Medienpolitik
Um mehr Öffentlichkeit herzustellen, muss die Entwicklung als Plattform vorangetrieben werden
17.12.2020. Von Tabea Rößner, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz
Kostbare Zeit ist vergangen, seit die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) vor fünf Jahren einen Anstieg des Rundfunkbeitrags auf über 20 Euro prognostizierte. Die daraufhin von der Rundfunkkommission der Länder eingerichtete AG zu Auftrag und Struktur brachte keine Reform zustande. Stattdessen wurden Einsparungen bei den Sendeanstalten eingefordert. Die Sender haben Vorschläge gemacht und Einsparungen vorgenommen, die bereits heute im Programm deutlich spürbar sind. Bereits jetzt bemängeln Rundfunkteilnehmende immer wieder, dass es zu viele Wiederholungen gebe und in manchen Hörfunkprogrammen der Wortanteil auf ein Minimum reduziert sei. Gleichzeitig soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich ins Digitale entwickeln. Es werden ihm also immer neue Aufgaben zugewiesen, aber Altprogramme werden nicht auf ihre Notwendigkeit geprüft. Und letztlich geht es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer auch um Standortpolitik, denn die Ministerpräsident*innen wollen die Berichterstattung vor Ort und Einrichtungen des Rundfunks in ihren Bundesländern.
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Digital Services Act soll Online Gatekeeper zähmen
16.12.2020. Interview mit Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM) und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA)
Die Europäische Kommission hat gestern Vorschläge für einen neuen Rechtsrahmen für digitale Dienste vorgelegt – den Digital Services Act und den Digital Markets Act. Dabei sollen mit dem Digital Services Act (DSA) sollen vor allem Fragen der Haftung und des Umgangs mit illegalen Inhalten geklärt werden, die bisher von der 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie geregelt werden. Mit dem Digital Markets Act sollen die EU Wettbewerbsregeln aktualisiert und Plattformen reguliert werden. Für Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) ist der DSA „ein wichtiges und couragiertes Vorhaben, um sinnvolle Regeln für die digitale Wirtschaft in Europa zu finden.“ Allerdings seien eine Vielzahl von Unternehmen im Netz nicht nur Wirtschaftsunternehmen und Wettbewerber. Sie seien wie Google und Facebook längst zentraler Bestandteil der europäischen Medienlandschaft. Und Medienregulierung funktioniert eben nicht nach den gleichen Logiken wie Wettbewerbspolitik. Medienrecht sei kein Wirtschaftsrecht, sondern ein Demokratie-Sicherungsrecht. Insofern könne das Projekt des DSA nur gelingen, wenn es diesen Faktor umfassend berücksichtige, erläutert Schmid.
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Studie zur Sicherung der Medienvielfalt in Deutschland und Europa
15.12.2020. Medienpolitik liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. In der Rundfunkkommission gestalten sie den rechtlichen Rahmen für die Medien in Deutschland in sogenannten "Staatsverträgen". 2020 haben sich die 16 Bundesländer auf den Medienstaatsvertrag geeinigt, der viele der neuen Herausforderungen in der Medienlandschaft angeht: Es gibt neue Medienanbieter und es gibt neue Gatekeeper für Medieninhalte: Smart-TVs, Smart-Speaker oder Unternehmen wie Facebook, Google oder Twitch sind zu wichtigen Vertriebsplattformen geworden. Die Regulierung dieser „Online-Welt“ erfordert einen kohärenten Rechtsrahmen. Das Ziel von Kohärenz und Konsistenz wirft schwierige Fragen auf, insbesondere wie europäische Regulierung eines digitalen Binnenmarkts mit der Kompetenz der Mitgliedstaaten in Einklang gebracht werden kann, um den Medienpluralismus und die Besonderheiten des Mediensektors sicherzustellen. Diese Fragen untersuchen Prof. Dr. Mark D. Cole, Dr. Jörg Ukrow und Christina Etteldorf vom Institut für Europäisches Medienrecht in ihrer von den Bundesländern in Auftrag gegebenen aktuellen Studie "Zur Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Mediensektor". Ihre Erkenntnisse werden in den bevorstehenden Diskussionen auf nationaler und europäischer Ebene wegweisend sein, um den Medienpluralismus in Deutschland und in Europa sicherzustellen.
