Digitale Medien
Neufassung des MDR-Staatsvertrages auf dem Weg
06.01.2021. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Auf intensives Betreiben von Thüringen, das derzeit die Rechtsaufsicht über den MDR innehat, konnten sich die drei Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einigen, nach knapp 30 Jahren den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zu reformieren. Als erster der drei mitteldeutschen Ministerpräsidenten hat Bodo Ramelow am 22. Dezember 2020 die Neufassung des MDR-Staatsvertrages unterzeichnet. Die Vereinbarung muss von allen beteiligten Ministerpräsidenten unterschrieben und von den Landesparlamenten ratifiziert werden. Der MDR ist die einzige öffentlich-rechtliche Anstalt die über keine zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen verfügt. Über die Neufassung des Staatsvertrages gab es jahrelangen Streit zwischen den drei beteiligten Ländern vor allem über eine gerechte Verteilung der „MDR-Regionaleffekte“. Künftig sollen „die Intendantin oder der Intendant im Rahmen des Möglichen darauf hinwirken, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen.“
Digital Services Act soll Online Gatekeeper zähmen
16.12.2020. Interview mit Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM) und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA)
Die Europäische Kommission hat gestern Vorschläge für einen neuen Rechtsrahmen für digitale Dienste vorgelegt – den Digital Services Act und den Digital Markets Act. Dabei sollen mit dem Digital Services Act (DSA) sollen vor allem Fragen der Haftung und des Umgangs mit illegalen Inhalten geklärt werden, die bisher von der 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie geregelt werden. Mit dem Digital Markets Act sollen die EU Wettbewerbsregeln aktualisiert und Plattformen reguliert werden. Für Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) ist der DSA „ein wichtiges und couragiertes Vorhaben, um sinnvolle Regeln für die digitale Wirtschaft in Europa zu finden.“ Allerdings seien eine Vielzahl von Unternehmen im Netz nicht nur Wirtschaftsunternehmen und Wettbewerber. Sie seien wie Google und Facebook längst zentraler Bestandteil der europäischen Medienlandschaft. Und Medienregulierung funktioniert eben nicht nach den gleichen Logiken wie Wettbewerbspolitik. Medienrecht sei kein Wirtschaftsrecht, sondern ein Demokratie-Sicherungsrecht. Insofern könne das Projekt des DSA nur gelingen, wenn es diesen Faktor umfassend berücksichtige, erläutert Schmid.
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Medienanstalten fordern, Intermediäre und soziale Netzwerke im Konzentrationsrecht zu berücksichtigen
08.12.2020. Interview mit Siegfried Schneider, Präsident Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Soziale Netzwerke und Messengerdienste werden während der Corona-Pandemie verstärkt auch zur Information genutzt: mehr als jede/r zweite ab 14-Jährige in Deutschland (54 %) informiert sich aktuell über Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Videoplattformen oder Messengerdienste, so die Mediengewichtungsstudie der Medienanstalten. „Aufgrund dieser Entwicklungen würde es für die Medienkonzentration gefährlich, wenn beispielsweise zwei Medienhäuser zusammengehen, die sowohl Inhalte erstellen und verbreiten als auch Online-Plattform oder Intermediär sind,“ erläutert Siegfried Schneider, Präsident der BLM gegenüber medienpolitik.net. Nur eine medienübergreifende Perspektive werde dem Informationsverhalten in der vernetzten Medienwelt gerecht. Für eine solche Betrachtung des gesamten Medienmarktes hätten die Medienanstalten den MedienVielfaltsMonitor entwickelt. Die wichtigste politische Frage im Zusammenhang mit der Novellierung des Medienkonzentrationsrechts sei es zu klären, ab welchem Anteil am Gesamtmeinungsmarkt vorherrschende Meinungsmacht entstehe. Schneider fordert, dass die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) aufgelöst wird und die Konzentrationskontrolle vollständig von den Medienanstalten übernommen werden soll.
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Länder nehmen die Novellierung des Medienkonzentrationsrechts in Angriff
02.12.2020. Interview mit Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein
Der Medienstaatsvertrag, der seit 7. November in Kraft ist, hat das Medienkonzentrationsrecht augeklammert. Aufgrund von Diskrepanzen bei der Beurteilung der Gefahr, die von den neuen Informations-Geatkeepern ausgeht und fehlender Instrumente, diese mögliche Bedrohung auch messen zu können, wurde das Thema wiederholt von der Ministerpräsidentenkonferenz vertagt. In der Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag haben die Länder nun festgeschrieben, sich „für ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht einzusetzen“. Ein reformiertes Konzentrationsrecht müsse alle medienrelevanten Märkte in den Blick nehmen.“ In der Rundfunkkommission der Länder wurde dafür eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein, eingesetzt. Inzwischen fand bereits die erste Expertenanhörung statt. „Gelingen kann uns eine Einigung nur“, erklärt Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein, wenn die Länder trotz des Wunsches, auch die eigenen Interessen durchsetzen zu wollen, das oberste Ziel eines funktionierenden Medienkonzentrationsrechts – die Sicherung der Medien- und Meinungsvielfalt in einer konvergenten Medienwelt – nicht aus den Augen verlieren“. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte ein Verfahren entwickelt werden, erläutert der Staatskanzlei-Chef mit dem valide Daten zum Mediennutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger ermittelt werden könnten. Darauf aufbauend soll ein „Werkzeugkasten“ entwickelt werden, um auf die veränderten Gefahren für die Meinungsvielfalt reagieren zu können.
