Medienregulierung
Produzentenallianz: Einschränkung für „Unterhaltung“ ist verfassungsrechtlich bedenklich
16.02.2022. Die Rundfunkkommission der Länder hatte Mitte November einen Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt. Dazu fand bis 14. Januar 2022 eine Online-Anhörung statt. Die Produzentenallianz sieht insbesondere die vorgesehenen Änderungen in § 26 Auftrag und § 30 Telemedienangebote des Diskussionsentwurfs äußerst kritisch. Die Produzentenallianz hält den Vorschlag für den § 26 zum Auftrag im Diskussionsentwurf für den falschen Weg, den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu fokussieren, weil er zum einen verfassungsrechtlich problematisch sei und zum anderen wegen der Definition von Sparten in § 2 Abs. 2 MStV zu Widersprüchen führe. Die mit dem Vorschlag angestrebten gesetzgeberischen Ziele würden dadurch nicht erreicht. Der Diskussionsentwurf erhöhe weder die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei seinem Publikum, noch trage er zur Beitragsstabilisierung oder zur programmlichen Fokussierung bei. Die geplante Neuregelung des § 30 vertiefe nach Auffassung der Produzentenallianz ein ohnehin schon gravierendes Problem, in dem sie die unentgeltliche Auswertung in öffentlich-rechtlichen Mediatheken und auf anderen Plattformen, die eine wirtschaftliche Auswertung audiovisueller Inhalte verhindere, noch einmal erweitern will – zu Lasten der Produzentinnen und Produzenten, obwohl diese maßgeblich in die Entwicklung neuer Stoffe investierten und somit Qualität, Innovation und internationales Renommee sicherten und verantworteten.
RT DE sendet noch immer und kann alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen
07.02.2022. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Der russische Auslandssender RT DE ist noch immer als Live-Angebot zu empfangen: Über Satellit Eutelsat 16A, SmartTV, mobile Apps (iOS oder Android), Pay-TV oder auf der RT DE Webseite. Zur Satelliten-Übertragung findet sich folgender Hinweis auf der RT DE – Internetseite: „RT DE wird über den Satelliten Eutelsat 16A übertragen. Um über Satellit fernzusehen, müssen Sie möglicherweise die Einstellungen auf Ihrem Gerät anpassen oder sich an einen Spezialisten wenden. Alle nötigen Informationen finden Sie in unserem praktischen Ratgeber - verfügbar auf Deutsch, Englisch und Russisch“.
Aufgrund der Tatsache, dass von der RT DE Productions GmbH keine Lizenz beantragt worden ist und eine solche auch nicht vorliegt, untersagte die ZAK in ihrer Sitzung am 1. Februar 2022 die Veranstaltungsverbreitung des Fernsehprogramms von RT in Deutschland und bestätigt damit die Entscheidung der MABB vom Dezember, nach der die Verbreitung über den Eutelsat-Satelliten 9B eingestellt worden ist. Also weder als Live-Stream noch über Satellitenfernsehen darf der Sender sein redaktionell gestaltetes Rundfunkprogramm in Deutschland verbreiten. Doch der Bescheid wird erst nach einem Monat rechtskräftig. Damit sind diese Inhalte aber auch dann nicht verboten, wie von russischer Seite behauptet worden ist, sondern sie können nach wie vor on-Demand oder auch über soziale Netzwerke abgerufen werden.
Bei der Untersagung des Rundfunkangebotes von RT DE haben die Programminhalte keine Rolle gespielt
04.02.2022. Interview mit Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der ZAK und Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB)
Als Reaktion auf Veranstaltungsverbreitung des Fernsehprogramms RT DE in Deutschland hat Russland den Auslandssender Deutsche Welle verboten. Das Büro der DW in Moskau soll schließen und die Mitarbeiter werden ihre Akkreditierung verlieren. Zudem kündigte das russische Außenministerium Sanktionen gegen „Vertreter deutscher staatlicher und öffentlicher Strukturen an, die an der Einschränkung der Ausstrahlung von RT beteiligt sind“. Aufgrund der Tatsache, dass von der RT DE Productions GmbH keine Lizenz beantragt worden ist und eine solche auch nicht vorliegt, untersagte die „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK) der Medienanstalten RT DE die live-Verbreitung von RT DE als Stream auf den Websites, über die Mobile und Smart TV App „RT News“ und über Satellit. Die Inhalte können aber weiterhin auf Abruf „on demand“, also nicht linear/“live“, zur Verfügung gestellt werden. Bei ihrer Entscheidung stützte sich die ZAK auf den Medienstaatsvertrag, der eine Lizenzpflicht für die Rundfunkangebote vorsieht. Es ging also weder um eine inhaltliche „Zensur“ noch ein Verbot der Angebote von RT DE grundsätzlich. Es sei daran erinnert, dass die Einführung von "BILD Digital Live TV" zu Rechtsstreitigkeiten zwischen „Bild“ und der MABB geführt hat. Im September 2019 entschied das Verwaltungsgerichts Berlin, dass es sich bei dem Angebot um zulassungspflichtigen Rundfunk handelt. „Bild-TV“ hat daraufhin eine Lizenz beantragt und auch erhalten.
