Plattformen und Aggregatoren
VAUNET hält Investitionsverpflichtungen für VoD-Plattformen verfassungsrechtlich für bedenklich
16.05.2022. Interview mit Daniela Beaujean, Geschäftsführerin des Verbands Privater Medien (VAUNET)
Spätestens mit dem Koalitionsvertrag vom November 2021 gehört sie zu den Standardforderrun-gen der Film- und TV-Produzenten: die Investitionsverpflichtung für in- und ausländische VoD-Plattformen. Diese sollen per Quotenvorgabe gezwungen werden, einen größeren Anteil an Pro-duktionen als bisher in Deutschland in Auftrag zu geben. Am Wochenende hatte die Schweiz beschlossen, dass künftig internationale Streaming-Anbieter sowie ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefernsehen verpflichtet werden, vier Prozent des inländischen Umsatzes in der Schweiz zu investieren. Für den Verband Privater Medien (VAUNET) stellen neue Quoten- und Investitionsvorgaben immer Eingriffe in die Rundfunk-, Programm- und unternehmerische Freiheit dar. „Wir halten sie weder für erforderlich noch verhältnismäßig, sondern für verfassungs-rechtlich fragwürdig“, so die Geschäftsführerin Daniela Beaujean. Eine Investitionsquote würde den VoD-Anbietern und in der Folge dem Produktionsmarkt wirtschaftlich schaden, indem sie den schon ohnehin entbrannten Wettbewerb von lokalen Anbietern in ihren Differenzierungsmöglichkeiten gegenüber finanzkräftigen, global agierenden Streaming-Plattformen verschärft. Die privaten TV-Sender leisteten jährlich mehr als 20 Millionen Euro an Bundes- und Landesförderungen. Sie sehen jedoch deutlichen Reformbedarf im Bereich der wirtschaftlichen Förderung auf Bundesebene.
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Kinobetreiber fordern Fortführung des Zukunftsprogramms Kino um den Fortbestand vieler Kinos zu sichern
28.04.2022. Interview mit Dr. Christian Bräuer, Vorstandsvorsitzender der AG Kino - Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V., Geschäftsführer bei Yorck-Kino
Die deutschen Kinos haben laut Comscore auch im 1. Quartal dieses Jahres durch die Corona-Restriktionen mit einem unbefriedigenden Besucherergebnis abgeschlossen. Es lag um fast 50 Prozent unter jenem des Jahresauftakts 2019, als knapp 27,4 Mio. Besucher und gut 234 Mio. Euro Boxoffice gezählt worden sind. Insgesamt gingen im 1. Quartal nur etwa 14,5 Mio. Besucher in die Kinos, was einen Ticketumsatz von knapp 133 Mio. Euro Ticketumsatz bedeutet. Damit zeichnen sich bereits für das dritte Jahr rückläufige Ergebnisse ab. „Nach zwei Jahren Pandemie sind viele unabhängige Kinos und Verleiher finanziell ausgezehrt“, erläutert Dr. Christian Bräuer, Vorstandsvorsitzender der AG Kino die aktuelle Situation bei den Arthouse-Kinos. Die Nachbesserung und Fortführung des Zukunftsprogramm Kino werde entscheidend für den Fortbestand vieler Kinos sein. Bezugnehmend auf den Wandel der Mediennutzung und die stärkere Streamingnutzung stellt Christian Bräuer fest: „Das europäische Kino wird entweder erfolgreich seine Vielfalt an künstlerischen Stilen, Sprachen und Formaten angenommen haben und diese mit Stolz unterstützen und ausbauen, gestützt und getragen durch eine mittelständische Filmwirtschaft mit fairen und klaren Marktbedingungen. Oder es verschwindet.“ Bei der Filmförderung sollte man dem Beispiel anderer europäischer Länder folgen und Leitziele sowie Maßstäbe für Erfolg definieren, damit eine Vielfalt von Filmen auch eine Vielfalt im Publikum findet.
