Must-Carry-Rules
Must-Carry-Rules sind gesetzliche Verbreitungsverpflichtungen für Plattformanbieter und Kabelnetzbetreiber. Die Regeln zur digitalen Verbreitung sind unter § 52b des Rundfunkstaatsvertrages festgelegt. Darin steht: „Der Plattformanbieter hat innerhalb einer technische Kapazität im Umfang von höchstens einem Drittel der für die digitale Verbreitung von Rundfunk zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität sicherzustellen, dass a) die erforderlichen Kapazitäten für die für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme sowie für die Dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich Programm begleitender Dienste, zur Verfügung stehen; […]“. Der Anbieter muss darüber hinaus auch die Zusatzdienste, wie Untertitel und Audiodeskription, EPG, HbbTV-Angebote, Dolby-Ton u. ä. mit bereitstellen.
Die Regeln zur analogen Verbreitung werden in den Landesmediengesetzen festgelegt und differieren von Bundesland zu Bundesland.
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WP Glossary Term Usage
Netzpolitik:
„Ist ein Internetzugang ein öffentliches Gut?“Medienregulierung:
Das Prinzip „Must be found“ ist fragwürdigRundfunk:
„Radio muss explizit erwähnt werden“Rundfunk:
Das Radio ist unter DruckMedienordnung:
Regulierung mit AugenmaßMedienordnung:
Die Medien nicht dem freien Spiel überlassenMedienpolitik:
Es bleibt kein Stein auf dem anderenMedienpolitik:
„Es bleibt ein fragiler Prozess“Medienpolitik:
„Der Schein trügt“Medienpolitik:
Florett oder Keule?Medienrecht:
„Die Länder haben hier einen Gestaltungsspielraum“Hörfunk:
„Die Lage ist dramatisch“Netzpolitik:
Gewogen und für zu leicht befunden