Die Presse- und Marktvielfalt in Deutschland muss erhalten werden. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat im Vorfeld der Abstimmung zum Postgesetz in der Sitzung des Bundesrats am 2. Februar an die Landesregierungen appelliert, für entsprechende Regelungen einzutreten. Zentral seien hierfür zwei Regelungsbereiche.
Zum einen gehe es um den Plan der Bundesregierung, wonach die Deutsche Post AG Briefe nicht mehr innerhalb eines Tages zustellen muss. Dies weiche den Universaldienst auf, kritisierte der BDZV, und werde dazu führen, dass nicht mehr alle Haushalte täglich beliefert werden. Jahrzehntelang war es Teil des Anspruchs an den Universaldienst der Deutschen Post, dass alle Menschen in Deutschland die Presseprodukte ihrer Wahl am Erscheinungstag, täglich und zu einem erschwinglichen Preis erhalten. Dies stehe nun in Frage, teilte der Verband weiter mit. Deshalb „brauchen wir im Gesetz eine Klarstellung, dass die tägliche Lieferung von Presse durch die Deutsche Post AG kein teurer Sonderservice für Eliten werden darf“, erklärte eine Sprecherin des BDZV.
Zum anderen bat der BDZV die Bundesländer darum, Wettbewerber der Deutschen Post AG nicht zu benachteiligen. So soll die Deutsche Post AG, die bis heute zum Teil in Staatsbesitz ist, laut Entwurf der Bundesregierung von der Mehrwertsteuer für gewerbliche Kunden befreit werden – nicht aber kleinere und regionale Wettbewerber. „Es liegt auf der Hand, dass eine steuerrechtliche Bevorzugung des größten Wettbewerbers den Markt privater Postdienstleister zerstören würde. Hier muss es in jedem Fall eine steuerliche Gleichbehandlung von allen Arten der Postdienstleister geben“, betonte die Sprecherin. Kleinere Anbieter hätten anderenfalls sofort einen erheblichen Preisnachteil, ihre Existenz werde durch die Folgewirkungen bedroht.
„Der Bundesrat habe die Notwendigkeit einer zuverlässigen Belieferung der Haushalte mit Zeitungen immer ausdrücklich unterstützt und eine entsprechende Empfehlung an den Deutschen Bundestag abgegeben.“
Private Postdienste von Verlagen seien wichtiger Bestandteil der ohnehin belasteten Zustellinfrastruktur in der Region. Verlage träten unter anderem als private Postdienstleister auf, um im jeweiligen Verbreitungsgebiet die Zustellinfrastruktur zu jedem Haushalt aufrecht zu erhalten. Der Bundesrat habe die Notwendigkeit einer zuverlässigen Belieferung der Haushalte mit Zeitungen immer ausdrücklich unterstützt und eine entsprechende Empfehlung an den Deutschen Bundestag abgegeben. „Das begrüßen wir sehr“, heißt es dazu vom BDZV. „Wir bedauern, dass die Bundesregierung dem nicht gefolgt ist und nun mit dem geplanten Postgesetz selbst die Axt an die Infrastruktur für eine gesicherten Zustellung von Zeitungen legt. Wir vertrauen darauf, dass der Bundesrat dies verhindert.“
BDZV befürchtet schlechtere Versorgung mit Zeitungen vor allem im ländlichen Raum
Insbesondere in ländlichen Räumen, heißt es vom BDZV, in denen es u.U. keine Zustellung durch eigene Boten gibt, bildet der Universaldienst der Post die einzige Möglichkeit, der Bevölkerung wie in den Ballungsräumen einen gleichwertigen Zugang zur Presse zu ermöglichen. Die zuverlässige Belieferung aller Abonnenten mit den von ihnen bestellten Zeitungsausgaben setze eine Zustellung an allen sechs Werktagen der Woche zwingend voraus, weil Abonnenten, die bisher über die Post beliefert werden, nicht über andere Zustellwege erreicht werden können, heißt es weiter.
Aus Sicht der Zeitungsverlage darf es daher keine Reduzierung der Zustellhäufigkeit für Presseprodukte geben, selbst wenn der Universaldienst mit dem Ziel, mehr Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit zu erreichen, neu gedacht werde. Da jede zugestellte Tageszeitung durchschnittlich drei Leser erreicht, würden bei einer Reduzierung der Zustellhäufigkeit jeweils pro Erscheinungstag bis zu 750.000 Leserinnen und Leser vom Bezug ihrer abonnierten aktuellen Tageszeitung ausgeschlossen werden, betont die Stellungnahme.
Sofern die Deutsche Post AG in der Vergangenheit auch in Gesprächen mit dem BDZV versichert hat, die Presse-Zustellung an sechs Werktagen pro Woche auch bei einer veränderten gesetzlichen Verpflichtung aufrecht erhalten zu wollen, so kann dies nicht genügen, kritisiert der BDZV. Es sei „zwingend erforderlich, dass die Zustellhäufigkeit jedenfalls für die Zustellung von Presseprodukten im Rahmen des Universaldienstes gesetzlich auf sechs Werktage festgeschrieben bleibt, wenn die Überall-Erhältlichkeit von Presseprodukten bundesweit zu gleichen Bedingungen auch weiterhin vom Gesetzgeber sichergestellt werden soll“.