Jugendmedienschutz
Die Länder setzen beim Jugendmedienschutz prioritär auf ein neues technisches Konzept
31.03.2022. Interview mit Oliver Schenk (CDU), Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei
Die Bundesländer wollen den Jugendmedienschutz mit einem neuen Konzept deutlich verbessern. Zum Entwurf des novellierten Jugendmedienschutzstaatsvertrags, der auf der jüngsten Sitzung der Rundfunkkommission beschlossen worden ist, soll nach Ostern eine Online-Anhörung stattfinden. Wie Olaf Schenk, Chef der Sächsischen Staatskanzlei gegenüber medienpolitik.net erläutert, sollen die Gerätehersteller verpflichtet werden, auf den Smartphones oder Tablets einen Button „Kindermodus“ zu installieren, der einfach ein- oder ausgeschaltet werden kann. Diese Einstellung soll mit den Apps auf dem Gerät interagieren. Die jetzige Regelung von 2016 sei für das digitale Zeitalter nicht mehr ausreichend, so Schenk. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag richtete sich bisher vor allem an Inhalteanbieter. Deren Jugendschutzmaßnahmen für Rundfunk und Telemedien würden jedoch nur innerhalb des jeweiligen Systems funktionierten. Deshalb würden die Länder jetzt auf eine technische Lösung setzen. Schenk beklagt in dem Interview, die „unzureichende“ Einbindung der Länder bei der jüngsten Novelle des Jugendschutzgesetzes durch den Bund. Dadurch seien wichtige Aspekte nicht geregelt worden, die aber dringend in Angriff genommen werden müssten, wie der technische Jugendmedienschutz.
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Medienanstalten prüfen Verstöße gegen den Jugendmedienschutz bei Games
22.02.2022. Interview mit Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Die Landesmedienanstalten haben bei ihrer regelmäßig durchgeführten Schwerpunktuntersuchung erstmals jugendschutzrelevante Aspekte von Online-Games breit beleuchtet. So haben sie – auch im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) – fast 400 Spiele aller Genres gesichtet und dokumentiert. Genreübergreifend wurden drei zentrale Problemfelder identifiziert: unterschiedliche Alterseinstufungen bei unterschiedlichen Stores, Kostenrisiken und die Förderung exzessiver Nutzung. Auch auf inhaltlicher Ebene wurden Verstöße entdeckt, unter anderem Pornografie und Darstellungen von Minderjährigen in unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltungen. Die Medienanstalten haben knapp 70 Spiele vertiefend geprüft. In 47 Fällen wurde ein Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) gesehen. Eine Erkenntnis der Untersuchung ist, dass sich Alterseinstufungen für dieselben Spiele zwischen den verschiedenen Plattformen unterscheiden. In vielen Fällen sind die Altersangaben auch zu niedrig. Fragen an Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz, zu den Konsequenzen, die sich aus der Untersuchung ergeben.
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Ein neues Medienkonzentrationsrecht soll auf einer Ex-Post-Kontrolle beruhen
13.01.2022. Fragen an Dirk Schrödter (CDU), Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
„Wir brauchen ein neues Medienkonzentrationsrecht, das den Anforderungen einer konvergenten Medienwelt gerecht wird. Dazu müssen wir ganz neu denken“, formuliert der Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein, Dirk Schrödter, einen seiner medienpolitischen Schwerpunkte für 2022. Ziel sei ein modernes Medienkonzentrationsrecht, das losgelöst von der bisherigen Fernsehzentrierung sowohl die heutigen als auch die zukünftigen Prozesse der Meinungsbildung so reguliere, dass die freie öffentliche und individuelle Meinungsbildung über alle derzeitigen und künftigen Mediengattungen dauerhaft sichergestellt werde. Die Länder hätten unter Federführung von Schleswig-Holstein einen alternativen Kontrollmechanismus zur Sicherung der Meinungsvielfalt entwickelt und mit Experten beraten. Danach könnte eine sogenannte „Ex-post-Kontrolle“ eingeführt werden. Bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt sich Schrödter optimistisch: Bis spätestens zum Herbst 2022 sollten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten den Staatsvertrag zur Reform des Auftrags unterzeichnen können. Den zeitlichen Horizont gebe dabei das KEF-Verfahren vor. Im Frühjahr 2023 müssten die Rundfunkanstalten ihre Bedarfe für die nächste Beitragsperiode anmelden. Bis dahin müsse der Auftrag in trockenen Tüchern sein.
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Der scheidende BLM-Präsident Siegfried Schneider zieht Bilanz und appelliert an die Politik, endlich das Medienkonzentrationsrecht zu reformieren
16.09.2021. Interview mit Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Zum Monatsende scheidet Siegfried Schneider als Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien altersbedingt aus dieser Funktion aus. Der geborene Bayer hat nie ein Hehl daraus gemacht, dass er die Aufgabe der Landesmedienanstalt nicht nur in der Kontrolle und Unterstützung des privaten Rundfunks sieht, sondern generell in der Medienförderung des Freistaates. Verschiedene Ideen und Konzepte haben dazu beigetragen, dass Bayern heute zu den innovativsten Medienstandorten Deutschlands zählt. In kaum einem anderen Bundesland sind die verschiedenen Förderinstitutionen so effektiv verzahnt. Sowohl als Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten als auch in den verschiedenen medienpolitischen Gremien, hat sich der ehemalige Staatsminister für Unterricht und Kultus für die Sicherung der Medienvielfalt und eine bessere Medienkompetenz bei Jugendlichen stark gemacht. Der MedienVielfaltsMonitor sowie die Mediengewichtungsstudie, die die Machtverhältnisse auf dem Meinungsmarkt gattungsübergreifend erfassen und so für Transparenz sorgen, sind so auf sein Drängen hin, entstanden. Auch für ein modernes Medienkonzentrationsrecht setzt Schneider hartnäckig ein. In einem ausführlichen Interview mit medienpolitik.net, thematisiert der scheidende BLM-Präsident die Herausforderungen für die Medienpolitik, angesichts einer sich „revolutionär“ wandelnden Medienlandschaft.
Neues Jugendschutzgesetz verpasst Chance für kohärente Regulierung
29.03.2021. Von Tim Steinhauer, VAUNET, Senior Referent für Medienverantwortung und Programm
Im Juni 2016 bestand in der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz Konsens, dass der gesetzliche Jugendmedienschutz mit materiell kohärenten Regelungen an die konvergente Medienrealität angepasst werden müsse. Knapp fünf Jahre später hat nun der Bundestag am 5. März 2021 eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Mit großer Betroffenheit, auch im wahrsten Sinne des Wortes, muss der VAUNET konstatieren, dass im Ergebnis kein kohärentes Jugendmedienschutzsystem geschaffen wurde, bei dem die Regelungen von Bund und Ländern effektiv und ohne Reibungsverluste ineinandergreifen. Im Gegenteil: Mit dem neuen Jugendschutzgesetz entsteht für journalistisch-redaktionelle Onlinemedien eine ineffiziente Doppelregulierung: Das Bundesgesetz sieht nun wie der Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder inhaltsbezogene Regelungen vor, die der Inhalteregulierung von Onlinemedien dienen sollen.