
Fragen an Daniela Beaujean, Geschäftsführerin, Verband Privater Medien (Vaunet)
Die medienpolitischen Themen des Verbands Privater Medien (Vaunet) umfassen 2025 ein breites Spektrum politischer Aktivitäten für seine Mitglieder. Der Vaunet ist der Spitzenverband der Audio- und audiovisuellen Medienunternehmen in Deutschland und die größte Interessenvertretung des privaten Rundfunks in Europa. Seine rund 160 Mitglieder sind ein Garant für die Medienvielfalt in Deutschland. Die Forderungen der Unternehmen reichen von der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Refinanzierungsfreiheit, über den Erhalt von Werbe- und abobasierten Geschäftsmodellen, einem fairen Wettbewerb mit globalen Plattformen, einer Garantie des Urheberrechts auch beim Künstlicher Intelligenz, einem attraktiven Steueranreizmodell bei der Filmförderung, bis zu weiteren, konsequenten Reformen, beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
medienpolitik.net: Frau Beaujean, mit welchen medienpolitischen Themen wird sich ihr Verband 2025 vor allem befassen?
Beaujean: 2025 werden die politischen Karten auf vielen für die Mediengesetzgebung und -regulierung relevanten Ebenen neu gemischt: Die vorgezogene Bundestagswahl wird entscheidend für die politische und mediale Landschaft in Deutschland und Europa sein. Zudem hat Ende letzten Jahres eine neue EU-Kommission neben einem neu gewählten Europäischen Parlament ihre Arbeit aufgenommen, deren künftige Schwerpunktsetzung im Bereich der europäischen Wettbewerbspolitik spannend werden wird. All dies geschieht in einem Umfeld, in dem sich angesichts von Wahlausgängen in anderen Ländern, der geopolitischen Lage oder vermehrten Äußerungen auf Social-Media-Plattformen, die unsere Demokratie in Frage stellen und ohne Faktencheck verbreitet werden können, viele Entwicklungen vollziehen, die wir mit großer Sorge beobachten müssen. Starken privaten wie öffentlich-rechtlichen Qualitätsmedien kommt in der Folge für den demokratischen Diskurs eine noch entscheidendere Rolle zu.
Der Vaunet hat die anstehende Bundestagswahl zum Anlass genommen, seine politischen Prioritäten für die nächste Legislatur in einem „Bundestagswahlpapier 2025–2029“ zu formulieren. Mit ihnen wird der Vaunet 2025 konsequent an seine Arbeit des letzten Jahres anknüpfen, um die Finanzierungsgrundlagen und Wettbewerbsposition der privaten Medienanbieter in Deutschland bestmöglich zu sichern. Gerne gebe ich einen kurzen Überblick über unsere priorisierten Themen und Positionen für das neue Jahr:
Wettbewerbsfähigkeit und Refinanzierungsfreiheit sichern
Die Audio- und audiovisuellen privaten Medien sind sowohl Wirtschafts- wie Kulturgut. Die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen und der Programmfreiheit sowie der Schutz von Inhalten sind entscheidend für die Aktivitäten journalistisch-redaktioneller Medien. Daher dürfte es nach den Auseinandersetzungen z. B. um ein Werbeverbot für Lebensmittel oder eine Investitionsverpflichtung 2024 wenig verwundern, wenn wir erneut eine exakte Bewertung einfordern, wie sich neue Gesetzes- und Regulierungsvorhaben auf die privaten Medien auswirken, welchen Beitrag sie zur Stabilisierung der Medienlandschaft leisten oder welche weiteren Belastungen sie für ihre Refinanzierung bedeuten (Medienverträglichkeitsprüfung). Gesetzliche Regelungen mit einer belastenden Auswirkung auf den privaten Medienmarkt sollten vor allem angesichts einer weiterhin pessimistischen Stimmung in der deutschen Wirtschaft nicht umgesetzt werden („Belastungsmoratorium“).
Werbe- und abobasierte Geschäftsmodelle ermöglichen
Werbung ist eines der wichtigsten Refinanzierungsinstrumente der privaten Medien. Die breite Vielfalt privater Medien sollte nicht durch Werbeverbote, z. B. für Lebensmittel, Energie oder kleinteilige Regulierung - in Form von Pflichthinweisen, Targeting-Beschränkungen oder Einschränkungen der Vertragsfreiheit - gefährdet werden. Wir wollen darauf hinwirken, dass zwischen ausufernden Verbraucherschutzmaßnahmen und den Geschäftsmodellen der Audio- & audiovisuellen Medien, v. a. im Streaming-Bereich, ein Gleichgewicht hergestellt wird. Zur Erreichung aller Zielgruppen muss für Medien auch der Refinanzierungsrahmen über Social Media und Plattformen gestärkt werden. Hier wird der sich der Vaunet für neue Lösungen einsetzen, in die der Schutz von Rechten, eine zeitgemäße Plattformregulierung, Auffindbarkeit bei Intermediären und der Vollzug eines Level- Playing-Fields einfließen können.
