Die ARD in Panik

08. April 2022
Die ARD in Panik

?Unterhaltung? gehört nicht zu den öffentlich-rechtlichen Prioritäten

08.04.2022. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net / Aktualisiert am 09.04.2022

Nach der gestrigen Sitzung der ARD-Intendanten und Intendantinnen informierte Christine Strobl, Programmdirektorin des Ersten, dass die ARD mit 25 neuen fiktionalen Serien in diesem Jahr ihre Mediathek weiter stärken wolle: ?Alle zwei Wochen kriegen Sie eine neue Serie in der Mediathek.? Im Oktober vergangenen Jahres hatte die ARD verkündet, mit einer Programmreform auch durch exklusive Formate die Mediathek ausbauen zu wollen. Zugleich beschloss die Intendantenrunde den Aufbau einer ARD-Kulturplattform in Weimar. Wenig später kündete die Intendantin des Bayerischen Rundfunks Katja Wildermuth den Umbau von ARDalpha zu einer Wissensplattform an. Im Februar folgten durch die neue ARD-Vorsitzende Patricia Schlesinger die Pläne für den Umbau von ?Tagesschau24? zu einem Newskanal, bei Beibehaltung von ?Phoenix?. Dazu kommen laufend neue Apps, zusätzliche Podcasts, die Präsenz auf zahlreichen sozialen Netzwerken. Diese zusätzlichen Angebote, die fast im Monatstakt präsentiert werden, sollen durch Umschichtungen im laufenden Etat finanziert werden. Da stellt sich natürlich die Frage, wenn ständig ?umgeschichtet? wird, womit wird dann das Programm finanziert, das dem Auftrag entspricht und für das die KEF den Rundfunkbeitrag berechnet hat?

Und nun verfällt die Patricia Schlesinger in einem ?Zeit?-Gespräch mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten anscheinend in Panik, weil die Länder darüber nachdenken, die ?Unterhaltung? enger an das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu binden - sonst sind einige ?Argumente? der ARD-Vorsitzenden nur schwer zu verstehen. Markus Söder fordert in dem Interview, dass auch ARD und ZDF Prioritäten setzen müssten. Nicht mehr und nicht weniger. Zu deren Auftrag gehöre in gewissem Umfang, so Söder, Unterhaltung ? aber nicht alles. Die ARD-Vorsitzende und RBB-Intendantin begründet ?Unterhaltung? bei der ARD mit dem notwendigen Akzeptanzgewinn auch bei jüngeren Menschen. Deshalb könne man Unterhaltung nicht wichtig genug einschätzen. Zugleich verwies Schlesinger wieder auf das ?Umschichten?: ?Wir haben eine dreistellige Millionensumme bei Sportrechten und Filmproduktionen gekürzt und schichten Mittel ins digitale Angebot um. Und in dieser Richtung geht es auch weiter?. ?Vielleicht wäre es besser?, so Söder daraufhin in dem ?Zeit?-Interview, ?statt überall ein bisschen zu knapsen, wenn die ARD die Kraft aufbringt, an die Struktur ranzugehen. Welche Sorte Show ist verzichtbar? Sind etwa große Hollywoodfilme, die man für teure Lizenzen erwerben muss, nicht anderswo besser aufgehoben? Ich glaube, da ist noch einiges an Luft.?

Natürlich gehören Unterhaltungsangebote zum Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont und das ziehen auch die Länder nicht in Zweifel. Es geht hier auch nicht um Definitionsfragen und auch nicht um ?gute? oder ?schlechte? Unterhaltung. Es geht ? auch den Ländern ? um Anspruch und die Notwenigkeit des gegenwärtigen Umfangs.

Nach einer Analyse der Fachzeitschrift ?Media Perspektiven?, Heft 2/2019 (Herausgeber ist der Intendant des Hessischen Rundfunks in Zusammenarbeit mit der ARD-Werbung), betrug der Unterhaltungsanteil 2018 in der ARD 44,5 Prozent (32,6% fiktionale Unterhaltung, 11,9 % non-fiktionale Unterhaltung), der Informationsanteil lag bei 38 Prozent. Aktuellere Zahlen konnte ich nicht finden.* Auch wenn sich, durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg der Informationsanteil erhöht haben wird, macht schon ein Blick auf das Programm deutlich, dass die Unterhaltung noch immer dominiert. Oder wie es Markus Söder sagte: ?Man kann sich auch darüber streiten, ob die ARD den hundertsten Degeto-Spielfilm braucht, wie ?Glück am Wörthersee? oder so ähnlich.  

