Allgemein
Die AG Dokumentarfilm wird 40
20.01.2020. Von Thomas Frickel, Vorsitzender und Geschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. / AG DOK
„Das Fernsehen hat den Dokumentarfilm zum bebilderten Journalismus degradiert, für das Kommerzkino ist er erst recht nicht existent. Dieser Entwicklung wollen wir nicht mehr tatenlos zusehen. Deshalb schließen wir uns in der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm zusammen. Was wir brauchen, ist eine lebendige Dokumentarfilmkultur!“ Sätze aus der Gründungs-Erklärung der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm vom 19. September 1980. Und zugleich Sätze, die ich nach vierzig Jahren immer noch bedenkenlos unterschreiben könnte. Sie haben nichts von ihrer Aktualität verloren.
Also: alles auf Anfang? Hat sich der größte Berufsverband der deutschen Film- und Medienbranche 40 Jahre lang in einer Zeitschleife verhakt? Waren 40 Jahre AG Dokumentarfilm, waren 40 Jahre des Aufbäumens gegen die Geringschätzung des Genres und seiner Möglichkeiten nur ein nicht enden wollender Murmeltier-Tag?
Natürlich nicht. Die Geschichte der AG DOK lässt sich viel besser als Erfolgsstory erzählen.
Radio Bremen stellt sich auf weitere Einsparungen ab 2021 ein
14.01.2019. Interview mit Dr. Yvette Gerner, Intendantin von Radio Bremen
Radio Bremen gehörte zu den wenigen ARD-Anstalten, die das Jahr 2018 mit einem positiven Finanzergebnis abgeschlossen haben. Der ausgewiesene Jahresüberschuss für das Jahr 2018 betrug 1,547 Mio. Euro bei Gesamterträgen von 110,0 Mio. Euro. Nach Angaben des Senders hat, wie im Jahr zuvor, eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel im Programm sowie ein positiver Verlauf des Werbegeschäfts der Tochter Radio Bremen Media für den Überschuss gesorgt. Im Vergleich zur Planung sind auch die Einnahmen für Rundfunkbeiträge höher ausgefallen. Da die Rundfunkbeiträge die Teuerungsrate seit mehreren Jahren nicht ausgleichen, muss der Sender in jedem Jahr etwas einsparen, um am Ende der Beitragsperiode 2017 – 2020 zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen. Sollte es bei dem Vorschlag der KEF bleiben, den Beitrag um ca. 86 Cent anzuheben und damit keinen Teuerungsausgleich vorzunehmen, wird es für die kleinste ARD-Landesrundfunkanstalt problematisch. Die Länder haben auch deshalb eine Neufestsetzung des ARD-Finanzausgleichs gefordert. Fragen an Dr. Yvette Gerner, Intendantin von Radio Bremen seit August 2019, zu den Leistungen des Senders und zur finanziellen Situation.
