Mehr Informationen im Feed mindern die Nutzungszufriedenheit nicht – im Gegenteil: Bereits ab einem Informationsanteil von zehn Prozent bewerteten die Teilnehmer ihren Feed als informativer und thematisch vielfältiger. Das zeigt eine gemeinsame Studie der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und der Landesanstalt für Medien NRW. Die Zufriedenheit mit dem Feed sank auch bei höheren Anteilen nicht. Sollte die Einführung einer Quote zur Sicherung von Informationsinhalten im Feed als geeignetes Instrument der Länder zur Vielfaltssicherung im Digitale-Medien-Staatsvertrag angesehen werden, sprechen die Ergebnisse des Experiments für einen Anteil zwischen zehn und 20 Prozent.
Für einen großen Teil der Bevölkerung sind Kurzvideo-Feeds ein wichtiger Zugang zu Nachrichten – gerade TikTok und Instagram. Beispielsweise sind für 44 Prozent der 18- bis 24-Jährigen soziale Medien die wichtigste Nachrichtenquelle. Welche Inhalte dort sichtbar sind, wird wesentlich durch algorithmische Empfehlungssysteme bestimmt. Diese Algorithmen belohnen jedoch Interaktionen wie Likes, welche bei Informationsinhalten häufig eher niedrig sind. Nutzer sehen in Kurzvideo-Feeds daher selten Informationsinhalte, auch weil Algorithmen diese wenig sichtbar machen. Damit gehen soziale Medien mit einer Paradoxie einher: Einerseits gewinnen sie als potenzielle Informationsquelle – etwa für Wahlentscheidungen – an Bedeutung, andererseits sehen Nutzer dort nur selten Informationsinhalte. Eine Quote für Informationsinhalte in Kurzvideo-Feeds könnte als regulatorisches Instrument dieser Problematik entgegenwirken. Die Einführung einer Quote könnte Informationsvielfalt somit erhöhen, insbesondere ohne unverhältnismäßig in das Geschäftsmodell von Plattformen einzugreifen. Fraglich ist, ob eine Quote das Nutzungserlebnis von Kurzvideo-Feeds beeinträchtigen würde. Diese Studie beantwortet hierzu drei Fragen:
- Welchen Einfluss hat eine Quote für Informationsinhalte in Kurzvideofeeds auf die Nutzungszufriedenheit der Rezipienten ?
- Wie beeinflusst der Informationsanteil die wahrgenommene Informativität und Themenvielfalt sowie die Absicht, einen vergleichbaren Feed künftig zu nutzen?
- Welchen Einfluss hat die Transparenzkennzeichnung „Informationsinhalt“ auf die Nutzungszufriedenheit der Rezipienten?
Zentrale Befunde & Schlussfolgerungen
Quote und Nutzungszufriedenheit
Die Nutzungszufriedenheit der Nutzer bleibt über alle Quotenstufen für Informationsinhalte (0%, 10%, 20% und 30%) hinweg unverändert. Gleichzeitig steigt die wahrgenommene Informativität und Themenvielfalt des Feeds, sobald Informationsinhalte enthalten sind. Schlussfolgerung: Eine Quote für Informationsinhalte kann positive Effekte haben, da Informationsinhalte die Nutzungszufriedenheit nicht verschlechtern und andere Qualitätsaspekte des Kurzvideo-Feeds verbessern.
Höhe der Quote
Bereits ab einer Quote von 10 Prozent tritt ein Zugewinn an Informativität und Themenvielfalt ein. Tendenziell steigt die wahrgenommene Informativität von einer Quote von 10 Prozent zu 20 Prozent ein weiteres Mal an. Für 30 Prozent zeigt die Studie keine Beeinträchtigung, aber auch keinen zusätzlichen Nutzen. Schlussfolgerung: Eine Quote zwischen 10 und 20 Prozent für Informationsinhalte erscheint optimal, da höhere Quoten keinen zusätzlichen Nutzen bringen.
Transparenzkennzeichnung
Die Transparenzkennzeichnung „Informationsinhalt“ wurde nur von einer Minderheit der Teilnehmer bemerkt. Unter dieser Voraussetzung hat die Kennzeichnung keinen Effekt auf Nutzungszufriedenheit. Schlussfolgerung: Die Transparenzkennzeichnung „Informationsinhalt“ beeinflusst die Nutzungszufriedenheit von Kurzvideo-Feeds nicht.
Zielgruppen
Die Effekte der Quote und der Transparenzkennzeichnung unterscheiden sich nicht maßgeblich nach Altersgruppen, Geschlecht, Bildungsabschluss oder Intensität der Kurzvideonutzung. Effekte bleiben zudem unabhängig vom Vertrauen in die Medien stabil: Nutzende mit geringem Medienvertrauen bewerten weder die Quote noch die Kennzeichnung kritischer. Schlussfolgerung: Unterschiedliche Zielgruppen (z. B. nach Alter, Bildung) reagieren auf einen höheren Informationsanteil ähnlich.
Fazit
Die Ergebnisse zeigen, dass eine Quote für Informationsinhalte keinen negativen Effekt auf die Nutzungszufriedenheit hat. Eine Quote von 10 Prozent bis 20 Prozent ist für alle Zielgruppen umsetzbar. Dieser Anteil führt bereits zu einem Anstieg an wahrgenommener Informativität und Themenvielfalt des Feeds – 30 Prozent bringen keinen weiteren Mehrwert. Die Transparenzkennzeichnung „Informationsinhalt“ kann als Video-Label begleitend eingeführt werden, da es dem Nutzungserlebnis nicht schadet. Einschränkend bleibt festzuhalten, dass die Ergebnisse sich nicht vollständig auf personalisierte Feeds in natürlichen Nutzungssituationen übertragen lassen. Zudem sind Effekte einer möglicherweise medial vorab diskutierten Quote sowie Veränderungen über Zeit (z. B. Gewöhnungseffekte) auf Basis dieser Studie nicht abzuschätzen. Wie bei anderen Regulierungsvorhaben, etwa Social-Media-Verboten für Kinder und Jugendliche, sollte die Einführung einer Quote daher wissenschaftlich begleitet werden.
Methode
Im Juli 2026 wurden 1.156 Personen im Alter von 16 bis 69 Jahren, die mindestens wöchentlich Kurzvideos nutzen, online befragt. Die Stichprobe ist für Alter, Geschlecht und Bildung repräsentativ für Kurzvideo-Nutzende in Deutschland (ARD/ZDF-Medienstudie, 2025). Befragte interagierten mit einem nicht-personalisierten Kurzvideo-Feed im Stil gängiger Plattformen wie TikTok oder Instagram. Die Teilnehmer wurden zufällig unterschiedlichen Versuchsbedingungen zugeordnet. Der simulierte Feed enthielt einen Informationsanteil von 0,4, 10, 20 oder 30 Prozent. In den Feeds mit Informationsinhalten wurde zusätzlich variiert, ob die Beiträge mit dem Label „Informationsinhalt“ gekennzeichnet waren. Informationsinhalte beinhalteten Videos öffentlich-rechtlicher wie privater Anbieter (z. B.ARD, ZDF, hessenschau, ntv, WELT, BILD). Zusätzlich zu einer Befragung (z. B. Zufriedenheit mit Feed) wurde die Verweildauer der Teilnehmer im Kurzvideo-Feed automatisiert aufgezeichnet.
https://www.blm.de/de/infothek/aktuell/aktuell.cfm?object_ID=29754