Urheberrecht
Sonderweg Deutschlands beim Urheberrecht: Das auf europäischer Ebene Erreichte ist in Gefahr
12.04.2021. Interview mit René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie (BVMI)
Für den heutigen Montag hat der federführende Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen. Bei der Implementierung der EU-Urheberrechtsrichtlinie geht es neben der Neuregelung der Verantwortung der großen Plattformen um die Interessen der Urheber und ausübenden Künstler und um die Verbesserung ihrer Situation. Zu den Sachverständigen gehören Sabine Frank, Google Germany GmbH; Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, Technische Hochschule Köln; Dr. Eduard Hüffer, Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, Münster, Prof. Dr. Christoph Möllers, Humboldt-Universität zu Berlin; Julia Reda, Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V sowie Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Initiative Urheber-recht. Nach Auffassung von René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie, ist ein einheitlicher europäischer digitaler Binnenmarkt mit dem deutschen Entwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in Gefahr. Da die Benutzungsregeln in Deutschland von denen in anderen Ländern abweichen, seien keine länderübergreifenden und plattformweiten Standards und keine länderübergreifende Portfolio-Strategien mehr möglich.
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Gutachten: Europa- und verfassungsrechtliche Probleme der Umsetzung der DSM-Richtlinie in
deutsches Recht
08.04.2021. Von Prof. Dr. Christoph Möllers, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin
Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ das als Artikelgesetz unter anderem ein „Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten“ enthält, unternimmt die Bundesrepublik den Versuch, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 (DSM-RL) in deutsches Recht umzusetzen. Diese Umsetzung begegnet jedoch hinsichtlich verschiedener Elemente sowohl verfassungs- als auch europarechtlicher Bedenken. Diese Bedenken betreffen insbesondere die Figur der mutmaßlich erlaubten Nutzung, den Direktvergütungsanspruch gegenüber Plattformbetreibern sowie die Ausgestaltung von rückwirkenden Auskunftspflichten.
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VAUNET: Beim Urheberrecht drohen Zwangskollektivierung und Einschränkungen der Vertragsfreiheit
25.03.2021. Interview mit Claus Grewenig, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Multimedia beim VAUNET und Bereichsleiter Medienpolitik bei der Mediengruppe RTL Deutschland
Heute soll im deutschen Bundestag die erste Lesung der Urheberrechtsnovelle stattfinden. Mit ihr soll bis Juni die EU-Urheberrechtsnovelle in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Entwurf ist auf starke Kritik von Verbände und Institutionen von Rechteinhabern verschiedener Branchen gestoßen. Zu den immer wieder geäußerten Kritikpunkten gehören eine praxisferne Ausgestaltung von Ansprüchen und Lizenzverhältnissen sowie massive Eingriffe in etablierte und zukünftige Lizenzmärkte. Vor allem die sogenannte Bagatellschranke ist von vielen Seiten scharf kritisiert worden. Die deutsche Kreativbranche befürchtet, dass sie gegenüber den globalen Mitbewerbern schlechter gestellt und dem Kreativstandort Deutschland nachhaltigen Schaden zugefügt werde. Aus der Perspektive der Sendeunternehmen und der audiovisuellen Medienunternehmen, so Claus Grewenig vom VAUNET, der zugleich Bereichsleiter bei RTL ist, sei noch kein zufriedenstellender Ausgleich zwischen Nutzern und Kreativen gefunden worden. Perspektivisch würden alle verlieren, wenn weniger kreative Inhalte produziert werden können. „Vor allem“, so Grewenig, „sind Zwangskollektivierung und Einschränkungen der Vertragsfreiheit keine Garantie für eine im Ergebnis höhere Vergütung, da der Kuchen nicht größer wird.“
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Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb nimmt Stellung zur Reform des Urheberrechts
01.12.2020. Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb begleitete die Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters bereits im Hinblick auf die EU-Richtlinie. Zu dem vorliegenden Referentenentwurf hat sich das Institut nun im Rahmen einer Stellungnahme geäußert, wobei der Fokus auf dem UrhDaG (Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz) liegt. Die Projektgruppe begrüßt, dass der Referentenentwurf mit § 5 UrhDaG-E die Anwendbarkeit der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen für den Regelungsbereich des UrhDaG klarstellt, um damit möglichst viele Formen des „User Generated Content“ zu erfassen und online auf legale Weise zugänglich zu machen. Kritik äußert sie jedoch daran, dass Diensteanbieter ausschließlich für Werknutzungen zum Zweck des Pastiches einer Vergütungspflicht unterliegen sollen (§ 7 Abs. 2 UrhDaG-E). „Angesichts der Funktionslogik des UrhDaG-E und der besonderen Interessenlage zwischen Diensteanbietern, Rechteinhabern und Nutzern sowie zu erwartender Abgrenzungsprobleme sollten […] alle Nutzungen nach § 5 UrhDaG-E von den Diensteanbietern vergütet werden“, so die Stellungnahme. Auch die geplante Erleichterung von geringfügigen Nutzungen nach § 6 UrhDaG-E begrüßt die Stellungnahme im Grundsatz. Da jedoch Zweifel an der Unionsrechtskonformität der konkreten Ausgestaltung bestehen, wird angeregt, die Zielsetzung durch eine andere gesetzestechnische Lösung umzusetzen.
