Netzpolitik
Kreative und Kulturunternehmen müssen für die Werknutzung angemessen vergütet werden
10.02.2020. Von Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht
Ende vergangener Woche hat die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen ein Fachgespräch „EU-Urheberrechtsreform – Wie soll eine nationale Umsetzung aussehen?“ durchgeführt. Zuvor hatte die Fraktion ein Gutachten des Göttinger Multimedia- und Telekommunikationsrechtlers Prof. Dr. Gerald Spindler präsentiert. Das Gutachten wirft wie Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik erklärte, bei Bündnis90/Die Grünen „starke Zweifel an der Vereinbarkeit von Artikel 17 mit EU-Grundrechten auf. Damit steht die ganze nationale Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie auf der Kippe.“ Zugleich ermögliche die DSM-Richtlinie eine deutliche Verbesserung der Rechteinhaber gegenüber den großen Plattformen, beispielsweise YouTube. Lizensierung sei die Problemlösung. Das sei eine gute Botschaft für Kreative. Die aber nichts wert sei, wenn das Damoklesschwert der Unvereinbarkeit mit EU-Grundrechten darüber hänge, betonte Erhard Grundl, Sprecher für Kulturpolitik.
Anlässlich des Fachgesprächs hat Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, folgendes Statement abgegeben.
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Schlussfolgerungen aus den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum „Recht auf Vergessenwerden“
07.02.2020. Von Prof. Dr. Johannes Kreile, Rechtsanwalt, Partner, Noerr
Sowohl die Fachgerichte als auch der EuGH beschäftigen sich bereits seit längerem mit Löschungsansprüchen bezüglich personenbezogener Daten im Internet. Hintergrund ist das schlagwortartig als „Recht auf Vergessenwerden“ benannte Bedürfnis, ihre dauerhafte und ubiquitäre Verfügbarkeit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts einzudämmen. Zwei Fallgestaltungen haben nun den Weg zum Bundesverfassungsgericht gefunden, das bemerkenswerte Aussagen getroffen hat. Es bestätigt die Rechtsprechung des EuGH und gibt Presseunternehmen besondere Pflichten auf.
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ver.di fordert Nachbesserungen für Urheberinnen und Urheber bei Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie
05.02.2020. Von Christoph Schmitz, ver.di-Bundesvorstandsmitglied
Mit einem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts stellte das Justizministerium im Januar drei mit der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt adressierte Regelungsbereiche zur Diskussion: erstens die in Deutschland im Wesentlichen bereits bestehenden Regelungen zur automatisierten Analyse von Texten und Daten (Text und Data Mining), zweitens sollen Verlage wieder regelmäßig an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden, und drittens will der Gesetzgeber seinen Lapsus, das nationale Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht ordnungsgemäß notifiziert zu haben, jetzt schnellst möglich durch eine erneute Regelung hierzu ausbügeln.
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Länder sollten sich bei der Medienpolitik vom Prinzip der Einstimmigkeit lösen
03.02.2020. Von Tabea Rößner, MdB, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz
Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Frage, wie unsere Medienordnung neu aufgestellt werden muss, um angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und dem Vorherrschen amerikanischer und chinesischer Großkonzerne zu bestehen und den gesellschaftlich-demokratischen Diskurs zu gewährleisten, beschäftigt seit vielen Jahren die Medienwissenschaft und –politik. Vorschläge gibt es einige. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse zur Plattform weiterentwickelt werden, forderten vor wenigen Jahren 40 Wissenschaftler*innen und Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik in ihren „Zehn Thesen zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien“. Aus dieser Initiative ging die Idee einer „European Public Open Space“ hervor, und auch der BR-Intendant Ulrich Wilhelm warb in seiner Amtszeit als ARD-Vorsitzender für eine europäische Plattform. Vergangene Woche stellte der Medienwissenschaftler Lutz Hachmeister bei einer Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin Überlegungen vor, an denen eine „Strategiegruppe neue Medienpolitik“ an dem von ihm gegründeten und bis voriges Jahr geleiteten Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) arbeitet.