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Länder beraten weiter über Novellierung des Auftrags – allerdings wollen sie sich dabei Zeit lassen
16.12.2019. Interview mit Heike Raab, SPD, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, Medien und Digitales
Auf der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz waren Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kein Thema. Wenige Tage zuvor wurde bekannt, dass die KEF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab 2021 auf 18,36 Euro vorschlägt. Das wäre ein Cent mehr, als ARD, ZDF und Deutschlandradio gegenwärtig ausgeben. Diese KEF-Berechnung entspricht der Hälfte des von den Anstalten angemeldeten Mehrbedarfs und würde auch keinen Teuerungsausgleich enthalten. Die Länder wollen diesen KEF-Vorschlag im Wesentlichen mittragen. Haben die Länder mit dem Indexmodell auch die Debatte über eine Novellierung des Auftrages ad acta gelegt? Aus vielen Staatskanzleien war in den letzten Tagen zu hören, dass man den Auftrag weiter im Blick habe. Aber wie groß ist der Reformdruck nach der moderaten KEF-Empfehlung noch? In einem Interview mit medienpolitik.net bestätigt Heike Raab, Medienstaatssekretärin aus Rheinland-Pfalz, dass die Länder über eine Weiterentwicklung des Auftrags und eine Plattformstrategie in der Diskussion sind. „In diesem Fall“, so Heike Raab, „kommt es auf die Qualität und nicht auf die Geschwindigkeit an! Wir haben überhaupt keinen Zeitdruck oder Reformzwang. Wir befinden uns in einem anerkannten Verfahren.“
Kritik: Medienstaatsvertrag schreibt alte Strukturen in die Zukunft fort
12.12.2019. Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI)
Die Zustimmung der Länder zum Entwurf des Medienstaatsvertrages hat für eine medienpolitische Vereinbarung ein ungewöhnlich großes öffentliches Interesse gefunden. Angesichts der Veränderungen in der Mediennutzung ist das verständlich, denn im neuen Staatsvertrag werden erstmals auch Medienintermediäre, die einen zunehmenden Einfluss auf die Meinungsbildung haben, in den Blick genommen. Zugleich werden auch die Umbrüche beim Bewegtbildkonsum berücksichtigt. So hat bei den 14- bis 29-Jährigen die Internetpräsenz das klassische lineare Fernsehen erstmals 2018 überholt. Laut ARD/ZDF-Massenkommunikationsstudie kommt das Fernsehen in dieser Altersgruppe nur noch auf 68 Minuten pro Tag, Netflix, YouTube und Co. dagegen auf 81 Minuten. Für Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung, der zu den Vordenkern dieser Vereinbarung gehört, leistet der neue Medienstaatsvertrag einen Beitrag, die Meinungsvielfalt auch angesichts der neuen Herausforderungen zu gewährleisten. Allerdings „lässt sich das Mediale nicht mehr regulieren, ohne dass das Nicht-Mediale betroffen ist.“ Schulz fordert einen neuen Denkansatz, den der Staatsvertrag noch nicht enthalte, „er schreibt vielmehr alte Strukturen in die Zukunft fort.“
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Anzeigenblätter haben als Printprodukt weiterhin eine hohe Relevanz für lokale Information und Werbung
10.12.2019. Interview mit Dr. Jörg Eggers, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter (BVDA)
Trotz Informationen per Internet haben Anzeigenblätter nach wie vor eine sehr große Bedeutung für die Kaufentscheidung und lokale Information. Rund drei Viertel der regelmäßigen Anzeigenblattleser stimmen nach einer aktuellen Umfrage zu, dass Werbung im kostenlosen Wochenblatt einfach dazugehört, informativ, nützlich, kaufanregend, interessant, glaubwürdig oder unterhaltend ist. Nur knapp 10 Prozent der Menschen in Deutschland sehen Werbung in Anzeigenblättern als überflüssig an. Am stärksten ist das lokale Medium im traditionellen bürgerlichen Milieu verankert, in dem fast sieben von zehn Menschen regelmäßige Anzeigenblattleser sind. Im etablierten Milieu, das in der Oberschicht angesiedelt ist, lesen 58,5 Prozent Anzeigenblätter. Wenn laut Marktforschung mehr als die Hälfte der regelmäßigen Nutzer mindestens drei Viertel einer Ausgabe liest, bedeute dies, wie Dr. Jörg Eggers, Geschäftsführer des BVDA in einem Interview mit medienpolitik.net betont, „vor allem eines: eine hohe Affinität für die redaktionellen und werblichen Informationen.“ Die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz sollen deshalb fester Bestandteil der Zukunftsagenda der Anzeigenblätter werden.
