ZAK
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) spricht seit dem 9. September 2008 bundesweit Zulassungen und Zuweisungen für private Rundfunkveranstalter, Plattformen und Übertragungskapazitäten aus und überwacht diese. Sie kontrolliert darüber hinaus die Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks. Da die ZAK mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet wurde, können bundesweite Fragen schnell und effektiv entschieden und direkt von den Ländern umgesetzt werden.
Die Mitglieder der ZAK sind die Direktoren der 14 Landesmedienanstalten. Diese sind identisch mit der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). Den Vorsitz hat seit 1. Januar 2013 Dr. Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und Vorsitzender der DLM.
Die genauen Aufgaben sind im Rundfunkstaatsvertrag in § 36 Abs. 2 nachlesbar.
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WP Glossary Term Usage
Regulierung:
„Wer sagt, dass eine Zentrale effizienter ist?“Rundfunk:
Nur noch eine Regulierung der Zugänge für InhalteDigitale Medien:
„Suchen-Finden-Navigieren“Rundfunk:
„Digitalisierung des Hörfunks: Hat UKW eine Zukunft?“Medientage München 2013
Vorfahrt für Rundfunkinhalte in terrestrischen Netzen der Zukunft?Medienpolitik:
„Das Interesse am Informationszugang wird vernachlässigt“Rundfunk:
„Wir wollen uns einen Überblick verschaffen“