Eine Gefahr für die Pressefreiheit

26. April 2022
Eine Gefahr für die Pressefreiheit

Digital Services Act der EU droht die Pressefreiheit und Meinungsvielfalt im Internet einzuschränken

26.04.2022. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net

Die am 23. April 2022 erfolgte Einigung von den EU-Institutionen über den Digital Services Act (DSA) stößt bei Medienverbänden und Medienrechtlern auf Kritik. Sie sehen in der vorliegenden Vereinbarung eine Gefahr für die Presse- und Medienfreiheit. Der Deutschen Journalisten-Verband (DJV) spricht sogar von einem ?verfassungswidrigen Gesetz?. Mit dem neuen Gesetz will die EU Internetkonzerne dazu verpflichten, künftig schneller und besser gegen Hetze, Desinformation und gefälschte Produkte vorzugehen. Es soll für eine strengere Aufsicht von Online-Plattformen und mehr Schutz der Verbraucher sorgen. Ziel sind verbindliche Regeln für das Internet nach dem grundsätzlichen Prinzip: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern. Für die Plattformen heißt das, dass sie mehr Verantwortung für ihre Inhalte und Angebote übernehmen sollen.  EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach mit Blick auf die Regelungen von einer historischen Einigung.

Der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sehen den jüngst von den EU-Institutionen vorgeschlagenen Digital Services Act (DSA) auf der Grundlage der bislang bekannt gewordenen Einigung zur Regulierung von Online-Inhalten als Gefahr für die Pressefreiheit und Meinungsvielfalt. ?Die EU verpflichtet Online-Plattformen nicht nur zur Sperrung von rechtswidrigen Inhalten, sondern will diesen auch erlauben, rechtmäßige Veröffentlichungen zu sperren. Damit besteht die Gefahr, dass Google und Facebook über Inhaltsvorgaben in ihren Nutzungsbedingungen auch legale journalistische und redaktionelle Inhalte sperren. Die Gatekeeper würden so in Teilen zu Zensoren. Das darf nicht passieren?, hieß es dazu von beiden Verbänden in Berlin. Der MVFP und der BDZV forderten das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten dazu auf, diese mögliche Folge der Vorgaben des DSA zu verhindern. ?Die EU darf die Pressefreiheit und Meinungsvielfalt in Europa und den Mitgliedsstaaten nicht in die Hand von marktdominanten Digitalplattformen legen.? Zudem teilten MVFP und BDZV die vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) geäußerte Sorge, dass die Regulierung von Inhalten nun in Teilen zentralisiert in Brüssel erfolgen soll: ?Die föderale Medienregulierung ist ein Garant dafür gewesen, dass in Deutschland eine der vielfältigsten Medienlandschaften der Welt besteht. Dies darf durch europäische Vorgaben und Regulierungsbehörden nicht gefährdet werden.?

Der Deutsche Journalisten-Verband übt scharfe Kritik an dem von der Europäischen Union beschlossenen Gesetz für digitale Dienste (DSA). Das Gesetz soll die Zuständigkeit für die Regulierung von Online-Inhalten auf der europäischen Ebene bündeln und so einen festen Rechtsrahmen für große internationale Anbieter wie Facebook oder Google schaffen. ?Auf diese Weise wird die bewährte föderale Medienordnung, wie wir sie in Deutschland haben, mit einem Federstrich abgeschafft?, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. ?Die Medienordnung muss Sache der Bundesländer bleiben.? Es sei zwar nachvollziehbar, dass in Brüssel angesichts der russischen Propagandaaktivitäten im Netz Handlungsbedarf gesehen werde. ?Aber auch hier gilt: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.? Gegen die Zentralisierung in Brüssel sprechen aus Sicht des DJV-Vorsitzenden auch die kulturellen Unterschiede zwischen den EU-Staaten. Äußerungen, die in Polen als Beleidigung oder Schmähung aufgefasst würden, könnten in Deutschland womöglich als scharfe Form freier Meinungsäußerung zulässig sein und umgekehrt. ?Nach welchen Kriterien will die EU dann entscheiden?? Das Europäische Parlament, das dem Gesetz noch zustimmen muss, sei gut beraten, das Regelwerk in der vorliegenden Form abzulehnen.

