Dualer Rundfunk
Die Diskussion in Sachsen-Anhalt hat auch für andere Parlamente exemplarischen Charakter
24.11.2020. Von Sabine Hadamik, Rechtsanwältin
In seinem ersten Rundfunkfinanzierungsurteil (1994) formulierte das Bundesverfassungsgericht mahnende Worte an den Gesetzgeber: „Zwar wird der Gesetzgeber zum Schutz der Rundfunkfreiheit vor außerpublizistischen Interessen Dritter in Pflicht genommen und muß jene positive Ordnung schaffen, die die Erreichung des Normziels von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet. Dessen ungeachtet bildet er aber selber eine Gefahrenquelle für die Rundfunkfreiheit, weil die Neigung zur Instrumentalisierung des Rundfunks nicht nur bei der Regierung, sondern auch bei den im Parlament vertretenen Parteien bestehen kann. Als Teil der Staatsgewalt unterliegt auch das Parlament öffentlicher Kontrolle. Da diese wesentlich von der Freiheit der Medien abhängt, darf dem Parlament über die funktionssichernden gesetzlichen Programmvorgaben hinaus ebenfalls kein Einfluss auf Inhalt und Form der Programme der Rundfunkveranstalter eingeräumt werden... Diese Grundsätze sind auch bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beachten.“
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Bundesverfassungsgericht kann die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1.1.2021 gewährleisten
23.11.2020. Von Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster
Von der Landtagsfraktion der CDU hängt es anscheinend letztendlich ab, ob der Landtag von Sachsen-Anhalt den ersten Medienänderungsstaatsvertrag über eine Anhebung des Rundfunkbeitrages ab 1. Januar 2021, und damit voraussichtlich als einziges Landesparlament, ablehnt. Ob sich die CDU-Fraktion, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, der Stimme enthält oder zusammen mit der AfD gegen das Votum ihres Ministerpräsidenten stimmt, ist sicher für die politische Debatte, nicht aber für das Abstimmungsergebnis, entscheidend: Bei einer Enthaltung der drei Koalitionsfraktion können auch die 21 Abgeordneten der AfD allein die Vereinbarung der Länder scheitern lassen. Ob damit auch die Erhöhung des Beitrages auf 18,36 Euro verhindert werden könnte, erscheint allerdings fraglich. Eine Analyse von Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster.
Deutschlandradio will unterschiedlichen Meinungen und Positionen mehr Platz geben
05.10.2020. Interview mit Stefan Raue, Intendant des Deutschlandradios
Deutschlandradio lässt die Hörerinnen und Nutzer von Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova entscheiden, welches Thema der nationale Hörfunk in seiner „Denkfabrik“ im kommenden Jahr ganz besonders in den Blick nehmen soll. Fünf Themen stehen zur Auswahl. Im Rahmen der „Denkfabrik“ werden seit vergangenem Jahr die großen Fragen der Zeit diskutiert – in freier und fairer Debatte, in innovativen Formaten und mit besonderen Kooperationspartnern. Den Auftakt machte die „Denkfabrik“ im vergangenen Jahr 2019 mit den Schwerpunktthemen: „Sind wir in guter Verfassung?“ (70 Jahre Grundgesetz) und „#ÜberMorgen“ (Klimawandel und Nachhaltigkeit). Im aktuellen Jahr diskutiert die „Denkfabrik“ das Thema „Eine Welt 2.0 – Dekolonisiert euch!“. An der Auswahl dieses Themas hatten sich vor einem Jahr etwa 17.000 Interessierte beteiligt. „Unser Auftrag ist es“, so Deutschland-Radio-Intendant Stefan Raue gegenüber medienpolitik.net, „vielfältige Meinungen darzustellen – mehrheitsfähige und andere, so dass die Bürgerinnen und Bürger sich ihre eigene Meinung bilden können.“
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Im Oktober starten weitere 16 nationale DAB-Programme
28.07.2020. Interview mit Erwin Linnenbach, Geschäftsführer der National German Radio
Ab Oktober sollen 16 weitere national verbreitete DAB-Programme starten. Antenne Deutschland hatte im Februar dieses Jahres das Leipziger Unternehmen National German Radio GmbH exklusiv mit der Platzierung der freien Übertragungskapazitäten auf der ersten und einzigen privaten nationalen DAB+ Plattform, dem sogenannten 2. DAB+ Bundesmux, beauftragt. Die internationale Interessenbekundung startete im März und steht nun kurz vor dem Abschluss. Die Antenne Deutschland GmbH & Co KG ist ein Konsortium der Absolut Digital GmbH & Co. KG und der Media Broadcast GmbH. Das Unternehmen hatte im Rahmen der Ausschreibung des Plattformbetriebes für die erste und letzte private DAB+ Plattform den Zuschlag der Landesmedienanstalten für die Veranstaltung und Verbreitung von nationalen Radioprogrammen erhalten. Schon in der ersten Phase des Netzausbaus für die nationale DAB+ Plattform von Antenne Deutschland werden Ende 2020 etwa 67 Millionen Einwohner das neue Bouquet mit 16 Programmen empfangen können.
