Digitale Plattformen prägen heute die Infrastruktur öffentlicher Kommunikation. Sie entscheiden über Sichtbarkeit, Reichweite und Auffindbarkeit von Informationen und beeinflussen damit maßgeblich demokratische Meinungsbildungsprozesse. Diese Machtkonzentration geht mit strukturellen Risiken einher: algorithmische Selektion, ökonomische Anreizlogiken und monopolartige Marktstrukturen verengen Vielfalt, begünstigen Desinformation und verschieben öffentliche Diskurse in private, kommerzielle Räume. Mit dem Reformstaatsvertrag eröffnet sich erstmals ein neuer medienpolitischer Pfad. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nicht länger nur als Inhalteanbieter, sondern als Akteur digitaler Infrastruktur begriffen. Ziel ist der Aufbau eines gemeinwohlorientierten „Public Open Space“: eines offenen, interoperablen und partizipativen digitalen Raums, der journalistische Qualität, kulturelle Vielfalt und demokratische Teilhabe jenseits kommerzieller Plattformlogiken ermöglicht. Damit verbindet sich ein erweiterter Auftrag, der Innovation, Interaktion und technologische Souveränität systematisch zusammendenkt. In seiner Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung beschreibt Prof. Dr. Jan Christopher Kalbhenn, LL.M., Professor für öffentliches Recht in Münster, „Wege zu einer gemeinwohlorientierten digitalen Medienordnung“. Er zeigt, dass es nicht allein um Reformen bestehender Programme geht, sondern um einen Infrastrukturauftrag neuen Typs. Entscheidend wird sein, ob Politik und Rundfunkanstalten die rechtlichen Öffnungen nutzen, um kooperative, europäisch anschlussfähige und gemeinwohlorientierte digitale Räume tatsächlich umzusetzen.
Fazit: Ein gemeinwohlorientiertes digitales Ökosystem
Mit dem Reformstaatsvertrag werden erstmals konkrete Wege zu einer öffentlich-rechtlichen Plattformstruktur eröffnet, an der perspektivisch auch europäische Partner und private Anbieter beteiligt werden können. Damit rückt die Vorstellung eines gemeinwohlorientierten digitalen Ökosystems näher, eines europäischen Public Open Space, der Vielfalt, Zugang und demokratische Teilhabe im digitalen Raum sichert.
Im Kern geht es um einen Infrastrukturauftrag neuen Typs:
- den Aufbau interoperabler, offener Systeme;
- die Verknüpfung journalistischer, kultureller und Bildungsangebote;
- die Entwicklung demokratieorientierter Innovationen;
- die Einbindung privater Medienakteure in faire, kooperative Formen der digitalen Öffentlichkeit.
Damit die mit dem Medienstaatsvertrag eingeleiteten Reformen tatsächlich zu einer gemeinwohlorientierten digitalen Plattformlandschaft führen, reicht eine rechtliche Rahmensetzung allein nicht aus. Politik und Rundfunkanstalten müssen die abstrakten Vorgaben in konkrete Maßnahmen übersetzen und dafür institutionelle, technische und organisatorische Strukturen schaffen. Entscheidend ist zunächst, dass die Länder die Kooperation der Anstalten nicht nur ermöglichen, sondern politisch aktiv unterstützen. Die Entwicklung eines Public Open Space erfordert eine koordinierende Instanz, die technische Standardisierung, rechtliche Beratung und Innovationsförderung bündelt (Klausa 2025). Eine von der Politik eingerichtete zentrale Stelle könnte diesen Prozess strukturieren, den Austausch zwischen Rundfunkanstalten, privaten Medien, EU-Partnern und zivilgesellschaftlichen Partner moderieren und die technische Weiterentwicklung offener Plattformarchitekturen steuern (Klausa 2025).
Für die Rundfunkanstalten selbst bedeutet die Neuausrichtung, dass Innovation nicht mehr als freiwillige Zusatzaufgabe betrachtet werden kann. Die Verpflichtung aus § 26a MStV verlangt eine systematische und langfristige Innovationsstrategie, die sowohl redaktionelle als auch technische Entwicklungen umfasst. Dazu gehört der Aufbau eigener Kompetenzen im Bereich digitaler Produktentwicklung, der Einsatz gemeinwohlorientierter KI-Systeme sowie der Mut, etablierte Strukturen zugunsten neuer Formate, interoperabler Schnittstellen und kooperativer Entwicklungsmodelle zu öffnen.
