Leistungsschutzrecht
Google ist mit News Showcase über Nacht zum größten Medienanbieter der Welt geworden. 20 deutsche Verlage haben dem Konzern dazu verholfen.
02.11.2020. Von Oliver Schmidt, Head of Content Strategy bei der VG Media
Wenn kommende Generationen von Journalisten, Politikern und Soziologen sich fragen, wann eigentlich alles so schrecklich schiefzugehen begann, sollten sie sich den 1. Oktober 2020 genau ansehen. An diesem Tag kündigte Google an, Verlagen eine Milliarde Dollar an „Lizenzzahlungen“ leisten zu wollen. Eine Zäsur, hatte sich Google doch bisher strikt geweigert, Verlagen Geld für die Nutzung von deren Inhalten in der Suchmaschine zu zahlen. Jetzt aber ist Google bereit, für die symbolträchtige Milliarde Content einzukaufen – nichts anderes heißt „Lizenzzahlung“ –, um ihn im eigenen Produkt Google News in voller Länge verwenden zu dürfen.
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Referentenentwurf zur Novellierung des Urheberrechts ist für die Urheber unbefriedigend
21.10.2020. Von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht
Die Initiative Urheberrecht sieht wesentliche positive Neuregelungen im jüngst veröffentlichten Referentenwurf des BMJV zur Umsetzung der DSM-Richtlinie, fordert jedoch eine eindeutige Haltung der Bundesregierung. Einige Vorschläge würden sogar zu einer Verschlechterung der aktuellen Rechtslage für Urheber und ausübende Künstler führen. Die DSM-Richtlinie (Digital Single Market) der EU enthält Vorgaben zur Neugestaltung der Rechtslage wie im Falle der Nutzung von geschützten Werken auf kommerziellen Plattformen, zur Verlegerbeteiligung und zur fairen Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler. Die Initiative Urheberrecht hat die Richtlinie im vergangenen Jahr sehr begrüßt. Der Referentenentwurf greift diese Ansätze auf und ist bemüht, die rechtliche und materielle Position der professionellen Kreativen zu stärken. Gleichzeitig versucht er, die im Diskussionsprozess der Richtlinie provozierten Konflikte zwischen Internetnutzern / Uploadern und Urheber und ausübenden Künstler sowie Rechteinhabern zu entschärfen. Das Ergebnis ist allerdings zurzeit noch unbefriedigend. Besonders bedauerlich ist, dass innerhalb der Bundesregierung immer noch kein Konsens über die wesentlichen Formulierungen zur Verbesserung der Situation für Urheber erzielt werden konnte.
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Verlage sollten mit „dauerhaft geringerer oder gar keiner Mehrwertsteuer“ unterstützt werden
16.09.2020. Von Dr. Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE
Wir leben in unübersichtlichen und unberechenbaren Zeiten. Die Weltordnung scheint sich aufzulösen. Europa und Amerika entfremden sich. China greift nach der globalen Vormacht. Russland agiert immer ruchloser. Islamisten stürmen die offene Gesellschaft. Populisten sind von London bis Budapest auf dem Vormarsch. Künstliche Intelligenz könnte die Menschen zu Dienern der Algorithmen machen. Ein Virus versetzt die Welt in den Ausnahmezustand und zeitweise in Stillstand. Und die Feuer von Kalifornien verdunkeln den Himmel über Berlin.
Gründlich recherchierte, wahrheitsgemäße Informationen werden in unübersichtlichen und unberechenbaren Zeiten immer wichtiger – das ist eine historische Chance für den Journalismus. Doch währenddessen wandelt sich unser Geschäftsmodell von einem analogen zu einem digitalen. Eine Transformation, die viele Verlage auch vor existenzielle Fragen stellt.
Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf der Reform des Urheberrechts veröffentlicht
13.08.2020. Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat die Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts auf seiner Webseite veröffentlicht. Diverse Akteure aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Recht nutzten die Möglichkeit, sich an der Diskussion zu beteiligen und ihre Ansichten zur geplanten Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie zu veröffentlichen. Der Entwurf stieß dabei wie zu erwarten auf ein geteiltes Echo, welches hier auszugsweise wiedergegeben werden soll. Hier ein Überblick des Instituts für Urheber- und Medienrecht München.
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Die Umsetzung der DSM – Richtlinie: zum Schaden oder zum Nutzen der Urheber?
14.07.2020. Von Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht
Die Initiative Urheberrecht hat sich schon vor der Vorlage des Entwurfs der DSM – Richtlinie im September 2016 für eine Reform des Haftungsregimes für Diensteanbieter für das Teilen von Online – Inhalten (im Folgenden: Diensteanbieter) eingesetzt und gefordert, die Haftungsfreistellung der Digital – Services-Richtlinie aus dem Jahr 2000 im Sinne eines Paradigmenwechsels zu beenden. Problematisch wurde insbesondere empfunden, dass die uploadenden Nutzer, die zur Vervollständigung ihrer öffentlich zugänglich gemachten Äußerungen geschützte Werke ganz oder teilweise verwendeten, ganz weitgehend, aber meist ohne Rechtsverletzungsbewusstsein in fremde Rechte eingriffen, wenn sie Werke oder Werkteile in unveränderter Form bzw. in technisch neuartiger Form verändert als Memes, Pastiches oder ähnliche Produktionen einfügten. Traten die Rechtsinhaber ihnen entgegen, entstand notwendigerweise ein scheinbarer, aber gesellschaftlich relevanter Konflikt zwischen zwei Grundrechtspositionen: dem Eigentumsgrundrecht der Urheber und der Nutzung der Meinungsäußerungsfreiheit der Nutzer.
