Wie können öffentlich-rechtliche Medien in einer digitalen, fragmentierten Öffentlichkeit künftig gesellschaftlichen Dialog ermöglichen und organisieren? Welche Infrastrukturen braucht es dafür und welche medienpolitischen Handlungsschritte sind erforderlich? In einer zweitägigen Werkstatt im Herbst 2025 haben Wissenschaftler und Praktiker Szenarien und Strategien für zukunftsfähige öffentlich-rechtliche Dialogformate entwickelt. Ergebnis ist eine Studie, die hier in der Zusammenfassung veröffentlich wird. Mithilfe der Methode der Zukunftswerkstatt werden Akteure befähigt, gemeinsam wünschenswerte Zukünfte zu entwickeln und daraus konkrete Handlungsschritte für deren Umsetzung abzuleiten. Auf dieser Basis konnten anschließend plausible Szenarien für hybride, intermediäre Öffentlichkeiten entwickelt werden. Im Wissenschaftspodcast BredowCast wird einmal im Monat einen Einblick in die Forschung und den Alltag im Leibniz-Institut für Medienforschung / Hans-Bredow-Institut gegeben. So auch über die Werkstatt zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Zusammenfassung der Agora - Studie „Dialogfunktion von Public Service Media“ Impulse zur digitalen Verantwortung der Öffentlich-Rechtlichen und der Medienpolitik
Die digitale Öffentlichkeit leidet unter scheinbar unvermeidlichen Plattformlogiken: Debatten fragmentieren, Konflikt wird belohnt und demokratische Standards wie Vielfalt, Fakten und Partizipation werden an den Rand gedrängt. Digitale Plattformen mögen Interaktion erleichtern, doch der demokratische Diskurs profitiert nicht automatisch davon. Im Gegenteil: Sichtbarkeit Reichweite folgen und oft kurzfristigen Aufmerksamkeitsanreizen – nicht der Qualität von Argumenten oder der Fairness von Verfahren. Diese Entwicklung lässt sich nicht durch Regulierung und Verbote aufhalten. Regeln können Schäden begrenzen, ersetzen aber keine Orte und Strukturen, in denen Austausch und Kompromiss tatsächlich möglich sind. Stattdessen braucht es konstruktive Gegenentwürfe für demokratische Meinungsbildung auf der Höhe der Zeit, für einen digitalen gesellschaftlichen Dialog.
Zwei Schlüsselakteure stehen in besonderer Verantwortung, diesen Dialog zu ermöglichen: Medienpolitik und öffentlich-rechtliche Medien (ÖMR). Die Studie „Dialogfunktion von Public Service Media“1 hat im Auftrag der Agora Digitale Transformation Vorschläge entwickelt, wie Politik und ÖRM dieser Verantwortung gerecht werden können.
Das vorliegende Kurzpapier verdichtet auf Basis der Studie und weiterer Forschungsarbeit der Agora Digitale Transformation:
A) die zeitgemäße Dialog-Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Medien;
B) Handlungsempfehlungen für die Medienpolitik sowie;
C) Handlungsempfehlungen für die öffentlich-rechtlichen Medien selbst.
1. Dimensionen zeitgemäßer Dialog-Verantwortung von öffentlich-rechtlichen Medien
Produktion und Distribution publizistischer Inhalte
+ „Klassische“ publizistische Inhalte, die der Beobachtung von Dialog dienen und Dialog initiieren, etwa: Talkshows, Umfragen, Debatten-Formate, Einbindung von Social-Media-Kommentaren
+ Verbreitung per Broadcast (linear) und Broadband (on demand und algorithmisch personalisiert) Status-quo der Dialog-Praxis öffentlich-rechtlicher Medien
Organisation vernetzter und plattformübergreifender Diskussionsräume
+ Beobachtung öffentlicher Debatten und Teilnahme an sowie Förderung von Dialog als Weiterentwicklung „klassischer“ journalistischer Tätigkeit, etwa: Öffnung und konstruktive Moderation digitaler Kommentarspalten, aktive inhaltliche Diskussion in Sozialen Medien, Community-Management
+ Nutzer können Inhalte rezipieren, sich an (Anschluss-)Dialog beteiligen oder diesen beobachten und Kommunikationsregeln für Dialog mitgestalten Erste existierende Pilotprojekte, etwa: Public Spaces Incubator (PSI)
Bereitstellung technischer Infrastruktur für digitalen Dialog
+ Entwicklung und Bereitstellung technologischer Infrastruktur für digitalen Dialog jenseits etablierter Polarisierungslogik, orientiert an Bedürfnissen der Nutzer. Bereitstellung durch bestehende öffentlich-rechtlichen Medien oder neue Anbieter.