?Aber Prioritäten zu setzen ? und dazu gehört nicht die Unterhaltung ? muss doch möglich sein.?

Nach allen vorliegenden Informationen, die sicher auch der ARD-Intendantin zugänglich sind, findet sich im gegenwärtigen Entwurf der Auftragsnovellierung die Festlegung: ?Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben [im Schwerpunkt] der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht, ist Teil des Auftrags.? Das deckt sich weitgehend mit der Formulierung aus dem geltenden Medienstaatsvertrag. Diese Formulierung soll im künftigen Medienstaatsvertrag leicht verändert werden. So soll die ?Unterhaltung? weiterhin zum Auftrag gehören, aber sie müsse dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen. Durch diese eindeutige, erweiterte Festlegung soll den Gremien die Möglichkeit gegeben werden, entsprechende Angebote zu überprüfen und die Anstalten so gezwungen werden, privaten Veranstaltern nicht mehr mit ähnlichen Formaten Konkurrenz zu machen.

Anstatt alle Unterhaltungsangebote auf ihr tatsächliches öffentlich-rechtliches Profil zu durchforsten und sich von dem einen oder anderen Format zu trennen, um Beitragsmittel für die notwendige digitale Transformation zu gewinnen, erweckt die ARD-Vorsitzende den Eindruck, die Politik wolle ?Unterhaltung? aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbannen. Sicher ist es zu viel verlangt, dass die ARD ?die Kraft aufbringt, an die Struktur ranzugehen?, wie der Bayerische Ministerpräsident es sich wünscht ? was von Patricia Schlesinger auch gleich zurückgewiesen worden ist. Aber Prioritäten zu setzen ? und dazu gehört nicht die Unterhaltung ? muss doch möglich sein. In vielen Sendungen zum Ukraine-Krieg werden die Bürger darauf eingestimmt, dass zu den Konsequenzen dieses Krieges auch höhere Belastungen für jeden Einzelnen gehören, wird auf die Notwenigkeit zu Sparen eigestimmt. Angesichts der höheren finanziellen Konsequenzen für die Bevölkerung und die Wirtschaft durch Corona-Pandemie und Ukraine Krieg, müsste das Ziel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein, 2024 eine weitere Gebührenerhöhung zu verhindern. Das funktioniert aber nicht mit ?Umschichten?, sondern realen Einsparungen. Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ? auch bei Jugendlichen ? das beweisen die aktuellen Quoten, hängt in erster Linie von seiner Informationskompetenz und in zweiter Linie von der Höhe des Beitrages ab. Mit ?Unterhaltung? Jugendliche einfangen zu wollen, ist ein untauglicher Weg.   

* Aktualisiert am 09.04.2022: Mehrere Leser des Blogs, darunter der ehemalige Justitiar des HR ,Jürgen Betz, haben darauf verwiesen, dass sich in MediaPerspektiven 4/2021, aktuellere Zahlen für 2020 finden, wonach die Unterhaltung im Ersten (bitte nicht immer von der ARD sprechen, denn die bietet ja sehr viel mehr in ihren Spartenkanälen 3Sat, ARTE ARDalpha und Poenix) von 3 bis 3 Uhr 48,5 % (S. 249) beträgt. Betrachtet man dagegen die relevante Zeit zwischen 18 und 24 Uhr, in der ja die Hauptfernsehnutzung stattfindet, liegt die Unterhaltung bei 57,1% im Ersten (S.264). Dabei ist das insofern noch schön gerechnet, weil ein Teil der Information im Ersten in dieser Zeit ja oft nach 23 Uhr stattfindet. Würde man die Zeit von 18 bis 23 Uhr wählen, wäre der Unterhaltungsanteil noch höher.

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