Archiv November 2022

Viel Schatten! Viel Licht?

Viel Schatten! Viel Licht?

von am 29.11.2022

Vielfaltsbericht der Medienanstalten - Transparenzregulierung bei Medienintermediären

29.11.2022. Von Eva-Maria Sommer, Dr. Matthias Försterling und Vanessa Manansala

Kein Tag ohne. Ja, wir tun es. Wir alle nutzen sie. Soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Video-Sharing-Dienste sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Nicht nur um den Kontakt zu Verwandten und Freunden zu halten sind sie von enormer Bedeutung, sondern auch, um die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen zu ermöglichen: Sie sind der Zugang zu Informationen in einer digitalen Welt. Die Entwicklung hin zu einer immer digitaleren Welt schreitet munter voran: Dies belegen nicht zuletzt die Ergebnisse der Mediengewichtungsstudie 2022-I der Medienanstalten. Sie ermittelt bereits seit 2016 die Bedeutung von Fernsehen, Hörfunk, Tageszeitungen, Zeitschriften und Internet für die Meinungsbildung der Bevölkerung und ist ein wichtiger Gradmesser für unsere Regulierungspraxis. Die Zahlen sprechen für sich: An einem Durchschnittstag nutzen 58,4 Prozent der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre Google, etwa jeder Dritte YouTube, jeder Vierte Instagram und Facebook. Noch deutlicher ist das Bild bei den 14- bis 29-Jährigen: Von ihnen nutzen 81 Prozent Google, 71 Prozent YouTube, etwa 2/3 Instagram täglich.
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Absage an journalistische Kompetenz

Absage an journalistische Kompetenz

von am 28.11.2022

Der „Tagesspiegel“ verkleinert sein Format und reduziert die Medienberichterstattung

28.11.2022. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net

„Entlang meiner fernsehsoziologischen Analyse, wonach Fernsehen Dumme dümmer macht und Schlaue schlauer, plädiere ich für ein gemeinsames Fernsehprogramm von ARD und ZDF, das beide schlauer macht. Ich weiß, worüber ich fantasiere: Ich schaue seit 60 Jahren fern und schreibe seit 35 Jahren übers Fernsehen“, das stellt Joachim Huber, Ressortleiter Medien des „Tagesspiegel“ auf der Medienseite seiner Zeitung am 26.November lakonisch fest. Diese Medienseite wird es ab morgen nicht mehr geben. Die Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ erscheint dann in einem neuen kompakteren Format mit Tabloid-Größe, einem anderen Layout und überarbeitetem journalistischen Konzept. Das Blatt wird dann aus einem überregionalen und einen regionalen Teil bestehen. „Wir investieren in unseren Journalismus. In Zukunft lesen Sie zwei Zeitungen in einer: Mehr aus der Welt. Mehr aus der Weltstadt. Der neue Tagesspiegel“, lautet die Eigenwerbung des Verlages im Kampf um neue Leser. Das Motto der Zeitung, so steht es über dem Eingang des Medienhauses am Askanischen Platz, war bisher „Rerum cognoscere causas – die Ursachen der Dinge erkennen“. Mit der Verkleinerung des Formats beginnt anscheinend auch - zumindest im Medienbereich – eine Reduzierung der journalistischen Kompetenz. Eine „Investition in den Journalismus“ ist die Einstellung der Medienseite jedenfalls nicht.
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„Wir sehen die Verlängerung des FFG um ein weiteres Jahr mit großen Sorgen“

„Wir sehen die Verlängerung des FFG um ein weiteres Jahr mit großen Sorgen“

von am 24.11.2022

Filmbranche erwartet, dass die Vorbereitung der großen Novellierung umgehend in Gang gesetzt wird