„Geistiges Eigentum und Vertragsfreiheit als Voraussetzung für Investitionen in Inhalte sind entscheidend für eine wettbewerbsfähige und vielfältige Kultur- und Kreativindustrie.“
Level-Playing-Field zu Big-Tech-Plattformen schaffen und Kooperationen erleichtern
Big-Tech-Plattformen ringen mit den privaten Audio- und audiovisuellen Medienangeboten um die Aufmerksamkeit und Medienbudgets der Menschen und Werbekunden. Als globale Player drängen sie mit Macht und seit vielen Jahren deutlich weniger reguliert auf die Audio- und audiovisuellen Märkte, oft unter Ausnutzung bestehender Marktpositionen, etwa in den Bereichen Suche, Netze, Handel oder Hardware. Sie verfügen über enorme Markt- und Skalenvorteile und profitieren von bestehenden Lock-in- und Netzwerkeffekten. Sie beherrschen wesentliche Teile der Werbewertschöpfungskette, von App-Stores und Endgeräten bis hin zu Werbetechnologie-Plattformen (AdTech), die für die Onlinewerbung relevant sind. Es braucht deshalb auf europäischer und nationaler Ebene faire Bedingungen im Wettbewerb und auch eine stärkere Plattformverantwortung. Letztere ist insbesondere angesichts der aktuellen Entwicklungen wie dem angekündigten Ende von Faktenchecks bei Facebook und Instagram sowie der Selbstbevorzugung von Posts von Elon Musk beim Kurznachrichtendienst „X“ mehr denn je zu diskutieren.
Wir werden 2025 unsere Bemühungen für einen faireren Wettbewerb und den Erhalt der Medien- und Meinungsvielfalt vorantreiben und dabei verstärkt auf die Themen „Zugang“, „Auffindbarkeit“ und „Vollzug der Plattformregulierung“ setzen. Bei der Zugangs- und Auffindbarkeitsregulierung wird es um eine Fortentwicklung insbesondere auch in Richtung der Medienintermediäre gehen. Es wird zudem nicht ausbleiben können, die zuständigen Behörden, insbesondere das Bundeskartellamt und die Medienanstalten, optimal auszustatten, um dieses Level-Playing-Field durchsetzen zu können. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Medienunternehmen sollten innovative Kooperationsformen und Allianzen nicht an zu hohen kartellrechtlichen Hürden scheitern. Wir werden nach der in der aktuellen Legislatur ausgebliebenen Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für erweiterte regulatorische Marktbetrachtungen und ein flexibles Wettbewerbs- und Kartellrecht plädieren, das Ausnahmen für Medienkooperationen vorsieht und Umsatzmultiplikatoren für Medien aufhebt bzw. abschwächt.
Innovationsfreundliche Datenpolitik
Datenpolitik ist Wettbewerbspolitik. Dieses „Mantra“ muss die Politik noch mehr verinnerlichen. Der Vaunet fokussiert sich weiterhin auf einen praktikablen und evidenzbasierten Datenschutz und die Anerkennung einer marktwirtschaftlichen Nutzung von Daten. Wir fordern eine bessere Ausbalancierung der Schutz- und Nutzungsinteressen unter Einbeziehung der besonderen Demokratierelevanz privater Medien. Eine datenschutzrechtliche Anerkennung gängiger Geschäftsmodelle, wie insbesondere von Pay-or-Consent Modellen, und die Stärkung der Aufsichtsbehörden in ihrer beratenden Funktion könnten dabei nach unserer Überzeugung zu mehr Rechtssicherheit führen.
Urheberrechte, auch beim Einsatz von KI, stärken
Von hoher Relevanz ist für uns selbstverständlich der Einsatz Künstlicher Intelligenz in den Medien und im Filmbereich, wie wir zuletzt auf unserer KI-Konferenz „AI eats Content?“ im Dezember 2024 mit hochrangigen Speakern und Panels deutlich gemacht haben. Die Vergangenheit zeigt, dass wir zukünftig vor allem für die Wahrung unserer Interessen im Bereich des Urheberrechts eintreten müssen. Gemeinsam gilt es, der durch KI entstehenden Gefahren für die Glaubwürdigkeit privater Medien entgegenzuwirken, insbesondere indem wir uns für eine ausgewogene Transparenz beim Einsatz von KI stark machen. Mit Blick auf generative künstliche Intelligenz ist es unerlässlich, dass z. B. das Training generativer KI-Systeme mit Inhalten von der Zustimmung der Rechteinhaber abhängig gemacht wird. Der gesetzliche Rahmen sollte technikneutral und flexibel ausgestaltet sein, um technische Weiterentwicklungen zu ermöglichen, an denen auch Medienunternehmen neben den großen Big-Tech-Plattformen nachhaltig partizipieren können. Geistiges Eigentum und Vertragsfreiheit als Voraussetzung für Investitionen in Inhalte sind entscheidend für eine wettbewerbsfähige und vielfältige Kultur- und Kreativindustrie.