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ANGA: Internetzugangsanbieter haften grundsätzlich nicht für die Inhalte / Game: Abbau bürokratischer Hürden bei der Förderung
27.01.2022. Fragen an Dr. Andrea Huber, Geschäftsführerin, ANGA und Felix Falk, Geschäftsführer game - Verband der deutschen Games-Branche
Für die ANGA, gibt es in diesem Jahr drei prioritäre Themen: Die Umsetzung des Medienstaatsvertrages, die Verantwortlichkeit von Internetzugangsanbietern für illegale Inhalte sowie die nächste Novellierung des Filmförderungsgesetzes. Der Digital Services Act der EU-Kommission werde unter anderem die E-Commerce-Richtlinie ablösen, so die Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber, die ein System der abgestuften Verantwortlichkeit für Internetinhalte begründet habe. Danach haften Internetzugangsanbieter grundsätzlich nicht für die Inhalte, die über ihre Netze übertragen werden. „Wir erwarten“, so die ANGA, „dass der DSA diesen Ansatz beibehalten wird“. Auf nationaler Ebene zeigten aktuelle Entwicklungen, dass es jedoch zunehmend Ausnahmen von dem genannten Grundsatz gäbe.
Dem game, dem Verband der Deutschen Games-Branche ist es vor allem wichtig, dass die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP genannten Ziele konsequent umgesetzt werden. „Für die Games-Branche bedeutet dies vor allem die Verstetigung der Games-Förderung und die Stärkung des Games-Standorts Deutschland“, so der Geschäftsführer Felix Falk. Games spielten seit vielen Jahren gesellschaftlich, kulturell, wirtschaftlich und technologisch eine immer größere Rolle in den unterschiedlichsten Bereichen. Dieses Potenzial müsse von der Politik noch besser gefördert und genutzt werden.
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Thüringen will nicht nur eine inhaltliche, sondern auch eine finanzielle Flexibilisierung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern erreichen
21.01.2022 Fragen an Malte Krückels (Die Linke), Medienstaatssekretär in Thüringen
Thüringen sieht die medienpolitischen Schwerpunkte für 2022 auf drei Ebenen: europapolitisch, bundesweit, landesbezogen. Europapolitisch gibt Malte Krückels, Medienstaatssekretär in diesem Bundesland im Zusammenhang mit dem „Verordnungsvorschlag über die Transparenz und die Ausrichtung politischer Werbung“ sowie dem DSA und DMA, zu bedenken, dass Fehlentwicklungen in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht zu allgemeinen europäischen Regelungen führen dürfen, die funktionierende Regelungssysteme in anderen EU-Mitgliedsstaaten aushebeln. Bundesweit bleibt die „Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ besonders wichtig. Dabei erwarte Krückels, dass die Rundfunkanstalten „ihre angedachten neuen Möglichkeiten mit mutiger und gleichzeitig sparsamer Weitsicht gebrauchen.“ Thüringen werbe im Länderkreis dafür, eine klare Budgetierung zu erreichen, die es den Anstalten ermöglichen würde, ihre Mittel unabhängiger und langfristiger, aber selbstverständlich entsprechend ihres Auftrages zu verwenden. Zur Stärkung des Medienstandortes Thüringen trage auch der Start der ARD-Kulturplattform, welche die ARD in Weimar in Gestalt einer Gemeinschaftseinrichtung der ARD ansiedeln wird, bei.