24.11.2022. Fragen an SPIO, AG Kino, HdF Kino, Bitkom, VdF, FFF Bayern und BKM

Der deutschen Filmwirtschaft stehen gegenwärtig mehr als 450 Mio. Euro Fördermittel durch die Filmförderungsanstalt (FFA) und Steuermittel des Bundes und der Länder zur Verfügung. Das Fördervolumen ist auch im internationalen Vergleich beachtlich, doch durch den Flickenteppich unterschiedlicher Förderinstrumente und -maßstäbe ist es weniger effektiv als in anderen Ländern. Vor allem die Zersplitterung der Geldmittel, zu geringe Budgets für deutsche Filme, eine unzureichende Orientierung an veränderter Mediennutzung und im Umbruch befindlicher Marktverhältnisse sowie eine mangelnde internationale Wettbewerbsfähigkeit werden von Branchenvertretern seit Jahren kritisiert. In Österreich wird ab 1. Januar 2023 ein neues automatisiertes System der Filmförderung eingeführt. Damit wird eine einfachere und transparente Neuordnung des Filmfördersystems umgesetzt. Ein zuschussbasiertes und ungedeckeltes Modell wie das österreichische könnte auch ein Vorbild für Deutschland sein. Medienpolitik.net hat Branchenverbände und Institutionen der Filmwirtschaft gefragt, wie sie die Verschiebung der FFG-Reform um ein Jahr bewerten und welche Erwartungen sie an eine "grundlegende Reform“ haben.
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„Die BKM muss Antreiberin bei einer Reform der Filmförderung sein“

„Die BKM muss Antreiberin bei einer Reform der Filmförderung sein“

von am 23.11.2022

Erhoffte Neuordnung der Filmförderung wird erneut vertagt

23.11.2022. Interview mit Björn Böhning, Geschäftsführer der Produzentenallianz

Noch im Februar hatte Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM), eine große Reform der Filmförderung angekündigt, die auch im Koalitionsvertrag der SPD-Grüne-FDP-Regierung versprochen worden war. Die Filmwirtschaft setzt auf eine umfassende Neuordnung der Alimentierung der Branche große Hoffnungen. Mit der Novelle sollen die Förderinstrumente des Bundes und die Rahmenbedingungen des Filmmarktes neu geordnet, vereinfacht und transparenter werden. Zudem wurde die Einführung von Investitionsverpflichtungen und steuerlichen Anreizmodellen versprochen. Nun wurde die herbeigesehnte Reform verschoben und das bestehende FFG um ein Jahr verlängert. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien begründete diese Verzögerung in einem Brief an die Verbände und Institutionen der Filmwirtschaft mit einer fehlenden Datenbasis, notwendiger Prüfaufträge und „pandemiebedingten volatilen Situation der Filmwirtschaft“. Björn Böhning, Geschäftsführer der Produzentenallianz fordert, dass Politik und Branche in den nächsten Monaten gemeinsam dafür sorgen müssten, „dass es ein gewonnenes Jahr für die Debatte und kein verlorenes Jahr für die Filmbranche wird.“ Es sei die Aufgabe der BKM nicht nur Moderatorin zu sein, sondern Antreiberin bei einer Reform der Filmförderung, sagt Böhning.

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Wege zu einer nachfrageorientierten Presseförderung

Wege zu einer nachfrageorientierten Presseförderung

von am 22.11.2022

Das Steuerrecht bietet ungehobenes Potenzial zur Unterstützung des Journalismus

22.11.22. Von Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow

Die Ampel will die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen gewährleisten und prüfen, welche Fördermöglichkeiten dazu geeignet sind; so steht es im Koalitionsvertrag. Im Haushalt für 2022 schlägt sich das bisher nicht nieder, kritisiert der Bundesrat. In einem aktuellen Entschluss hat er den Bund aufgefordert, zeitnah ein Förderkonzept vorzulegen. Freie Medien seien ein wesentliches Element unserer demokratischen Ordnung. Insgesamt sei die Gesamtauflage der Tageszeitungen von etwa 27 Millionen 1991 auf ca. 12 Millionen Exemplare im Jahr 2021 gesunken, erinnert die Länderkammer. Gerade regionale und lokale Presseerzeugnisse stünden vor extremen Herausforderungen. Der Bundesratsvorstoß zeigt: Es gibt sehr viele gute Argumente für eine Medienförderung. Es gibt aber auch sehr viele gute Argumente dagegen. Diese sind weniger grundsätzlicher, sondern vielmehr praktischer Natur. Die Schwierigkeit der Medienförderung liegt darin, dass sie mindestens staatsfern und meinungsneutral, wenn nicht sogar auch technologieneutral erfolgen muss. Das erklärt, warum das Wirtschaftsministerium sich in der vergangenen Legislaturperiode zwar an einer Presseförderung mit einem Volumen von 220 Millionen Euro versucht, dieses Vorhaben aber aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken wieder aufgegeben hat.
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Verantwortungszuweisung durch das Recht