„Die Anstalten tragen Verantwortung, einen demokratischen Kommunikationsraum zu schaffen, der sich sichtbar von den Logiken kommerzieller Plattformen unterscheidet und offen, plural, barrierefrei und frei von diskriminierenden Dynamiken ist.“
Die Zusammenarbeit mit externen Partnern (Universitäten, Tech-Initiativen, Bildungs- und Kultureinrichtungen) sollte zur Regel werden, nicht zur Ausnahme. Auch die Politik ist gefordert, durch gezielte Förderinstrumente die Skalierung erfolgreicher gemeinwohlorientierter Plattformansätze zu ermöglichen. Statt stets neue Pilotprojekte aufzusetzen, wäre es sinnvoll, bestehende offene Lösungen zu stärken, Forschung und technische Weiterentwicklung zu unterstützen und regulatorische Unsicherheiten abzubauen. Dazu gehört auch die Bereitstellung rechtlicher Leitlinien zu Moderation, DSA-Compliance, Datenschutz und Interoperabilität. Eine Clearingstelle für Plattformregulierung (Klausa 2025) könnte die Rundfunkanstalten und andere öffentliche Institutionen entlasten und zugleich kleineren, gemeinwohlorientierten Plattformen den Zugang zu Expertise erleichtern.
Für die Rundfunkanstalten eröffnet der Aufbau eines Public Open Space zudem die Chance, ihre Inhalte stärker in die europäische Plattformlandschaft einzubringen und neue Zielgruppen zu erreichen. Voraussetzung hierfür ist eine strategische Öffnung gegenüber Partnern wie der Deutschen Welle (DW), die internationale Reichweite und interkulturelle Kompetenz einbringen kann. Politisch sollte geprüft werden, wie die Inlandsverfügbarkeit der DW rechtssicher gestaltet werden kann, um Synergien in Inhalt, Technik und Datenzugang zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen Bund und Länder sicherstellen, dass der entstehende Public Open Space anschlussfähig an europäische Projekte wird. Nur so kann langfristig eine digitale Infrastruktur entstehen, die Souveränität und Vielfalt nach europäischen Standards garantiert. Nicht zuletzt bedarf die Umsetzung eines Public Open Space der aktiven Einbindung der Nutzer. Partizipative Formate, transparente Moderationsregeln und sichere digitale Debattenräume müssen von den Rundfunkanstalten nicht nur entwickelt, sondern im Alltag der Plattformen verankert werden. Die Anstalten tragen damit Verantwortung, einen demokratischen Kommunikationsraum zu schaffen, der sich sichtbar von den Logiken kommerzieller Plattformen unterscheidet und offen, plural, barrierefrei und frei von diskriminierenden Dynamiken ist. Für die Politik bedeutet dies, angemessene Finanzierung bereitzustellen und regulatorische Hürden abzubauen, damit Innovationen nicht an fehlenden Ressourcen oder rechtlichen Unsicherheiten scheitern.
Ob und wie die großen digitalen Plattformmonopolisten auf einen Public Open Space reagieren, ist nicht abzusehen. Medienpolitisch werden aber derzeit mit den Eckpunkten zum Digitalen Medienstaatsvertrag Teil 2 weitere gesetzgeberische Möglichkeiten debattiert, mit denen das deutsche Mediensystem gegen die zunehmende Plattformmacht gewappnet werden kann. Dabei stehen etwa sogenannte Auffindbarkeitsprivilegierungen zur Debatte, mit denen die Auffindbarkeit von journalistischen Inhalten in der digitalen Umgebung gefördert werden soll. Vorgeschlagen werden auch Anpassungen am Level-Playing-Field der privaten Medien gegenüber den Plattformmonopolen, auch um die Refinanzierbarkeit von lokaler und regionaler Berichterstattung zu stärken. Dem Thema künstliche Intelligenz wird in den Vorschlägen unter anderem mit neuen urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen begegnet.
Durch politische Steuerung, institutionelle Kooperation und technische Entwicklungsarbeit können Politik und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ein wichtiger Wegbereiter für ein digitales Ökosystem werden, das dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Der Public Open Space wird aber nur dann Wirklichkeit, wenn die beteiligten Institutionen die gesetzlich formulierten Ziele aktiv in praktische, sichtbare Schritte übersetzen und dabei mutig in Richtung europäischer, offener und demokratischer Digitalinfrastrukturen denken.
https://www.fes.de/themen/medien/wege-zu-einer-gemeinwohlorientierten-digitalen-medienordnung