Urheberrecht
Initiative Urheberrecht erwartet bei Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie guten Willen auf allen Seiten für eine faire Lösung im Interesse der Urheber
11.09.2019. Von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht
Nach Auffassung der Initiative Urheberrecht muss bei der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie der EU die „Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt in Europa“ vom 6.5.2015 zu Grunde gelegt werden. Dort heißt es nämlich: „Das Urheberrecht ist die Grundlage für Europas Kulturindustrie und Kreativität“ und daraus folgt die Absicht der Kommission, „Maßnahmen zur Sicherung einer gerechten Vergütung für Urheber zu ergreifen“.
Dieses Ziel verfolgt auch die Bundesregierung in ihrer Protokollerklärung zur Verabschiedung der Richtlinie im Rat. In deren Ziff. 3 wird ausgeführt: „Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Künstlerinnen und Künstler, die Urheberinnen und Urheber, letztlich alle Kreative“ und, so im Folgenden, „die Durchsetzung der angemessenen Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler, deren Werke und Leistungen im Netz genutzt werden.“
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Zeitungsverleger betrachten Facebook-Angebot für Nachrichten mit großer Skepsis
21.08.2019. Von Dr. Eduard Hüffer, Verleger und Geschäftsführer, Aschendorff Medien, Münster („Westfälische Nachrichten“)
Facebook hat mitgeteilt, dass es eine "separate Nachrichtenleiste" plant und anbieten wird. Diese Nachrichtenleiste soll mit den Inhalten diverser Presseerzeugnisse bestückt werden. Sichtbar werden dabei nach Mitteilung von Facebook nur Vorschauen und Überschriften, es sei denn die Verlage wollen ihre Inhalte in Gänze zur Verfügung stellen. Zu den von Facebook bislang ausgewählten Inhalten zählen diejenigen der New York Times und des Wall Street Journal, aber auch Bloomberg und ABC. Für jeden der Verlage und Bewegtbildanbieter sollen nach eigenen Angaben Vergütungen bis zu 3 Mio. USD p.a. denkbar sein. Facebook strebt dabei Lizenzvereinbarungen mit den Inhalteanbietern für die Dauer von drei Jahren an.
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Die Bedeutung der „Upload-Filter“ Regelung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
16.04.2019. Von Jan Henrich, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)
Der Europäische Rat hat sich zugunsten der Urheberrechtsform entschieden. Hätte Deutschland sich enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Und Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich. Nun muss die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Diskussion um Artikel 13, der in der finalen Fassung zu Artikel 17 wurde innerhalb wie außerhalb des Europäischen Parlaments, in nationalen Parlamenten wie im gesellschaftlichen Raum der Mitgliedstaaten sehr kontrovers und von Befürwortern wie Gegnern der Richtlinie emotional aufgeladen geführt. [mehr…]
Das Ende der Meinungsfreiheit ist nicht in Sicht, wenn Nutzungsverträge mit Urhebern oder deren Leistungsverwertern abgeschlossen werden müssen
15.04.2019. Von Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien Hamburgs
Demokratie bedeutet, dass unterschiedliche Interessen zu einem Ausgleich gebracht werden. Demokratie bedeutet auch, ausgleichende oder regulierende Gesetzgebungen für sich widerstrebende Grundrechte zu finden – also beispielsweise Meinungsfreiheit auf der einen und Urheberrecht auf der anderen Seite. Demokratie bedeutet vor allem, die Fähigkeit zum Kompromiss und eine gute Debattenkultur. In dem Buch “How democracies die“ beschreiben die Autoren Steven Levitzky und David Ziblatt, dass die Fähigkeit, den jeweils anderen in seiner Position anzuerkennen, eine “guardrail of democracy“ sei. Wenn das verloren ginge, dann sei auch die Demokratie in Gefahr.
Filter können durch Pauschalzahlungen und Kollektivverträge vermieden werden
27.03.2019. Interview mit Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Rechtsanwalt, Sprecher der Initiative Urheberrecht
Auch einen Tag nach Verabschiedung der EU-Urheberrichtlinie hat sich die Aufregung in den sozialen Netzwerken nicht gelegt, wird weiter der Untergang des „freien“ Internets prophezeit.