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Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb nimmt Stellung zur Reform des Urheberrechts
01.12.2020. Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb begleitete die Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters bereits im Hinblick auf die EU-Richtlinie. Zu dem vorliegenden Referentenentwurf hat sich das Institut nun im Rahmen einer Stellungnahme geäußert, wobei der Fokus auf dem UrhDaG (Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz) liegt. Die Projektgruppe begrüßt, dass der Referentenentwurf mit § 5 UrhDaG-E die Anwendbarkeit der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen für den Regelungsbereich des UrhDaG klarstellt, um damit möglichst viele Formen des „User Generated Content“ zu erfassen und online auf legale Weise zugänglich zu machen. Kritik äußert sie jedoch daran, dass Diensteanbieter ausschließlich für Werknutzungen zum Zweck des Pastiches einer Vergütungspflicht unterliegen sollen (§ 7 Abs. 2 UrhDaG-E). „Angesichts der Funktionslogik des UrhDaG-E und der besonderen Interessenlage zwischen Diensteanbietern, Rechteinhabern und Nutzern sowie zu erwartender Abgrenzungsprobleme sollten […] alle Nutzungen nach § 5 UrhDaG-E von den Diensteanbietern vergütet werden“, so die Stellungnahme. Auch die geplante Erleichterung von geringfügigen Nutzungen nach § 6 UrhDaG-E begrüßt die Stellungnahme im Grundsatz. Da jedoch Zweifel an der Unionsrechtskonformität der konkreten Ausgestaltung bestehen, wird angeregt, die Zielsetzung durch eine andere gesetzestechnische Lösung umzusetzen.
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Über 500 Künstler appellieren: Spielt das Urheberrecht nicht gegen uns aus!
26.11.2020. Es ist nicht alltäglich, dass sich Künstler in großer Zahl orchestriert in die aktuelle Politik einmischen. Bei der Diskussion um eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie im vergangenen Jahr waren ihre Stimmen nur sehr verhalten zu hören. Jetzt bei der Umsetzung dieser europaweiten Vereinbarung in deutsches Recht artikulieren sie ihre Interessen deutlicher. So haben sich 576 Künstler mit einem Brief an Regierungspolitiker und Bundestagsabgeordnete gewandt und darin den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Urheberrechtsreform kritisiert. So heißt es in dem Brief, dass sie auf dem einzigen nicht eingeschränkten Markt immer noch keine angemessene Vergütung für ihre Werke erhielten. „Unsere Hoffnung war, dass die Umsetzung der DSM-Richtlinie diese Situation verbessern würde.“ Die Künstler, vor allem aus dem Musikbusiness, prangern in dem Schreiben einen „Raubbau an der DSM-Richtlinie“ an und bezeichnen die Ausnahmen mit der neu geplanten Schranke des § 6 UrhDaG-E „in Teilen so hanebüchen europarechtswidrig“. Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium würden die europäische Richtlinie verwässern und die Position der Kreativen weiter schwächen. Zu den Unterzeichnern gehören Künstler wie die Berliner Philharmoniker, Herbert Grönemeyer, die Toten Hosen und Tim Bendzko.
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ZDF-Intendant sieht ARTE als Plattform für den kulturellen Diskurs in Europa
25.11.2020. Interview mit Dr. Thomas Bellut, Intendant des ZDF
ARTE gehört zu den TV-Gewinnern dieses Jahres. Lag der Sender-Marktanteil in den letzten Jahren immer um 1,1 Prozent beim Gesamtpublikum, so wurde dieser Wert im 1. Halbjahr 2020 mit 1,2 bis 1,3 Prozent überschritten, was einer Steigerung von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In Frankreich stieg der Marktanteil sogar von 2,5 Prozent auf 2,8 Prozent. Auch bei den 14- bis 49-Jährigen konnte der Sender an Akzeptanz gewinnen. Für Dr. Thomas Bellut, ZDF-Intendant und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung von ARTE Deutschland verfüge der deutsch-französische Kultursender bei der digitalen Nutzung über beste Voraussetzungen, um einen Beitrag beim Aufbau einer europäischen Öffentlichkeit leisten zu können: „Mit deutlich über einer Milliarde Videostreams pro Jahr ist ARTE schon jetzt eine starke europäische Online-Plattform.“ Es gäbe großes Potential in den Bereichen Information, Dokumentation, Geschichte und europäische Fiktion. Der Gemeinschaftssender könnte sich damit zu einer Plattform für den kulturellen Austausch, für kultivierte Information und den Diskurs in Europa weiterentwickeln. Seine deutsch-französische Gründungs-DNA müsste aber erhalten bleiben, betont Bellut.
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