?Völkerrechtlich müssten Staaten Kriegspropaganda zwar unterbinden. Medienrechtlich sei in Europa aber eigentlich ein freier Informationsfluss vorgesehen.?

Als hochbrisant schätzt Prof. Dr. Tobias Keber, Professur für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft der Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart gegenüber ?Heise? den auf den letzten Metern eingefügten Mechanismus zur Reaktion auf Krisen ein. Dieser werde es unter Umständen erlauben, im Falle eines Notstands erhebliche Eingriffe in die Meinungs- und Informationsfreiheit zuzulassen. So dürften etwa als Desinformation oder Propaganda bewertete Inhalte von Plattformen ? wie aktuell im umstrittenen Fall RT und Sputnik ? nicht weiterverbreitet werden. Völkerrechtlich müssten Staaten Kriegspropaganda zwar unterbinden. Medienrechtlich sei in Europa aber eigentlich ein freier Informationsfluss vorgesehen.

Im Januar dieses Jahres, als der DSA vom Europäischen Parlament angenommen war, wies die FAZ in einem Kommentar bereits darauf hin, dass es ?der Pressefreiheit an den Kragen? gehe. ?Man muss, wie stets?, schrieb Michael Hanfeld, ?wenn aus Brüssel mächtiges Tamtam kommt, das Kleingedruckte lesen. Dieses findet sich im Fall der Pressefreiheit in Artikel 12 Absatz 1 des Digital Services Act. Artikel zwölf buchstabiert zahlreiche Pflichten der Digitalkonzerne aus. Da heißt es zunächst: ?Die Anbieter von Vermittlungsdiensten nutzen faire, diskriminierungsfreie und transparente allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Anbieter von Vermittlungsdiensten verfassen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in klarer, einfacher, benutzerfreundlicher und eindeutiger Sprache und stellen sie in leicht zugänglicher und maschinenlesbarer Form in den Amtssprachen des Mitgliedstaats, auf den der Dienst ausgerichtet ist, öffentlich zur Verfügung.? Weiter heißt es: ?In ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen achten die Anbieter von Vermittlungsdiensten die Meinungsfreiheit, die Medienfreiheit und den Medienpluralismus und andere Grundrechte und Grundfreiheiten, wie sie in der Charta und den für Medien geltenden Bestimmungen in der Union verankert sind.? Im Gesetzestext, so die FAZ, finde sich kein Satz zur Einhaltung der Pressefreiheit. Der Rechtsausschuss und der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments hatten dagegen vorgeschlagen ins Gesetz zu schreiben, dass die ?Meinungsfreiheit? nicht nur zu ?achten? sei, sondern, dass sie gilt, dass sie die Grundlage des Publizierens im Internet ist. Doch das wurde nicht angenommen.

Die frühere Bundesregierung hatte im EU-Ministerrat die Position vertreten, dass die Digitalkonzerne die freie Presse nicht ausschalten dürfen. Davon ist heute keine Rede mehr. In einer Erklärung hatte die SPD-geführte Bundesregierung die jetzt beschlossene Regelung uneingeschränkt begrüßt, sie wahre die Meinungsfreiheit auch im digitalen Raum, heißt es in einer Stellungnahme. ?So dürfen Plattformen Beiträge nicht willkürlich löschen und müssen ihre Löschentscheidungen auf Antrag überprüfen?, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Auf der anderen Seite dürften die Plattformen es aber auch nicht hinnehmen, wenn ihre Dienste zur Verbreitung strafbarer Inhalte missbraucht würden. Auch dies dient der Sicherung der Meinungsfreiheit im Netz. Morddrohungen, aggressive Beleidigungen und Aufrufe zu Gewalt seien kein Ausdruck von Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf den freien und offenen Diskurs, sagte der Minister.

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen den Deal noch einmal formell bestätigen. Nach Inkrafttreten ist noch eine Übergangsfrist von 15 Monaten vorgesehen. Für die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen sollen die Regeln nach Angaben der EU-Kommission bereits vier Monate, nachdem sie geschaffen worden sind, gelten.

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