Netzpolitik
Sonderweg Deutschlands beim Urheberrecht: Das auf europäischer Ebene Erreichte ist in Gefahr
12.04.2021. Interview mit René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie (BVMI)
Für den heutigen Montag hat der federführende Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen. Bei der Implementierung der EU-Urheberrechtsrichtlinie geht es neben der Neuregelung der Verantwortung der großen Plattformen um die Interessen der Urheber und ausübenden Künstler und um die Verbesserung ihrer Situation. Zu den Sachverständigen gehören Sabine Frank, Google Germany GmbH; Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, Technische Hochschule Köln; Dr. Eduard Hüffer, Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, Münster, Prof. Dr. Christoph Möllers, Humboldt-Universität zu Berlin; Julia Reda, Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V sowie Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Initiative Urheber-recht. Nach Auffassung von René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie, ist ein einheitlicher europäischer digitaler Binnenmarkt mit dem deutschen Entwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in Gefahr. Da die Benutzungsregeln in Deutschland von denen in anderen Ländern abweichen, seien keine länderübergreifenden und plattformweiten Standards und keine länderübergreifende Portfolio-Strategien mehr möglich.
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Gutachten: Europa- und verfassungsrechtliche Probleme der Umsetzung der DSM-Richtlinie in
deutsches Recht
08.04.2021. Von Prof. Dr. Christoph Möllers, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin
Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ das als Artikelgesetz unter anderem ein „Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten“ enthält, unternimmt die Bundesrepublik den Versuch, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 (DSM-RL) in deutsches Recht umzusetzen. Diese Umsetzung begegnet jedoch hinsichtlich verschiedener Elemente sowohl verfassungs- als auch europarechtlicher Bedenken. Diese Bedenken betreffen insbesondere die Figur der mutmaßlich erlaubten Nutzung, den Direktvergütungsanspruch gegenüber Plattformbetreibern sowie die Ausgestaltung von rückwirkenden Auskunftspflichten.
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Digital Services Act soll Online Gatekeeper zähmen
16.12.2020. Interview mit Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM) und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA)
Die Europäische Kommission hat gestern Vorschläge für einen neuen Rechtsrahmen für digitale Dienste vorgelegt – den Digital Services Act und den Digital Markets Act. Dabei sollen mit dem Digital Services Act (DSA) sollen vor allem Fragen der Haftung und des Umgangs mit illegalen Inhalten geklärt werden, die bisher von der 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie geregelt werden. Mit dem Digital Markets Act sollen die EU Wettbewerbsregeln aktualisiert und Plattformen reguliert werden. Für Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) ist der DSA „ein wichtiges und couragiertes Vorhaben, um sinnvolle Regeln für die digitale Wirtschaft in Europa zu finden.“ Allerdings seien eine Vielzahl von Unternehmen im Netz nicht nur Wirtschaftsunternehmen und Wettbewerber. Sie seien wie Google und Facebook längst zentraler Bestandteil der europäischen Medienlandschaft. Und Medienregulierung funktioniert eben nicht nach den gleichen Logiken wie Wettbewerbspolitik. Medienrecht sei kein Wirtschaftsrecht, sondern ein Demokratie-Sicherungsrecht. Insofern könne das Projekt des DSA nur gelingen, wenn es diesen Faktor umfassend berücksichtige, erläutert Schmid.
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EuGH verhandelt zur Nichtigkeitsklage Polens
11.11.2020. In Deutschland ist der Regierungsentwurf zur Umsetzung von Art. 17 der EU-Urheberrechtsreform bereits auf dem Weg. In diesen Tagen soll das Kabinett darüber abstimmen, mit welchen Mechanismen YouTube künftig Uploadfilter einsetzen wird. Auf der Zielgeraden könnte die Reform nun aber teilweise doch nochmal kippen. Seit gestern wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über eine Nichtigkeitsklage Polens gegen Art. 17 verhandelt. Ein Hoffnungsschimmer für die Meinungsfreiheit im Internet? Rechtsanwalt Christian Solmecke analysiert das Verfahren:
Google ist mit News Showcase über Nacht zum größten Medienanbieter der Welt geworden. 20 deutsche Verlage haben dem Konzern dazu verholfen.
02.11.2020. Von Oliver Schmidt, Head of Content Strategy bei der VG Media
Wenn kommende Generationen von Journalisten, Politikern und Soziologen sich fragen, wann eigentlich alles so schrecklich schiefzugehen begann, sollten sie sich den 1. Oktober 2020 genau ansehen. An diesem Tag kündigte Google an, Verlagen eine Milliarde Dollar an „Lizenzzahlungen“ leisten zu wollen. Eine Zäsur, hatte sich Google doch bisher strikt geweigert, Verlagen Geld für die Nutzung von deren Inhalten in der Suchmaschine zu zahlen. Jetzt aber ist Google bereit, für die symbolträchtige Milliarde Content einzukaufen – nichts anderes heißt „Lizenzzahlung“ –, um ihn im eigenen Produkt Google News in voller Länge verwenden zu dürfen.
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Kritik von Opposition, Verbänden und Medienanstalten am Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz
15.10.2020. Von Helmut Hartung, Chefredakteur Medienpolitik.net
Die verfassungsrechtliche Kompetenz der Länder für die Medien wird angesichts der Digitalisierung vom Bund immer mehr infrage gestellt. Der Entwurf des Jugendschutzgesetzes der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), der gestern vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, ist dafür ein aktuelles Beispiel. Durch das Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren im Netz geschützt werden. Für globale Plattformanbieter soll es verpflichtend werden, durch technische Vorkehrungen Heranwachsende vor Risiken der Interaktion, z.B. bei Games aber auch beim Chatten besser abzuschirmen. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zu einer Bundeszentrale ausgebaut werden und die Einhaltung der neuen Regeln überwachen. Oppositionsparteien, Branchenverbände und auch die Medienanstalten sehen den Entwurf kritisch. Die CDU/CSU-Fraktion kündigte intensive Beratungen an. Dass das Jugendschutzgesetz von 2003 modernisiert werden muss, steht außer Frage. Die Verbreitung und Nutzung der Medien haben sich inzwischen grundlegend geändert und vor allem Jugendliche beziehen ihre Inhalte zunehmend von Plattformen, Intermediären oder sozialen Medien. Doch der Giffey-Entwurf ignoriert die Festlegungen, die die Länder im Medienstaatsvertrag getroffen haben sowie die erfolgreiche Praxis der Medienanstalten beim Jugendmedienschutz. Eine neue Bundeszentrale ist überflüssig und steht zudem anscheinend im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne bei der Medienaufsicht.
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts: Gefahr für verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit und weitere Grundrechte
26.08.2020. Von Tabea Rößner, Mitglied und netzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag
Der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17.06.2020 birgt in sich eine große Gefahr für die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit und weitere Grundrechte.
Der Entwurf verfolgt nach Angaben des Ministeriums das Ziel, „den aktuellen Herausforderungen durch Terrorismus und Extremismus mit zeitgemäßen Befugnissen zum Schutz unserer Freiheit und Sicherheit“ zu begegnen. Ein zentrales Element ist die Ausweitung der Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auf die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Hinter der Quellen-TKÜ verbirgt sich die Überwachung verschlüsselter Kommunikation über Telefon, E-Mail oder Messenger-Dienste, auch zwischen Journalist:innen und deren Quellen. Hierzu wird ein Staatstrojaner eingesetzt, der meist in Form einer Software unter bewusster Ausnutzung von Sicherheitslücken in der digitalen Infrastruktur heimlich auf die Endgeräte aufgespielt wird und die Daten an die Behörden ausleitet.