Verantwortungszuweisung durch das Recht

von am 21.11.2022

Medienintermediäre müssen durch eine gemeinwohlorientierte Regulierung in die Pflicht genommen werden

21.11.2022. Von Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M., Universität Regensburg und Vorsitzender der Monopolkommission

„Die gemeinwohlorientierte Regulierung der Medienintermediäre ist essentiell, wollen wir, um mit Jürgen Habermas zu sprechen, den „deliberativen Charakter der öffentlichen Willens- und Meinungsbildung“ sichern, der, so möchte ich betonen, für den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung essentiell ist“ stellt Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M, Vorsitzender der Monopolkommission, in seiner Keynote auf dem Symposium anlässlich des 25-jährigen Bestehens der öffentlich-rechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster fest. Das jahrelange regulatorische Phlegma sei Folge eines Gemischs fundamentaler Missverständnisse gewesen. Die extreme gesellschaftliche Bedeutung der Medienintermediäre wurde unterschätzt, ihr grundlegender Unterschied zum Vertrieb sonstiger Produkte und „einfacher“ E-Commerce-Angebote verkannt. Eine ausgesprochene Naivität gegenüber den gebotenen Schutzmechanismen in allen gesellschaftlichen Subsystemen, und auch in der Wissenschaft, seien der Nährboden für ein jahrelang insuffizientes Recht gewesen. Schritt für Schritt erkämpfe sich das Recht aber seine Herrschaft zurück und nehme die Medienintermediäre in die Pflicht.

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Zukunft des UHF-Bandes: die Lösung liegt in der europäischen Harmonisierung

Zukunft des UHF-Bandes: die Lösung liegt in der europäischen Harmonisierung

von am 17.11.2022

Wie viel zusätzliches Spektrum benötigen DVB-T2, 5G-Broadcast und moderne Funkmikrofone?

17.11.2022. Von Michael Moskob, Leiter Regulierung & Unternehmenskommunikation, Media Broadcast GmbH

Die Zukunft des terrestrischen Rundfunks und des Kulturbetriebs wird Ende 2023 international auf der Weltfunkkonferenz (WRC-23) verhandelt. Die Entscheidungsfindung zur Frage, wie das heutige Rundfunk- und Kulturspektrum im Bereich von 470-694 MHz künftig genutzt werden soll, befindet sich auf nationaler und europäischer Ebene aber bereits jetzt in der entscheidenden Phase. Frequenzbedarf melden neben dem terrestrischen Fernsehrundfunk DVB-T2 und dem Kulturbetrieb mit seinen drahtlosen Produktionsmitteln auch der kommerzielle Mobilfunk, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie das Militär an. Angesichts dessen hat die Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen am 10. November 2022 eine Online-Konferenz mit dem Titel „Zukunft und Innovation für Rundfunk und Kultur – Wie viel zusätzliches Spektrum brauchen DVB-T2, 5G-Broadcast und moderne Funkmikrofone?“ veranstaltet. Das Fazit lautet: eine Lösung kann nur konsensual im Rahmen einer europäischen Harmonisierung gefunden werden – ohne Eile und unter behutsamer Abwägung aller berechtigten Interessen.

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„Für den definierten Auftrag steht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine bedarfsgerechte Finanzierung zu“

„Für den definierten Auftrag steht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine bedarfsgerechte Finanzierung zu“

von am 16.11.2022

Ver.di verteidigt Warnstreiks und erwartet für 2025 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages