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Über 500 Künstler appellieren: Spielt das Urheberrecht nicht gegen uns aus!
26.11.2020. Es ist nicht alltäglich, dass sich Künstler in großer Zahl orchestriert in die aktuelle Politik einmischen. Bei der Diskussion um eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie im vergangenen Jahr waren ihre Stimmen nur sehr verhalten zu hören. Jetzt bei der Umsetzung dieser europaweiten Vereinbarung in deutsches Recht artikulieren sie ihre Interessen deutlicher. So haben sich 576 Künstler mit einem Brief an Regierungspolitiker und Bundestagsabgeordnete gewandt und darin den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Urheberrechtsreform kritisiert. So heißt es in dem Brief, dass sie auf dem einzigen nicht eingeschränkten Markt immer noch keine angemessene Vergütung für ihre Werke erhielten. „Unsere Hoffnung war, dass die Umsetzung der DSM-Richtlinie diese Situation verbessern würde.“ Die Künstler, vor allem aus dem Musikbusiness, prangern in dem Schreiben einen „Raubbau an der DSM-Richtlinie“ an und bezeichnen die Ausnahmen mit der neu geplanten Schranke des § 6 UrhDaG-E „in Teilen so hanebüchen europarechtswidrig“. Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium würden die europäische Richtlinie verwässern und die Position der Kreativen weiter schwächen. Zu den Unterzeichnern gehören Künstler wie die Berliner Philharmoniker, Herbert Grönemeyer, die Toten Hosen und Tim Bendzko.
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EuGH verhandelt zur Nichtigkeitsklage Polens
11.11.2020. In Deutschland ist der Regierungsentwurf zur Umsetzung von Art. 17 der EU-Urheberrechtsreform bereits auf dem Weg. In diesen Tagen soll das Kabinett darüber abstimmen, mit welchen Mechanismen YouTube künftig Uploadfilter einsetzen wird. Auf der Zielgeraden könnte die Reform nun aber teilweise doch nochmal kippen. Seit gestern wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über eine Nichtigkeitsklage Polens gegen Art. 17 verhandelt. Ein Hoffnungsschimmer für die Meinungsfreiheit im Internet? Rechtsanwalt Christian Solmecke analysiert das Verfahren:
Referentenentwurf zur Novellierung des Urheberrechts ist für die Urheber unbefriedigend
21.10.2020. Von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht
Die Initiative Urheberrecht sieht wesentliche positive Neuregelungen im jüngst veröffentlichten Referentenwurf des BMJV zur Umsetzung der DSM-Richtlinie, fordert jedoch eine eindeutige Haltung der Bundesregierung. Einige Vorschläge würden sogar zu einer Verschlechterung der aktuellen Rechtslage für Urheber und ausübende Künstler führen. Die DSM-Richtlinie (Digital Single Market) der EU enthält Vorgaben zur Neugestaltung der Rechtslage wie im Falle der Nutzung von geschützten Werken auf kommerziellen Plattformen, zur Verlegerbeteiligung und zur fairen Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler. Die Initiative Urheberrecht hat die Richtlinie im vergangenen Jahr sehr begrüßt. Der Referentenentwurf greift diese Ansätze auf und ist bemüht, die rechtliche und materielle Position der professionellen Kreativen zu stärken. Gleichzeitig versucht er, die im Diskussionsprozess der Richtlinie provozierten Konflikte zwischen Internetnutzern / Uploadern und Urheber und ausübenden Künstler sowie Rechteinhabern zu entschärfen. Das Ergebnis ist allerdings zurzeit noch unbefriedigend. Besonders bedauerlich ist, dass innerhalb der Bundesregierung immer noch kein Konsens über die wesentlichen Formulierungen zur Verbesserung der Situation für Urheber erzielt werden konnte.
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Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf der Reform des Urheberrechts veröffentlicht
13.08.2020. Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat die Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts auf seiner Webseite veröffentlicht. Diverse Akteure aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Recht nutzten die Möglichkeit, sich an der Diskussion zu beteiligen und ihre Ansichten zur geplanten Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie zu veröffentlichen. Der Entwurf stieß dabei wie zu erwarten auf ein geteiltes Echo, welches hier auszugsweise wiedergegeben werden soll. Hier ein Überblick des Instituts für Urheber- und Medienrecht München.
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