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Schenk und Robra fordern eine Begrenzung der Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
20.01.2022. Fragen an Oliver Schenk (CDU), Chef der Staatskanzlei in Sachsen und Rainer Robra (CDU), Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur in Sachsen-Anhalt
Für die Chefs der Staatskanzleien in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einer der Schwerpunkte für dieses Jahr. Dabei geht es nicht nur um die Novellierung des Auftrags, die bis Ende 2022 beschlossen werden soll, sondern auch um eine zweite Phase, eine Reform Beitragsfestsetzungsverfahrens. Für Oliver Schenk geht es dabei nicht nur um „vielfältige organisatorische Maßnahmen“ sondern auch um eine Begrenzung der Ausgaben. „Einer Diskussion über die Kopplung einer Indexierung an einen Entwicklungskorridor oder unter Berücksichtigung eines Rationalisierungsabschlages wird sich Sachsen nicht verschließen“, so der CDU-Politiker.
Rainer Robra sieht im Verfassungsgrundsatz, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seinem Auftrag folgt, keine Einbahnstraße. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wollten wissen, wie die Mittel eingesetzt werden. Von den Rundfunkanstalten müssen kontinuierlich Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten erkannt und konsequent genutzt werden. Durch die Reform von Auftrag und Struktur müsse die Akzeptanz für Angebote und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders im Osten Deutschlands zunehmen.
Hamburgs Mediensenator Carsten Brosda fordert stärkere Bündelung der Kompetenzen der Landesmedienanstalten
18.01.2022. Fragen an Dr. Carsten Brosda (SPD), Senator für Kultur und Medien Hamburgs
Dr. Carsten Brosda, Vordenker der Kultur- und Medienpolitik der SPD und Kultur- und Mediensenator in Hamburg, sieht für dieses Jahr vor allem vier medienpolitische Schwerpunkte: Die Novellierung des Medienkonzentrationsrechts, die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Änderungen beim Jugendmedienschutz sowie die geplante EU-Regulierung digitaler Plattformen. Der aus seiner Sicht vielversprechendste Weg, das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags zu reformieren, „ist nach wie vor die Kopplung des Rundfunkbeitrags an einen Index (wie die Inflationsrate), an dem sich regelmäßige Anpassungen des Beitrags orientieren könnten, wenn sich der Auftrag nicht mehr auf spezifische Programme oder Verbreitungswege fokussiert.“, sagt Brosda. Im Anschluss an die Reformüberlegungen zum öffentlich-rechtlichen Auftrag sollte „eruiert“ werden, ob es hier zu einer Einigung kommen könne. Bei der dringenden Reform des Medienkonzentrationsrechts müssten die großen Plattformen und Intermediäre, auf denen sich heute viele informieren, erfasst werden. Nur so sei die Meinungsvielfalt – und damit letztlich die freie Meinungsbildung – über alle derzeitigen und künftigen Mediengattungen dauerhaft sichergestellt.
Mit der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll auch die Rundfunkfinanzierung verändert werden
14.01.2022. Fragen an Axel Wintermeyer (CDU), Chef der Staatskanzlei Hessens und Dr. Jörg Mielke (SPD), Chef der Staatskanzlei Niedersachsens
Sowohl für Axel Wintermeyer, aus Hessens als auch Dr. Jörg Mielke aus Niedersachsen zählt die Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu den wichtigsten medienpolitischen Themen in diesem Jahr. Beide Staatskanzleichefs betonen im Zusammenhang mit möglichen Veränderungen bei der Rundfunkfinanzierung in der 2. Phase der Reform die zentrale Position der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten). So ist Axel Wintermeyer der Auffassung, dass den Controlling-Vorgaben der KEF in Zukunft noch mehr Beachtung zu schenken sei, so dass sie zu einer echten Controlling-Instanz bei der digitalen Transformation werden könnte. Auf der einen Seite müssten die Länder die bereits aufgezeigte Einsparpotenziale von den Sendern weiter einfordern. Auf der anderen Seite müsste bei weiteren Reformüberlegungen berücksichtigt werden, dass Karlsruhe sowohl das Finanzierungsmodell des Rundfunkbeitrags bestätigt als auch das KEF-Verfahren gestärkt habe. Jörg Mielke sagt, dass Dank der Kompetenz und unabhängigen Stellung zwischen Anstalten, Ländern sowie Beitragszahlern der KEF weiterhin eine zentrale Rolle zu komme. Dies würde auch dann gelten, wenn es zu einer wie auch immer ausgestalteten Veränderung der Rundfunkfinanzierung kommen sollte.
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