von Nancy Brandt
am 21.05.2013
in
bezeichnet Fernsehgeräte, die direkt mit dem Internet verbunden sind.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Connected TV einzusetzen:
– die Bereitstellung von TV-Applikationen in den Portalen der Hersteller (meist unabhängig vom Fernsehen)
– die Verknüpfung von zusätzlichen Inhalten mit dem laufenden Programm mit Hilfe von HbbTV
Connected TV wird auch häufig als Smart TV oder Hybrid TV bezeichnet.
Bei medienpolitik.net erschienene Artikel zum Begriff:
14.05.13 Der Rundfunkbegriff muss überprüft werden, von Dr. Franz Josef Jung MdB, Bundesminister a. D., Vorsitzender des Medienpolitischen Expertenkreises der CDU Deutschlands
02.04.13 Die Macht der Gatekeeper bei Connected TV begrenzen, von Petra Kammerevert (SPD), Mitglied des Europäischen Parlaments, Berichterstatterin zu „ Connected TV“ im Kultur- und Medienausschuss
13.03.13 Nach der Novelle ist vor der Novelle, von Siegfried Schneider Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM)
21.12.12 Medien- und Netzpolitik werden zusammenwachsen, Zum Jahresende hat medienpolitik.net Chefs von Staatskanzleien und Senatskanzleien nach den medienpolitischen Schwerpunkten für 2013 befragt.
14.11.2012 „Nicht jedes lineare Angebot, verdient einen besonderen Auffindbarkeitsschutz“, Grußwort von Thomas Fuchs, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)
04.10.2012 Medienpolitische Strukturen müssen verändert werden, Interview mit Dr. Frauke Gerlach, Vorsitzende der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW
u.v.m.
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