+ Öffnung bzw. Anschlussfähigkeit als demokratische Diskursinfrastruktur für interessierte Dritte (private Medien, Kultur-/Bildungsinstitutionen, Zivilgesellschaft, …) Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien, als „Medium und Faktor“ freier Meinungsbildung zu wirken (§ 26 MStV), heißt in einer digitalen Öffentlichkeit, Infrastruktur für konstruktiven Dialog bereitzustellen – nicht nur Inhalte. Dieses Feld bleibt bislang weitgehend unbesetzt.
2. Konsequenzen für die Medienpolitik
Wenn der MStV bereits heute von einem „Gesellschaftsdialog“ spricht (etwa in § 26a Abs. 2), ist damit lediglich der Austausch zwischen PSM und der Gesellschaft zum Programm, also etwa Publikumsbefragungen, gemeint. Was jedoch derzeit im Auftrag weitestgehend fehlt, ist eine Konkretisierung der neuen Verantwortung der ÖRM für gesellschaftlichen Dialog selbst. Kurzfristig wird eine Ergänzung von § 26a MStV vorgeschlagen, um die Entwicklung von Formaten über den Austausch mit den Nutzenden über das allgemeine Angebot hinaus voranzutreiben:
(5) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erarbeiten ein Konzept zur Weiterentwicklung ihrer Rolle für den gesellschaftlichen Dialog. Im Mittelpunkt stehen die kommunikativen Bedürfnisse der Bevölkerung in einer demokratischen Gesellschaft. Das Konzept ist bis zum 30. Juni 2027 den zuständigen Gremien vorzulegen und anschließend zu veröffentlichen. Die praktische Umsetzung und Weiterentwicklung sind in den Qualitätsberichten nachvollziehbar darzustellen.
Bereits heute ist die Entwicklung eines gemeinsamen technischen Plattformsystems in § 30f MStV verankert, der sogar eine Öffnung für europäische Partner und private Anbieter vorsieht. Hierin liegt bereits ein Anknüpfungspunkt des ÖRM-Auftrags, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für gesellschaftlichen Dialog im Digitalen bereitzustellen. Einen solchen gilt es explizit festzuhalten, inklusive der perspektivischen Öffnung für Inhalte Dritter, um mögliche Zweifel der Anstalten an ihrem zukunftsgerichteten Auftrag endgültig auszuräumen.
3. Konsequenzen für öffentlich-rechtliche Medien
So sinnvoll Klarstellungen des Auftrags im Medienstaatsvertrag erscheinen: Der bestehende Rechtsrahmen bietet öffentlich-rechtlichen Medien bereits die Chance, ambitionierter als bisher ihre digitale Verantwortung als „Medium und Faktor“ freier Meinungsbildung wahrzunehmen. Projekte wie der „Public Spaces Incubator“ oder die Initiative des Hessischen Rundfunks „Weil Hessen mehr verbindet“ machen deutlich: Die zentrale Hürde ist weniger das Recht als Prioritätensetzung, Ressourcen und strategische Umsetzung.
- 26a Abs. 1 MStV bietet schon heute den Rahmen für eine ambitionierte Weiterentwicklung des Angebots „entlang gesellschaftlicher Bedarfe und konkreter Bedürfnisse der Nutzer“, mit Hilfe von „Innovationen, insbesondere in Technologie sowie bei Gestaltung und Verbreitung ihrer Angebote“. Auch die „Zusammenarbeit mit externen Partnern“ ist dort verankert – wozu zivilgesellschaftliche Gruppen ebenso gehören können wie private Unternehmen.
Ähnlich ist auch § 30f MStV bereits geeignet, um aus Dialog-Formaten eine Dialoginfrastruktur zu machen. Öffentlich-rechtlichen Medien können und sollten ihren rechtlichen Spielraum für ein „gemeinsames technisches Plattformsystem“ nutzen, um eigene, verlässliche Zugänge und Infrastrukturen für demokratischen Austausch zu stärken. Die Anstalten müssen ihre eigene strategische Verantwortung im bestehenden Rechtsrahmen wahrnehmen, statt politische Klärung abzuwarten.
Der in § 26 Abs. 3 MStV enthaltene Auftrag zu Interaktion und Partizipation ermöglicht es den ÖRM ebenfalls bereits, gesellschaftlichen Dialog als dauerhafte, institutionell und im Sinne des Gemeinwohls abgesicherte Aufgabe zu verstehen – anschlussfähig an die Debatte um einen „Digital Open Public Space“.
Agora ist eine Organisation die nach eigenen Angaben gemeinnützig, überparteilich, kollaborativ und evidenzbasiert arbeitet. Sie legt einen Fokus auf Umsetzung und Wirksamkeit. Dazu sucht sie den Austausch und die Zusammenarbeit mit Innovatoren aus Gesellschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.