Aufsichtsgremien der ARD fordern die Anstalten auf, selbst Reformvorschläge zu entwickeln
28.06.2020. Interview mit Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und Vorsitzender des WDR-Rundfunkrates
„Vielleicht ist die Krise die Chance, neue Formate und Ideen im Programm umzusetzen. Ich würde mir wünschen, dass wir mehr ‚funk‘ in die Programme implementieren können“, erklärt der Vorsitzende der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz in einem medienpolitik.net-Interview. In den vergangenen Monaten seien in der ARD sehr gute neue Ideen entwickelt und schnell umgesetzt worden. Diese kreative Kultur müsse ausgebaut werden, da die Potentiale offenkundig da seien. „Innovation ist nicht allein vom Geld abhängig“, betont Andreas Meyer-Lauber, der auch Vorsitzender des WDR-Rundfunkrates ist. Die ARD-Anstalten sollten selbst Vorschläge für Reformen entwickeln, fordert der ehemalige Gewerkschafter. So sollten für das Programm die Leitlinien der ARD so weiterentwickelt werden, dass abrechenbare Qualitätsmaßstäbe gesetzt werden, über deren Erfüllung die Gremien und die politische Öffentlichkeit diskutieren könnten. „Der Weg zu einer Profilierung des Angebots führt nicht so sehr über das Gesetz, sondern vor allem über die gesetzlichen Aufsichtsgremien. Kurz gesagt: Wir fordern – als Vertreter der Allgemeinheit - mehr Engagement von Seiten der Medienpolitik, und wir fördern zugleich auch mehr öffentliche Debatte über die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Systems.“
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Staatsvertrag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrages unterschrieben – jetzt hängt alles von den Länderparlamenten ab
17.06.2020. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Bundesländer haben am heutigen Mittwoch den Staatsvertrag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro unterschrieben. Damit die Erhöhung wirksam werden kann, müssen bis Ende des Jahres alle 16 Länderparlamente zustimmen. Der Änderungsstaatsvertrag soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Rundfunkbeitrag würde damit seit 2009 erstmals wieder steigen. „Mit der Unterzeichnung des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages haben wir heute einen weiteren wichtigen Schritt gemacht, um die Beitragsempfehlung der KEF umzusetzen. Damit kommen wir unseren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und stellen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter zukunftssicher auf“, erklärte die Vorsitzende der Rundfunkkommission Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
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Sachsen fordert schnelle Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
16.06.2020. Interview mit Oliver Schenk, CDU, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Chef der Sächsischen Staatskanzlei
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen am morgigen Mittwoch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag unterzeichnen, der eine Beitragserhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 17,50 Euro auf 18,36 Euro vorsieht. Die letzte Entscheidung obliegt den Länderparlamenten. Die Steigerung um 86 Cent tritt ab 1. Januar 2021 nur dann in Kraft, wenn alle zustimmen. In den vergangenen Wochen haben Parlamentarier verschiedener Fraktionen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, sowie CDU- und FDP-Politiker des Deutschen Bundestages für eine Verschiebung der Erhöhung plädiert. Sie führen vor allem sozialpolitischen Gründen wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und mangelnden Sparwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ins Feld.
Gegenüber medienpolitik.net plädiert Oliver Schenk nachdrücklich für die geplante Erhöhung: „Ein Verzicht auf eine moderate Anhebung würde daher zu einer umso erheblicheren Erhöhung des Rundfunkbeitrages beim späteren Inkrafttreten führen, da die KEF voraussichtlich eine neue Bedarfsprüfung durchführen würde. Wer jetzt gegen 18,36 Euro ist, wird bei einer Verschiebung einen deutlich höheren Beitrag bekommen.“ Gleichzeitig gelte es, so der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, die notwendige Profilschärfung des Auftrages alsbald auch staatsvertraglich umzusetzen. Hier sehe er auch die Länder in der Pflicht, ohne die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von der Notwendigkeit ihrer Mitwirkung entbinden zu wollen.
