Netzpolitik
von Helmut Hartung
am 22.07.2022
Medienpolitisches Portrait: Dr. Tobias Schmid
22.07.2022. Medienpolitik.net setzt seine Reihe medienpolitischer Portraits mit einem Beitrag über Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten fort. Alle Porträts sind im Frühjahr 2022 entstanden. Grundlage hierfür waren Interviews mit Persönlichkeiten aus Politik, Medienaufsicht, Unternehmen und Wissenschaft. Die Autoren sind Studierende des Master-Studiengangs Journalistik der TU Dortmund. Sie verfügen durch studienintegrierte Volontariate bereits über journalistische Praxis und arbeiten größtenteils studienbegleitend für verschiedene Medien. Entstanden sind die Texte im Rahmen des Seminars „Aktuelle medienpolitische Entwicklungen“, das von Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, Professur für Medienrecht an der TU Dortmund, begleitet wurde. Tobias Schmid sieht hinsichtlich der Digitalisierung im Wesentlichen drei große Probleme: die Verbreitung von Hass, das Problem der Desinformation und der an vielen Stellen noch fehlende Schutz von Minderjährigen. Die Verantwortung liegt für ihn vor allem beim Gesetzgeber. Lisa Koenig hat sich mit dem Juristen unterhalten.
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von Helmut Hartung
am 26.04.2022
Digital Services Act der EU droht die Pressefreiheit und Meinungsvielfalt im Internet einzuschränken
26.04.2022. Von Helmut Hartung, medienpolitik.net
Die am 23. April 2022 erfolgte Einigung von den EU-Institutionen über denDigital Services Act (DSA) stößt bei Medienverbänden und Medienrechtlern auf Kritik. Sie sehen in der vorliegenden Vereinbarung eine Gefahr für die Presse- und Medienfreiheit. Der Deutschen Journalisten-Verband (DJV) spricht sogar von einem „verfassungswidrigen Gesetz“.
Mit dem neuen Gesetz will die EU Internetkonzerne dazu verpflichten, künftig schneller und besser gegen Hetze, Desinformation und gefälschte Produkte vorzugehen. Es soll für eine strengere Aufsicht von Online-Plattformen und mehr Schutz der Verbraucher sorgen. Ziel sind verbindliche Regeln für das Internet nach dem grundsätzlichen Prinzip: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern. Für die Plattformen heißt das, dass sie mehr Verantwortung für ihre Inhalte und Angebote übernehmen sollen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach mit Blick auf die Regelungen von einer historischen Einigung.
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von Helmut Hartung
am 27.01.2022
ANGA: Internetzugangsanbieter haften grundsätzlich nicht für die Inhalte / Game: Abbau bürokratischer Hürden bei der Förderung
27.01.2022. Fragen an Dr. Andrea Huber, Geschäftsführerin, ANGA und Felix Falk, Geschäftsführer game - Verband der deutschen Games-Branche
Für die ANGA, gibt es in diesem Jahr drei prioritäre Themen: Die Umsetzung des Medienstaatsvertrages, die Verantwortlichkeit von Internetzugangsanbietern für illegale Inhalte sowie die nächste Novellierung des Filmförderungsgesetzes. Der Digital Services Act der EU-Kommission werde unter anderem die E-Commerce-Richtlinie ablösen, so die Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber, die ein System der abgestuften Verantwortlichkeit für Internetinhalte begründet habe. Danach haften Internetzugangsanbieter grundsätzlich nicht für die Inhalte, die über ihre Netze übertragen werden. „Wir erwarten“, so die ANGA, „dass der DSA diesen Ansatz beibehalten wird“. Auf nationaler Ebene zeigten aktuelle Entwicklungen, dass es jedoch zunehmend Ausnahmen von dem genannten Grundsatz gäbe.
Dem game, dem Verband der Deutschen Games-Branche ist es vor allem wichtig, dass die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP genannten Ziele konsequent umgesetzt werden. „Für die Games-Branche bedeutet dies vor allem die Verstetigung der Games-Förderung und die Stärkung des Games-Standorts Deutschland“, so der Geschäftsführer Felix Falk. Games spielten seit vielen Jahren gesellschaftlich, kulturell, wirtschaftlich und technologisch eine immer größere Rolle in den unterschiedlichsten Bereichen. Dieses Potenzial müsse von der Politik noch besser gefördert und genutzt werden.
