Netzpolitik
Ein Debattenbeitrag zum zeitgemäßen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
08.03.2021. Von Prof. Dr. Karola Wille, Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)
Die Verfechter einer großen Freiheit in der Informationsflut übersehen: Zum Navigieren im großen Meer der Internetinformationen sind Mittel der Orientierung erforderlich. Diese Aufgabe übernehmen in der Google- und Facebook-Welt der neuen globalen Tech Industrie mit ihrer KI-Maschinerie Algorithmen. Sie steuern uns über personalisierte Nutzungsvorschläge. Diese Mechanismen sind auch Teil des Erfolges der global agierenden Streaming Anbieter wie Netflix, Amazon oder Disney, die auch in Europa immer stärkere Marktanteile erobern. Wir wissen zugleich: Ersetzt die algorithmenbasierte Inhaltsauswahl die journalistische Inhaltsauswahl, verstärkt dies die gesellschaftlichen Trends der Polarisierung, Fragmentierung und Radikalisierung.
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Digital Services Act soll Online Gatekeeper zähmen
16.12.2020. Interview mit Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM) und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA)
Die Europäische Kommission hat gestern Vorschläge für einen neuen Rechtsrahmen für digitale Dienste vorgelegt – den Digital Services Act und den Digital Markets Act. Dabei sollen mit dem Digital Services Act (DSA) sollen vor allem Fragen der Haftung und des Umgangs mit illegalen Inhalten geklärt werden, die bisher von der 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie geregelt werden. Mit dem Digital Markets Act sollen die EU Wettbewerbsregeln aktualisiert und Plattformen reguliert werden. Für Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) ist der DSA „ein wichtiges und couragiertes Vorhaben, um sinnvolle Regeln für die digitale Wirtschaft in Europa zu finden.“ Allerdings seien eine Vielzahl von Unternehmen im Netz nicht nur Wirtschaftsunternehmen und Wettbewerber. Sie seien wie Google und Facebook längst zentraler Bestandteil der europäischen Medienlandschaft. Und Medienregulierung funktioniert eben nicht nach den gleichen Logiken wie Wettbewerbspolitik. Medienrecht sei kein Wirtschaftsrecht, sondern ein Demokratie-Sicherungsrecht. Insofern könne das Projekt des DSA nur gelingen, wenn es diesen Faktor umfassend berücksichtige, erläutert Schmid.
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Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb nimmt Stellung zur Reform des Urheberrechts
01.12.2020. Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb begleitete die Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters bereits im Hinblick auf die EU-Richtlinie. Zu dem vorliegenden Referentenentwurf hat sich das Institut nun im Rahmen einer Stellungnahme geäußert, wobei der Fokus auf dem UrhDaG (Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz) liegt. Die Projektgruppe begrüßt, dass der Referentenentwurf mit § 5 UrhDaG-E die Anwendbarkeit der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen für den Regelungsbereich des UrhDaG klarstellt, um damit möglichst viele Formen des „User Generated Content“ zu erfassen und online auf legale Weise zugänglich zu machen. Kritik äußert sie jedoch daran, dass Diensteanbieter ausschließlich für Werknutzungen zum Zweck des Pastiches einer Vergütungspflicht unterliegen sollen (§ 7 Abs. 2 UrhDaG-E). „Angesichts der Funktionslogik des UrhDaG-E und der besonderen Interessenlage zwischen Diensteanbietern, Rechteinhabern und Nutzern sowie zu erwartender Abgrenzungsprobleme sollten […] alle Nutzungen nach § 5 UrhDaG-E von den Diensteanbietern vergütet werden“, so die Stellungnahme. Auch die geplante Erleichterung von geringfügigen Nutzungen nach § 6 UrhDaG-E begrüßt die Stellungnahme im Grundsatz. Da jedoch Zweifel an der Unionsrechtskonformität der konkreten Ausgestaltung bestehen, wird angeregt, die Zielsetzung durch eine andere gesetzestechnische Lösung umzusetzen.
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Über 500 Künstler appellieren: Spielt das Urheberrecht nicht gegen uns aus!
