Musikwirtschaft
Medienstaatssekretär Thüringens plädiert für Auftragsreduzierung, um mögliche Beitragserhöhung abzuwenden
17.01.2023. Fragen an Malte Krückels (Die Linke), Medienstaatssekretär in Thüringen
Malte Krückels, Medienstaatssekretär in Thüringen, warnt vor einer möglichen Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab 2025: „Falls die Länder sich nicht auf eine spürbare Modifizierung des Auftrags – oder vielmehr der vielen Aufträge – der Rundfunkanstalten einigen können, wird die KEF weitere Erhöhungen des Rundfunkbeitrags empfehlen“, sagt er. Die Länder müssten sich bei der Auftragsdefinition gut überlegen, ob ein modifiziertes „Weiter so“ noch trage oder ob Aufträge gestrichen, zusammengefasst oder Aufwendungen in bestimmten Bereichen gedeckelt werden sollten. Die Länder müssten „einfordern“, dass der mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag eingeschränkte Unterhaltungsauftrag von den Anstalten eingehalten werde, damit das Programm der Öffentlich-Rechtlichen nicht „im Seichten“ ertrinke. Um kurzfristig etwas gegen drohende Beitragssteigerungen zu beschließen, sollten die Ausgaben für die Sportrechte gesetzlich um 50 Prozent dessen, was in dieser Beitragsperiode von ARD und ZDF aufgewendet worden sei, gedeckelt werden. Mit den Antworten Malte Krückels beschließt medienpolitik.net die Veröffentlichung der Antworten der für Medienpolitik Verantwortlichen in allen 16 Bundesländern nach den medienpolitischen Schwerpunkten 2023. In der Klausurtagung der Rundfunkkommission am 19. Und 20. Januar werden viele der hier publizierten Überlegungen und Forderungen eine wichtige Rolle spielen.
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VAUNET kritisiert Entwurf des Medienstaatsvertrages als zu „unbestimmt“ / Musikindustrie fordert von der Politik, die Branche „ernst zu nehmen“
26.01.2022. Fragen an Daniela Beaujean, Geschäftsführerin sowie Frank Giersberg, Geschäftsführer, VAUNET und Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer BVMI
„Die privaten audiovisuellen Medien leisten seit vielen Jahren einen unerlässlichen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und werden das auch künftig tun“, so der VAUNET zu den Schwerpunkten für 2022. Die große politische Herausforderung dieses Jahres werde es sein, die Grundlagen für die Finanzierung und Ausgestaltung der Geschäftsmodelle über alle Regulierungsinitiativen hinweg zu sichern und zu stärken. Mit dem Entwurf der Auftragsnovelle würden Länder nichts weniger „als eine Reform des gesamten Mediensystems“ diskutieren, in dem beide Säulen von „Trusted Media“ gestärkt werden müssten. Der VAUNET sieht im aktuellen Diskussionsentwurf durchaus positive Ansätze, aber insgesamt sei er immer noch zu unbestimmt, um konkret definierte und planbare Auftragsnormen hervorzubringen.
Der Staat allein werde die von der Pandemie zum Teil massiv geschädigten Kulturbereiche nicht dauerhaft auf Basis von Steuermitteln aufrechterhalten können, so Dr. Florian Drücke im Namen der Musikindustrie. Hier werde es ohne die Kreativwirtschaft als Partner der Kreativen und insofern als wesentlicher Teil der Infrastruktur für Kulturschaffende, nicht gehen, im Gegenteil: „Entsprechend sollte und muss die Branche mit ihren spezifischen Bedürfnissen ernst genommen und berücksichtigt werden.“
10.11.2021. Neue Bundesregierung muss Rahmenbedingungen der Film- und Fernsehwirtschaft verbessern
Im Mai dieses Jahres hatte der Deutsche Bundestag als Übergangsgesetz mit einer Laufzeit von nur zwei Jahren die kleine Novelle des Filmförderungsgesetzes verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Eine große Reform soll ab 2024 folgen. Viele Branchenverbände erwarten vor allem grundlegende Veränderungen bei der Filmförderung. Dazu gehört auch der Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen (VTFF). Weniger Bürokratie, bessere Rahmenbedingungen, mehr gezielte Förderung statt dem unseligen Gießkannenprinzip – mit einem Positionspapier zur Reformierung der Filmförderung des Bundes geht der VTFF in die Offensive. Der Verband fordert von der neuen Bundesregierung nichts weniger als eine grundlegende Reform der bisherigen Filmförderung, die durch eine historisch gewachsene Vielzahl von Fördertöpfen und ein in die Jahre gekommenes rechtliches Regelwerk gekennzeichnet sei. Diese weitreichende Überarbeitung sei dringend geboten, wenn Deutschland im Digitalzeitalter als Filmproduktionsstandort künftig noch eine international wahrnehmbare Rolle spielen will.
