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Fragen zum Gutachten zur Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten
15.03.2021. Interview mit Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Professur für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht, Philipps-Universität Marburg
Video-Streaming-Angebote prägen zunehmend die Medienlandschaft. In der Form des Live-Streamings handelt es sich um Rundfunk, in der nichtlinearen Form des Video-on-Demand (VoD) besteht eine deutliche Nähe zum linearen Fernsehen. Das lineare Fernsehen steht bislang im Zentrum der medienkonzentrationsrechtlichen Regulierung. Demgegenüber fehlt es im Hinblick auf Video-Streaming-Angebote an einer umfassenden Erhebung und Ausweisung von Nutzungsdaten. Streaming-Anbieter verfügen grundsätzlich über Messdaten, die für eine medienkonzentrationsrechtliche Nutzungserfassung verwendet werden können. Für eine anbieterübergreifende Vergleichbarkeit der Daten bedarf es jedoch einheitlicher Standards bei der Datenerhebung. Zudem ist eine gesetzliche Regelung erforderlich, durch die der KEK ein Zugang zu diesen Daten eröffnet wird. Dies sind einige Erkenntnisse aus dem Gutachten „Ansätze für eine Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten“, das das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS (Berlin) im Auftrag der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erstellt hat. Die Gutachter empfehlen, eine technische Vollerhebung anzustreben und diese um ein repräsentatives Panel anzureichern. So könnte eine Video-Gesamtnutzung ausgewiesen werden.
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Stefan Raue: Kein Strategiewechsel bei DAB+
11.03.2021. Interview mit Stefan Raue, Intendant des Deutschlandradios und Vorsitzender Digitalradio Deutschland e.V.
Im umsatzstärksten Jahr seit der Einführung von DAB+ wurden in Deutschland 2020 mehr als 1,83 Mio. DAB+ Empfänger abgesetzt. Wie der HEMIX (Home Electronics Market Index) belegt, entspricht dies einem Wachstum von 15,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch der Umsatz mit DAB+ Radios wuchs mit 13 Prozent zweistellig: von 216 Mio. Euro in 2019 auf die aktuelle Bestmarke in Höhe von 244 Mio. Euro in 2020. Die Nutzung des digital-terrestrischen Radios hat 2020 bei der Tagesreichweite relativ um rund 50 Prozent zugelegt. Das macht DAB+ zum Radioverbreitungsweg mit dem derzeit stärksten Wachstum. In einem Gespräch mit medienpolitik.net bekräftigt Stefan Raue, Intendant des Deutschlandradios, dass die Politik weiterhin eine wichtige Rolle für die Akzeptanz von DAB+ spiele. So definiere das Digitalradio Board der Bundesregierung grundlegende Bedingungen für den beschleunigten Aus- und Aufbau von DAB+ in Deutschland. Auf Irritationen im Zusammenhang mit dem neuen RBB-Staatsvertrag angesprochen, erklärt Raue: „Wir erkennen keine Strategieänderung. Die ARD und das Deutschlandradio halten an DAB+ und der Digitalisierung der Radioprogramme fest.“ Dabei gelte ein hybrider Ansatz: DAB+ als robustes Rückgrat der Programmverbreitung und IP-Radio als Ergänzung.
Die Ausgestaltung des Programmauftrages ist den einzelnen Ländern überlassen
10.03.2021. Interview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln
„Grundsätzlich steht den Ländern die Möglichkeit einer Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenzen zu und es gibt auch Spielräume. Gleichzeitig sind die Länder auf die grundlegenden Bestimmungen des Medienstaatsvertrages (MStV) festgelegt und dabei auch voneinander abhängig“, erläutert Prof. Dr. Rolf Schwartmann von der Technischen Hochschule Köln gegenüber medienpolitik.net die Voraussetzungen, den Auftrag in den Staatsverträgen für ARD-Mehrländeranstalten zu modernisieren. Die Länder könnten deshalb dort, wo keine Regelungen durch den MStV bestehen, spezifische Bestimmungen erlassen, um den Rundfunk in ihrem Land spezifisch auszugestalten. Bindungswirkung entfalte der Medienstaatsvertrag, so Schwartmann weiter, vor allem hinsichtlich seiner Grundsätze, nicht bezüglich einer Ausgestaltung im Detail, wenn spezifische Regelungen fehlten. Sowohl die Landesmediengesetze als auch die speziellen Staatsverträge der Mehrländeranstalten gehen daher den Regelungen des MStV vor, wenn dieser keine anderweitigen Regelungen enthält oder zulässt. Die Normen des MStV und sonstiges Landesrecht würden daher Nebeneinander Anwendung finden.