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Der Grundsatz der Staatsferne verlangt eine unabhängige Medienaufsicht
14.12.20. Von Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Der ehemalige Staatsminister und frühere Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, der heutige Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Siegfried Schneider, hat unlängst in einem medienpolitik.net-Interview die Übertragung der Aufgaben der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), auf das zentrale Organ der Medienanstalten also, gefordert. Dieses wiederholte Vorbringen einer mittlerweile bekannten Position überrascht inzwischen nicht mehr. Unter anderem im Rahmen der Münchener Medientage 2019 hatte sich der BLM-Präsident bereits entsprechend geäußert. Überhaupt wird die Abschaffung der KEK aus dem Umfeld der Landesmedienanstalten gefühlt seit dem Zeitpunkt ihrer Einrichtung mit dem 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV), also seit mehr als 20 Jahren, gefordert. Auch wenn diesbezüglich fast schon ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten ist, unwidersprochen kann diese Forderung, deren Absichten seit jeher recht durchsichtig sind, freilich nicht bleiben.
Ob das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu mehr Geld verhilft, ist nicht sicher
09.12.2020. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Jetzt ging es schneller als erwartet: Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt, hat gestern in einem Schreiben an die Landtagspräsidentin für die Landesregierung den Entwurf des Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zurückgenommen. Damit wurde zur Gewissheit, was sich seit spätestens März andeutete: Erstmals scheitert eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages trotz eines einstimmig paraphierten Staatsvertrages. Mit dieser Entscheidung des Ministerpräsidenten hat sich die CDU-Fraktion des sächsisch-anhaltinischen Landtages durchgesetzt. In einer Beschlussempfehlung für den Medienausschuss hatte sie am 30. November gefordert, dass die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag zurückziehen solle. Die Fraktionsvorsitzenden der drei Regierungsparteien, heißt es in der Pressemeldung der Staatskanzlei, hätten zum Ausdruck gebracht, dass in die weiteren Überlegungen der Länder die Folgen der Corona-Pandemie für Rundfunkanstalten und Beitragszahler einbezogen werden sollten. Damit wird es ab 1. Januar 2021 keine Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent geben. Der bisherige Beitrag von 17,50 Euro bleibt weiterbestehen. Wie erwartet, haben die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio Verfassungsklagen angekündigt. Wird es doch noch zur geplanten Beitragserhöhung kommen?
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Medienanstalten fordern, Intermediäre und soziale Netzwerke im Konzentrationsrecht zu berücksichtigen
08.12.2020. Interview mit Siegfried Schneider, Präsident Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Soziale Netzwerke und Messengerdienste werden während der Corona-Pandemie verstärkt auch zur Information genutzt: mehr als jede/r zweite ab 14-Jährige in Deutschland (54 %) informiert sich aktuell über Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Videoplattformen oder Messengerdienste, so die Mediengewichtungsstudie der Medienanstalten. „Aufgrund dieser Entwicklungen würde es für die Medienkonzentration gefährlich, wenn beispielsweise zwei Medienhäuser zusammengehen, die sowohl Inhalte erstellen und verbreiten als auch Online-Plattform oder Intermediär sind,“ erläutert Siegfried Schneider, Präsident der BLM gegenüber medienpolitik.net. Nur eine medienübergreifende Perspektive werde dem Informationsverhalten in der vernetzten Medienwelt gerecht. Für eine solche Betrachtung des gesamten Medienmarktes hätten die Medienanstalten den MedienVielfaltsMonitor entwickelt. Die wichtigste politische Frage im Zusammenhang mit der Novellierung des Medienkonzentrationsrechts sei es zu klären, ab welchem Anteil am Gesamtmeinungsmarkt vorherrschende Meinungsmacht entstehe. Schneider fordert, dass die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) aufgelöst wird und die Konzentrationskontrolle vollständig von den Medienanstalten übernommen werden soll.