Wir gehen davon aus, dass uns die Diskussionen rund um die Aufhebung des Geoblocking wieder einholen werden. Der Erhalt der territorialen Vergabe und Lizenzierung von Rechten ist jedoch für eine wirtschaftliche Verwertung unerlässlich. Vielmehr sollte sich intensiver der Beseitigung von Piraterie im Netz gewidmet werden. Die Rechtsverfolgung bei Verletzungen geistigen Eigentums durch geeignete Instrumente zur Bekämpfung der Content-Piraterie muss verbessert und Plattformen müssen effektiv in die Verantwortung genommen werden.
„Die konsequente Anwendung des Digital Services Act (DSA) und des Notice- and Take-down-Verfahrens von illegalen Inhalten wird uns beschäftigen und bietet Potenzial für eine effektivere Bekämpfung der Online-Piraterie im Inhaltebereich.“
Attraktives Steueranreizmodell für Filmreform schaffen
Die Reform der Filmförderung war für den Vaunet eines der arbeitsintensivsten und ökonomisch relevantesten Baustellen der letzten Monate. Nach aller Voraussicht wird der entscheidende Part einer Reform der Filmförderung, nämlich das Steueranreizmodell, in der ausklingenden Legislaturperiode nicht mehr realisiert werden können. Anstelle sich wieder bei einer Investitionsverpflichtung mit Maximalforderungen an private Streaminganbieter zu verkämpfen, sollte der Arbeitsschwerpunkt 2025 klar auf dem Filmförderzulagengesetz liegen. Um die Kraft und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandorts Deutschlands effektiv zu fördern und Investitionen dauerhaft zu sichern, bedarf es positiver unterstützender Anreize statt fortwährender finanzieller Belastungen. Investitionsverpflichtungen sind rechtlich umstritten und kein Garant für Produktionen vor Ort. Sie stellen Eingriffe in die Programm- sowie in die unternehmerische Freiheit dar. Die künstliche Nachfrage einer Investitionsverpflichtung führt perspektivisch zu einer Erhöhung der Produktionskosten wie auch der Endkundenpreise für Verbraucher. Anstelle zwingender Vorgaben zur Rechteteilung sollten Lösungen im Wege des Dialogs gesucht werden.
Keine Network Fees
Damit Inhalte ihren Weg zu den Nutzer finden, setzen wir uns dafür ein, dass faire Zugangsbedingungen zu den für Audio- und audiovisuelle Medien relevanten Übertragungswegen sichergestellt werden. Der Grundsatz der Netzneutralität bleibt dabei eines der Kernprinzipien. Zusätzliche Gebühren für den Transport von Inhalten, die breitbandige TK-Anschlüsse erst attraktiv machen, sowie obligatorische Verhandlungen, die im Ergebnis zu Zahlungspflichten führen könnten und damit zu Lasten der Inhalte-Anbieter gingen, würden die Möglichkeit zu Investitionen in Inhalte verringern und letztlich die Medienvielfalt bedrohen.
Rundfunkübertragung über alle Verbreitungswege sichern
Da wir im Rahmen von fast jeder Koalitionsvertragsverhandlung mit einer Diskussion um eine Befristung der Radio-UKW-Verbreitung konfrontiert waren, werden wir nicht müde zu betonen, dass trotz vielfältiger digitaler Empfangsmöglichkeiten für die Privatradios UKW der Übertragungsweg mit der höchsten wirtschaftlichen Relevanz bleibt. Der Vaunet wird sich deshalb auch 2025 dafür einsetzen, dass UKW langfristig sichergestellt bleibt, um die enorme Vielfalt von Radio in Deutschland und den Zugang zu vertrauenswürdigen Medien zu wahren. Die Digitalisierung des Hörfunks muss marktgerecht und technologieneutral erfolgen. Die auf der Weltfunkkonferenz 2023 beschlossene, weitergeltende Primärnutzung des UHF-TV-Bandes durch den Rundfunk sichert die TV-Verbreitung und muss auch über 2030 hinaus erhalten bleiben.
Fairer Wettbewerb in der dualen Medienordnung
Im letzten Jahr wurden mit dem Reformstaatsvertrag nach Jahrzehnten politischer Diskussion wesentliche Weichenstellungen angegangen, insbesondere zur strukturellen Reduzierung von TV- und Radioprogrammen sowie dem Gebot stärkerer inhaltlicher und technischer Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern. Beides haben wir begrüßt. Gleichzeitig blieben wichtige Punkte, zum Beispiel zur Zulässigkeit kommerzieller Tätigkeiten, offen, die aus unserer Sicht noch behandelt werden müssen.
