Datenschutz
(Mit) Vertrauen in die digitale Transformation – Ein Blick nach Asien
23.09.2021. Von Katharina Naumann, Pencho Kuzev, Christian Echle
Eine gut ausgebaute digitale Infrastruktur, eine moderne Verwaltung, einfallsreicher Umgang mit Daten und effektiver Datenschutz sind Schlüssel zu Innovation und Wachstum. Jedoch schöpfen wir hierzulande das Potenzial, das in der Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Staat liegt, bei Weitem nicht aus. Da neben US-amerikanischen Techgiganten vor allem asiatische Unternehmen und Staaten an der Spitze der digitalen Transformation stehen, lohnt sich ein vergleichender Blick nach Asien als führende Wachstums- und Innovationsregion der Welt. Datenschutz, der oftmals als Hemmschuh für europäische Innovation angeführt wird, ist dabei nicht der entscheidende Faktor. Der Blick nach Asien zeigt: Im Bereich der digitalen Innovation spielt es eine entscheidende Rolle, wie Innovation angestoßen wird. Zudem ist es wichtig, wie das Vertrauen der Menschen in staatliche Stellen und Unternehmen ausgeprägt ist und für wie kompetent sie diese halten, mit neuen Technologien umzugehen.
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts: Gefahr für verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit und weitere Grundrechte
26.08.2020. Von Tabea Rößner, Mitglied und netzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag
Der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17.06.2020 birgt in sich eine große Gefahr für die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit und weitere Grundrechte.
Der Entwurf verfolgt nach Angaben des Ministeriums das Ziel, „den aktuellen Herausforderungen durch Terrorismus und Extremismus mit zeitgemäßen Befugnissen zum Schutz unserer Freiheit und Sicherheit“ zu begegnen. Ein zentrales Element ist die Ausweitung der Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auf die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Hinter der Quellen-TKÜ verbirgt sich die Überwachung verschlüsselter Kommunikation über Telefon, E-Mail oder Messenger-Dienste, auch zwischen Journalist:innen und deren Quellen. Hierzu wird ein Staatstrojaner eingesetzt, der meist in Form einer Software unter bewusster Ausnutzung von Sicherheitslücken in der digitalen Infrastruktur heimlich auf die Endgeräte aufgespielt wird und die Daten an die Behörden ausleitet.
Medienintermediäre mit Torwächterfunktion sollen vergleichbar dem Rundfunk reguliert werden
31.10.2019. Interview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Mitglied der Datenethikkommission
Im Juli 2018 nahm eine Datenethikkommission, die vom Innen- und dem Justizministerium eingesetzte war, ihre Arbeit auf. Zu den 16 Experten gehörte Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln. Im 240 Seiten langen Abschlussbericht definiert die Kommission einen umfassenden Regulierungsrahmen für den Umgang mit Daten und algorithmischen Systemen. So stellen die Experten die Kontrolle algorithmischer Systeme in einen Zusammenhang mit ihrem „Schädigungspotenzial“. So wurden die Algorithmen Anhand der Gefährlichkeit in fünf Risikoklassen eingeteilt und den Betreibern von Algorithmen sollen dementsprechend Pflichten auferlegt werden. Bei einem „gewissen Schädigungspotenzial“ müssen die Unternehmen eine „angemessene Risikofolgenabschätzung“ veröffentlichen. Algorithmen mit „unvertretbarem Schädigungspotenzial“ sollen auch verboten werden können. „Wenn Facebook, Google und Co. die Daten, die durch ihre Schleusen und Filter ins Netz gelangen zur Steuerung unseres Kaufverhaltens nutzen können“ erläutert Prof. Dr. Rolf Schwartmann, „dann können sie so auch politische Meinungen steuern. Ob das geschieht weiß man nicht, aber die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen.“
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Die Arbeit der Redaktionen wird durch die DSGVO nicht beeinträchtigt
10.10.2019. Von RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin / Frankfurt (Oder)
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und enthält keine medienspezifischen Regelungen. Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO verpflichten die Mit-gliedsstaaten der Europäischen Union lediglich, durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß der DSGVO mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken in Einklang zu bringen (sog. Medienprivileg). Das ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft getretene neue Bundes-datenschutzgesetz (BDSG) regelt in Deutschland zwar die den nationalen Gesetzgebern im Rah-men der Grundsätze der DSGVO von der DSGVO eingeräumten Spielräume. Mangels Regelungs-kompetenz des Bundes beinhaltet es aber keine medienspezifischen Regelungen. Dagegen ha-ben die Länder die Vorgaben des Art. 85 DSGVO im 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und in ihren Presse- bzw. Mediengesetzen sowie ihren Landesdatenschutzgesetzen mittlerweile voll-ständig umgesetzt. Diskutiert wird die Geltung der medienspezifischen Regelungen insbesonde-re für freie Mitarbeiter, Blogger und Bürgerjournalisten, die uneingeschränkte Weitergeltung des KUG sowie die Aufbewahrung von Beiträgen in Online-Archiven.
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Ist die Aufregung berechtigt? Eine erste Bilanz.
26.02.2019. Von Nadine Schön, MdB, Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Hass, Beleidigung oder Verleumdungen dürfen weder im wahren Leben, noch im Netz zu finden sein. Die Realität sah aber gerade in den sozialen Netzwerken in der Vergangenheit anders aus. Es wurde gehetzt, beleidigt und verleumdet – ohne wirklich Konsequenzen befürchten zu müssen. Die Meinungsfreiheit des Einzelnen hat aber in unserem Rechtsstaat nach dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Grenzen, etwa dann, wenn Persönlichkeitsrechte Dritter unverhältnismäßig verletzt sind. Und diese Schwelle wurde und wird teilweise noch immer zu oft überschritten. Opfer müssen sich wehren können und die Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden.
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Hamburg will Rundfunkstaatsvertrag zu einem Medienstaatsvertrag entwickeln
22.05.18 Von Dr. Peter Tschentscher (SPD), Erster Bürgermeister Hamburgs
Es ist entscheidend, dass wir eine mediale Ordnung sichern, in der redaktionelle Medien ihren festen Platz haben, um Verzerrungen durch digitale Teilöffentlichkeiten entgegenzuwirken und uns bewusst mit der Vielfalt [mehr…]
Auf die VR-Brillen setzt, wer in der Unterhaltungsindustrie Rang und Namen hat
14.11.16 von Dr. Christian-Henner Hentsch und Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln
Mit der Marktreife von massentauglichen Virtual Reality (VR)-Brillen ist die Nutzung von VR-Anwendungen jetzt Realität geworden. Seit den 1990er Jahren gibt es Anwendungen für Virtual Reality. Sie setzten sich nicht durch, weil [mehr…]
Regulierungen im öffentlichen Raum könnten Vorbild für das Internet sein
12.09.16 Beitrag von Volker Rieck, Geschäftsführer des Content-Protection-Dienstleisters FDS File Defense Service
Der Gesetzeber tut sich schwer mit Regulierungen, die das Internet betreffen. Nicht nur in Deutschland. Warum eigentlich? Für sich ändernde Regulierungen im öffentlichen Raum gibt es sehr anschauliche Beispiele. Sie könnten die Blaupause sein für Regulierungen im Internet. [mehr…]