Kreativwirtschaft
Nächster KEF-Bericht im Herbst berücksichtigt die Auswirkungen der Corona-Pandemie
14.01.2021. Interview mit Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Bereits in diesem Herbst wird der Entwurf des nächsten Berichts der KEF erwartet, der dann Anfang 2022 veröffentlicht wird. In einem Interview mit medienpolitik.net, erläutert KEF-Vorsitzender Dr. Fischer-Heildberger, dass im 23. Bericht alle relevanten Daten aus den zurückliegenden Jahren berücksichtigt würden, besonders 2019 und 2020. Wichtig werde dabei vor allem die wirtschaftliche Entwicklung sein, weil davon z.B. bei steigender Arbeitslosigkeit zunehmende Befreiungen von der Beitragspflicht und damit geringere Einnahmen der Anstalten abhängen können.
Die Kommission berichtet den Landesregierungen alle zwei Jahre über die Finanzlage der Rundfunkanstalten. Dabei legt sie in der Regel abwechselnd einen Beitragsbericht mit Empfehlungen zur Beitragshöhe oder einen sogenannten Zwischenbericht vor. Auch der Zwischenbericht kann zu einer Beitragsempfehlung führen. Aufgrund der Verfassungsklage der öffentlich-rechtlichen Anstalten wegen der fehlenden Zustimmung in Sachsen-Anhalt zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages, kann der Bericht der KEF durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts beeinflusst werden, wenn die Urteilsverkündung rechtzeitig erfolgen und der Klage recht gegeben werden sollte.
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Neufassung des MDR-Staatsvertrages auf dem Weg
06.01.2021. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Auf intensives Betreiben von Thüringen, das derzeit die Rechtsaufsicht über den MDR innehat, konnten sich die drei Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einigen, nach knapp 30 Jahren den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zu reformieren. Als erster der drei mitteldeutschen Ministerpräsidenten hat Bodo Ramelow am 22. Dezember 2020 die Neufassung des MDR-Staatsvertrages unterzeichnet. Die Vereinbarung muss von allen beteiligten Ministerpräsidenten unterschrieben und von den Landesparlamenten ratifiziert werden. Der MDR ist die einzige öffentlich-rechtliche Anstalt die über keine zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen verfügt. Über die Neufassung des Staatsvertrages gab es jahrelangen Streit zwischen den drei beteiligten Ländern vor allem über eine gerechte Verteilung der „MDR-Regionaleffekte“. Künftig sollen „die Intendantin oder der Intendant im Rahmen des Möglichen darauf hinwirken, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen.“
Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski, hat maßgeblichen Anteil am Zustandekommen des Hilfsfonds für Produzenten
04.01.2021. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Seit heute können Produzenten Hilfen aus dem von den Ländern und TV-Sendern aufgesetzten Ausfallfonds II für TV- und Streamingproduktionen beantragen. Rückwirkend zum 1. November 2020 erhalten Produktionsunternehmen für den Zeitraum der Dreharbeiten eine finanzielle Unterstützung durch diesen Fonds, wenn sie aufgrund einer Corona-bedingten Produktionsstörung einen finanziellen Schaden erleiden und eine übliche Versicherung keine Absicherung gewährt. Am 17. Dezember hatte die Staatskanzlei in NRW über diese Vereinbarung informiert und die Richtlinie veröffentlich. Die monatelangen Verhandlungen sind so letztendlich für die Filmwirtschaft zu einem positiven Abschluss gekommen. Bereits am 11. September war der Ausfallfonds I über 50 Millionen Euro des Bundes gestartet, der aber nur Kinoproduktionen und High-End-Serien im Blick hat. Der TV-Fonds soll endlich auch die etwa 80 Prozent des Produktionsvolumens der deutschen Filmwirtschaft insgesamt absichern. Damit stehen der Filmwirtschaft Hilfsinstrumente zur Verfügung, über die keine andere der Corona-gepeinigten Kulturbranchen verfügt.
Zeit für ein neues öffentlich-rechtliches Produktions- und Verwertungsmodell
18.12.2020. Von Thorolf Lipp, Dokumentarfilmer, Inhaber der Arcadia Filmproduktion, Vorstandsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok)
Das bestehende öffentlich-rechtliche System ist in seiner Gesamtheit nicht schnell genug reformierbar, um den dringenden Erfordernissen unserer unter Stress stehenden Demokratie gerecht zu werden. Hunderte Beiträge im Feuilleton, ein nicht unerheblicher Teil der Bürger*innen, aber auch diverse wissenschaftliche Gutachten monieren seit Jahren, dass die ö/r Anstalten in vielen Bereichen den vom Gesetzgeber vorgesehenen Funktionsauftrag nicht adäquat erfüllen (zuletzt z.B. BMF 2014; Wolf 2019../../../Users/Thorolf/AppData/Local/Temp/161007-gutachten-doerr-holznagel-picot-100-1.pdf; Gersdorf 2019). Der Umgang der Anstalten mit den Ressourcen ist in vielerlei Hinsicht kritikabel. Diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichtes mit Aufforderung zu Korrekturen (z.B. 2007; 2014; 2018) sind weitgehend folgenlos verhallt. Auch das Grimme Institut konstatiert eine Flut von „Immer mehr vom immer Gleichen“ und rügt regelmäßig den nivellierenden Einfluss der Redaktionen auf das Programm. Reformen des Gesamtapparates sind dringend nötig, werden aber seit 2016 weitgehend ergebnislos in einer Arbeitsgruppe verschleppt.