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von Helmut Hartung
am 08.12.2021
Die neue Bundesregierung muss sich stärker um die Inhalte gesellschaftlicher Kommunikation kümmern
08.12.2021. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Der neue Bundeskanzler ist gewählt, der Koalitionsvertrag unterschrieben. Nun kann die Regierung beginnen, das 177 Seiten umfassende Vier-Jahres-Programm umzusetzen. Die Vorhaben zum Thema Medien finden sich auf der Seite 124, 27 Zeilen mit 222 Wörtern. Nimmt man noch die Bereiche Filmförderung und Urheberrecht hinzu sind es 42 Zeilen mit 353 Wörtern. Doch entscheidend ist nicht die Quantität, sondern die Qualität der künftigen Agenda. Im Abschnitt „Medien“ stehen viele Worthülsen, die wir aus der Medienpolitik der jüngsten Zeit kennen: freie und unabhängige Medien, Pluralität und Vielfalt, staatsferne Medienaufsicht und Regulierung, Medienplattform, faire Regulierung der Plattformen und Intermediäre sowie kommunikative Chancengleichheit. Es findet sich auch der Satz „Wir bekämpfen Hassrede und Desinformation“. „Wie“, fragt man sich allerdings. Während für die anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche teilweise sehr detaillierte Maßnahmen festgeschrieben sind, fehlt diese Konkretheit beim Thema Medien. Bleiben Medien und Kommunikation weiterhin nur von sekundärer Bedeutung für die Regierung?
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von Helmut Hartung
am 27.10.2021
Neue Studie „Intermediäre und Meinungsbildung“ der Medienanstalten
27.10.2021. Seit Jahren belegen die Ergebnisse der Studie „Intermediäre und Meinungsbildung“ der Medienanstalten die zunehmende Relevanz von Angeboten wie Google, Facebook & Co. Der fünfte Vielfaltsbericht bekräftigt diese Entwicklung. Mehr als 46 Prozent der Personen ab 14 Jahren in Deutschland informieren sich an einem Durchschnittstag, indem sie die Medienintermediäre nicht nur als Kontakthersteller nutzen, sondern auch Informationen direkt auf den Diensten wahrnehmen. Mit einem Plus von 44 Prozent gegenüber 2019 zeigt die Informationsnutzung über Medienintermediäre sogar einen deutlich stärkeren Zuwachs als die Informationsnutzung über die crossmedialen Angebote klassischer Medien und das Internet gesamt (38% bzw. 36%). Am häufigsten kommen Suchmaschinen zu informierenden Zwecken zum Einsatz. Googles Suchmaschine liegt in allen Altersgruppen an erster Stelle mit 32,7 Prozent, gefolgt von YouTube, das sich mit einer informierenden Tagesreichweite von 12,1 Prozent erstmals knapp vor Facebook mit 11,9 Prozent platziert.
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von Helmut Hartung
am 30.08.2021
ARD baut Engagement auf Drittplattformen wie TikTok aus
30.08.2021. Interview mit Tanja Hüther, Bayerischer Rundfunk, Leiterin des ARD-Distributionsboards
Die ARD ist mit mehreren Angeboten auf TikTok präsent. Dazu gehört auch der Nachrichtenkanal „nicetoknow“, für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren, den der WDR produziert. Dieser Kanal hat bereits 55.000 Follower. Seit Februar 2021 erscheint auf dem TikTok-Kanal jeden Tag ein 60-sekündiges Video. Fünf junge Influencer wechseln sich mit der Präsentation ab. Sie drehen die Filme gemeinsam mit Social Media Producern. Das Engagement der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf Drittplattformen ist umstritten. Mehrere Bundesländer fordern eine Reduzierung, Begrenzung und Konzentration auf eigene Plattformen. „TikTok hat aktuell eine besondere Position in der sehr jungen Zielgruppe. Wir sehen hier eine Chance, junge Menschen mit hochwertigen und ausgewogenen Inhalten zu erreichen – wie z. B. mit der "Tagesschau" oder dem Angebot zur Bundestagswahl“, begründet Tanja Hüther, Leiterin des ARD-Distributionsboards die Präsenz. Allerdings habe die ARD die Prioritäten in diesem Jahr neu gesetzt. Übergeordnetes Ziel sei es, die eigenen digitalen Plattformen zu stärken. Drittplattformen sollen genutzt werden um Nutzer zu den ARD-Angeboten zu führen.
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von Helmut Hartung
am 21.07.2021
Soziale Netzwerke werden den Wahlkampf stärker beeinflussen als früher
21.07.2021. Interview mit Ruprecht Polenz, ehemaliger CDU-Abgeordneter des Deutschen Bundestages
Ruprecht Polenz war von 1994 bis 2013 Abgeordneter des Deutschen Bundestages, 2000 Generalsekretär der CDU und von 2005 bis 2013 Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages. Er war während seiner politischen Tätigkeit vierzehn Jahre Mitglied und Vorsitzender des ZDF-Fernsehrats; seit einigen Jahren betätigt er sich in den Sozialen Medien und gilt vor allem bei Twitter als Political Influencer.
