Archiv August 2022

„Natürlich hat der europäische Film eine Chance“

„Natürlich hat der europäische Film eine Chance“

von am 31.08.2022

Asien und Nordamerika kaufen am meisten europäische Filme ein

31.08.2022. Interview mit Sonja Heinen, Geschäftsführerin European Film Promotion e.V. (EFP)

European Film Promotion e.V. (EFP), ein europäisches Netzwerk zur Förderung und Promotion europäischer Filme und Talente, existiert seit 25 Jahren. Unter dem EFP-Label beteiligen sich die Mitglieder an ganz unterschiedlichen Initiativen, die den europäischen Film und seine Vielfalt weltweit bewerben und die europäische Filmindustrie auf den wichtigsten Filmfestivals und Filmmärkten weltweit international vernetzen. Zusammen mit seinen 38 Mitgliedern aus 37 Ländern entwickelt der Verein mit Sitz in Hamburg Programme und Initiativen, um den europäischen Film, seine Vielfalt und seine Filmschaffenden weltweit zu promoten und der europäischen Filmindustrie auf den wichtigsten Filmfestivals und Filmmärkten Sichtbarkeit zu verleihen und sie international zu vernetzen. Mitglieder des Netzwerkes sind Filminstitute und Promotion-Agenturen aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft sowie aus Ländern, die Mitglieder des Europarates sind oder sich geografisch innerhalb der vom Europarat definierten Außengrenzen befinden. Das Interesse am europäischen Film, besonders am Arthouse-Film, sei recht groß. Der europäische Arthouse-Film stehe für seine Tiefe und seine Vielfalt – für einen bestimmten „spirit“. Deshalb ist der Slogan, mit dem europäische Kino beworben werde, auch „EUROPE! films. talent. spirit.“, sagt Sonja Heinen, Geschäftsführerin European Film Promotion e.V. gegenüber medienpolitik.net.

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„Andere Modelle sind nicht ausgeschlossen“

„Andere Modelle sind nicht ausgeschlossen“

von am 30.08.2022

An den Vorgaben im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag kommt man bei einer möglichen Reform der Binnenkontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht vorbei.

30.08.2022. Von Prof. Dr. Dieter Dörr, Verfassungs- und Medienrechtler

An den Vorgaben im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag vom 25. März 2014 ((BVerfGE 136, 9) kommt man nicht vorbei, wenn man die Binnenkontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformieren möchte. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung lediglich festgestellt, dass eine Organisation als öffentlich-rechtliche Anstalt mit einer binnenpluralistischen Struktur, bei welcher der Einfluss der in Betracht kommenden Kräfte unter maßgeblicher Einbeziehung der Zivilgesellschaft intern im Rahmen von Kollegialorganen vermittelt wird, weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei (BVerfGE 136, 9, 30 Rz. 33) und dass bei einem solchen binnenpluralistisches Modell auch die nähere Ausgestaltung der Organisation an dem Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu orientieren ist. Dazu bedürfe es insbesondere einer sachgerechten, der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung tragenden Bestimmung und Gewichtung der in den Gremien berücksichtigten Kräfte sowie der Sicherstellung eines effektiven Einflusses auf die Wahrnehmung des Rundfunkauftrags durch diejenigen Organe, in denen diese vertreten sind. Damit sind andere Modelle nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie müssen allerdings den für die Rundfunkordnung geltenden Grundsätzen, wie Staatsferne, Vielfaltssicherung und Programmautonomie ebenfalls Rechnung tragen.
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Ein gesetzlicher Systemfehler

Ein gesetzlicher Systemfehler

von am 29.08.2022

Reformdebatte über Organisation der Medienaufsichtsgremien nötig

29.09.2022. Von Prof. Dr. Stefan Sporn, Honorar-Professor der TH Köln und Sprecher des Beirats der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht

Die aktuellen Ereignisse im rbb haben besonders auch die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖR) ins Licht gerückt: Die Verwaltungs-, Rundfunk- und Fernsehräte. Sie haben mit der Entscheidungskompetenz über Finanzordnungen, Haushalte, Satzungen und Programmaufsicht zentrale, bedeutende und verfassungsrechtlich unverzichtbare Aufgaben zu erledigen. Erfüllen sie diese in gebotener Weise und können sie das überhaupt? Krisen, wie sie die Ereignisse beim RBB ausgelöst haben, sind immer auch eine Chance, Bestehendes zu hinterfragen und möglicherweise auch zu verändern und zu verbessern. Man muss sie nur ergreifen.