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Bitkom sieht keine Notwendigkeit für den Medienstaatsvertrag
09.12.2019. Interview mit Marie Anne Nietan, Referentin für Medienpolitik im Bitkom
Nach Auffassung des Bitkom, des Digitalverbands Deutschlands, stehe der Medienstaatsvertrag im Widerspruch zu den derzeitigen Nutzergewohnheiten und verpasse die Chance einer zukunftsorientierten Medienregulierung. Diese Regelung zementiere laut Bitkom existierende Marktpositionen, wodurch neue Anbieter, Startups und Nischendienste das Nachsehen hätten. Von einem fairen Interessenausgleich aller Akteure am Markt könne nicht die Rede sein. Wie Marie Anne Nietan, Referentin für Medienpolitik im Bitkom in einem medienpolitik.net-Interview betont, sieht der Bitkom „grundsätzlich keine von Medienintermediären ausgehende höhere Gefährdungssituation der Meinungsvielfalt als von Rundfunkanbietern auch. Dennoch darf es nicht zu unzulässigen Diskriminierungen kommen.“ Absolute Neutralität und objektiv korrekte Darstellung könne es nach Meinung von Marie Anne Nietan nicht geben: „Die schiere Masse der Inhalte macht eine gewisse Ungleichbehandlung im Interesse des Nutzers zwingend erforderlich.“
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Medienstaatsvertrag sichert Meinungsvielfalt und öffentliche Meinungsbildung auch im Internet
06.12.2019. Interview mit Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster
Die Ministerpräsidenten haben den Entwurf eines Medienstaatsvertrags beschlossen. Er stellt erstmals Rundfunk-Regeln für Plattformen und Streamer auf und dient dem Schutz der Meinungsvielfalt. Der seit 1991 geltende Rundfunkstaatsvertrag soll durch den neuen Medienstaatsvertrag ersetzt werden. Der Staatsvertrag soll künftig auch für sogenannte Intermediäre, Plattformen und Benutzeroberflächen gelten. Im Wesentlichen sind damit Internet-Plattformen gemeint, die Medieninhalte bereitstellen. Das können etwa Live-Streamingplattformen oder Video-Portale sein. Zunächst müssen die Landtage dem Vertrag zustimmen und der Text muss der Europäischen Kommission vorgelegt werden. In Kraft treten könnte der Staatsvertrag dann zum September 2020. Nach Einschätzung des Medienrechtlers Prof. Dr. Bernd Holznagel von der Universität Münster knüpft der Vertrag bei der Vielfaltssicherung in der digitalen und konvergenten Medienumgebung damit nicht mehr ausschließlich an technische Kapazitätsbegrenzungen des 20. Jahrhunderts an, „sondern erkennt daneben strategische Torwächterpositionen als Faktoren im medialen Meinungswettbewerb an“. Allerdings gelte die vorgesehene Transparenz bei Intermediäre nur, wenn sie potentiell einen besonders hohen Einfluss auf die Wahrnehmbarkeit der Angebote hätten. Wann dies vorliege, wird im Einzelfall schwer zu bewerten sein.
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Werknutzung auf Plattformen – medienpolitische Aspekte
03.12.2019. Von Dr. Carsten Brosda, SPD, Senator für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg.
Der Streit anlässlich der Reform des Urheberrechts wird von den unterschiedlichsten Akteuren quer durch die Branche und quer durch die Gesellschaft geführt. Ich habe die große Hoffnung, dass wir diesen Streit beilegen und gemeinsam zu einer konstruktiven Lösung finden. In welcher Situationen befinden wir uns, wie ist sie entstanden und wie können wir sie zusammen meistern? Als Herr Oettinger ankündigte, er nehme das jetzt in die Hand – mit entsprechenden Zeitplänen – waren viele sicher, dass dies eine Verdreifachung des in der Europäischen Union üblichen Tempos bei solchen Entscheidungsprozessen bedeuten würde. Insofern war es zwar einerseits eine schwere, andererseits aber auch fast schon wieder eine Sturzgeburt. Vielleicht hängen die Komplikationen und die Geschwindigkeit, trotz der zwischenzeitlichen Blockaden, ja zusammen. Denn wir haben gesellschaftlich noch keinen Konsens darüber, wie wir eigentlich mit urheberechtlichen Fragen umgehen wollen.
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