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Ausübende Künstler und Urheber fordern, eine Nutzung ihrer Werke untersagen zu können
22.04.2021. Interview mit Nina George, Schriftstellerin und Journalistin und Matthias Hornschuh, Komponist
Der Deutsche Bundestag diskutiert gegenwärtig die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht. Bei der Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Thema „Änderungen im Urheberrecht“ forderte Professor Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht eine weitere Stärkung der Positionen der Kreativen im Gesetzestext: „Die Urheber erwarteten, dass die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten der „Uploader“ für deren private Nutzungen nicht nur sämtlich, sofern sie nicht auf vertraglicher Grundlage ermöglicht werden, angemessen vergütet werden, sondern ausschließlich im Rahmen der erforderlichen und gebotenen Grundrechtsabwägungen gewährt werden.“ Die Richtlinie muss zum 7.Juni.2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Anlässlich des morgigen Welttags des Buches und des Urheberrechts und des Welttags des Geistigen Eigentums am 26.April sprechen wir mit Nina George, Schriftstellerin, und Matthias Hornschuh, Komponist, die sich in der Initiative Urheberrecht, die über ihre knapp 40 Organisationen rund 140.000 Urheber und ausübende Künstler vertritt, engagieren.
Die Sicherung der Medien- und Meinungsvielfalt gehört zu den medienpolitischen Schwerpunkten für 2021
11.01.2021 Fragen an Theresa Schopper, Staatsministerin für die politische Koordination im Staatsministerium Baden-Württembergs und Dr. Florian Herrmann, Medienminister in Bayern
Medienpolitik.net hat die für Medienpolitik zuständigen Minister, Senatoren und Staatssekretäre aller 16 Staats- und Senatskanzleien nach den medienpolitischen Schwerpunkten für dieses Jahr befragt. In den nächsten Tagen veröffentlichen wir alle Antworten in unserem Blog. Den Anfang machen - alphabetisch geordnet - Baden-Württemberg und Bayern:
1. Wo liegen die medienpolitischen Themen und Schwerpunkte für 2021?
2. Während der Corona-Pandemie hat sich die Mediennutzung teilweise verändert. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Medienpolitik der Länder?
Theresa Schopper, im Staatsministerium Baden-Württembergs für Medienpolitik verantwortlich, ist es besonders wichtig, „dass wir mit der politischen Aufgabe der Länder, weitere Reformen zu Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu erarbeiten und zu beschließen, vorankommen. Das dürfte bei der notwenigen Verständigung unter allen 16 Ländern nicht ganz einfach werden, das darf uns aber keinesfalls daran hindern, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig fortzuentwickeln.“
Für Bayern steht das Jahr 2021 medienpolitisch unter der Überschrift: Medien- und Meinungsvielfalt sichern. Vor diesem Hintergrund werde sich die Medienpolitik weiterhin mit einer angemessenen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigen. Auch „Ein zukunftsfester, auf die Kernaufgaben fokussierter öffentlich-rechtlicher Rundfunkauftrag sollte deshalb im Mittelpunkt der Arbeiten der Rundfunkkommission in 2021 stehen“, so Dr. Florian Herrmann, Medienminister in Bayern.
Über 500 Künstler appellieren: Spielt das Urheberrecht nicht gegen uns aus!