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„Das untergräbt das Vertrauen in den Jugendmedienschutz“

„Das untergräbt das Vertrauen in den Jugendmedienschutz“

von am 25.08.2022

Filmwirtschaft übt Kritik an Entwurf des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrages wegen Streit um Altersfreigaben

25.08.2022. Interview mit Stefan Linz, Geschäftsführer Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)

Streaming- und TV-Anbieter sollen künftig Filme mit FSK-Altersfreigabe abweichend selbst bewerten und damit auch jüngeren Kindern bzw. Jugendlichen zeigen können. Dies sieht ein Entwurf der Rundfunkkommission der Länder zur Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) vor. Ein und derselbe Film könnte demnach mit FSK-Altersfreigabe ab 12 Jahren im Kino laufen und als Stream oder im TV ab 6 oder ab 0 Jahren im Kinderprogramm oder Kinderaccount gezeigt werden. Statt einer zuverlässigen, eindeutigen Altersfreigabe, hätte derselbe Film dann mehrere unterschiedliche Einstufungen. Die FSK und ein Bündnis aus Jugendschutzorganisationen und der Filmwirtschaft fordern die Rundfunkkommission der Länder in einer Petition auf, die geplanten Änderungen zu abweichenden Freigaben aus dem Entwurf für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 5 Abs. 3 und § 10 JMStV-E) zu streichen, denn sie untergraben den funktionierenden Jugendschutz für Filme, ohne konkreten Anlass oder inhaltliche Rechtfertigung.

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Die Flucht nach vorn oder Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung

Die Flucht nach vorn oder Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung

von am 22.08.2022

Die ARD muss strengere Regeln für Transparenz und interne Kontrolle beschließen

22.08.2022. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net

Die ARD hat Freitagabend die Flucht nach vorn angetreten. Nach wochenlangem Schweigen haben acht ARD-Intendanten erkannt, dass der Rückweg versperrt ist. Eine aus ihrer Führungsriege wurde bei unmoralischem und möglicherweise rechtswidrigem Verhalten ertappt. Das Vertrauen der Öffentlichkeit ist nicht nur gegenüber dem RBB, sondern dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestört. Die Fragen, ob auch in anderen ARD-Anstalten ähnlich verschwenderisch mit dem Rundfunkbeitrag umgegangen wird, werden immer lauter. Aber nun hat der amtierende ARD-Vorsitzende klargestellt, nur der RBB ist das schwarze Schaf in der ansonsten blütenweißen ARD-Familie. Es mag ein Zufall sein, dass die Distanzierung von der RBB-Geschäftsleitung zu dem Zeitpunkt erfolgte, als durch das ZDF-Magazin "ZDF frontal" bekannt wurde, dass die damalige RBB-Personalchefin Sylvie Deléglise - inzwischen Verwaltungsdirektorin des RBB - das RBB-Modell, mit seinen umstrittenen variablen Gehaltsteilen, im April 2022 auf einer Personalleiterkonferenz aller Rundfunkanstalten innerhalb der ARD vorgestellt hatte. Angeblich hätten die anderen ARD-Intendanten davon nichts erfahren. Entweder muss man an dieser Aussage zweifeln, oder das ARD-Interne Informationssystem funktioniert nicht. Das wäre genauso bedenklich.
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„Die Gremien müssen sich auch beim Kostencontrolling einbringen“

