Medienregulierung
VAUNET fordert neben mehr Transparenz auch ein Diskriminierungsverbot im Medienstaatsvertrag – Öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll 75 Prozent seines Budgets auf die Bereiche Information, Kultur und Bildung konzentrieren
04.09.2019. Von Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender VAUNET – Verband Privater Medien e. V.
Der VAUNET begrüßt den aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags in seinen meisten Inhalten. Er ist ein wichtiger Schritt hin zu einer konvergenten Regulierung einer längst konvergenten Medienwelt. Nur ein technologieneutraler Regulierungsansatz kann dem nachhaltig gerecht werden - und das ist auf Seiten der Länder verstanden worden. Dabei ist auch die Einbeziehung von Medienintermediären, also von Inhalteaggregatoren und Suchmaschinen, in den Medienstaatsvertrag erfolgt. Das war angesichts der heutigen Mediennutzung und dem Einfluss dieser Anbieter auf die Meinungsbildung mehr als überfällig. Sie nehmen heute die Rolle früherer klassischer Gatekeeper wie Kabelnetzbetreiber ein. Deshalb müssen wir ihnen Leitlinien an die Hand geben. Das gilt für den Zugang, die Auffindbarkeit und chancengleiche, nicht-diskriminierende kommerzielle Konditionen. Und das ist mit dem vorliegenden Entwurf zum Medienstaatsvertrag auch zu einem guten Teil gelungen.
Aber: Neben den formulierten Transparenzanforderungen braucht es auch ein Diskriminierungsverbot. Es sollte zum Schutz der Angebots- und Anbietervielfalt selbstverständlich sein, dass Marktteilnehmer, die im Wesentlichen gleich auf die Meinungsbildung und -vielfalt wirken, auch im Wesentlichen gleich reguliert werden.
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Länder wollen Medienkonzentrationsrecht doch noch reformieren
02.09.2019. Interview mit Heike Raab, SPD, Staatssekretärin, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales
Wenige Wochen vor der Entscheidung der Rundfunkkommission der Länder zum Medienstaatsvertrag haben ANGA, Bitkom, eco sowie ZVEI ihre Kritik an den geplanten Vorgaben, die aus Sicht der Verbände die Interessen von Medienplattformen und Nutzern nicht hinreichend berücksichtigen, bekräftigt. Die Bedenken der Verbände betreffen insbesondere die derzeit vorgesehene restriktive Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) im Medienstaatsvertrag. Danach sollen Überblendungen und Skalierungen unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender stehen und nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden können. Ein Rechtsgutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) stellt fest, dass die Ausgestaltung der genauen rechtlichen Bedingungen einschließlich möglicher Ausnahmen vom grundsätzlichen Überblendungsverbot den Mitgliedstaaten überlassen ist. Dabei sollen aber insbesondere auch die berechtigten Interessen der Nutzer berücksichtigt werden. In einem medienpolitik.net-Interview stellt dazu Heike Raab, Medienstaatssekretärin aus Rheinland-Pfalz fest: „Es braucht mehr denn je eine vielfaltsorientierte Medienordnung, die über das rein marktwirtschaftliche Denken hinausgeht. Dass hier das ein oder andere Geschäftsmodell möglicherweise angepasst werden muss, sollte hier kein Hindernis sein, sondern vielmehr Ansporn für uns alle, nach sinnvollen Lösungen gerade in der Umsetzung zu suchen.“
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BR-Rundfunkratsvorsitzender gegen Verlagerung von Aufgaben des Gesetzgebers auf die Rundfunkräte
19.08.2019. Interview mit Dr. Lorenz Wolf, Rundfunkratsvorsitzender des Bayerischen Rundfunks und Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK)
Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) hat den Jahresabschluss und die Wirtschaftsrechnung für das vergangene Jahr genehmigt. Vorausgegangen war die gesetzlich vorgegebene Überprüfung durch den Verwaltungsrat des BR. Gegenüber der Planung wurden 2018 aufgrund der sparsamen Haushaltsführung 13,5 Millionen Euro weniger aus den Rücklagen benötigt. Insgesamt verbucht der BR ein positives Finanzergebnis von 25,6 Millionen Euro. Wie Dr. Lorenz Wolf, Rundfunkratsvorsitzender des Bayerischen Rundfunks in einem Interview mit medienpolitik.net betont, betrage der rechnerische Überschuss von 25,6 Millionen Euro bei einem Gesamtbudget des BR von rund einer Milliarde Euro etwa zwei Prozent des Etats. „Bis 2020 wird der Finanzmittelbestand aber aufgebraucht sein.“ Es würden jetzt bereits Mittel verausgabt, die nicht allein über den Beitrag in seiner derzeitigen Höhe gedeckt seien. Wolf spricht sich im Zusammenhang mit der geplanten Flexibilisierung des Auftrags und der Budgetierung dagegen aus, dass die Rundfunk- oder Fernsehräte Aufgaben der Operative oder des Gesetzgebers übernehmen. „Die Ausgestaltung einer positiven Rundfunkordnung ist Aufgabe des demokratisch legitimierten Gesetzgebers. Will der Gesetzgeber nicht für Änderungen einstehen, kann er seine Aufgabe nicht einfach auf die Gremien übertragen und ihnen – das muss man in Zeiten finanzieller Restriktionen klar benennen – die Verantwortung für den Rückbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuschreiben.“
