Regulierung
Die europäische Medienpolitik, der Jugendmedienschutz, die Umsetzung des Medienstaatsvertrages sowie die Filmförderung gehören für die Technologie-orientierten Verbände zu den Schwerpunkten für 2023.
26.01.2023. Fragen an Katrin Heyeckhaus, Head of Media Policy, Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) und Lina Wöstmann, Referentin Medienpolitik & Plattformen, beim Bitkom
Der EMFA könnte eine echte Chance für Medienpolitik in Europa werden und den notwendigen Grad an Harmonisierung schaffen, den es zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts in seinem diesjährigen Jubiläumsjahr bedarf, sagt Katrin Heyeckhaus vom ZVEI. Medienregulierung sei mit der Neueinführung von Regelungen für Benutzeroberflächen im Medienstaatsvertrag in Deutschland auch zu Produktregulierung geworden. Hier bedarf es europaweit einheitlich geltender Rahmenbedingungen, etwa hinsichtlich der Umsetzung von Public-Value-Anforderungen, die sicherstellen, dass Produkte nach wie vor auf dem gesamten Binnenmarkt vertrieben werden können. Im Gegensatz zu den Ländern, den Verbänden der Presse und der TV-Sender, sagt Heyeckhaus, greife ein solcher europäischer Rahmen nicht unzulässig in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten ein. Für Lina Wöstmann vom Bitkom hat die europäische Gesetzgebung zu Recht einen hohen Einfluss, da es in dem meisten Fällen grenzüberschreitende Phänomene gehe. Daher unterstütze der Bitkom grundsätzlich das Ansinnen der EU, hier einen harmonisierten Ansatz zu finden. Das gelte insbesondere angesichts des wichtigen Anliegens, Themen wie Medien- und Wirtschaftsfreiheit ins ganz Europa hochzuhalten.
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Video Trends 2022: Mehrheit der Smart-TV-Nutzer verlassen sich auf Angebote der Benutzeroberflächen
19.10.2022. Im Internet surfen oder per Knopfdruck auf der TV-Fernbedienung Filme im Einzelabruf starten? Die neuen Video Trends 2022 der Medienanstalten zeigen, dass mehr als die Hälfte der Personen ab 14 Jahren in Deutschland regelmäßig Online-Videos am TV-Gerät nutzt, besonders gerne am Smart TV. Bei einem Drittel dieser Nutzerinnen und Nutzer ist die Benutzeroberfläche der erste Bildschirm nach dem Einschalten. Sie bietet ihnen Orientierung in der digitalen Angebotsvielfalt. Aber: Sechs von zehn Personen nehmen keine individuellen Anpassungen auf der Benutzeroberfläche vor, sondern verlassen sich auf das herstellerseitig präsentierte Angebot an Inhalten und Apps. Begründet wird dies auch damit, dass eine Anpassung zu kompliziert oder aufwendig ist. Im Sinne der Vielfaltssicherung ist es daher wichtig, dass die Anbieter die gesetzlichen Vorgaben zu Benutzeroberflächen ordnungsgemäß umsetzen.
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Radio und die Weltfunkkonferenz 2023
13.06.2022. Von Helmut G. Bauer, Rechtsanwalt
Ende 2023 wird die nächste Weltfunkkonferenz (WRC-23) u.a. darüber entscheiden, wie das UHF-Fernsehspektrum in Zukunft genutzt werden soll. Auch wenn es auf den ersten Blick nur um TV geht, hätte ein Abschalten des terrestrischen Fernsehens erhebliche Auswirkungen auf den Hörfunk, weil er viele TV-Senderstandorte mit nutzt. Das UHF-Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz wird derzeit für die Ausstrahlung des terrestrischen Fernsehens und für drahtlose Produktionsmittel (PMSE) genutzt. Um in Zukunft über noch mehr Übertragungskapazitäten verfügen zu können, fordert der Mobilfunk weltweit die Zuordnung zumindest eines Teils dieser Frequenzen für seine Dienste. Auch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland fordern einen Teil dieser Übertragungskapazitäten, um im Krisenfall besser kommunizieren zu können. Die Flutkatastrophe im vergangenen Sommer und der Krieg in der Ukraine hätten die Notwendigkeit eines funktionierenden Zivil- und Katastrophenschutzes deutlich gemacht.
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Digital Services Act der EU droht die Pressefreiheit und Meinungsvielfalt im Internet einzuschränken
26.04.2022. Von Helmut Hartung, medienpolitik.net
Die am 23. April 2022 erfolgte Einigung von den EU-Institutionen über denDigital Services Act (DSA) stößt bei Medienverbänden und Medienrechtlern auf Kritik. Sie sehen in der vorliegenden Vereinbarung eine Gefahr für die Presse- und Medienfreiheit. Der Deutschen Journalisten-Verband (DJV) spricht sogar von einem „verfassungswidrigen Gesetz“.