„Die Gremien müssen sich auch beim Kostencontrolling einbringen“

von am 20.08.2022

Im neuen RBB-Staatsvertrag sollen die Transparenzrichtlinien verschärft werden

20.08.2022. Interview mit Dr. Benjamin Grimm (SPD), Medienstaatssekretär Brandenburgs

Die Medien genießen nach Artikel 5 des Grundgesetzes einen besonderen Schutz. Dort ist ein sehr umfassendes Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit verankert, das deutlich aufzeigt, wo die Grenzen staatlicher Einflussnahme liegen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Radio Berlin-Brandenburg (RBB) sind im RBB-Staatsvertrag geregelt. Die Programmaufsicht über den RBB hat der Rundfunkrat. Die Federführung in der Rechtsaufsicht, die gegenwärtig Brandenburg innehat, wechselt turnusgemäß unter den zwei Staatsvertragsländern. Das bedeutet, dass bei Verstößen gegen den Medienstaatsvertrag oder den RBB-Staatsvertrag die Staatskanzlei tätig werden muss. Solche unmittelbaren Verstöße gegen das Rundfunkrecht scheinen bei der Causa Schlesinger, nach dem jetzigen Informationsstand, nicht vorzuliegen. Die Brandenburger Medienpolitik will dennoch bei der Novellierung des RBB-Staatsvertrages die Kontrollmöglichkeiten durch die Gremien verbessern. Wie Brandenburgs Medienstaatssekretär Grimm sagt, seien im neuen Entwurf zum neuen RBB-Staatsvertrag zahlreiche Vorschriften zur Stärkung der Transparenz vorgesehen. Rundfunk- und Verwaltungsrat sollen künftig beispielsweise die Tagesordnungen und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Sitzungen veröffentlichen. Angesichts der Vorkommnisse der letzten Wochen werden derzeit „auch weitergehende Nachschärfungen im RBB-Staatsvertrag“ geprüft.
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Die ARD muss jetzt konsequent handeln

Die ARD muss jetzt konsequent handeln

von am 16.08.2022

Intendantinnen und Intendanten der ARD müssen schnell Schlussfolgerungen für die Kontrolle der Anstalten und die Verschärfung der Complains-Regeln ziehen

16.08.2022. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net

Der Rundfunkrat des RBB hat gestern mit 22 von 23 Stimmen die Abberufung Patricia Schlesingers beschlossen. Wie die Vertragsauflösung erfolgt, ob die ehemalige Investigativjournalistin möglicherweise doch mit einem „goldenen Handschlag“ geht, muss der Verwaltungsrat noch mit den Juristen der bisherigen Intendantin aushandeln. Nach der Sitzung erklärte die Vorsitzende des RBB-Rundfunkrates Friederike von Kirchbach: "Wir hoffen, dass der Rundfunkrat mit dieser Entscheidung dem rbb die Aufarbeitung der Vergangenheit und der aktuellen Vorwürfe erleichtert. Gleichzeitig ebnen wir damit den Weg für eine Neuwahl. Wir setzen Vertrauen in die Aufklärungsarbeit der aktuellen Geschäftsführung und des gesamten rbb und erwarten dazu jetzt kontinuierliche Berichterstattung an die Gremien. Der Weg für einen Neuanfang im Sender ist jetzt frei. Der Rundfunkrat wird unabhängig davon in seinen kommenden Beratungen seine eigene Rolle und Arbeitsweise kritisch hinterfragen." Die strafrechtliche Untersuchung der möglichen Korruptionsvorwürfe haben die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sowie eine externe Kanzlei übernommen. Die ARD-interne Analyse muss jetzt schnell folgen. Sowohl für die Rundfunkräte als auch für den ARD-Vorsitz.
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Duo der Deutschen Telekom

Duo der Deutschen Telekom

von am 11.08.2022

Abschluss der Reihe medienpolitischer Porträts über Wolfgang Kopf und Alexander Scheuer

11.08.2022. Seit fast zehn Jahren arbeiten sie bei der Deutschen Telekom zusammen: Wolfgang Kopf, Leiter des Zentralbereichs Politik und Regulierung, und Alexander Scheuer, Leiter für Medienpolitik und Medienregulierung. Da die Deutsche Telekom sehr teamorientiert aufgestellt ist, treten hier beide zusammen auf. Entstanden ist ein Doppel-Porträt über zwei Männer, die Medienpolitik mit Leidenschaft leben, auch wenn ihr Weg zur Deutschen Telekom sehr unterschiedlich war. Medienpolitik beschließt damit eine Reihe medienpolitischer Porträts, die
Im Frühjahr und Sommer 2022 entstanden sind. Grundlage hierfür waren Interviews mit Persönlichkeiten aus Politik, Medienaufsicht, Unternehmen und Wissenschaft. Die Autoren sind Studierende des Master-Studiengangs Journalistik der TU Dortmund. Sie verfügen durch studienintegrierte Volontariate bereits über journalistische Praxis und arbeiten größtenteils studienbegleitend für verschiedene Medien. Entstanden sind die Texte im Rahmen des Seminars „Aktuelle medienpolitische Entwicklungen“, das von Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, Professur für Medienrecht an der TU Dortmund, begleitet wurde. Ein Text von Jonas Nitsch.
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„Die Gremien dürfen nicht von den Anstalten abhängig sein“

