?Alle Akteure müssen genau abwägen, wie berichtet wird?

04. Mai 2022
?Alle Akteure müssen genau abwägen, wie berichtet wird?

Soziale Netzwerke verstoßen bei Kriegsbildern häufig gegen den Jugendmedienschutz

04.05.2022. Interview mit Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz und Direktor der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz

Bei den Landesmedienanstalten sind Hinweise auf Verstöße gegen die Menschenwürde und den Jugendmedienschutz im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine eingegangen. Diese werden, nach Aussage der Landesmedienanstalten aktuell geprüft. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ruft dazu auf, den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der medialen Berichterstattung zu berücksichtigen und Minderjährige vor expliziten Aufnahmen ? insbesondere von Leichen ? zu schützen. Vor allem auf Social-Media-Plattformen wird nach wie vor russische Propaganda verbreitet und mit Kriegsbildern die Menschenwürde missachtet.  Bei Verstößen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ergreift die KJM Maßnahmen wie Bußgelder und Untersagungen. ?Aktuell sind uns keine Fälle bekannt, in denen Medienhäuser unverantwortlich mit der Situation umgegangen sind?, sagt Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten. Trotzdem gebe es Ausnahmen, explizite Leichenaufnahmen bei Suchmaschinen oder Social-Media-Plattformen. Zudem würden Influencer, gezielt russische Propaganda verbreiten.

medienpolitik.net: Herr Eumann, Bilder vom Ukraine-Krieg sind gegenwärtig in den Medien und im Internet allgegenwärtig. Es ist jetzt auch Thema für die KJM und die Landesmedienanstalten?

Eumann: Die KJM ist zuständig für den medialen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sozusagen der Schutzschirm, der sie vor nicht altersgerechten Einflüssen bewahrt, die ihnen schaden könnten. Es geht dabei nicht darum, sie von allem abzuschirmen, sondern sie vor der Art von Bildern oder Inhalten zu schützen, die sie noch nicht verarbeiten können. Klar ist: Die Berichterstattung über den Angriffskrieg gegen die Ukraine ist unerlässlich. Genauso unerlässlich ist die Dokumentation von Kriegsverbrechen. Der Kinder- und Jugendmedienschutz zeigt uns jedoch Grenzen auf, die nicht überschritten werden dürfen. Alle Akteure müssen genau abwägen, wie berichtet wird. Wenn es einen Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag gibt, werden wir aktiv. Aktuell prüfen wir eine Reihe von Inhalten auf ihre Jugendgefährdung.

medienpolitik.net: Was ist aus Ihrer Sicht für Kinder nicht zumutbar, was ist ?gefährlich??

Eumann: Es gibt leider gerade im Internet ? auch auf relevanten Plattformen ? grausige Detailaufnahmen von getöteten Zivilisten. Diese Bilder sind für Erwachsene kaum zu ertragen ? wie sollen dann Kinder und Jugendliche damit zurechtkommen? Wir wissen, dass Medien bei Kindern und Jugendlichen besonders wirksam sein können, denn sie entwickeln ihr Denken, Fühlen und soziales Verhalten erst nach und nach. Inhalte, die nicht ihrem Entwicklungsstand entsprechen, können nahhaltig verängstigen, verunsichern und emotional überbelasten. Insbesondere lebensnahe Darstellungen aus Nachrichtenbeiträgen, in denen Verletzungen oder Schmerzen gezeigt werden, können ein hohes Beeinträchtigungspotenzial haben ? gerade weil sie real sind.

medienpolitik.net: Was wird gemeldet?

Eumann: Das geht von Inhalten, bei denen ein Anfangsverdacht auf Verletzung der Menschenwürde besteht über Gewaltverherrlichung bis zu Propaganda, die den russischen Angriffskrieg relativiert oder rechtfertigt. Zentrale Kategorien sind die erschreckenden Bilder von getöteten Zivilisten in Nahaufnahme. Bilder, die in dieser Form bei einem breiten Publikum ? das Kinder und Jugendliche einschließt ?  nicht nötig sind, um das Geschehen zu dokumentieren. Aber auch russische Propaganda von einzelnen Influencern mit großer Reichweite prüfen wir aktuell. Hier wird dann beispielsweise behauptet, die Bilder des Angriffskrieges seien gefälscht. Das ist gefährlich, denn Desinformation und insbesondere Propaganda schüren Ängste und Misstrauen gegenüber dem Staat und können Kinder und Jugendliche nachhaltig verängstigen. Bürgern, die problematische Inhalte in den Medien gesehen haben, können uns diese auf unserer Website www.kjm-online.de melden. Wir prüfen diese dann. So kann jeder dazu beitragen, das Netz ein kleines bisschen sicherer zu machen.

?Detailaufnahmen von Leichen gehören nach Den Haag, nicht in den Social Media-Feed eines 14-Jährigen.?

medienpolitik.net: Wer legt fest, was noch zumutbar ist und was nicht? Wo ist für Sie die Grenze?

