Netzpolitik
Rechtsgutachten über die Organisation von jugendschutz.net als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern
26.10.2020. Der Entwurf des Jugendschutzgesetzes führt gegenwärtig zum Streit zwischen dem Bund und den Ländern über Kompetenz und Zuständigkeit für diesen wichtigen medienpolitischen Bereich. So soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale ausgebaut werden, eine Aufgabe die die Landesmedienanstalten mit jugendschutz.net bereits wahrnehmen. In einem Rechtsgutachten „Intraföderale Verwaltungskooperation im Jugendschutz - Verfassungsrechtsfragen einer Organisation von jugendschutz.net als Gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern“ geht Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts, der Frage nach, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen eine Umstrukturierung von „jugendschutz.net“, der gemeinsamen Stelle Jugendschutz der Länder mit der insbesondere eine nachhaltige finanzielle Absicherung der Tätigkeit und zudem ein dauerhaftes Engagement des Bundes bei der Unterhaltung dieser Einrichtung erreicht werden kann. Ein „Gemeinsames Kompetenzzentrum Jugendschutz von Bund und Ländern“, wie es als politisches Ziel der Jugend- und Familienministerien von Bund und Ländern formuliert wird, wirft eine Reihe von Fragen insbesondere verfassungsrechtlicher, aber auch organisationsrechtlicher Art auf. Nach Auffassung des Gutachtens ist eine solche Bund-Länder-Kooperation „durch geteilte und gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch jugendschutz.net verfassungsrechtlich möglich.“
Medienanstalten wollen konsequenter gegen verbotenes Content-Marketing im Internet vorgehen
22.10.2020. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) schreibt eine Studie zu Werbepraktiken und direkten Kaufappellen an Kinder in sozialen Medien aus. Ziel der öffentlichen Ausschreibung ist, im Zeitraum von Mitte Dezember 2020 bis Mitte Mai 2021 mittels einer explorativen Rezeptionsstudie die kommerzielle Kommunikation von Influencern an Kinder (6 – 13 Jahre) näher zu untersuchen. Die Bewertung der aktuellen Werbepraktiken von Influencern aus Kinder- und Familiensicht soll der KJM Hinweise für eine notwendige und wirksame Rechtsdurchsetzung bei Verstößen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) liefern. Darüber hinaus sollen konkrete Empfehlungen abgeleitet werden, die Influencer bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben unterstützen. Hintergrund der Ausschreibung ist die zunehmende Kommerzialisierung beliebter Social-Media-Plattformen (vor allem YouTube und Instagram) und die damit verbundene werbliche Ansprache von Kindern durch Influencer.
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Referentenentwurf zur Novellierung des Urheberrechts ist für die Urheber unbefriedigend
21.10.2020. Von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht
Die Initiative Urheberrecht sieht wesentliche positive Neuregelungen im jüngst veröffentlichten Referentenwurf des BMJV zur Umsetzung der DSM-Richtlinie, fordert jedoch eine eindeutige Haltung der Bundesregierung. Einige Vorschläge würden sogar zu einer Verschlechterung der aktuellen Rechtslage für Urheber und ausübende Künstler führen. Die DSM-Richtlinie (Digital Single Market) der EU enthält Vorgaben zur Neugestaltung der Rechtslage wie im Falle der Nutzung von geschützten Werken auf kommerziellen Plattformen, zur Verlegerbeteiligung und zur fairen Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler. Die Initiative Urheberrecht hat die Richtlinie im vergangenen Jahr sehr begrüßt. Der Referentenentwurf greift diese Ansätze auf und ist bemüht, die rechtliche und materielle Position der professionellen Kreativen zu stärken. Gleichzeitig versucht er, die im Diskussionsprozess der Richtlinie provozierten Konflikte zwischen Internetnutzern / Uploadern und Urheber und ausübenden Künstler sowie Rechteinhabern zu entschärfen. Das Ergebnis ist allerdings zurzeit noch unbefriedigend. Besonders bedauerlich ist, dass innerhalb der Bundesregierung immer noch kein Konsens über die wesentlichen Formulierungen zur Verbesserung der Situation für Urheber erzielt werden konnte.
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Stufenkonzept soll Overblocking bei Urheberrechtsanpassung verhindern
22.04.2020. Interview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln
Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt verpflichtet die Mitgliedstaaten zu Anpassungen im nationalen Urheberrecht. Insbesondere bei der Umsetzung der neuen Haftungsregeln des Art. 17 der Richtlinie bedarf es einer rechtssicheren und verhältnismäßigen Umsetzung in das nationale Recht. Ungerechtfertigtes Overblocking muss soweit wie möglich verhindert werden. Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht hat dazu einen konkreten Umsetzungsvorschlag erarbeitet. Die Empfehlung sieht unter anderem ein gestuftes Regelungskonzept vor, das Lizenzierungen erleichtern, bestimmte im Internet übliche Nutzungsformen gesetzlich erlauben und ungerechtfertigte Uploadfilter verhindern soll. So wird vorgeschlagen ein neues Verwertungsrecht für die Zugangsverschaffung durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten zu schaffen. Darüber hinaus soll eine neue gesetzliche Erlaubnis für die öffentliche Zugänglichmachung von Karikaturen, Parodien oder Pastiches eingeführt werden, die kreative Nutzungsformen im Internet gegen eine pauschale Vergütung erlaubt.
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Der Start von Disney+ in Deutschland wird nicht zulasten von Netflix gehen
25.03.2020. Interview mit Dr. Florian Kerkau, Geschäftsführer Goldmedia Custom Research GmbH
Die Corona-Krise verändert das Mediennutzungsverhalten. Nach Informationen der Marktforschungsplattform Appinio gaben 45 Prozent der Umfrageteilnehmer an, in ihrer Freizeit wieder mehr TV zu sehen. 35 Prozent der Befragten nutzen das Streaming über VoD-Plattformen stärker. 44 Prozent surft deutlich mehr im Internet. Damit das Netz aufgrund der verstärkten Nutzung vor allem von Bewegtbildangeboten nicht zusammenbricht, haben große Streaming-Plattformen europaweit die Qualität ihrer Videos vermindert, um weniger Datenmengen zu beanspruchen. In dieser Boomzeit für Video-on-Demand-Anbieter ist gestern, wie geplant, die neue Plattform Disney+ in Deutschland freigeschaltet worden. Obwohl der Streaming-Dienst erst im November 2019 in den USA startete, ist Disney+ im vergangenen Jahr bereits auf Platz 8 der am meisten heruntergeladenen Video-Streaming-Apps (iOS und Google Play) gelandet. Im Dezember wurde die App weltweit auf Platz 6 der Apps mit den höchsten Verbraucherausgaben der Non-Gaming-Apps gerankt. Nach Einschätzung von Dr. Florian Kerkau, Geschäftsführer Goldmedia Custom Research GmbH, sei das Interesse an dem neuen Dienst sehr groß. Einen Nachteil für Netflix sieht er nicht: Zwei Drittel der potenziellen Disney+-Kunden wollen den Dienst zusätzlich zu ihren bestehenden Abonnements beziehen.
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