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Schleswig-Holstein fordert „unverzüglich“ Novellierung des Konzentrationsrechts
27.01.2020. Interview mit Dirk Schrödter, CDU, Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein
1996 hatten die Länder aus Sorge um eine weitere Konzentration beim privaten Rundfunk mit dem 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Gründung der KEK beschlossen. Die KEK wurde damit zuständig für die Sicherung von Meinungsvielfalt im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen. Im Oktober 2012 haben die Ministerpräsidenten den Auftrag erteilt, das Medienkonzentrationsrecht zu novellieren, um die Veränderungen der Medi-ennutzung in den vergangenen Jahrzehnten sowie die wachsende Bedeutung von Google & Co. zu berücksichtigen. Bisher konnten sich die Länder aber nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein gehört gegenwärtig zu den Mahnern, endlich das Medienkonzentrationsrecht zu modernisieren. Für Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein existieren dafür zwei Gründe: „Durch ein Urteil des BVerwG aus dem Jahr 2014 und dessen Auslegung des Staatsvertrages gibt es faktisch zurzeit keinen denkbaren Anwendungsfall mehr, allein die Fusion der ProSiebenSat.1-Gruppe mit der Bertelsmann-Gruppe könnte eine Prüfung der KEK auslösen. Zum anderen ist das bisherige fernsehzentrierte Konzentrationsrecht überholt.“ Ein neues Konzentrationsrecht müsse den deutschen Unternehmen genügend Entwicklungsspielraum lassen, um gegenüber ausländischen Angeboten ein Gegenpol bilden zu können, fordert der Medienpolitiker.
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Weiterhin Differenzen unter den Ländern bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
13.01.2020. Fragen an Theresa Schopper, B90/Grüne, Staatsministerin, verantwortlich für die politische Koordination im Staatsministerium Baden-Württembergs, Henrik Eitel, CDU, Chef der Staatskanzlei des Saarlandes und Dr. Heiko Geue, SPD, Chef der Staatskanzlei in Mecklenburg-Vorpommern
Mit Blick auf die Medienpolitik 2020 erwartet Baden-Württemberg weitere Reformen unserer Medienordnung, da sich die Medienwelt in einem „disruptiven Veränderungsprozess“ befindet. Deshalb unterstütze ihr Land auch die Überlegungen für eine europäische Medienplattform, die sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Angebote bündelt und um weitere kommunikative Elemente ergänzt, betont Theresa Schopper, Staatsministerin im Staatsministerium Baden-Württembergs. Es gehe darum, mit einem europäischen Angebot den europäischen Diskurs und damit auch die europäische Demokratie zu stärken. Für Henrik Eitel, Chef der Staatskanzlei des Saarlandes, muss es medienpolitisches Ziel sein, die gesellschaftliche Akzeptanz von ARD und ZDF zu sichern: „Denn wenn kein Bürger mehr den Rundfunkbeitrag zahlen würde oder kein Bürger sich mehr für die beitragsfinanzierten Angebote interessieren würde, dann hätte sich das Duale Rundfunksystem auch überlebt.“
Mecklenburg-Vorpommern, das wie Baden-Württemberg, zusammen mit anderen sechs Ländern ein Reformprogramm vorgelegt hatte, das eine Indexierung vorsah, will bei den weiteren Beratungen zur Auftragsnovellierung an diesem „Gesamtpaket“ festhalten. Es gehe, so Dr. Heiko Geue, Chefs der Staatskanzlei in Mecklenburg-Vorpommern, darum, „perspektivisch von der starren, staatsvertraglich verankerten konkreten Beauftragung von Programmen dort abzuweichen, wo die Anstalten vor dem Hintergrund eines konvergenten, ständigen Veränderungen unterworfenen Medienmarkts flexibler als bisher aufgestellt sein sollten.“
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Keine Quotenvorgabe und keine Konzentration auf wenige Bereiche
10.01.2020. Fragen an Dr. Carsten Brosda, SPD, Senator für Kultur und Medien Hamburgs und Oliver Schenk, CDU, Chef der Staatskanzlei Sachsens
Bei der Debatte um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die von den Ländern in diesem Jahr forciert geführt werden soll, ist für Dr. Carsten Brosda, Hamburgs Medien-Senator entscheidend, dass in diesen Diskussionen der Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht beschädigt werde. „In Zeiten, in denen viel von Fake News und Filterblasen die Rede ist, müssen wir alle Medienangebote, die mit qualitativ hochwertigen Inhalten versuchen, eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, stärken. Sie sind Grundlage und Garant der demokratischen Verständigungsorientierung, auf die unserer Gemeinwesen aufgebaut ist. Damit darf niemand leichtfertig spielen“, betont Brosda. Die Länder stünden vor der Aufgabe das Narrativ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mithin seine gesellschaftliche Begründung, neu zu schreiben und zu festigen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll aber auch „weiterhin unter ausdrücklicher Einbeziehung von Unterhaltung und Sport ein breites inhaltliches Spektrum abdecken, nur eben noch stärker orientiert an den eigenen Stärken und nicht dem Quotenwettlauf mit den privaten Rundfunkveranstaltern“, erläutert dazu Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei, die Position Sachsens.
Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll in diesem Jahr Ergebnisse bringen
08.01.2020. Fragen an Dr. Benjamin Grimm, SPD, Staatssekretär für Medien und Digitalisierung Brandenburgs, Rainer Robra, CDU, Staatsminister für Kultur und Chef der Staatskanzlei in Sach-sen-Anhalt und Dr. Jörg Mielke, SPD, Chef der Staatskanzlei Niedersachsens
Der zeitgemäße Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk treibt die Länder weiter um. Dadurch, dass das Index-Modell innerhalb der Länder keine Mehrheit fand, ist die Debatte über das künftige Leistungsspektrum von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht beendet. Im Gegenteil: Man gewinnt in unserer Umfrage unter den Staats- und Senatskanzleien eher den Eindruck, dass man jetzt, befreit von der Beitragsdebatte, schneller zu mehrheitsfähigen, profilprägenden Überlegungen finden kann. Für Dr. Benjamin Grimm, Staatssekretär für Medien und Digitalisierung Brandenburgs ist die entscheidende Frage, „wie man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer Zeit neu aufstellt, in der sich das Mediennutzungsverhalten dramatisch verändert hat, unter anderem mit dem Effekt, dass das lineare Angebot viele Benutzergruppen überhaupt nicht erreicht.“ Rainer Robra, Staatsminister für Kultur und Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt erwartet von den Anstalten, „dass sie sich auf der Grundlage der Erkenntnisse der KEF selbst zu weiteren Anstrengungen verpflichten. Wir brauchen von ihnen ein Signal: wir haben verstanden, dass langfristige Beitragsstabilität erreicht werden muss.“ Nach Auffassung von Dr. Jörg Mielke, Chef der Staatskanzlei Niedersachsens „sollen öffentlich-rechtliche Angebote im Rahmen eines Gesamtangebots ein Profil aufweisen, dass nicht marktwirtschaftlichen Anreizen folgt.“
Medienpolitische Schwerpunkte 2020: Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Novellierung des Medienkonzentrationsrechts
07.01.2020. Fragen an Heike Raab, SPD, Medien-Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz und Dirk Schrödter, CDU, Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.
Medienpolitik.net hatte alle Staatskanzleien bzw. Senatskanzleien gebeten, zwei Fragen zur Medienpolitik in diesem Jahr zu beantworten: 1. Wie sollte Ihrer Meinung nach der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformiert bzw. modernisiert werden? 2. Wo liegen die medienpolitischen Themen und Schwerpunkte für 2020?
Für Heike Raab, ist die Weiterführung der Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einer der Schwerpunkte. „Für eine vollumfängliche Erfüllung seines Auftrags kann sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht allein auf die Verbreitung via Radio und Fernsehen konzentrieren und anderen die Präsenz im Internet überlassen. Eine solche Aufteilung stünde im krassen Widerspruch zu seinem Auftrag. Ziel einer Reform muss es daher sein, auch diese Säule der Verbreitung anzunehmen und sich hier zukunftsfähig aufzustellen.“ Zudem zählt die Medien-Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz die Ratifizierung des Medienstaatsvertrages und die Anpassung des Jugendmedienschutzes zu den vorrangigen Zielen.
Nach Auffassung von Dirk Schrödter sind zur Reform des Auftrags weiterhin die beiden Leitplanken „Fokussierung“ und „Flexibilisierung“ maßgeblich. Für ihn stünden dabei Angebote der Bereiche Information, Bildung und Kultur im Mittelpunkt. Im Bereich der Digital- und auch Spartenprogrammen seien Veränderungen denkbar. Mit Nachdruck setzt sich der Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein für eine baldige Änderung des Medienkonzentrationsrechts ein.