26.11.2020. Es ist nicht alltäglich, dass sich Künstler in großer Zahl orchestriert in die aktuelle Politik einmischen. Bei der Diskussion um eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie im vergangenen Jahr waren ihre Stimmen nur sehr verhalten zu hören. Jetzt bei der Umsetzung dieser europaweiten Vereinbarung in deutsches Recht artikulieren sie ihre Interessen deutlicher. So haben sich 576 Künstler mit einem Brief an Regierungspolitiker und Bundestagsabgeordnete gewandt und darin den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Urheberrechtsreform kritisiert. So heißt es in dem Brief, dass sie auf dem einzigen nicht eingeschränkten Markt immer noch keine angemessene Vergütung für ihre Werke erhielten. „Unsere Hoffnung war, dass die Umsetzung der DSM-Richtlinie diese Situation verbessern würde.“ Die Künstler, vor allem aus dem Musikbusiness, prangern in dem Schreiben einen „Raubbau an der DSM-Richtlinie“ an und bezeichnen die Ausnahmen mit der neu geplanten Schranke des § 6 UrhDaG-E „in Teilen so hanebüchen europarechtswidrig“. Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium würden die europäische Richtlinie verwässern und die Position der Kreativen weiter schwächen. Zu den Unterzeichnern gehören Künstler wie die Berliner Philharmoniker, Herbert Grönemeyer, die Toten Hosen und Tim Bendzko.
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EuGH verhandelt zur Nichtigkeitsklage Polens
11.11.2020. In Deutschland ist der Regierungsentwurf zur Umsetzung von Art. 17 der EU-Urheberrechtsreform bereits auf dem Weg. In diesen Tagen soll das Kabinett darüber abstimmen, mit welchen Mechanismen YouTube künftig Uploadfilter einsetzen wird. Auf der Zielgeraden könnte die Reform nun aber teilweise doch nochmal kippen. Seit gestern wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über eine Nichtigkeitsklage Polens gegen Art. 17 verhandelt. Ein Hoffnungsschimmer für die Meinungsfreiheit im Internet? Rechtsanwalt Christian Solmecke analysiert das Verfahren:
Google ist mit News Showcase über Nacht zum größten Medienanbieter der Welt geworden. 20 deutsche Verlage haben dem Konzern dazu verholfen.
02.11.2020. Von Oliver Schmidt, Head of Content Strategy bei der VG Media
Wenn kommende Generationen von Journalisten, Politikern und Soziologen sich fragen, wann eigentlich alles so schrecklich schiefzugehen begann, sollten sie sich den 1. Oktober 2020 genau ansehen. An diesem Tag kündigte Google an, Verlagen eine Milliarde Dollar an „Lizenzzahlungen“ leisten zu wollen. Eine Zäsur, hatte sich Google doch bisher strikt geweigert, Verlagen Geld für die Nutzung von deren Inhalten in der Suchmaschine zu zahlen. Jetzt aber ist Google bereit, für die symbolträchtige Milliarde Content einzukaufen – nichts anderes heißt „Lizenzzahlung“ –, um ihn im eigenen Produkt Google News in voller Länge verwenden zu dürfen.
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Landesmedienanstalten sind für die Umsetzung des neuen Medienstaatsvertrages zuständig
29.10.2020. Interview mit Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat gestern als letztes der 16 Landesparlamente den Medienstaatsvertrag gebilligt. Damit kann er nun umgesetzt werden. In Kraft tritt der Staatsvertrag jedoch erst am Tag nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde beim Vorsitzland der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (derzeit Berlin). Das genaue Datum des Inkrafttretens hängt deshalb von verschiedenen administrativen Details ab. Für die Konkretisierung der Bestimmungen des MStV sind die Landesmedienanstalten zuständig. Die entsprechenden Satzungen wurden von den Medienanstalten in den letzten Monaten bereits im intensiven Austausch mit der Branche vorbereitet und den betroffenen Branchenverbänden unter anderem die Möglichkeit der Stellungnahme zu den Satzungsentwürfen gegeben. Die Verabschiedung der Satzungen geschieht durch die Gremien der 14 Landesmedienanstalten, die bereits nach geltender Rechtslage für die Aufsicht über Medienplattformen zuständig sind.
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