digital-Land NRW“.

Von 2013 bis 2014 war Oelze im Verwaltungsrat des Schweizer Social TV Senders joiz. Davor war er von 2009 bis 2012 Chief Creative Officer im Vorstand der MME MOVIEMENT AG und zugleich Geschäftsführer der MME-Tochterfirma filmpool Film- und Fernsehproduktion GmbH und des BBC-Joint-Ventures Tower Productions GmbH. Ab 1999 baute Stefan Oelze für die britische TV-Gruppe ITV PLC ein eigenes deutsches Produktionsgeschäft auf und war von 2001 bis 2008 Geschäftsführer der neugegründeten deutschen Tochter, Granada Produktion für Film und Fernsehen GmbH in Berlin und Köln, später ITV Studios.

Oelze studierte Politik an der Universität Hamburg und der London School of Economics and Political Science (LSE) und schloss mit einem Master of Science ab (MSc Econs). Er begann sein Berufsleben 1996 bei der BBC im Zentralstab im Bereich Strategie („Policy & Planning“). 1997 wechselte er zu ITV PLC und arbeitete dort zunächst in der Strategie-Abteilung, später im internationalen Vertrieb.

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