Sachsen hat gewählt

30. Oktober 2025
Helmut Hartung promedia Verlag Chefredakteur
Helmut Hartung promedia Verlag Chefredakteur
Die Zustimmung zum Reformstaatsvertrag im Sächsischen Landtag, ist vor allem dem kurzfristigen Appell des Ministerpräsidenten zu verdanken

Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net

Die Unsicherheit, ob der Reformstaatsvertrag am Sächsischen Landtag scheitern würde, hielt sich am Tag der abschließenden Lesung bis gegen 17.00 Uhr. Dann beantragte die CDU eine Auszeit von 30 Minuten. Hätte die Abstimmung zu diesem Zeitpunkt stattgefunden, wäre sie 55 zu 56 ausgefallen. AfD, BSW sowie der parteilose Abgeordnete wollten gegen die Vereinbarung stimmen, die Grünen mit der CDU/SPD-Regierung dafür und die Linke plante eine Enthaltung. Gegen 17.30 konnte Ministerpräsident Michael Kretschmer, mit einer sehr emotionalen Rede, die sechs linken Abgeordneten doch noch bewegen, positiv zu votieren. So endete der medienpolitische Krimi gegen 18.00 Uhr mit einer 61- zu- 56- Entscheidung für die Medienpolitik der Länder.

Es ist fraglich, ob ohne den Appell des Ministerpräsidenten, dessen Einsatz nicht eingeplant war, die Entscheidung zugunsten der Regierung ausgefallen wäre. Kretschmar erinnerte nicht nur daran, dass Demokratie nur dann funktioniere, wenn das Gemeinsame und nicht das Trennende gesucht würde und dass das eine wichtige Triebfeder des Föderalismus ein. Er räumte auch ein, dass im Reformstaatsvertrag nicht alles optimal sei. Zudem sicherte er zu und „garantierte“, künftig die Fraktionen in die Diskussion vorher mit einzubeziehen und die Ergebnisse dann auch in der Rundfunkkommission zu berücksichtigen. Auch er halte Festlegungen sowohl beim Kinderkanal als auch beim verschärften Verbot presseähnlicher Beiträge in den Online-Portalen der öffentlich-rechtlichen Sender, für streitbar.

Wenn allerdings die medienpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen Claudia Maicher in ihrer Rede vor der Abstimmung erklärte, dass das „Unvermögen der Minderheitskoalition“ für ein riskantes Chaos gesorgt habe, hat sie das anscheinend wider besseren Wissens behauptet: „Bis zuletzt hat sie sich nicht ernsthaft um eine Mehrheit für das Vertragswerk bemüht. Stattdessen wurde geradezu hemdsärmelig gepokert. Uns drängt sich der Verdacht auf, dass ein Scheitern des Vertrages durch die CDU einkalkuliert wurde. Dieser Umgang mit einem so wichtigen Instrument für den Erhalt unserer Demokratie ist unwürdig und gefährlich“, sagte Maicher. Nach Informationen aus der Sächsischen Staatskanzlei, hat der für Medienpolitik zuständige Staatssekretär Andreas Handschuh, mehrere Gespräche mit Vertretern der Oppositionsparteien BSW, Grüne und Linke geführt. Die AfD, mit 40 Abgeordneten zweitgrößte Fraktion, hatte von vornherein erklärt, dem Staatsvertrag nicht zustimmen zu wollen. Bei diesen Treffen, versuchten aber anscheinend Grüne und Linke „politische Preise“ auszuhandeln, die nichts mit dem Staatsvertrag zu tun haben. So wichtig der öffentlich-rechtliche Rundfunk für unsere Gesellschaft ist, aber er ist sicher kein Thema, um eine Landesregierung zu erpressen. So musste der Ministerpräsident für künftig Besserung schwören, um das dreijährige Verhandlungsergebnis der sechzehn Bundesländer nicht zu gefährden.

Überhaupt war diese Plenartagung keine Jubelfeier für die beabsichtigten Reformen. Vertreter aller Parteien kritisierten diesen Kompromiss. Den einen ging er nicht weit genug, den anderen wieder viel zu weit. Der medienpolitische Sprecher der CDU, Andreas Nowak listete zu Beginn der Debatte zahlreiche Punkte bei ARD und ZDF auf, die verbesserungswürdig seien. Vor allem kritisierte er die nach wie vor mangelnde Präsenz von Gemeinschaftseinrichtungen im Osten. Um das zu ändern schlug er vor, dass die „Tagesschau“ von Hamburg nach Leipzig, zum MDR ziehen könnte. Zudem verwies er auf fehlende Ausgewogenheit und Vielfalt der Ansichten bei der Berichterstattung. Auch die Wirtschaftlichkeit und die Verwendung des Rundfunkbeitrages sei nach Auffassung der CDU-Fraktion unzureichend. Linke und Grüne sahen in dem Vertrag keine Sicherung der Zukunftsperspektive und befürchten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk kaputtgespart würde und so keine Mittel mehr habe, Jugendliche zu erreichen. Auch bemängelten sie, dass Sachsen ebenso wie Bayern und Sachsen-Anhalt es abgelehnt haben, den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in die parlamentarische Beratung zu geben. Damit hätten ihrer Meinung nach die Sender keine Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Produktionen. Das war für beide Fraktionen einer der Hauptgründe, so sagten sie es zumindest, dem Staatsvertrag ursprünglich nicht zuzustimmen. Doch hier, wie bei einigen anderen Punkten, hatte man den Eindruck, dass sich beide Fraktionen mit den geplanten Veränderungen nicht ausreichend befasst haben. Der Finanzierungsstaatsvertrag sah, im Gegensatz zum bisherigen Verfahren, eine zweijährige Laufzeit vor. Dann sollte die KEF erneut den Bedarf berechnen. Zudem sind Qualität, Programmvielfalt sowie größere Regionalität und sparsameres Wirtschaften kein Widerspruch, wie es beide Rednerinnen suggerierten.

Allerdings offenbarte die Sächsische Zitterpartie wieder einmal das Grundproblem deutscher Medienpolitik. Alle Vereinbarungen, die in der Rundfunkkommission von den Bundesländern beschlossen werden, müssen durch die Landesparlamente ratifiziert, das heißt in Landesrecht umgesetzt, werden. Doch auf den Inhalt haben die Abgeordneten keinen Einfluss. Die gestrige Debatte offenbarte auch die Frustration der sächsischen Volksvertreter über diesen unbefriedigenden Zustand. Ihr Einfluss wäre durch den Finanzierungsstaatsvertrag sogar noch kleiner geworden, da ein neuer Beitrag erst ab einer Steigerung von fünf Prozent überhaupt bestätigt werden sollte. Der Wunsch der Landesregierungen, das Verfahren dadurch zu „entpolitisieren“, hätte möglicherweise mehrere Parlamente angeregt, dagegen zu stimmen. Das Versprechen, das Michael Kretschmer gestern den Abgeordneten unter dem Zwang einer Abstimmungsniederlage gab, kann ein Schritt sein, um bei weiteren Reformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Meinung derer, die einem Abkommen zustimmen müssen, auch stärker zu berücksichtigen. Eine solche „öffentliche Anhörung“ muss künftig stattfinden, bevor ein Entwurf vorliegt. Vielleicht ist die Debatte über den künftigen Zwei-Jahres-Bericht des Medienrates in allen Landtagen ein brauchbarer Anlass, um die nächsten Veränderungen bei den Anstalten vorzubereiten.

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