16.11.2022. Interview mit Christoph Schmitz, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes

Seit einigen Wochen kommt es in ARD-Anstalten, zuletzt am vergangenen Mittwoch und Donnerstag, zu Warnstreiks. Anlass sind die laufenden Tarifverhandlungen. Ver.di fordert Gehalts- und und Honorarerhöhungen von zirka sechs Prozent. Die Rundfunkanstalten bieten bislang maximal 2,8 Prozent, bei einer deutlich längeren Laufzeit. Die Geschäftsleitungen seien nicht bereit, über 2,25 Prozent hinausgehende Tariferhöhungen pro Jahr zu verhandeln und wollten eine Festlegung auf mindestens 24 Monate Laufzeit. Das hätte für die Beschäftigten eine Einkommensentwicklung zur Folge, die weit hinter der aktuellen Entwicklung der Lebenshaltungskosten zurückbliebe, so Christoph Schmitz, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes gegenüber medienpolitik.net. Angesichts der Kritik an hohen Pensionslasten verweist Schmitz darauf, dass die Sender in Abstimmung mit der Gewerkschaft diese Systematik 2017 reformiert hätten. Diese Regelung habe Gültigkeit mindestens bis ins Jahr 2031. Was davon jedoch keineswegs erfasst sei, seien die Ruhegelder und Altersversorgungszusagen für außertarifliches Leitungspersonal oder auch die Boni. Das seien Ausgaben, die verzichtbar, mindestens jedoch deutlich reduzierbar seien.
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„Ein runder Tisch könnte den Blick der von Eigen- und Standortinteressen geprägten Länder- und Senderpolitik weiten“

„Ein runder Tisch könnte den Blick der von Eigen- und Standortinteressen geprägten Länder- und Senderpolitik weiten“

von am 14.11.2022

Renommierter Medienrechtler sieht keine verfassungsrechtlichen Vorbehalte gegenüber den Reformvorschlägen von Tom Buhrow

15.11. 2022. Interview mit Professor Dr. Karl-E. Hain, Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts biete erheblichen Konkretisierungsspielraum für die Gesetzgebung der Länder und die Anstalten im Rahmen ihrer Programmautonomie, so Professor Dr. Karl-E. Hain, Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln. Eine Reform und Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde, so Hain, nicht im Widerspruch zur Funktionsbeschreibung der obersten Verfassungsrichter stehen. Auch die Entrichtung des Rundfunkbeitrages sei dadurch nicht obsolet, denn „den Vorteil, der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtlich rechtfertigt, hat das BVerfG in der Möglichkeit der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Angebote gesehen. Diese Möglichkeit wird auch weiterhin nicht nur für die tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzer bestehen.“ Bei dem Ausbau der Kooperationen sieht Hain vor allem die Sender in der Pflicht. „Die konkrete Umsetzung von Kooperationen wird zum großen Teil den Anstalten selbst im Rahmen ihrer Programmautonomie und ihrer Selbstverwaltungsrechte obliegen“, sagt der Medien- und Verfassungsrechtler.
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„Wir können internationalen Playern auf Augenhöhe begegnen“

„Wir können internationalen Playern auf Augenhöhe begegnen“

von am 14.11.2022

Twitter muss sich an die rechtlichen Vorgaben in Deutschland und der EU halten

14.11.2022. Interview mit Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg

Am 28. Oktober hat Elon Musk Twitter für 44 Milliarden Dollar gekauft. Seitdem reißen die Spekulationen über die wirtschaftliche Lage und die künftige Ausrichtung des sozialen Netzwerkes nicht ab. Laut Kontor können wöchentlich bis zu 2,8 Millionen Deutsche über Twitter erreicht werden. Im Jahr 2021 belief sich die Zahl der weltweiten Twitter-Nutzer auf 362,6 Millionen. Vor allem von wirtschaftlichen Entscheidern, Politikern und Journalisten wird Twitter genutzt. Soziale Medien hätten maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die Prozesse der öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung tiefgreifend verändert haben, sagt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten gegenüber medienpolitik.net. Twitter, so Kreißig, ist ein Medienintermediär und müsse sich als solcher an die spezifischen Vorgaben aus dem Medienstaatsvertrag halten. Das seien vor allem die Transparenzvorgaben und die Diskriminierungsfreiheit. Twitter sei verpflichtet, Nutzerinnen und Nutzern nachvollziehbar darzustellen, nach welchen Kriterien ihnen Inhalte präsentiert würden. Eine Abweichung zulasten bestimmter Inhalte-Anbieter dürfe nicht stattfinden.
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