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Ablehnung der Beitragserhöhung war langfristig abzusehen
03.12.2020. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Der Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages in der Regierung von Sachsen-Anhalt wirft viele medienpolitische Fragen auf - von der widersprüchlichen Position der Landesregierung, über eine ausbleibende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bis zum rechtlichen Verfahren. Es muss keinen verwundern, der die Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Rundfunkbeitrag in den letzten Jahren verfolgt hat, dass die CDU in Sachsen-Anhalt auch nach der gestrigen Sitzung des Medienausschusses des Landtages eine Zustimmung verweigert. Bereits 2016 haben CDU, SPD und B90/Grüne im Koalitionsvertrag festgeschrieben: „Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir mit den notwendigen, strukturellen und organisatorischen Veränderungen fit für die Zukunft machen; dazu ist eine nachhaltige und sparsame Haushaltsführung bei den Rundfunkanstalten erforderlich. Bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir am Ziel der Beitragsstabilität fest.“
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Länder nehmen die Novellierung des Medienkonzentrationsrechts in Angriff
02.12.2020. Interview mit Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein
Der Medienstaatsvertrag, der seit 7. November in Kraft ist, hat das Medienkonzentrationsrecht augeklammert. Aufgrund von Diskrepanzen bei der Beurteilung der Gefahr, die von den neuen Informations-Geatkeepern ausgeht und fehlender Instrumente, diese mögliche Bedrohung auch messen zu können, wurde das Thema wiederholt von der Ministerpräsidentenkonferenz vertagt. In der Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag haben die Länder nun festgeschrieben, sich „für ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht einzusetzen“. Ein reformiertes Konzentrationsrecht müsse alle medienrelevanten Märkte in den Blick nehmen.“ In der Rundfunkkommission der Länder wurde dafür eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein, eingesetzt. Inzwischen fand bereits die erste Expertenanhörung statt. „Gelingen kann uns eine Einigung nur“, erklärt Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein, wenn die Länder trotz des Wunsches, auch die eigenen Interessen durchsetzen zu wollen, das oberste Ziel eines funktionierenden Medienkonzentrationsrechts – die Sicherung der Medien- und Meinungsvielfalt in einer konvergenten Medienwelt – nicht aus den Augen verlieren“. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte ein Verfahren entwickelt werden, erläutert der Staatskanzlei-Chef mit dem valide Daten zum Mediennutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger ermittelt werden könnten. Darauf aufbauend soll ein „Werkzeugkasten“ entwickelt werden, um auf die veränderten Gefahren für die Meinungsvielfalt reagieren zu können.
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Die Diskussion in Sachsen-Anhalt hat auch für andere Parlamente exemplarischen Charakter
24.11.2020. Von Sabine Hadamik, Rechtsanwältin
In seinem ersten Rundfunkfinanzierungsurteil (1994) formulierte das Bundesverfassungsgericht mahnende Worte an den Gesetzgeber: „Zwar wird der Gesetzgeber zum Schutz der Rundfunkfreiheit vor außerpublizistischen Interessen Dritter in Pflicht genommen und muß jene positive Ordnung schaffen, die die Erreichung des Normziels von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet. Dessen ungeachtet bildet er aber selber eine Gefahrenquelle für die Rundfunkfreiheit, weil die Neigung zur Instrumentalisierung des Rundfunks nicht nur bei der Regierung, sondern auch bei den im Parlament vertretenen Parteien bestehen kann. Als Teil der Staatsgewalt unterliegt auch das Parlament öffentlicher Kontrolle. Da diese wesentlich von der Freiheit der Medien abhängt, darf dem Parlament über die funktionssichernden gesetzlichen Programmvorgaben hinaus ebenfalls kein Einfluss auf Inhalt und Form der Programme der Rundfunkveranstalter eingeräumt werden... Diese Grundsätze sind auch bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beachten.“
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