Es wird auch darum gehen, dass Auftragsbegrenzungen z. B. der Programmzahl oder beim Sportbudget, wirklich zu effektiven Kosteneinsparungen führen. So wurden die Sportrechte-Kosten zwar gedeckelt, aber der Deckel lässt im Vergleich zum aktuellen Niveau sogar noch Luft nach oben. Bei der Zahl der ARD-Hörfunkprogramme wird es durch Kooperationen innerhalb der ARD möglich, den Vorgaben des neuen Staatsvertrags zum Angebotsgesamtumfang zwar rechnerisch Genüge zu tun, aber in manchen Bundesländern könnten doch mehr Programme vorzufinden sein als bisher und sich der Wettbewerb zu den privaten Radiosendern verschärfen. Hier gilt es ein Auge auf die konkrete Umsetzung zu halten. Für eine erfolgreiche Reform bedarf es daher einer funktionierenden und funktionswilligen Aufsicht.
Neben dem Einstieg in den Ausstieg aus Werbung und Sponsoring in den ARD-Radiosendern und der Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Fernsehens muss das Werbeverbot in Telemedien fortbestehen und darf nicht durch Tochtergesellschaften umgangen werden. Kommerzielle Aktivitäten und das Onlineangebot, insb. auf Drittplattformen, müssen klar begrenzt sein. Die Finanzierung muss dem Auftrag folgen, ohne dass Verfahrensänderungen oder teilautomatisierte Beitragserhöhungen die Legitimation gefährden. Gut ist jedenfalls in dem nun beschlossenen Widerspruchsmodell, dass die Länder und Länderparlamente bei der Bestimmung des Rundfunkbeitrages nicht gänzlich herausgehalten werden.
medienpolitik.net: Die EU hat eine neue Kommission gewählt. Welche Themen, die für Ihren Verband relevant sind, sollten auf der Agenda der EU-Kommission in der nächsten Legislaturperiode stehen?
Beaujean: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat für ihre neue Amtszeit die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU zu einem wichtigen Ziel erklärt und möchte damit europäische Unternehmen im Wettbewerb unter anderem mit großen internationalen Plattformen stärken. Es ist wichtig, diese Idee der Wettbewerbsfähigkeit auch auf die audiovisuelle Branche als Gesamtindustrie zu beziehen und anzuwenden. Genauso wie auf nationaler Ebene geht es neben der Wettbewerbsfähigkeit unserer Branche auch auf europäischer Ebene in vielen Regulierungsbereichen zudem um „finanzielle Nachhaltigkeit“ unserer Erlösmodelle und Refinanzierungsbasis. Der Vaunet hat anlässlich der Arbeitsaufnahme der neuen EU-Kommission zum Jahresende seine Vision für die Zukunft der Audio- und audiovisuellen Medien in Europa in seinem „EU-Manifesto 2024-2029“ zusammengefasst, aus dem sich unsere Arbeitsschwerpunkte in dieser Legislatur ableiten.
Viele der Themen, die gleichermaßen für die europäischer Ebene relevant sind, habe ich bereits genannt. Konkret wird es darüber hinaus für einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten um die konsequente Fortschreibung und Durchsetzung des DMA sowie des europäischen Kartellrechts gehen, unter Berücksichtigung der Entwicklung von Medienmärkten im digitalen Umfeld, insbesondere im Hinblick auf KI-Technologien und virtuelle Assistenten. Auch die konsequente Anwendung des Digital Services Act (DSA) und des Notice- and Take-down-Verfahrens von illegalen Inhalten wird uns beschäftigen und bietet Potenzial für eine effektivere Bekämpfung der Online-Piraterie im Inhaltebereich. Zum Schutz der Refinanzierungsgrundlagen für Audio- und audiovisuelle Inhalte spricht sich der Vaunet gegen übermäßige Targeting-Beschränkungen oder Werbeverbote, z. B. im Bereich von stark fett-, salz- und zuckerhaltigen (HFSS) Lebensmitteln, Alkohol oder Energie, aus.
Keine Notwendigkeit sieht der Vaunet bislang für eine neuerliche Anpassung der AVMD-Richtlinie. Stattdessen sollte eine Konzentration auf die Anwendung bestehender Verordnungen wie dem Digital Markets und Digital Services Act, des European Media Freedom Act und des AI Act erfolgen. Falls die AVMD-Richtlinie dennoch überarbeitet wird, sollte von neuen unnötigen Belastungen für Anbieter audiovisueller Mediendienste abgesehen werden. Stattdessen müssten Flexibilisierungspotenziale genutzt, und gleichzeitig an wichtigen Grundsätzen und bewährten Definitionen festgehalten werden.