Rundfunkrat
Der Rundfunkrat ist als oberste Instanz für die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramms zuständig. Hierbei geht es vor allem um die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags. Er wählt darüberhinaus die Intendanten der Sendeanstalten, die Mitglieder des Verwaltungsrates und überprüft den Haushalt sowie den Jahresbericht.
Jedes Land hat einen eigenen Rundfunkrat, daher variieren auch die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich.
Die Mitglieder eines Rundfunkrates sollen in Gänze einen Querschnitt der Bevölkerung bilden. Häufig liegt dabei der Anteil an parteigebundenen Staatsvertretern bei bis zu 50 {4ae5f2cfbae1b1bdedfa59fe4a07f58bb35532ad595a47938acbe0c93e3e4f45}. Darüberhinaus sind Interessenvertreter von Gewerkschaften, Frauenverbänden, Kirchen u. a. vertreten.
Bei medienpolitik.net erschienene Artikel zum Begriff:
u.v.m.
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WP Glossary Term Usage
Rundfunk:
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„ARD und ZDF müssen sich an Kinofilmen beteiligen“Rundfunk:
Das Jugendangebot soll sich von kommerziellen Angeboten unterscheidenMedienpolitik:
„Eine Mindestharmonisierung des digitalen Europas ist überfällig“Rundfunk:
WDR und Medienland NRW gehen gestärkt in die Zukunft