TKG
Zitat aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG):
„§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.“
Das Telekommunikationsgesetz ist am 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) in Kraft getreten und wurde zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) geändert.
Das ganze Gesetz ist hier nachlesbar.
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