Mit dem neuen Gesetz will die EU Internetkonzerne dazu verpflichten, künftig schneller und besser gegen Hetze, Desinformation und gefälschte Produkte vorzugehen. Es soll für eine strengere Aufsicht von Online-Plattformen und mehr Schutz der Verbraucher sorgen. Ziel sind verbindliche Regeln für das Internet nach dem grundsätzlichen Prinzip: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern. Für die Plattformen heißt das, dass sie mehr Verantwortung für ihre Inhalte und Angebote übernehmen sollen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach mit Blick auf die Regelungen von einer historischen Einigung.
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EU verbietet mit sofortiger Wirkung Verbreitung von Sendungen von RT und Sputnik
02.03.2022. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine ist auch ein Krieg um die Wahrheit. Bilder und Informationen können entscheidend sein, für die Desinformation der Bevölkerung des Angreifers und für die Moral der Angegriffenen. Putin weiß um die Macht von Bildern und Fakten. Deshalb wurden Propagandasender wie Russian Today geschaffen, der inzwischen in vier europäischen Ländern Ableger hat, deshalb wurden in Russland unabhängige Medien verboten, werden kritische Journalisten getötet, deshalb zeigt sich Putin gern in Siegerposen, deshalb wurde gestern der Fernsehturm in Kiew zerstört. Geht man heute auf die Internetseite von RT DE finden sich dort Schlagzeilen wie: „Deutsche Neonazis suchen den Weg zur Ukrainischen Front“, „Festung Russland, Ukraine-Einsatz und Ende einer Ära der globalen Politik“, „US-Oberst: Wir drängen die Ukrainer, sinnlos zu sterben“ oder auch „Lawrow vor UN-Menschenrechtsrat: Der Arroganz des Westens muss ein Ende bereitet werden“. Zwar spricht inzwischen auch RE DE vom „Ukraine-Krieg“, aber diese Berichterstattung dient einzig dazu, den völkerrechtswidrigen Angriff, das Töten im Nachbarland, die Unterwerfung des „Brudervolkes“ zu rechtfertigen. Gegen diese Desinformation und Manipulation in dem von Russland eröffneten Medienkrieg hat der Rat der Europäischen Union heute eine Verordnung veröffentlicht, nach der jede Verbreitung der Sendungen und Inhalte von RT und Sputnik ab sofort untersagt ist.
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Medienanstalten prüfen Verstöße gegen den Jugendmedienschutz bei Games
22.02.2022. Interview mit Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Die Landesmedienanstalten haben bei ihrer regelmäßig durchgeführten Schwerpunktuntersuchung erstmals jugendschutzrelevante Aspekte von Online-Games breit beleuchtet. So haben sie – auch im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) – fast 400 Spiele aller Genres gesichtet und dokumentiert. Genreübergreifend wurden drei zentrale Problemfelder identifiziert: unterschiedliche Alterseinstufungen bei unterschiedlichen Stores, Kostenrisiken und die Förderung exzessiver Nutzung. Auch auf inhaltlicher Ebene wurden Verstöße entdeckt, unter anderem Pornografie und Darstellungen von Minderjährigen in unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltungen. Die Medienanstalten haben knapp 70 Spiele vertiefend geprüft. In 47 Fällen wurde ein Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) gesehen. Eine Erkenntnis der Untersuchung ist, dass sich Alterseinstufungen für dieselben Spiele zwischen den verschiedenen Plattformen unterscheiden. In vielen Fällen sind die Altersangaben auch zu niedrig. Fragen an Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz, zu den Konsequenzen, die sich aus der Untersuchung ergeben.
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Bei der Untersagung des Rundfunkangebotes von RT DE haben die Programminhalte keine Rolle gespielt
04.02.2022. Interview mit Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der ZAK und Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB)
Als Reaktion auf Veranstaltungsverbreitung des Fernsehprogramms RT DE in Deutschland hat Russland den Auslandssender Deutsche Welle verboten. Das Büro der DW in Moskau soll schließen und die Mitarbeiter werden ihre Akkreditierung verlieren. Zudem kündigte das russische Außenministerium Sanktionen gegen „Vertreter deutscher staatlicher und öffentlicher Strukturen an, die an der Einschränkung der Ausstrahlung von RT beteiligt sind“. Aufgrund der Tatsache, dass von der RT DE Productions GmbH keine Lizenz beantragt worden ist und eine solche auch nicht vorliegt, untersagte die „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK) der Medienanstalten RT DE die live-Verbreitung von RT DE als Stream auf den Websites, über die Mobile und Smart TV App „RT News“ und über Satellit. Die Inhalte können aber weiterhin auf Abruf „on demand“, also nicht linear/“live“, zur Verfügung gestellt werden. Bei ihrer Entscheidung stützte sich die ZAK auf den Medienstaatsvertrag, der eine Lizenzpflicht für die Rundfunkangebote vorsieht. Es ging also weder um eine inhaltliche „Zensur“ noch ein Verbot der Angebote von RT DE grundsätzlich. Es sei daran erinnert, dass die Einführung von "BILD Digital Live TV" zu Rechtsstreitigkeiten zwischen „Bild“ und der MABB geführt hat. Im September 2019 entschied das Verwaltungsgerichts Berlin, dass es sich bei dem Angebot um zulassungspflichtigen Rundfunk handelt. „Bild-TV“ hat daraufhin eine Lizenz beantragt und auch erhalten.
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