Auftrag der ARD-Mehrländeranstalt soll teilweise flexibler werden
09.03.2021. Interview mit Dr. Benjamin Grimm, Staatssekretär in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Beauftragter für Medien und Digitalisierung
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gehört zu den ARD-Mehrländeranstalten, für die gegenwärtig über einen neuen Staatsvertrag verhandelt wird. Bei diesem Vorhaben wollen Berlin und Brandenburg ihren medienpolitischen Spielraum nutzen und den Auftrag flexibler gestalten. So sieht der Entwurf vor, dass fünf der insgesamt sieben Radio-Angebote künftig „ausschließlich über das Internet verbreitet oder durch vergleichbare Angebote im Internet ersetzt werden“ können. Nur zwei Programme erhalten eine Garantie, auf klassischem Weg – also etwa über UKW – verbreitet zu werden. Obwohl Medienpolitiker, Wissenschaftler und auch Medienrechtler seit langem fordern, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr Entscheidungsfreiheit bei der Verbreitung seiner Programme erhalten müsse, stößt diese Veränderung auf Kritik in der Region. Für den Brandenburger Medienstaatssekretär ist es nur „konsequent“ dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Flexibilität „mehr Beinfreiheit“ zu verschaffen, „da sich das Mediennutzungsverhalten durch Digitalisierung, Technisierung und Medienkonvergenz weiter deutlich verändert.“ Berlin und Brandenburg hoffen, so auch als Impulsgeber für die nach längerer Zeit wieder aufgenommenen Gespräche der Länder zum Thema Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wirken zu können.
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Ein Debattenbeitrag zum zeitgemäßen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
08.03.2021. Von Prof. Dr. Karola Wille, Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)
Die Verfechter einer großen Freiheit in der Informationsflut übersehen: Zum Navigieren im großen Meer der Internetinformationen sind Mittel der Orientierung erforderlich. Diese Aufgabe übernehmen in der Google- und Facebook-Welt der neuen globalen Tech Industrie mit ihrer KI-Maschinerie Algorithmen. Sie steuern uns über personalisierte Nutzungsvorschläge. Diese Mechanismen sind auch Teil des Erfolges der global agierenden Streaming Anbieter wie Netflix, Amazon oder Disney, die auch in Europa immer stärkere Marktanteile erobern. Wir wissen zugleich: Ersetzt die algorithmenbasierte Inhaltsauswahl die journalistische Inhaltsauswahl, verstärkt dies die gesellschaftlichen Trends der Polarisierung, Fragmentierung und Radikalisierung.
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Thüringen verteidigt MDR-Staatsvertrag gegen Kritik der ARD-Anstalt
03.03.2021. Interview mit Malte Krückels (Die Linke), Medienstaatssekretär in Thüringen
Der Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ist die einzige öffentlich-rechtliche Anstalt, die über keine zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen verfügt. Nach knapp 30 Jahren soll der Staatsvertrag zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen jetzt modernisiert werden. Alle drei Ministerpräsidenten haben den Vertrag unterschrieben, der gegenwärtig in den Landesparlamenten diskutiert wird. Mit einer Ablehnung ist, geht man von Äußerungen der medienpolitischen Sprecher der Parteien aus, nicht zu rechnen. Der Staatsvertrag ist vom MDR vor allem in zwei Bereichen kritisiert worden: Er sei nicht verfassungskonform und nicht staatsfern. Die mögliche Verfassungswidrigkeit bezog sich auf Festlegungen zur angemessenen „Verteilung“ der Beitragsmittel auf die drei Bundesländer, die besonders Thüringen einfordert. Der zweite Kritikpunkt ist die Zusammensetzung des Rundfunkrates, in dem auch weiterhin ein Vertreter der Staatskanzlei vertreten sein soll. Malte Krückels Medienstaatssekretär in Thüringen, wies in einem Interview mit Medienpolitik.net beide Vorwürfe unter Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zurück. Wie Krückels deutlich macht, sehen die Länder keinen Grund, den Vertrag noch zu verändern.
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Was es für den deutschen Streaming- und Fernsehmarkt bedeutet, wenn Hollywood-Studios zu Konkurrenten werden
01.03.2021. Prof. Dr. Thorsten Hennig-Thurau, Ricarda Schauerte, Niko Herborg, Veronika Schneid, Jun. Prof. Dr. Nico Wiegand
Mit dem Aufkommen von Video-Streamingdiensten hat sich die Medienlandschaft grundlegend gewandelt. Während TV-Sender Anfang der 2000er Jahre den Bewegtbildmarkt dominierten, sehen sich die Fernsehhäuser heute mit neuen Konkurrenten wie Netflix oder Amazon Prime Video konfrontiert. Mit Disney+ stieg Anfang 2020 ein weiterer namhafter Wettbewerber in das Streaminggeschäft ein – der erste Streamer „Made in Hollywood“, dem weitere Unterhaltungskonzerne folgen werden. In der Studie „Angriff aus Hollywood“ von Prof. Dr. Hennig-Thurau und Ricarda Schauerte vom Lehrstuhl für Marketing & Medien der Universität Münster in Kooperation mit der Unternehmensberatung Roland Berger und Juniorprofessor Nico Wiegand von der Universität Amsterdam, werden neuen Daten zu dieser für die klassischen TV-Sender problematischen Entwicklung dargestellt. Mit Blick auf den Markteintritt von Disney+ haben die Forscher herausgefunden, dass die Kannibalisierung des TV, aber auch der anderen Streamer weiter zugenommen hat, aber auch die Nachfrage nach Streaming gewachsen ist. Während die TV-Sender anscheinend die eindeutigen Verlierer sind, sind die Folgen für Netflix und Amazon zweischneidig. medienpolitik.net publiziert einen Teil der Studie.
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