Der Algorithmus der jeweiligen Plattformen, so Ruprecht Polenz im Interview, fördere ein „Schwarz-Weiß“ bzw. „Freund-Feind-Denken“. „Insofern teile ich die Einschätzung derjenigen, die sagen, dass in der Tendenz Soziale Medien eher die Wirkung haben werden, unseren demokratischen Diskurs zu zerstören - bei allem, was sie auch Positives ermöglichen. Wir dürfen uns nicht so große Hoffnungen machen, dass man das grundsätzlich ändern kann, solange die Algorithmen so funktionieren, wie sie das tun. Und da Facebook und Twitter die Geschäftsmodelle im Zweifel in nächster Zeit nicht ändern werden, befürworte ich die Bemühungen, die in die Richtung einer öffentlich-rechtlichen sozialen Plattform gehen.“ Deshalb sollte, so Polenz, auch über die „Anonymität“ im Internet nachgedacht werden.
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von Helmut Hartung
am 10.06.2021
Nach der EUGH-Entscheidung wird der BGH die mündliche Verhandlung ab dem 17. Juni 2021 fortsetzen
10.06.2021. Von Christian Solmecke, Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE
Der EuGH hat erneut über eine Vorlagefrage des BGH zum Framing zu entschieden und sich im Urteil entgegen der Schlussanträge des Generalanwalts geäußert. Nach Auffassung des EuGH kann Framing sehr wohl eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn der Rechteinhaber zuvor Schutzmaßnahmen gegen eine Einbettung im Wege des Framing vorgenommen hat und das Werk sodann dennoch auf der Webseite eines Dritten eingebettet wird. Nach dem EUGH- Urteil wird nun der BGH die Verhandlung fortführen. Hat der Rechteinhaber beschränkende Maßnahmen gegen das sog. Framing getroffen oder veranlasst, stellt die Einbettung eines Werks in eine Website eines Dritten (per Framing) eine Zugänglichmachung dieses Werks für ein neues Publikum dar. Für diese öffentliche Wiedergabe muss die Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegen, so der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Ansonsten handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung (Rechtssache C-392/19).
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von Helmut Hartung
am 04.06.2021
Neue Fakten zur Wahrnehmung von Hasskommentaren im Internet
04.06.2021. Mehr als drei Viertel der Deutschen erleben Hass im Netz. Das zeigen die neuesten Zahlen einer forsa-Studie zur Wahrnehmung von Hassrede im Internet im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW. Gleichzeitig steigt die Angst vor Hasskommentaren, aber auch die Wut über die Verfasserinnen und Verfasser solcher Kommentare. Die Landesanstalt für Medien NRW führt seit 2016 einmal jährlich eine Umfrage zum Thema Hate Speech bzw. Hasskommentare im Internet durch. In der aktuellen Umfrage 2021 geben rund drei Viertel der Befragten (76%) an, schon einmal Hate Speech bzw. Hasskommentaren im Internet begegnet zu sein. Zum Vorjahr stieg dabei der Anteil derjenigen von 34 Prozent auf 39 Prozent, die Hasskommentare sehr häufig oder häufig wahrnahmen – ein neuer Höchstwert. Der Anteil derer, denen kein Hass im Netz begegnet ist, liegt bei 22 Prozent. Dieser Wert entspricht dem aus der Umfrage in 2018.
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von Helmut Hartung
am 12.04.2021
Sonderweg Deutschlands beim Urheberrecht: Das auf europäischer Ebene Erreichte ist in Gefahr
12.04.2021. Interview mit René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie (BVMI)
Für den heutigen Montag hat der federführende Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen. Bei der Implementierung der EU-Urheberrechtsrichtlinie geht es neben der Neuregelung der Verantwortung der großen Plattformen um die Interessen der Urheber und ausübenden Künstler und um die Verbesserung ihrer Situation. Zu den Sachverständigen gehören Sabine Frank, Google Germany GmbH; Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, Technische Hochschule Köln; Dr. Eduard Hüffer, Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, Münster, Prof. Dr. Christoph Möllers, Humboldt-Universität zu Berlin; Julia Reda, Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V sowie Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Initiative Urheber-recht. Nach Auffassung von René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie, ist ein einheitlicher europäischer digitaler Binnenmarkt mit dem deutschen Entwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in Gefahr. Da die Benutzungsregeln in Deutschland von denen in anderen Ländern abweichen, seien keine länderübergreifenden und plattformweiten Standards und keine länderübergreifende Portfolio-Strategien mehr möglich.
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