TKG

von am 28.03.2013 in

Zitat aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG):

„§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.“

Das Telekommunikationsgesetz ist am 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) in Kraft getreten und wurde zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) geändert.

Das ganze Gesetz ist hier nachlesbar.

Bei medienpolitik.net erschienene Artikel zum Begriff:

16.01.13 Medien- und Telekommunikationsregelung müssen weiter getrennt bleiben, Statement von Martin Dörmann, MdB, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

15.11.12 Digitales Entrepreneuership – Freie Fahrt für neue Unternehmen?, Rede von Lars Klingbeil, MdB und Netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

30.07.12 Welche Chancen hat DAB+ als Nachfolge-Übertragungsstandard für UKW?, Interview mit Klaus Schunk, Geschäftsführer Radio Regenbogen, Vizepräsident des VPRT

21.06.12 Freie Medien brauchen Netzneutralität, Gastbeitrag von Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) 

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