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Der seltsame Entwurf des BMJV zur Umsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger nach Art. 15 der DSM-Richtlinie
19.02.2020. Von Dr. Joachim Jobi. Leiter Politik der VG Media
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 15. Januar 2020 einen sogenannten „Diskussionsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkt“ vorgelegt. Unter diesem etwas sperrigen Titel werden neben Regelungen zu Text and Data Mining auch die Verlegerbeteiligung und das Leistungsschutzrecht für Presseverleger adressiert. Auf die vorgeschlagenen Regeln zum Presseleistungsschutzrecht soll hier eingegangen werden. Grundsätzlich geschützt und damit zu lizenzieren sind nach dem Leistungsschutzrecht alle Inhalte der Pressepublikation, es sei denn, es werden nur „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge einer Presseveröffentlichung“ genutzt. Das entspricht zunächst den Vorgaben des Art. 15 der DSM-Richtlinie, die sich auch so in § 87g Abs. 2 DiskE des BMJV wiederfinden. Was dann aber im dritten Absatz desselben Paragraphen folgt, sind eigene Weitungen und Formulierungen, die keine Grundlage in Art. 15 der DSM-Richtlinie haben.
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Urheberrechtskonferenz: Forderung nach fairer Aufteilung der Vergütungen zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verlagen und Produzenten andererseits
12.11.2019. Von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht
Urheber und Künstler wollen das Internet und die Plattformen als Transportmedium für Kunstwerke aller Art, nutzen, es ist die Basis ihrer Kommunikation mit den Usern, den Fans, das beste Mittel zur Verbreitung ihrer Werke. In seinem jetzigen rechtlichen Zustand ist es allerdings auch eine große Herausforderung: bewährte Geschäftsmodelle brechen zusammen, neue entwickeln sich unter den Bedingungen des Raubtierkapitalismus – ich erinnere nur an ein gerade erschienenes Gespräch in der FAZ vom 8. November 2019 zu manchen Praktiken bei Facebook unter dem Titel „Die Märkte sollen nicht die menschliche Zukunft verkaufen“. Wir sind hier noch weit entfernt von den geregelten Verhältnissen in der analogen Vergangenheit, in der nicht nur für demokratische Binnenstrukturen in der Medienwirtschaft Sorge getragen wird sondern - mehr oder weniger effizient – auch dafür, dass die professionellen Kreativen von ihrer Arbeit, von der Nutzung ihrer Werke durch die Öffentlichkeit und private Nutzer angemessen leben können, was uns in der Initiative Urheberrecht naturgemäß ganz besonders interessiert.
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Warum die Bundesregierung das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schnell umsetzen sollte
13.09.2019. Von Dr. Joachim Jobi, Leiter Politik, VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern mbH
Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Rechtsstreit der VG Media gegen die Google LLC Recht gesprochen. Damit kommt ein seit 2014 laufender Rechtsstreit zu einem nur vorläufigen Ende. Denn Gegenstand der Entscheidung des EuGH ist nicht die Frage, ob die von der VG Media geltend gemachten Ansprüche der deutschen Presseverleger gegen Google begründet sind – dies hatte das Landgericht Berlin bereits in seinem Vorlagebeschluss 2017 teilweise anerkannt. In dem Rechtsstreit ging es vielmehr um die formale Frage, ob das deutsche Presseleistungsschutzrecht (§§ 87 f ff UrhG) der Europäischen Kommission gegenüber hätte notifiziert werden müssen. Entgegen der Einschätzung von Bundesregierung, Europäischer Kommission und anderer EU-Mitgliedstaaten hatte Google dies im Verfahren behauptet. Der EuGH ist nun dieser Auffassung gefolgt. Die Entscheidung ist vor allem aus einem wichtigen Grund problematisch. Der europäische Gesetzgeber hat inzwischen im April 2019 nämlich ein eigenes Leistungsschutzrecht beschlossen, das inhaltlich über die deutsche Regelung noch hinausgeht. Mit der Folge, dass das nun vorliegende Urteil des EuGH sachlich überholt ist. Und es ist sehr gewagt anzunehmen, die §§ 87 f ff UrhG würden entgegen der klar formulierten Absicht des Gesetzgebers Vorgaben für das technische Ausspielen von Diensten wie Google News oder Search machen.
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Initiative Urheberrecht erwartet bei Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie guten Willen auf allen Seiten für eine faire Lösung im Interesse der Urheber
11.09.2019. Von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht
Nach Auffassung der Initiative Urheberrecht muss bei der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie der EU die „Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt in Europa“ vom 6.5.2015 zu Grunde gelegt werden. Dort heißt es nämlich: „Das Urheberrecht ist die Grundlage für Europas Kulturindustrie und Kreativität“ und daraus folgt die Absicht der Kommission, „Maßnahmen zur Sicherung einer gerechten Vergütung für Urheber zu ergreifen“.
Dieses Ziel verfolgt auch die Bundesregierung in ihrer Protokollerklärung zur Verabschiedung der Richtlinie im Rat. In deren Ziff. 3 wird ausgeführt: „Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Künstlerinnen und Künstler, die Urheberinnen und Urheber, letztlich alle Kreative“ und, so im Folgenden, „die Durchsetzung der angemessenen Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler, deren Werke und Leistungen im Netz genutzt werden.“
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