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Werte der liberalen Demokratie
15.06.2020. Von Prof. Dr. Christoph Neuberger, Freie Universität Berlin, Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
Im Mittelpunkt der Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht die Frage nach seinem Auftrag. Dafür stecken die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags einen weiten Rahmen ab, den die Anstalten autonom ausfüllen können und sollten. Das Verständnis des Auftrags, das sie dabei entwickeln, müssen sie im öffentlichen Diskurs begründen und legitimieren. Wie könnte eine überzeugende Argumentation an dieser Stelle aussehen? Wie lässt sich der Auftrag theoretisch näher bestimmen und begründen?
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Ein Abweichen vom KEF-Vorschlag aus wirtschaftlichen Gründen muss detailliert begründet und nachvollziehbar sein
08.06.2020 Interview mit Prof. Dr. Dörr, Senior-Professur an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Der Widerstand gegen eine Beitragserhöhung hält in den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt an. Der Medienausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt konnte sich am Freitag nicht auf eine Stellungnahme zur geplanten Steigerung auf 18,36 Euro einigen. Die Kritiker von CDU und Linken führen die durch die Corona-Krise verschlechterte Einkommenssituation ins Feld und bemängeln „unzureichende Sparbemühungen“ bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Eine ähnliche Situation existierte vor 15 Jahren: Mit einem Verweis auf die angespannte wirtschaftliche Lage wichen die Ministerpräsidenten für die Gebührenperiode von 2005 bis 2008 vom Vorschlag der KEF ab. Die Mindererträge der Anstalten beliefen sich auf rund 440 Millionen Euro. Dagegen klagten die öffentlich-rechtlichen Sender und erhielten vom Bundesverfassungsgericht recht. Die angebliche unangemessene finanzielle Belastung der Gebührenzahler sowie die angeführten Einsparmöglichkeiten seien nicht hinreichend konkretisiert und nachvollziehbar begründet worden, so die Karlsruher Richter. Die KEF musste bei der Prüfung der Gebührenperiode ab 2009 den Ausfall berücksichtigen. In einem medienpolitik.net-Interview schlussfolgert der Verfassungs- und Medienrechtler Prof. Dr. Dörr daraus, „dass die Abweichung vom KEF-Vorschlag hinreichend konkretisiert und nachvollziehbar begründet werden muss. Ein allgemeiner Hinweis auf die Corona-Pandemie und wirtschaftliche Schwierigkeiten reicht auf keinen Fall aus.“
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Thüringen regt „Corona-Schutzschirm" für private Rundfunkveranstalter durch höheren Anteil am Rundfunkbeitrag an
19.05.2020. Interview mit Malte Krückels, Die Linke, Staatssekretär für Medien sowie Bevollmächtigter beim Bund des Freistaats Thüringen
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow schlägt in einem Brief an seine Amtskollegen in den Ländern einen „Corona-Schutzschirm" für private Rundfunkveranstalter vor. Einerseits wird bekräftigt, dass die Länder die Erhöhung des Rundfunkbeitrages mit Wirkung zum 1. Januar 2021 auf den Weg bringen sollten. Andererseits regt Thüringen eine Soforthilfemaßnahme für die privaten Rundfunkveranstalter durch eine zeitlich begrenzte Erhöhung des sogenannten 1,8989 Prozent-Anteiles am Rundfunkbeitrag an. Dieser sollte bis Ende des Jahres auf drei Prozent erhöht werden. Die Medienanstalten hätten damit Mittel, die sie zusätzlich an Programmanbieter ausschütten könnten. „Die uns erreichenden vielfältigen Informationen des privaten Rundfunks zeigen“, erläutert Malte Krückels, Medienstaatssekretär in Thüringen, die Initiative, „die für einige Veranstalter bereits sehr kritische Situation sei, vor allem bezogen auf die technischen Übertragungskosten (rund 80 Mio. Euro pro Jahr) bei nahezu vollständigem Einbruch der Refinanzierungsmöglichkeiten durch Werbung (70 % bis teilweise 90 % der Werbebuchungen).“
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