Netzpolitik
Für Heike Raab ist das Indexmodell bei der Reform der Beitragsfinanzierung nicht mehr relevant
12.01.2022. Fragen an Heike Raab (SPD), Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz
Für Heike Raab, Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz, wird 2022 ein sehr wichtiges Jahr für die Medienpolitik. Es stünden eine Reihe von sehr grundsätzlichen Weichenstellungen an. Neben der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehe ihr Blick dabei auch stark nach Europa. Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei „mehrdimensional“. Nach den Veränderungen des Rechtsrahmens durch die Länder, müssten die Rundfunkanstalten Strukturveränderungen vornehmen. Dazu zählten engere Kooperationen „vor und hinter den Kulissen“. In Bezug auf die geplante Reform der Betragsfinanzierung stellt Raab klar, dass diese Diskussion für sie „keine Frage mehr nach einem Indexmodell oder nach Mehrheitsentscheidungen“ sei. Die Vorhaben der EU-Kommission zur Regulierung erfüllten sie medienpolitisch mit Sorge, denn in den vorliegenden Entwürfen, hätten Pluralismus, Staatsferne Aufsicht, und vielfaltssichernde Elemente noch nicht ausreichend Eingang gefunden. Eine Binnenmarktregulierung dürfe nicht zu Lasten von Medienregulierung und damit auch nicht zu Lasten von Freiheitsrechten und Vielfaltssicherung gehen. Es brauche vielmehr, so die Koordinatorin der Medienpolitik der Länder, eine kohärente und konsistente Rechtsordnung für den Mediensektor, die die besondere Funktion der Medien für die Demokratie anerkennt und fördere.
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Brandenburgs Medienstaatssekretär fordert von öffentlich-rechtlichen Sendern keinen erhöhten Aufwand für neue Online-Angebote
11.01.2022. Fragen an Dr. Benjamin Grimm (SPD), Medienstaatssekretär Brandenburgs
Für den Brandenburger Medienstaatssekretär Benjamin Grimm ist sicher: Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk „kann nicht alles bleiben, wie es ist“. Niemand müsse Angst haben, aber alle sollten sich anstrengen, damit Akzeptanz und Relevanz der Öffentlich-Rechtlichen nicht nur erhalten, sondern verbessert werden könnten. Um die Anreize der Flexibilisierung nicht zu hemmen, so Grimm, bedarf es einer Klarstellung, dass Einsparungen an einer Stelle - etwa bei den Verbreitungskosten oder durch die Einstellung eines Angebotes - für Investitionen an anderer Stelle - etwa neue Onlineangebote - genutzt werden könnten. „Es geht um die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwandsarten.“ Zu den weiteren medienpolitischen Schwerpunkten zählt der Brandenburger Medienpolitiker die Neuregelung des Medienkonzentrationsrechts sowie die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Im Zusammenhang mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) der EU-Kommission übt Grimm Kritik an „einer zentral gesteuerte EU-Regulierungsbehörde“. Die Vorstellung, sie könnte Entscheidungen treffen, die den jeweiligen Medienmärkten und gesellschaftlichen Besonderheiten gerecht würden, gehe an der Realität vorbei.
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Das Medienjahr 2022: Von Reform bis Trilog
21.12.2021. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Das neue Jahr 2022 hält auch für die Medienpolitik wieder Themen und Entscheidungen parat, die für gesellschaftspolitische Debatten wie geschaffen sind. Dazu zählt an erster Stelle die Verständigung über die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bis März sollen die Ergebnisse der laufenden Online-Konsultation ausgewertet und in einem neuen Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrages berücksichtigt sein. Auch dieser muss wieder durch alle Landesparlamente. Ob er das erforderliche Placet erhält und ab 1. Januar 2023 in Kraft treten kann, mit einer Flexibilisierung bei der Beauftragung als Kern, ist also noch offen.
Ein Debattenbeitrag zum zeitgemäßen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
08.03.2021. Von Prof. Dr. Karola Wille, Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)
Die Verfechter einer großen Freiheit in der Informationsflut übersehen: Zum Navigieren im großen Meer der Internetinformationen sind Mittel der Orientierung erforderlich. Diese Aufgabe übernehmen in der Google- und Facebook-Welt der neuen globalen Tech Industrie mit ihrer KI-Maschinerie Algorithmen. Sie steuern uns über personalisierte Nutzungsvorschläge. Diese Mechanismen sind auch Teil des Erfolges der global agierenden Streaming Anbieter wie Netflix, Amazon oder Disney, die auch in Europa immer stärkere Marktanteile erobern. Wir wissen zugleich: Ersetzt die algorithmenbasierte Inhaltsauswahl die journalistische Inhaltsauswahl, verstärkt dies die gesellschaftlichen Trends der Polarisierung, Fragmentierung und Radikalisierung.
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Digital Services Act soll Online Gatekeeper zähmen
16.12.2020. Interview mit Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM) und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA)
Die Europäische Kommission hat gestern Vorschläge für einen neuen Rechtsrahmen für digitale Dienste vorgelegt – den Digital Services Act und den Digital Markets Act. Dabei sollen mit dem Digital Services Act (DSA) sollen vor allem Fragen der Haftung und des Umgangs mit illegalen Inhalten geklärt werden, die bisher von der 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie geregelt werden. Mit dem Digital Markets Act sollen die EU Wettbewerbsregeln aktualisiert und Plattformen reguliert werden. Für Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) ist der DSA „ein wichtiges und couragiertes Vorhaben, um sinnvolle Regeln für die digitale Wirtschaft in Europa zu finden.“ Allerdings seien eine Vielzahl von Unternehmen im Netz nicht nur Wirtschaftsunternehmen und Wettbewerber. Sie seien wie Google und Facebook längst zentraler Bestandteil der europäischen Medienlandschaft. Und Medienregulierung funktioniert eben nicht nach den gleichen Logiken wie Wettbewerbspolitik. Medienrecht sei kein Wirtschaftsrecht, sondern ein Demokratie-Sicherungsrecht. Insofern könne das Projekt des DSA nur gelingen, wenn es diesen Faktor umfassend berücksichtige, erläutert Schmid.
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