In einem Gespräch mit medienpolitik.net geht Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, davon aus, dass die Umsetzungsdebatte sachlich und zielorientiert geführt werde. Das setze allerdings guten Willen auf allen Seiten voraus, so Pfennig. Der Jurist erwartet jetzt Gespräche „über den Rechtserwerb und die Zahlung von Vergütungen auf der Basis von Kollektivverträgen oder auch, bei großen Rechteinhabern, von Individualverträgen, ganz im Sinne der Richtlinie. Damit wird der Aufwand, gegenüber der heute schon etablierten Praxis weitere Upload-Filter einzusetzen, hoffentlich vermieden oder wenigstens minimiert.“ Durch Pauschalzahlungen, die der Abgeltung bei der privaten Vervielfältigung nahe kommen, ließen sich Filter weitgehend vermeiden.
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Kontroverse Reaktionen auf Abstimmung zum EU-Urheberrecht
26.03.2019. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Das Europäische Parlament hat der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt mit Mehrheit zugestimmt. Für die Initiative stimmten 348 Abgeordnete, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich. Änderungsanträge kamen erst gar nicht zur Abstimmung.
Zur Abstimmung in Straßburg stand das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der EU-Kommission vom 13. Februar 2019. Hauptkonfliktpunkte waren auch hier die Neuregelungen für Online-Plattformen (Artikel 13, jetzt 17) und das neue Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Artikel 11, jetzt 15). Gerade diese beiden Punkten wurden von einer Lobbyschlacht nicht gekannten Ausmaßes begleitet. Dementsprechend gespalten ist die Reaktion auf die Abstimmung. Die Kommentierung folgt dabei der Argumentationslinie der vergangenen Monate. In vielen Stellungnahmen wird die Hoffnung ausgedrückt, dass man jetzt zu einer sachlichen, auf Fakten basierenden Debatte dieses Themas zurückkehren könne.
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Eine künftige Verlagsbeteiligung müsste deutlich unter 50 Prozent liegen
12. 03. 2019, Von Rechtsanwalt Christian Solmecke
Die Diskussion um die EU-Urheberrechtsreform ist in vollem Gange. Vornehmlich geht es um Artikel 13 und die Upload-Filter, auch über Artikel 11 und das Leistungsschutzrecht wird debattiert. Zu kurz kommt dabei ein anderer Artikel, der – anders als das vermeintliche Ziel der neuen Richtlinie – nicht die Stärkung der Urheber, sondern die der Verlagsbranche bezwecken möchte: Artikel 12. Was darin steht und was er bewirken soll, erfahren Sie in dieser ausführlichen Analyse.
„Artikel 12 zwingt die Autoren (die durchschnittlich nicht viel Geld verdienen) einen Teil ihres Einkommens mit ihren Verlegern zu teilen (die ein sehr viel höheres Einkommen haben). Man verteilt also quasi von den Armen zu den reichen“ – so in etwa schreibt es Julia Reda (Original engl., eigene Übersetzung der Redaktion), Gegnerin der jetzt beschlossenen Version der Reform des EU-Urheberrechts auf Twitter über die Pläne der EU, die Verlage wieder an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen. Doch was steckt wirklich dahinter?
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Rechtsausschuss des EU-Parlaments stimmt Gesetzesentwurf der Urheberrichtlinie zu
28.02.2019. Von Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 26. Februar 2019 mit 16 Ja-Stimmen bei 9 Nein-Stimmen und ohne Stimmenthaltung den Gesetzesentwurf der Urheberrichtlinie angenommen.
Ein Gespenst geht um in den Feuilletons: es hat den Namen "Uploadfilter" und soll, in seiner extremsten Form, darauf abzielen, "das Internet" zu zensieren, wenn nicht gar abzuschaffen. Spätestens, seit am 13.Februar 2019 in Straßburg Ministerrat, Kommission und EU - Parlament eine Einigung über die anstehende Urheberrechtsreform in der EU gefunden haben, wird der Druck erhöht.
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Debatte um Urheberrechtsnovelle im EU-Parlament: Propaganda statt Fakten
03.09.18 Von Stefan Herwig, Leiter des netzpolitischen Thinktank Mindbase und Unternehmensberater zum Thema Digitalisierung
Internetaktivisten verhindern mit Partizipationsaufrufen erneut urheberrechtliche Politikvorhaben. Ein Sieg für die Demokratie und das freie Internet – oder vielleicht doch eher das Gegenteil? [mehr…]