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Um mehr Öffentlichkeit herzustellen, muss die Entwicklung als Plattform vorangetrieben werden
17.12.2020. Von Tabea Rößner, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz
Kostbare Zeit ist vergangen, seit die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) vor fünf Jahren einen Anstieg des Rundfunkbeitrags auf über 20 Euro prognostizierte. Die daraufhin von der Rundfunkkommission der Länder eingerichtete AG zu Auftrag und Struktur brachte keine Reform zustande. Stattdessen wurden Einsparungen bei den Sendeanstalten eingefordert. Die Sender haben Vorschläge gemacht und Einsparungen vorgenommen, die bereits heute im Programm deutlich spürbar sind. Bereits jetzt bemängeln Rundfunkteilnehmende immer wieder, dass es zu viele Wiederholungen gebe und in manchen Hörfunkprogrammen der Wortanteil auf ein Minimum reduziert sei. Gleichzeitig soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich ins Digitale entwickeln. Es werden ihm also immer neue Aufgaben zugewiesen, aber Altprogramme werden nicht auf ihre Notwendigkeit geprüft. Und letztlich geht es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer auch um Standortpolitik, denn die Ministerpräsident*innen wollen die Berichterstattung vor Ort und Einrichtungen des Rundfunks in ihren Bundesländern.
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Studie zur Sicherung der Medienvielfalt in Deutschland und Europa
15.12.2020. Medienpolitik liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. In der Rundfunkkommission gestalten sie den rechtlichen Rahmen für die Medien in Deutschland in sogenannten "Staatsverträgen". 2020 haben sich die 16 Bundesländer auf den Medienstaatsvertrag geeinigt, der viele der neuen Herausforderungen in der Medienlandschaft angeht: Es gibt neue Medienanbieter und es gibt neue Gatekeeper für Medieninhalte: Smart-TVs, Smart-Speaker oder Unternehmen wie Facebook, Google oder Twitch sind zu wichtigen Vertriebsplattformen geworden. Die Regulierung dieser „Online-Welt“ erfordert einen kohärenten Rechtsrahmen. Das Ziel von Kohärenz und Konsistenz wirft schwierige Fragen auf, insbesondere wie europäische Regulierung eines digitalen Binnenmarkts mit der Kompetenz der Mitgliedstaaten in Einklang gebracht werden kann, um den Medienpluralismus und die Besonderheiten des Mediensektors sicherzustellen. Diese Fragen untersuchen Prof. Dr. Mark D. Cole, Dr. Jörg Ukrow und Christina Etteldorf vom Institut für Europäisches Medienrecht in ihrer von den Bundesländern in Auftrag gegebenen aktuellen Studie "Zur Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Mediensektor". Ihre Erkenntnisse werden in den bevorstehenden Diskussionen auf nationaler und europäischer Ebene wegweisend sein, um den Medienpluralismus in Deutschland und in Europa sicherzustellen.
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Für Kinobetreiber ist die Aufrüstung der Streaming-Plattformen eine Gefahr
10.12.2020. Interview mit Gabriel Mohr, globaler Leiter des Medien Competence Center, Arthur D. Little
Wegen geschlossener Kinos in vielen Ländern wurden und werden Filmstarts verschoben. So will Warner Bros. den Film „Wonder Woman 1984“ Weihnachten als Stream veröffentlichen. „Wonder Woman“ bleibt nicht der einzige Film, der über die eigene VoD-Plattform HBO Max zu sehen ist: 2021 werden alle Filme von Warner Bros. gleichzeitig im Kino und als Stream präsentiert. Das Studio plant für das nächste Jahr 17 Filme, darunter „Matrix 4“, „Dune“, „The Suicide Squad“ und „Godzilla vs. Kong“. Das Ringen zwischen den großen Produktionsunternehmen und den Kinobetreibern geht damit in eine weitere – wohlmöglich entscheidende Runde. Bereits in den vergangenen Monaten war es zu Streitigkeiten zwischen den Kinoketten und großen Medienhäusern gekommen. „Für Kinobetreiber – gerade in der aktuellen Situation – ist das Ringen der Streamingdienste eine massive Gefahr“, analysiert Gabriel Mohr, Medienexperte von Arthur D. Little. Die Lage sei für die Kinos bedrohlich. Das Angebot der großen Streamingplattformen werde sicherlich die Bereitschaft senken, für mittelklassige Filme ins Kino zu gehen. Bei den großen Blockbustern sei dies anders. Kinos brauchten neue Konzepte, diese Filme auch zu vermarkten.