„Die Gremien dürfen nicht von den Anstalten abhängig sein“

von am 10.08.2022

Die Politik muss die wirtschaftliche und inhaltliche Unabhängigkeit der Rundfunk- und Verwaltungsräte garantieren

10.08.2022. Fragen an Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut in Hamburg und Thomas Hacker, MdB, Medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion

Die Vorwürfe gegen die RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und den Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf haben einmal mehr die Funktion und Handlungsfähigkeit der Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräte in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Ihre Rolle als wichtigstes Kontroll- und Beratungsinstanz für die Geschäftsführung der Anstalten soll mit dem novellierten Medienstaatsvertrag weiter gestärkt werden. Aber seit langem besteht berechtigter Zweifel, ob die Aufsichtsgremien aufgrund der rechtlichen Möglichkeiten, der Struktur und finanziellen Unabhängigkeit ihre bisherigen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können. Das liegt weniger an der Zusammensetzung der 22 Gremien, sondern vor allem an unzureichender Kompetenz, mangelnder Informationspflicht der Geschäftsleitungen gegenüber den Kontrollorganen und einer fehlenden wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Dazu stellt der Hamburger Medienrechtlicher Wolfgang Schulz fest: „Die Organisationsstruktur in den Anstalten muss den Gremien die Erfüllung ihrer Aufgaben auch ermöglichen. Es muss sichergestellt sein, dass ein Gutachten nicht vom Goodwill der Intendanz abhängig ist. So fordert auch das Europarecht, das die Gremien hierbei nicht von den Anstalten abhängig sein dürfen, dass sie selbständig agieren können.“ Und Thomas Hacker, medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion sagt: „Die Gremien dürfen sich natürlich nicht als Teil ihrer Anstalt sehen, sondern als externes Beratungs- und Kontrollorgan im Auftrag der Bürger, die mit ihrem Beitrag den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren.“
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„Wir Rundfunkräte sind keine Experten“

„Wir Rundfunkräte sind keine Experten“

von am 09.08.2022

ARD-Gremienratsvorsitzende fordern unabhängige finanzielle und fachliche Ausstattung

09.08.2022. Interview mit Friederike von Kirchbach, stellvertretende Vorsitzende der ARD- Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und Vorsitzende des rbb-Rundfunkrates

Die Novellierung des Medienstaatsvertrages soll nach den Vorstellungen der Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren. Allerdings beschränkt sich der Entwurf, der inzwischen von allen Bundesländern unterschrieben worden ist, auf drei Schwerpunkte: Die Flexibilisierung des Programmangebotes, die Kernaufgaben bei der Berichterstattung und die Funktion der Kontrollgremien. Die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfahren eine stärkere Rolle und werden „insbesondere bei der Fortentwicklung des Qualitätsmanagements intensiver eingebunden“, so die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Medienstaatssekretärin Heike Raab. Die Vorgänge um die ehemalige RBB-Intendantin und ARD-Vorsitzende Patricia Schlesinger und den Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf zeigen jedoch, dass die Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräte anscheinend bereits mit ihren gegenwärtigen Aufgaben, zu denen auch teilweise die Kontrolle der Ausgaben gehört, überfordert sind. Einer der Gründe liegt in der unzureichenden und unabhängigen finanziellen Ausstattung sowie mangelnder Expertise bei fachlichen Fragen. Nach Auffassung der ARD-Gremienvorsitzenden, muss das im Medienstaatsvertrag berücksichtigt werden, damit die Gremien als Kontroll- und Entscheidungsinstanzen auf Augenhöhe mit den Geschäftsleitungen agieren können. Das Gespräch mit Friederike von Kirchbach fand vor den Rücktritten von Patricia Schlesinger statt.

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