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Technologieorientierte Branchenverbände haben Gutachten zum Medienstaatsvertrag in Auftrag gegeben
16.08.2019. Fragen an Marie Anne Nietan, Referentin für Medienpolitik, Bitkom
Die Branchenverbände ANGA, Bitkom, eco und ZVEI haben erhebliche Bedenken gegen den Entwurf des Medienstaatsvertrages in seiner jetzigen Fassung: Insbesondere die geplanten Vorgaben für die Gestaltung und Nutzung des TV-Bildschirms verhindern nach Auffassung der Verbände Innovationen und bevormunden Verbraucher. Die vier Verbände haben in diesem Zusammenhang ein Gutachten zur europarechtlichen Einordnung dieser Vorgaben beim Europäischen Institut für Medienrecht (EMR) in Auftrag gegeben, das Ende August vorgestellt werden soll. Gegenüber medienpolitik.net erklärte dazu Marie Anne Nietan, Referentin für Medienpolitik, Bitkom dass die Änderungen am 1. Entwurf aus Bitkom-Sicht „eher negativ als positiv“ zu bewerten seien. Dazu zähle die vorgeschlagene Regelung für eine „Basisauffindbarkeit“ von linearen Rundfunkprogrammen und ein Regelungsvorschlag für eine privilegierte Auffindbarkeit von bestimmten Angeboten. „Das Geschäftsmodell von Plattformenanbietern basiert auf dem Konzept, ihren Nutzern möglichst viele Angebote und Inhalte möglichst einfach auffindbar zu machen und dabei die Interessen des Nutzers in den Mittelpunkt zu stellen. Die privilegierte Auffindbarkeit einzelner Angebote bedeutet immer auch eine Benachteiligung anderer Angebote/Inhalte sowie insgesamt eine unangemessene Bevormundung der Nutzer“, erläutert Marie Anne Nietan.
Digitale Presseangebote sollen mit Schutzrechten gegenüber Medienplattformen und Be-nutzeroberflächen ausgestattet werden
09.08.2019. Von Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medienpolitik, VDZ und Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsleitung, BDZV
Wir begrüßen es sehr, dass nunmehr auch digitale Presseangebote, die als Telemedien i. S. d. § 54 Abs. 2 S. 1 RStV seit langem dem Rundfunkstaatsvertrag unterfallen, mit Schutzrechten gegenüber Medienplattformen und Benutzeroberflächen ausgestattet werden sollen. Der Rundfunkstaatsvertrag enthält bislang allein Regelungen der Belegung von infrastrukturgebundenen Rundfunkplattformen. Plattformen im offenen Internet werden erst oberhalb der Schwelle der Marktbeherrschung erfasst. Wie in Promedia 11/2018 (S. 12 f.) zum ersten Diskussionsentwurf eines Medienstaatsvertrages näher dargelegt, ermöglicht das Internet einerseits eine nie dagewesene Vielfalt von Medienangeboten und Medienplattformen, während es andererseits die Entstehung und Verfestigung dominanter Plattformen begünstigt, die im Falle der Verbreitung von Medien eine spezifische Meinungsmacht erlangen und die Meinungsvielfalt gefährden können. In dieser Situation ist es ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers, Medienangebote gegenüber mächtigen Platt-formen insbesondere durch Diskriminierungs- und Behinderungsverbote sowie Transparenzvorgaben in Schutz zu nehmen.
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ProSiebenSat.1 fordert weitere Änderungen bei der Plattformregulierung
07.08.2019. Fragen an Conrad Albert, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender ProSiebenSat.1 Media SE
Conrad Albert, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender ProSiebenSat.1 Media SE sieht die Gefahr, dass Global Player eine „Dominanz in der Meinungsbildung erlangen“ können. Sie würden sich darauf vorbereiten, ihre bereits bestehenden Medienangebote um TV (Rundfunk) zu ergänzen und in Deutschland eigene TV-Plattformen anzubieten. Sie würden ihr Augenmerk auf Daten richten, die sie in Massen gewinnen, nutzen und kontrollieren. „Vor diesem Hintergrund“, so Albert „sind entsprechende Vorgaben im Entwurf des Medienstaatsvertrages für die Erhaltung von Angebots- und Anbietervielfalt insbesondere in der Plattformregulierung notwendig und entsprechen (mit einzelnen Ausnahmen) insoweit unserer Vorstellung von einer zeitgemäßen Regulierung." Der Rundfunk müsse auch in der neuen Medienwelt seiner verfassungsrechtlich gewollten Aufgabe nachkommen, Meinungsvielfalt zu sichern. Das sei aber nur dann möglich, wenn es den Betreibern von Medienplattformen untersagt sei, die Nutzung des Rundfunks zu behindern oder faktisch auszuschließen. Deshalb müsse die „Nutzerautonomie“ ihre Grenzen in der Basisauffindbarkeit finden.
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