26.11.2020. Es ist nicht alltäglich, dass sich Künstler in großer Zahl orchestriert in die aktuelle Politik einmischen. Bei der Diskussion um eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie im vergangenen Jahr waren ihre Stimmen nur sehr verhalten zu hören. Jetzt bei der Umsetzung dieser europaweiten Vereinbarung in deutsches Recht artikulieren sie ihre Interessen deutlicher. So haben sich 576 Künstler mit einem Brief an Regierungspolitiker und Bundestagsabgeordnete gewandt und darin den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Urheberrechtsreform kritisiert. So heißt es in dem Brief, dass sie auf dem einzigen nicht eingeschränkten Markt immer noch keine angemessene Vergütung für ihre Werke erhielten. „Unsere Hoffnung war, dass die Umsetzung der DSM-Richtlinie diese Situation verbessern würde.“ Die Künstler, vor allem aus dem Musikbusiness, prangern in dem Schreiben einen „Raubbau an der DSM-Richtlinie“ an und bezeichnen die Ausnahmen mit der neu geplanten Schranke des § 6 UrhDaG-E „in Teilen so hanebüchen europarechtswidrig“. Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium würden die europäische Richtlinie verwässern und die Position der Kreativen weiter schwächen. Zu den Unterzeichnern gehören Künstler wie die Berliner Philharmoniker, Herbert Grönemeyer, die Toten Hosen und Tim Bendzko.
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Werknutzung auf Plattformen – medienpolitische Aspekte
03.12.2019. Von Dr. Carsten Brosda, SPD, Senator für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg.
Der Streit anlässlich der Reform des Urheberrechts wird von den unterschiedlichsten Akteuren quer durch die Branche und quer durch die Gesellschaft geführt. Ich habe die große Hoffnung, dass wir diesen Streit beilegen und gemeinsam zu einer konstruktiven Lösung finden. In welcher Situationen befinden wir uns, wie ist sie entstanden und wie können wir sie zusammen meistern? Als Herr Oettinger ankündigte, er nehme das jetzt in die Hand – mit entsprechenden Zeitplänen – waren viele sicher, dass dies eine Verdreifachung des in der Europäischen Union üblichen Tempos bei solchen Entscheidungsprozessen bedeuten würde. Insofern war es zwar einerseits eine schwere, andererseits aber auch fast schon wieder eine Sturzgeburt. Vielleicht hängen die Komplikationen und die Geschwindigkeit, trotz der zwischenzeitlichen Blockaden, ja zusammen. Denn wir haben gesellschaftlich noch keinen Konsens darüber, wie wir eigentlich mit urheberechtlichen Fragen umgehen wollen.
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Die Verbraucher gewinnen mehr Rechte und mehr Rechtssicherheit durch die Richtlinie
19.09.2019. Von René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik, Bundesverband Musikindustrie e. V.
Die Verabschiedung der sogennanten DSM-Richtlinie durch den Rat der Europäischen Union am 15. April 2019 beendete einen langwierigen Gesetzgebungsprozess, der Ende 2016 mit dem ers-ten Vorschlag der Kommission begonnen hatte. Ebenso spannend war die öffentliche Auseinan-dersetzung unter teilweiser Außerachtlassung von rechtlichen und vor allem wirtschaftlichen Fakten. Hier findet sich der Versuch, diese verschiedenen Stränge aus der Sicht der Musikindust-rie erneut einzuordnen. Auch wenn man die (teilweise diffusen) Befürchtungen der User ernst nehmen und sachlich diskutieren muss, kommt man bei vertiefter Auseinandersetzung mit der Richtlinie zu dem eindeutigen Schluss, dass der User nach Umsetzung der Richtlinie besser da-stehen wird. Denn diese gibt auch den Usern auf zweierlei Weise mehr Rechtssicherheit. Sie be-sagt ausdrücklich, dass die den Plattformen gewährten Lizenzen sich auch auf die Haftung ihrer Nutzer in Bezug auf die von der Lizenz umfassten Handlungen und deren Umfang erstreckt. Dar-über hinaus müssen die Dienste den Usern ein Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren zur Verfügung stellen, um zu gewährleisten, dass Inhalte nicht ungerechtfertigt gesperrt werden.