Eumann: Kinder und Jugendliche dürfen mitbekommen, dass Krieg ist, sie sollen nicht von allem abgeschirmt werden. Die Realität ist ihnen, auch wenn es momentan schwerfällt, zumutbar. Aber ? und das ist zentral ?  immer mit Blick auf ihr Alter und ihren Reifegrad. Detailaufnahmen von Leichen gehören nach Den Haag, nicht in den Social Media-Feed eines 14-Jährigen. Zumal wir wissen, dass Darstellungen, in denen Folgen der Gewalt wie Verletzungen oder Schmerzen gezeigt werden, ein hohes Beeinträchtigungspotenzial haben. Das gilt insbesondere dann, wenn sie in reale Kontexte wie Nachrichtenbeiträge eingebunden sind.

medienpolitik.net: Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen hatte Anfang April gesagt, ?dass Medienhäuser bisher sensibel mit den Darstellungen umgegangen seien?. Kommen Sie zu anderen Einschätzungen?

Eumann: Aktuell sind uns keine Fälle bekannt, in denen Medienhäuser unverantwortlich mit der Situation umgegangen sind. Trotzdem gab und gibt es Ausnahmen, explizite Leichenaufnahmen bei einer Suchmaschine oder Social-Media-Plattformen etwa. Einige haben, nach denen wir sie angesprochen haben, jedoch nachgebessert. Zudem gibt es Influencer, die ganz gezielt russische Propaganda verbreiten.

medienpolitik.net: Für die gedruckte Presse bewertet der Presserat, ob ?sorgsam? mit Bildmaterial umgegangen wird. Stimmen Sie sich bei der Bewertung mit dem Presserat, der auch Online-medien bewertet ab?

Eumann: Die Landesmedienanstalten stehen u.a. bezüglich journalistischer Sorgfaltspflicht und Jugendmedienschutz in Austausch mit dem Presserat. Gerade wenn es um das Privileg der Berichterstattung und die Informationsfreiheit geht, sehen wir Dialog mit anderen Akteuren als unverzichtbaren Teil unserer Arbeit an.

?Aktuell sind uns keine Fälle bekannt, in denen Medienhäuser unverantwortlich mit der Situation umgegangen sind.?

medienpolitik.net: Der Krieg beschäftigt auch Kinder und Jugendliche. In der Schule und der Familie wird darüber gesprochen. Wie kann man verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit Fotos oder Videos vom Krieg konfrontiert werden?

Eumann: Ganz verhindern lässt es sich wohl in den wenigsten Fällen. Die Frage ist für uns weniger, ob sie gar nicht mit Fotos oder Videos konfrontiert werden ? sondern mit welchen. Soweit wie möglich können Eltern und Erziehende versuchen, Kindern altersgerechte Informationen zukommen zulassen. Also mit dem 7-Jährigen nicht Tagesschau schauen, sondern vielleicht eher ein Kinder-Nachrichtenformat. Und ganz wichtig, im Austausch bleiben, das Gespräch suchen. Das Kind beobachten. Was verfolgt es im TV oder Internet? Wie reagiert es beim Thema Ukraine-Krieg? Gut ist immer, wenn Eltern und Erziehende mit Kindern im Gespräch bleiben, um sie bestmöglich zu unterstützen. Die Medienanstalten haben dazu online Material für Erziehende bereitgestellt, das aufzeigt, wie Eltern und Erziehende die Mediennutzung ihres Kindes begleiten, und wo Kinder und Jugendliche sich altersgerecht informieren können.

medienpolitik.net: Es gab in den vergangenen Jahren Bilder von anderen Kriegen, z.B. in Syrien, Libyen oder Afghanistan. Sind auch bei dieser Berichterstattung die Landesmedienanstalten aktiv geworden?

Eumann: Wir haben auch in diesen Kriegen die Berichterstattung aufmerksam verfolgt und mögliche Verstöße insbesondere gegen die Menschenwürde geprüft. Aber kein Krieg zuvor war - gerade auch durch Internet und Social Media - so präsent für Kinder und Jugendlichen aus Deutschland wie der Krieg gegen die Ukraine. Wir appellieren an alle Medienschaffenden, Suchmaschinenanbieter und soziale Netzwerke, explizite Bilder und Inhalte nicht ungeschützt zu verbreiten. Und sind dazu auch mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia- Diensteanbieter (FSM) im Dialog.

medienpolitik.net: Wenn Sie auf Bildmaterial stoßen, das jugendgefährdet ist, was geschieht dann?

Eumann: Generell werden Einzelfallprüfungen und mögliche Verstöße gegen den JMStV von der zuständigen Landesmedienanstalt geprüft und ? im Falle eines Verstoßes ?  der KJM zur Entscheidung vorgelegt. Mögliche Folgen sind Ordnungswidrigkeiten, ein Antrag auf Indizierung, Sanktionen wie Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder die Beanstandung eines Angebots. Im Fall der Dokumentation des Kriegsgeschehens und von Kriegsverbrechen geht es uns gerade aber weniger um klassische Verfahren als um den Dialog mit den Anbietern, sich im Sinne des Kinder- und Jugendmedienschutzes verantwortlich zu verhalten. Es geht uns nicht darum, die wichtige freie und wichtige Berichterstattung über den Krieg einzuschränken. Stattdessen ermutigen wir Anbieter verantwortungsvoll mit solchen Inhalten umzugehen. Explizite Nahaufnahmen von Leichen sollen und dürfen Kinder und Jugendliche nicht ohne Weiteres sehen. Zudem geht es uns auch um die Würde der Getöteten. Bei Propaganda sind grundsätzlich auch Aufsichtsverfahren möglich: Hier kommt es immer auf den Einzelfall an.

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