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Digital Services Act der EU droht die Pressefreiheit und Meinungsvielfalt im Internet einzuschränken
26.04.2022. Von Helmut Hartung, medienpolitik.net
Die am 23. April 2022 erfolgte Einigung von den EU-Institutionen über denDigital Services Act (DSA) stößt bei Medienverbänden und Medienrechtlern auf Kritik. Sie sehen in der vorliegenden Vereinbarung eine Gefahr für die Presse- und Medienfreiheit. Der Deutschen Journalisten-Verband (DJV) spricht sogar von einem „verfassungswidrigen Gesetz“.
Mit dem neuen Gesetz will die EU Internetkonzerne dazu verpflichten, künftig schneller und besser gegen Hetze, Desinformation und gefälschte Produkte vorzugehen. Es soll für eine strengere Aufsicht von Online-Plattformen und mehr Schutz der Verbraucher sorgen. Ziel sind verbindliche Regeln für das Internet nach dem grundsätzlichen Prinzip: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern. Für die Plattformen heißt das, dass sie mehr Verantwortung für ihre Inhalte und Angebote übernehmen sollen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach mit Blick auf die Regelungen von einer historischen Einigung.
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Studie der FFA weist Verwerfungen im Markt durch globale VoD-Plattformen nach
17.03.2022. Die FFA hat durch ein unabhängiges Gutachten untersuchen lassen, welche Veränderungen der deutschen Produktionslandschaft durch nationale und internationale VoD-Anbieter entstanden sind und ob die Einführung einer Investitionsverpflichtung auch in Deutschland möglich und sinnvoll wäre. Hierfür hat sich Goldmedia GmbH Strategy Consulting als Gutachterin ausgesprochen. Nachdem die EU-Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vom November 2018 den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gibt, nationale und internationale Video-on-Demand-Anbieter zu Investitionen in unabhängige nationale oder europäische Produktionen zu verpflichten, haben zahlreiche europäische Staaten so eine Investitionsverpflichtung bereits umgesetzt oder bereiten dies vor. Die Studie kommt zu dem Schluss, "dass eine Investitionsverpflichtung für Video-on-Demand-Anbieter in Deutschland auf Basis der europäischen AVMD-Richtlinie ein geeignetes und angemessenes Instrument darstellt, um die Unabhängigkeit und Vielfalt der Produktionslandschaft in Deutschland - ebenso wie die gesamte Film- und Kinowirtschaft - vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Video-on-Demand-Anbieter zu schützen und zu fördern". Durch die wachsende Marktmacht globaler VoD-Plattformen komme es zu erhebliche Verwerfungen in den Produktions- und Vertriebsstrukturen der deutschen Filmwirtschaft, so die Studie.
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KEK veröffentlicht Konzentrationsbericht
16.03.2022. Die KEK hat ihren 7. Medienkonzentrationsbericht vorgestellt. Sie hat bei dieser Gelegenheit eine positive Bilanz ihrer bisherigen 25-jährigen Tätigkeit gezogen. Den neuen Herausforderungen für die Vielfaltssicherung wird die KEK jedoch nur begegnen können, wenn das auf den Fernsehbereich fokussierte Medienkonzentrationsrecht durch ein zukunftsoffenes, deutlich weiter gefasstes Modell abgelöst wird. Mit ihrem siebten Konzentrationsbericht stellt die KEK medienkonzentrationsrechltich relevante Entwicklung im Medienbereich dar. Der Bericht gibt einen detaillierten Überblick über die Marktverhältnisse im privaten Rundfunk sowie den weiteren medienrelevanten verwandten Märkten. Dies umfasst die Bereiche Hörfunk, Print und Online sowie die Inhalteproduktion und den Rechte- und Werbemarkt. Der Bericht enthält zudem Informationen zu Geschäftszahlen, Beteiligungsverhältnissen, Senderbeteiligungen, weiteren Medienaktivitäten und aktuellen Entwicklungen der für den deutschen Medienmarkt besonders relevanten Medienunternehmen. Ferner berichtet die Kommission über die Anwendung der ihrer Prüfpraxis zugrundeliegenden medienrechtlichen Vorschriften.
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