Ob das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu mehr Geld verhilft, ist nicht sicher
09.12.2020. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Jetzt ging es schneller als erwartet: Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt, hat gestern in einem Schreiben an die Landtagspräsidentin für die Landesregierung den Entwurf des Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zurückgenommen. Damit wurde zur Gewissheit, was sich seit spätestens März andeutete: Erstmals scheitert eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages trotz eines einstimmig paraphierten Staatsvertrages. Mit dieser Entscheidung des Ministerpräsidenten hat sich die CDU-Fraktion des sächsisch-anhaltinischen Landtages durchgesetzt. In einer Beschlussempfehlung für den Medienausschuss hatte sie am 30. November gefordert, dass die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag zurückziehen solle. Die Fraktionsvorsitzenden der drei Regierungsparteien, heißt es in der Pressemeldung der Staatskanzlei, hätten zum Ausdruck gebracht, dass in die weiteren Überlegungen der Länder die Folgen der Corona-Pandemie für Rundfunkanstalten und Beitragszahler einbezogen werden sollten. Damit wird es ab 1. Januar 2021 keine Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent geben. Der bisherige Beitrag von 17,50 Euro bleibt weiterbestehen. Wie erwartet, haben die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio Verfassungsklagen angekündigt. Wird es doch noch zur geplanten Beitragserhöhung kommen?
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Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb nimmt Stellung zur Reform des Urheberrechts
01.12.2020. Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb begleitete die Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters bereits im Hinblick auf die EU-Richtlinie. Zu dem vorliegenden Referentenentwurf hat sich das Institut nun im Rahmen einer Stellungnahme geäußert, wobei der Fokus auf dem UrhDaG (Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz) liegt. Die Projektgruppe begrüßt, dass der Referentenentwurf mit § 5 UrhDaG-E die Anwendbarkeit der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen für den Regelungsbereich des UrhDaG klarstellt, um damit möglichst viele Formen des „User Generated Content“ zu erfassen und online auf legale Weise zugänglich zu machen. Kritik äußert sie jedoch daran, dass Diensteanbieter ausschließlich für Werknutzungen zum Zweck des Pastiches einer Vergütungspflicht unterliegen sollen (§ 7 Abs. 2 UrhDaG-E). „Angesichts der Funktionslogik des UrhDaG-E und der besonderen Interessenlage zwischen Diensteanbietern, Rechteinhabern und Nutzern sowie zu erwartender Abgrenzungsprobleme sollten […] alle Nutzungen nach § 5 UrhDaG-E von den Diensteanbietern vergütet werden“, so die Stellungnahme. Auch die geplante Erleichterung von geringfügigen Nutzungen nach § 6 UrhDaG-E begrüßt die Stellungnahme im Grundsatz. Da jedoch Zweifel an der Unionsrechtskonformität der konkreten Ausgestaltung bestehen, wird angeregt, die Zielsetzung durch eine andere gesetzestechnische Lösung umzusetzen.
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Über 500 Künstler appellieren: Spielt das Urheberrecht nicht gegen uns aus!
26.11.2020. Es ist nicht alltäglich, dass sich Künstler in großer Zahl orchestriert in die aktuelle Politik einmischen. Bei der Diskussion um eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie im vergangenen Jahr waren ihre Stimmen nur sehr verhalten zu hören. Jetzt bei der Umsetzung dieser europaweiten Vereinbarung in deutsches Recht artikulieren sie ihre Interessen deutlicher. So haben sich 576 Künstler mit einem Brief an Regierungspolitiker und Bundestagsabgeordnete gewandt und darin den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Urheberrechtsreform kritisiert. So heißt es in dem Brief, dass sie auf dem einzigen nicht eingeschränkten Markt immer noch keine angemessene Vergütung für ihre Werke erhielten. „Unsere Hoffnung war, dass die Umsetzung der DSM-Richtlinie diese Situation verbessern würde.“ Die Künstler, vor allem aus dem Musikbusiness, prangern in dem Schreiben einen „Raubbau an der DSM-Richtlinie“ an und bezeichnen die Ausnahmen mit der neu geplanten Schranke des § 6 UrhDaG-E „in Teilen so hanebüchen europarechtswidrig“. Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium würden die europäische Richtlinie verwässern und die Position der Kreativen weiter schwächen. Zu den Unterzeichnern gehören Künstler wie die Berliner Philharmoniker, Herbert Grönemeyer, die Toten Hosen und Tim Bendzko.
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